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Thema: Shill Bidding - Verbotenes Preis Pushen bei Ebay
Das Thema hat 51 Beiträge:
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rudolfo Am: 09.01.2009 15:56:40 Gelesen: 46875# 27 @  
Hallo interessierte,

ebay (Online-Auktionen) sind nach deutschem Gewerberecht keine Auktionen (Versteigerungen); hierzu gibt es bereits einige rechtskräftige Urteile.

Für Versteigerungen (Auktionen) gibt es in der Gewerbeordnung (§34 und folgende) klare Richtlinien, in denen insbesonders das "Shill Bidding" absolut verboten ist; mir dürfte erkennbar ein "Shill Bidding" nicht auffallen, denn dann würde ich bis zum letzten kämpfen, um mein Recht zu bekommen; wenn jemand für 1,-€ anbietet, dann muß er auch bereit sein, das Angebotene für 1,- € zu verkaufen!
 
Lars Boettger Am: 09.01.2009 17:18:19 Gelesen: 46860# 28 @  
@ rudolfo

Bitte nennen doch den Paragrafen, in denen das Bieten auf eigenen Angebote (nicht als Versteigerer!) ausdrücklich verboten ist. Der 34b GewO bezieht sich nur auf den Versteigerer, nicht auf Einlieferer.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Robertomarken Am: 09.01.2009 17:49:26 Gelesen: 46849# 29 @  
@ rudolfo [#27]

Deine Aussage: Um mein Recht zu bekommen; wenn jemand für 1,-€ anbietet, dann muß er auch bereit sein, das Angebotene für 1,- € zu verkaufen!

Wie soll er das den können, wenn Dein Gebot überboten (gepuscht) wurde. Der Anbieter ist doch verpflichtet den Artikel, nach Ende der Auktion, an den Höchstbietenden nach Bezahlung des Artikels abzugeben. Die Kernfrage ist doch "was ist Shill Bidding", laut Ebay das bieten auf eigene Artikel, wenn der Kumpel aus Bochum oder der Freund aus Kiel mitbietet, nur um den Preis hochzutreiben, ist das den kein "Shill Bidding" ?

Ich sehe da keinen Unterschied.

Robert
 
rudolfo Am: 09.01.2009 18:04:45 Gelesen: 46848# 30 @  
Hallo Lars,

wenn du deine eigene Ware anbietest, dann bist du doch Versteigerer (Verkäufer) deiner Ware (34b u.f. GewO).

gruss rudolfo
 
rudolfo Am: 09.01.2009 18:13:45 Gelesen: 46846# 31 @  
Hallo Roberto,

mein Beitrag war hier etwas zu wenig präzise: Ich meinte, wenn kein Gegenbieter dabei war, muss das Los für 1,- € verkauft werden und dürfte vom Anbieter nicht zurückgezogen werden können. Alles Andere ist selbstverständlich verbotenes "Shill Bidding". Hier kann die Beobachtung der Mitbieter (oder Gegenbieter) hilfreich sein, vor allem dann wenn sie als 2. oder 3. Bieter immer wieder bei diesem Verkäufer auftauchen.

gruss rudolfo
 
Lars Boettger Am: 09.01.2009 19:24:59 Gelesen: 46834# 32 @  
Hallo Rudolfo,

Du hast erklärt, dass eBay keine Auktion im Sinne der GewO ist. Damit bin ich zwar Anbieter, aber kein Auktionator. Das Bieten auf meine eigenen Waren ist mir damit nicht gesetzlich verboten, oder? Moralisch verwerflich, durch eBay-AGBs verboten, aber der Staatsanwalt wird morgen nicht bei mir klingeln.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Manowar Am: 09.01.2009 19:25:20 Gelesen: 46834# 33 @  
Nun mal ehrlich:

Wer von uns hat denn noch NIE einem Freund oder so gebeten auf seine Auktion zu bieten? Wer stellt denn schon einen Artikel im Wert von 100 € ein lässt zu, dass der Artikel für 10 € weggeht? Egal ob das Briefmarken, Fernseher oder Videospiele sind: Es ist doch immer so, dass man als Anbieter einen möglichst hohen Gewinn haben möchte. Da nutzt man alle Tricks, ob erlaubt oder nicht.
Wenn man halbwegs schlau ist und nicht viel verkauft, kann einem das auch keiner nachweisen!
 
Kalmimaxiss Am: 10.01.2009 12:54:37 Gelesen: 46797# 34 @  
@ Manowar [#33]

Wahr gesprochen!

Es gibt Heilige ... und Scheinheilige ... Wenn es so viel Ehrliche geben würde, würde der Himmel aus allen Nähten platzen!

Siehe auch Thread zur Wiederverwendung nicht abgestempelter Wertzeichen.
 
Robertomarken Am: 10.01.2009 19:04:08 Gelesen: 46771# 35 @  
@ Manowar [#33]

Sicherlich hast Du recht, aber es geht auch anders, um auf das hochpuschen zu verzichten, Freunde und Kumpels nicht zu belästigen, gibt es doch die Möglichkeit sein Angebot rechtzeitig (12 Stunden vor Ende der Auktion) zu beenden, egal ob mehrere Gebote oder nur ein einzelnes vorliegt. Mache ich hin und wieder, den zu verschenken habe ich auch nichts. Der Artikel kann anschließend bedenkenlos wieder eingestellt werden. Wenn Du Glück hast kannste ihn vorher noch verkaufen den bei ausgelaufenen Auktionen melden sich häufig in Anschluss Beobachter und fragen an ob der Artikel noch zu haben ist. Auch das ist vollkommen legal, den die Auktion ist beendet und daher ist Ebay nicht benachteiligt worden.

@ Kalmimaxiss [#34]

Zu Heilige und Scheinheilige, Denke in der Hölle sich zu treffen wird nicht wesentlich schlimmer sein als im Himmel !

Schönes Wochende Euch Allen
Robert
 
Manowar Am: 10.01.2009 21:14:59 Gelesen: 46751# 36 @  
@ Robertomarken [#35]

Du hast natürlich Recht, so geht es auch.

Tja, jeder so wie er es will.
 
Kalmimaxiss Am: 11.01.2009 16:17:56 Gelesen: 46720# 37 @  
@ Robertomarken [#35]

Viele Bieter geben ihr Gebot erst kurz vor Ende ab (ist eigentlich der Normalfall!), z.T. auch per Sniper - warum sollte ich 12h vor Ende der Auktion schon erkennen, dass kein höheres Gebot vorliegt (Sniper) bzw. jemand vor dem Bildschirm lauert, frei nach dem Motto: drei-zwei-eins---meins !

Ich habe öfters den Eindruck, dass diejenigen sich am meisten über solche Praktiken (Sniper, Pushen) echauffieren, die diese Methoden einfach nur nicht beherrschen.

Und würde Ebay seine Auktionsgebühren senken, wäre das Pushen uninteressant!
 
Illgen Am: 11.01.2009 16:38:20 Gelesen: 46713# 38 @  
Auch Snipen ist nach den AGB verboten!

Denkt immer daran der Mensch ist ein Raubtier!

Und ich kann alle verstehen die die Waren mit einem Euro einstellen aber eigentlich mehr erhalten wollen. Denn ebay ist sehr teuer wenn man mit hohen Geboten einsteigt.

Mit den Snipen habe ich mich schon beschäftigt, ist mir aber etwas unheimlich, wenn andere das für mich machen.

Niemand hat was zu verschenken.

Lieber Gruß!
 
Kalmimaxiss Am: 11.01.2009 18:06:02 Gelesen: 46700# 39 @  
@ Illgen [#38]

"Mit den Snipen habe ich mich schon beschäftigt, ist mir aber etwas unheimlich, wenn andere das für mich machen"

Glaube mir, das machen alle(!) Ebay-Profis! Wer was anders behauptet, sei/ist (schein-)heilig !
 
Lars Boettger Am: 11.01.2009 18:29:53 Gelesen: 46693# 40 @  
@ lllgen

Da ich nicht den ganzen Tag vor dem Computer sitze, benutze ich ein Sniperprogramm. Und zwar ohne Gewissensbisse. Durch mein Snipergebot bekommt der Verkäufer in der Regel mehr, als ohne mein Gebot.

@ manowar

Du bagatellisierst das Bieten auf eigene Angebote. "Wer hat denn noch nichts geklaut" - "...eine rote Ampel überfahren" - "...im Halteverbot geparkt" usw., usf. Wer eine Marke hat, die 100 Euro wert ist, bekommt den Gegenwert auf einer Realauktion. Meine besseren Sachen liefere ich grundsätzlich bei einem seriösen Auktionshaus ein. Wer damit zu eBay rennt, ist entweder verzweifelt, uninformiert oder glaubt an das Gute im Menschen.

Beste Sammlergrüsse!

Lars - der genau einmal einen Freund gebeten hat, auf eine eingestellte CD zu bieten, damit die nicht verkauft wird. Die CD hab ich immer noch ...
 
Manowar Am: 12.01.2009 11:20:06 Gelesen: 46656# 41 @  
@ Lars Boettger [#40]

Du hast natürlich Recht. Wir leben in einem Rechtsstaat und was verboten ist, ist nun mal verboten. Darüber brauchen wir uns nicht unterhalten. Es ärgert mich auch, wenn ich mal etwas ersteigern will und ich kurz vor Schluß überboten werde und 5 Minuten später eine Email mit einem Angebot an einen unterlegenen Bieter bekomme.

Trotzdem müssen wir doch auch die Realität betrachten. In so gut wie jedem öffentlichen Park ist das betreten der Grünflächen durch eine Hausordnung verboten. Trotzdem liegen jeden Sommer tausende Menschen auf den Grünflächen. Dieses ist sicherlich etwas anderes und der Vergleich hinkt ein wenig, aber was ich damit sagen will ist, dass es oft so ist, dass auch verbotene Dinge von der Mehrheit gemacht werden und damit irgendwo auch akzeptiert sind.
 
Lars Boettger Am: 12.01.2009 11:59:09 Gelesen: 46648# 42 @  
@ manowar

Ich habe bei über 2.000 Käufen noch nie ein "Angebot an unterlegene Bieter" bekommen (zumindest kann ich mich an keines erinnern). Das mag u.a. daran liegen, dass ich zu 99% mit einem Sniper arbeite bzw. nur 1-2 Euro auf Restsammlungen und Kleinzeug biete.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
roteratte48 Am: 12.01.2009 13:18:21 Gelesen: 46632# 43 @  
Wer eigentlich ist in der Lage, einem älteren, geistig nicht mehr ganz so beweglichem Herrn wie mir den moralischen Unterschied zwischen einem "Sicherungsgebot" (= shill bidding) und kostet nix und ist verboten und dem in etlichen, von eBay willkürlich festgelegten Kategorien (z.B. in der in manchen Punkten durchaus vergleichbaren Kategorie 'Antiquitäten') üblichen Festlegen eines Mindestpreises (=Reserve; ist kostenpflichtig und nicht nur erlaubt, sondern erwünscht)?

In beiden Fällen stellt der Verkäufer mit z.B. 1.- EUR Startpreis ein, in beiden Fällen ist für den Bieter der Reservepreis nicht ersichtlich, in beiden Fällen soll die Auktion dadurch 'in Gang kommen' und interessanter erscheinen. Bleibt der Verstoss gegen die AGB der Platform - gilt in gleichem Maße für den Einsatz des Snipers. Ich geh dann mal weitergrübeln.

Liebe Grüsse - Rolf
 
Kalmimaxiss Am: 12.01.2009 13:32:11 Gelesen: 46628# 44 @  
@ Lars Boettger [#42]

Kommt sicher auch auf das Angebot an:

Bei einem Klassik-Brief aus Luxemburg z.B. gibt es sicher kein identisches Zweitangebot, während z.B. bei modernen Flugbelegen der Veräußerer oft mehrere identische Belege zur Verfügung hat und sie den unterlegenen Bietern noch einmal offerieren kann.
 
Manowar Am: 12.01.2009 15:07:46 Gelesen: 46613# 45 @  
@ Lars Boettger [#42]

Mmhhh, also mir ist das schon des öfteren passiert. Auch bei anderen Artikeln wie Briefmarken. Es geht ja dann auch darum, dass man z.b. 10 Minuten vor Ende mit 5 € Höchstbieter ist und das eigene Maximalgebot liegt bei 7 €. Kurz vor Schluß geht der Preis auf 7,50 € und man bekommt diese Mail "Angebot an unterliegenden Käufer" mit dem Vorschlag, den Artikel für 7 € kaufen zu können.

Ich habe das bisher immer abgelehnt, auch wenn es der Preis war, den ich eigentlich bereit gewesen wäre zu bezahlen, weil ich es nicht in Ordnung finde.

Aber das ist ein zweischneidiges Schwert, auf der einen Seite ärgert man sich über solche Praktiken, auf der anderen wendet man ähnliche Praktiken selber an.
 
asmodeus Am: 12.01.2009 15:23:12 Gelesen: 46608# 46 @  
@ Lars Boettger [#42]

Es ist mir schon öfters passiert. Entweder kurz nach der Auktion oder einige Wochen später mit der Begründung: Bieter hat nicht bezahlt/meldet sich nicht und ich könnte es zu meinem Höchstpreis bekommen. Ob man es glauben soll oder nicht, war mir dann auch egal und habe hin und wieder nachträglich zugeschlagen. Auch das ähnliche Artikel mehrfach vorhanden sind, kann vorkommen und der Bieter spart sich die Gebühren.
 
Robertomarken Am: 13.01.2009 10:28:11 Gelesen: 46546# 47 @  
@ Manowar [#45]

Aber das ist ein zweischneidiges Schwert, auf der einen Seite ärgert man sich über solche Praktiken, auf der anderen wendet man ähnliche Praktiken selber an.

Mal eine ehrliche Aussage, finde ich gut !

Übrigens, Auktionshäuser bieten nach Ende häufig eine Nachlassrabatt auf nicht verkaufte Artikel an. In etwa könnte man das ja vergleichen, der Anbieter hatte sich einen höheren Preis vorgestellt, ist im nachhinein jedoch auch bereit einen Rabatt zu gewähren, Untergebote werden dann auch schon mal schnell angenommen.

@ roteratte48 [#43]

In beiden Fällen stellt der Verkäufer mit z.B. 1.- EUR Startpreis ein, in beiden Fällen ist für den Bieter der Reservepreis nicht ersichtlich, in beiden Fällen soll die Auktion dadurch 'in Gang kommen' und interessanter erscheinen.

Bei einer Auktion mit Startpreis 1,00 Euro sowie Angabe eines Mindestpreises ist das auch so eine Sache. Du möchtest für Deinen Artikel 100,00 Euro der ist nun als Mindestpreis eingegeben. Der Bieter weiß das nicht und nun kommt Lars und Co ins Spiel, er will für 1,00 oder 2,00 Euro mit Sniper, da hat er keine Chance. Das Übel ist, ein Sammler der bereit ist in etwa ein vernünftiges Gebot zu bieten, bietet als erstes 10,00 Euro nun erhält er die Meldung Sie sind höchstbietender der Mindestpreis wurde nicht erreicht, leicht verärgert bietet er in 10 Schritten bis 80,00 Euro Nach jedem Gebot erhält er die frustrierende Meldung, Sie sind Höchstbietender leider...

Er hat die Schnauze voll und verläßt enttäuscht das Schlachtfeld, den was ist frustrierender als immer unterlegener Bieter anzustehen nicht einmal das kurze Glücksgefühl verspüren zu dürfen, Glückwunsch Sie sind zur Zeit Höchstbietender !

Gruss
Robert
 
Schwämmchen² Am: 27.03.2021 22:43:36 Gelesen: 14902# 48 @  
Nach unbestätigten Gerüchten, hat eBay das pushen auch extrem vereinfacht, da man das nicht mehr in der Gebotsliste angezeigt bekommt.

Wenn dem so ist, können wir bald noch verrückterte Ergebnisse erwarten! :D

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "China: Enorme Sammlung - was ist davon zu halten ?"]
 
Richard Am: 28.03.2021 15:08:47 Gelesen: 14806# 49 @  
@ alle

Nach unbestätigten Gerüchten, hat eBay das pushen auch extrem vereinfacht, da man das nicht mehr in der Gebotsliste angezeigt bekommt.

Ist dies nur ein Gerücht oder sind einem der Mitglieder handfeste Fakten bekannt ?

Schöne Grüsse, Richard
 
22028 Am: 28.03.2021 15:46:08 Gelesen: 14773# 50 @  
@ Richard [#49]

Die Aussage von schwämmchen an sich ist Blödsinn. Fakt ist aber dass die Bietennamen schon seit einiger Zeit nicht mehr im Klarnamen ersichtlich sind.

Wenn man aber auf den Bieternamen klickt sieht man das Bietverhalten vom Bieter bei dem bei dem betreffenden Anbieter und kann dann seine Schlüsse ziehen.

Der gezeigte Bieter auf die China Sammlung hatte zwar keine früheren Gebote beim dem Anbieter, die hohe Anzahl an Gebotsrücknahmen sagt aber zumindest mir dass es ein Shill-Bieter der die Preise auslotet, ist.


 
marc123 Am: 28.03.2021 19:31:33 Gelesen: 14590# 51 @  
Ich habe bereits zweimal folgenden Fall gehabt. Ich habe bei einem Artikel mein Maximalgebot eingegeben. Mein Gebot wurde hochgetrieben und überboten. Der Bieter nahm sein letztes Gebot zurück und ich war wieder Höchstbieter. Ich habe mit PayPal bezahlt und den Artikel erhalten. Dann habe ich bei Ebay einen Fall aufgemacht und den Verdacht geäußert, dass der Verkäufer mit zwei Konten bietet.

Wie hat Ebay reagiert/entschieden? Ich bekam mein Geld komplett zurück, nicht nur die Differenz wie ich gefordert hatte, sondern durfte den Artikel sogar behalten.

Wenn ich einen Hochtreiber (man erkennt sie an den vielen Gebotsrücknahmen) bei Ebay gemeldet habe ist nie etwas passiert.

Liebe Grüße
Marc
 

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