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Thema: Shill Bidding - Verbotenes Preis Pushen bei Ebay
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Richard Am: 08.04.2008 21:32:35 Gelesen: 47928# 1 @  
Im Philaforum hat sich unser amerikanisches Mitglied 'Carolina Pegleg' ausführlich mit dem 'pushen' unter rechtlichen Aspekten beschäftigt.

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Bei einigen geaeusserten Meinungen zum Thema "pushen" (englisch: "shill bidding"), regt sich bei mir doch leichter Widerspruch. Meine Meinung, kurz und knapp: Das Bieten auf eigene Angebote um den Preis hochzubieten ist unlauter. In den USA wird shill bidding sogar als Betrug angesehen. In einigen hochkaraetigen Faellen wurden fuer Verkaeufer Gefaengnisstrafen verhaengt. In Deutschland scheint man sich was die strafrechtliche Einordnung des shill biddings angeht schwer zu tun. Kaum zu glauben, dass es hierzu anscheinend noch keine einschlaegige Rechtsprechung gibt. Ob das Verhalten strafrechtlich Betrug ist, halte ich allerdings auch nicht fuer so wichtig.

Tatsache ist, dass das shill bidding gegen die Teilnahmebedingungen bei ebay (AGB) verstoesst. Alle Teilnehmer bei ebay, egal ob als Kaeufer oder Verkaeufer, haben einen berechtigten Anspruch darauf, dass sich der Vertragspartner an die Teilnahmebedingungen haelt. Genau wie beim Monopoly-Spiel oder bei einem Fussballspiel hat jeder der Teilnehmer einen Anspruch darauf, dass der andere den Spielausgang nicht manipuliert. Wer auf sein eigenes Angebot bietet manipuliert den Ablauf der Auktion entgegen den Teilnahmebedingungen, denen sich beide Parteien vorab unterworfen haben.

Tatsaechlich ist das eigene Angebot gar kein reales Kaufsgebot. Es handelt sich um ein Angebot ausschliesslich zum Schein / zur Taeuschung. Das Gebot auf den eigenen Artikel ist -- alles andere dahingestellt -- wegen Verstosses gegen die ebay-AGB unwirksam und waere zu annulieren, wenn der Kaeufer dies bei ebay verlangen wuerde. Natuerlich weiss der Kaeufer nicht, dass das Angebot nicht real war. Dies weiss nur der Verkaeufer, der den Artikel gepusht hat. Unter Ausnutzung des automatisierten ebay Systemes oder explizit eine Zahlungsaufforderung an den Kaeufer zu versenden, wissend dass der Kaufpreis unzutreffend eine Stufe oberhalb eines selbst abgegebenen unwirksamen Scheingebotes liegt, halte ich fuer treuwidrig, um das Wort "betruegerisch" nicht zu bemuehen. Zudem wird der Preis beim shill bidding auch aufgrund psychologischer Effekte hochgetrieben, da bei dem Bieter das Vorliegen eines Wettbewerbs um den Gewinn des Artikels suggeriert wird, der tatsaechlich gar nicht vorliegt. Ob dies einem fairen, offenen und ehrlichen Umgang unter Geschaeftspartnern entspricht, mag sich jeder selbst beantworten. Ich melde jedenfalls jedes Angebot bei dem ich fuer shill bidding Verdachtsmomente sehe bei ebay.

Wie gesagt, das ist meine Ansicht. Mir legt es fern mich im Forum -- zumal unter Freunden -- ueber Rechtsansichten zu streiten und hoffe, dass sich niemand angegriffen fuehlt. Jedenfalls nicht mehr angegriffen als ich mich durch die Ansicht, dass das Pushen in Ordnung sei, angegriffen (am Geldbeutel) fuehle.
 

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