Thema: USA: Penalty Belege / Dienstsachen
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Jürgen Witkowski Am: 14.02.2011 18:20:21 Gelesen: 82584# 29 @  
Für mich von der Optik her ein Traumbeleg aus dem Jahr 1899.

Was wir heute Verteidigungsministerium nennen, wurde seinerzeit noch als War Department (Kriegsministerium) bezeichnet. Das Ordnance Department, zuständig für die Beschaffung von Waffen und Munition, aus Springfield, Massachusetts, schickte einen Dienstbrief nach New York.

Beim Aufgabestempel aus Springfield, Mass., handelt es sich um einen Flaggenstempel der American Postal Machines Company (APMC), der von 1898 bis 1900 im Einsatz war. Der rückseitige Ankunfststempel ohne Entwerterteil aus New York ist von einer Stempelmaschine der Barry Postal Supply Company of Oswego, New York.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
mars Am: 12.04.2011 23:09:16 Gelesen: 81242# 30 @  
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und überfalle Euch/Sie gleich mit einer Frage.

Erstmal zu meiner Person: Ich bin kein gestandener Philatelist, aber sehr interessiert an vielen Themen. Eigentlich sehe ich mich als geschichtsinteressierten Sammler von interessanten Papier-Belegen aller Art.

Auf das Forum bin ich gestossen, als ich im Internet nach Informationen über Penalty-Belege suchte.

Ich zeige hier ein Penalty Brief des US-Consulats in Bremen mit R-Zettel von Bremen und Briefstempel Bremen 1 12.9.46 -17 c. Ob das andere Zeichen im Rand ein Buchstabe (vielleicht ein D eines aptierten Reichsstempels ?) oder ein Zierelement ist, kann ich nicht deuten.

Rückseitig: Ankunftstempel Berlin - Tempelhof 1 18.9.46 7-8 V q.

Warum trägt der Dienstbrief im Unterschied zu Beitrag [#24] von meistro, einen normalen deutschen Briefstempel und einen R - Zettel ?

Waren Zusatzleistungen auch grundsätzlich frei ?

Vielen Dank


 
Stefan Am: 13.04.2011 19:25:36 Gelesen: 81211# 31 @  
@ mars [#30]

Warum trägt der Dienstbrief im Unterschied zu Beitrag [#24] von meistro, einen normalen deutschen Briefstempel und einen R - Zettel ?

Aus Sicht der Post macht es Sinn, speziell bei höherwertigen Sendungen wie nachweispflichtigen Einschreiben, das Einlieferungsdatum des Briefes mittels Handstempelabschlag festzuhalten. Dadurch lässt sich auch die Laufzeit des Briefes feststellen und hilft ggf, Beschwerden dazu zu vermeiden.

Gruß
Pete
 
Richard Am: 27.06.2011 14:27:42 Gelesen: 79864# 32 @  
Mars hat in Beitrag [#30] noch die Frage gestellt, ob Zusatzdienstleistungen (hier: Einschreiben) grundsätzlich frei waren ?

Wer möchte antworten ?

Schöne Grüsse, Richard
 
DL8AAM Am: 26.03.2012 17:52:24 Gelesen: 73203# 33 @  
Seit längerer Zeit endlich wieder eine "Penalty"-Sendung bekommen. Die erste überhaupt auf einer Zeitschrift mit Armee-PPI (Entgeltbezahlt-) Eindruck. Was lange wärt ;-)

>

Rückseite der Armeezeitschrift "Armor" aus Fort Knox, KY 40121, frankiert per PPI "Periodicals" des U.S. Army Armor Center (USPS 467-970), Dienstsendung (Official Business) mit Strafandrohung "Penalty for Private Use $300".

Gruß
Thomas
 
BD Am: 21.04.2012 21:31:33 Gelesen: 72591# 34 @  
Hallo,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte, diesen Beleg zu verstehen.

Es ist wohl ein portofreier Dienstbeleg der USA-Post.

Fragen:

1) Was bedeutet MOB, hat es einen Zusammenhang mit dem Stempel Hungarian?

2) Von welcher Maschine stammte der Stempel, der eine Minuteneinstellung hat?

Beste Grüße, Bernd


 
Jürgen Witkowski Am: 21.04.2012 21:55:43 Gelesen: 72585# 35 @  
@ BD [#34]

Zu 2) Der Stempel wurde mit einer Stempelmaschine der International Postal Supply Company abgeschlagen. Die 30-Minuten Einteilung bei den amerikanischen Stempeln war damals üblich.

Zu den Handstempeln kann ich leider keine Erkenntnisse beitragen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
DL8AAM Am: 28.02.2013 19:39:54 Gelesen: 67606# 36 @  
Hier mal wieder ein aktuelles frisch ergattertes Beispiel:



Bundesdienstsache "U.S. OFFICIAL MAIL" des U.S. Küstenwachpatrouillenbootes [United States Coast Guard Cutter] "USCGC ESCANABA (WMEC 907)" [1], frankiert mit einem Absenderfreistempel (Kennung "02 1M 0004208291") der DM550-1100 Serie von Pitney Bowes zu $1.10 vom 20.02.2013 nach Deutschland. Auch dieser mit Zusatztext der altbekannten Strafandrohung im Falle der privaten Nutzung "PENALTY FOR PRIVATE USE $300". Tippe der Betreiber ist die Küstenwachtbasis in Boston, MA.



Katalognummer (International Postage Meter Stamp Catalog [2]): "OO-E5" (bei dem zivilen Gegenstück wäre das die Nummer "M9.A" gewesen).

Gruß
Thomas

[1]: http://en.wikipedia.org/wiki/USCGC_Escanaba_%28WMEC-907%29
[2]: http://en.wikibooks.org/wiki/International_Postage_Meter_Stamp_Catalog/United_States_of_America,_Part_3

PS: Auch hier ist der Titel etwas falsch geraten. Die wenigsten Stücke zeigen Ganzsachen, inklusive der das Thema eröffende erste Beitrag. Dieser sollte ein normaler "Gebühr-Bezahlt-" bzw. "Postsachen-Umschlag" sein, oder? ;-))
 
Cantus Am: 04.03.2013 00:32:14 Gelesen: 67499# 37 @  
@ DL8AAM [#36]

Hallo Thomas,

da liegst du zum Teil daneben. Das Wesen einer Ganzsache besteht ja nicht darin, dass da ein Bildchen mit einem Beförderungswert eingedruckt ist, sondern mit dem Erwerb einer Ganzsache erwirbt man zugleich das Recht, diese Ganzsache innerhalb des Gültigkeitszeitraumes zu einem beliebigen Zeitpunkt bestimmungsmäßig für einen bestimmten postalischen Verwendungszweck benutzen zu können. Das setzt voraus, dass der jeweilige Beleg, hier also ein Umschlag, bereits vor dem Zugang an den letztlichen Verwender einen entsprechenden Eindruck trägt. Das ist zwar meistens ein briefmarkenähnliches Bildchen, es gibt jedoch auch eine ganze Reihe von Ganzsachen, bei denen lediglich ein Text aufgedruckt ist. Gebührenvermerke jedoch, die später per Handstempelaufdruck angebracht oder durch Aufkleben auf einem Postbeleg darauf befestigt worden sind, machen aus einem normalen Umschlag oder z.B. einer Postkarte noch keine Ganzsache.

So gibt es selbstverständlich auch Feldpostganzsachen, z.B. in Großbritannien, das jedoch, was du mit Feldpost bezeichnest, wird nicht unter dem Oberbegriff der Ganzsache eingeordnet. Es genügt eben nicht, dass per Verordnung oder Erlass die Beförderung bestimmter Postsachen für gebührenfrei erklärt wird, sondern diese Eigenschaft muss bereits unzweifelhaft untrennbarer Bestandteil des jeweiligen Postbeleges sein, bevor dieser an den Endverbraucher verteilt oder weitergegeben wird.

Vor diesem Hintergrund sind die Abbildungen der Beiträge Nr. 1-3-4-6-7-8-10-11-13-14-15-16-18-25-26-29-33-34 als Ganzsachen einzustufen, die Abbildungen der Beiträge Nr. 19-20-24-27-28-30-36 sind dagegen keine Ganzsachen, sondern normale Postbelege, die erst bei Beförderungsantritt die Eigenschaft der portofreien Beförderung erlangten.

Wenn man diesem Thema hier also eine korrekte Überschrift unter Berücksichtigung aller bisher vorgestellten Beiträge geben wollte, müsste die Überschrift etweder auf

USA: Penalty Belege

oder auf

USA: Penalty Belege / Dienstganzsachen und andere Belege

lauten. Es wäre schön, wenn Richard oder ein Vertreter die Überschrift entsprechend ändern würden, damit hier problemlos weitere Beiträge hochgeladen werden können.

Viele Grüße
Ingo
 
DL8AAM Am: 04.03.2013 01:36:05 Gelesen: 67490# 38 @  
@ Cantus [#37]

Hi Ingo, gut das ist eine Frage der Definition. Ich bin bei fast allen Punkten bei Dir, bis auf den Punkt, dass für mich eine Ganzsache einen gedruckten "Wertstempel" (oder "Werttext" o.ä.) aufweist, d.h. der Endverbraucher (oder dessen Dienstherr o.ä.) hat für die später abzurufende Dienstleistung der Beförferung bereits im Vorfeld gezahlt (oder eine portofreie Behandlung ausgehandelt). Reine, auf den Umschlag gedruckte, Gebührbezahlt-Vermerke ("Postage ... paid" oder "Gebühr bezahlt beim Postamt 3400 Göttingen") würde ich nicht dazu zählen. Die Abrechnung erfolgt ja in aller Regel (pauschal oder "einzeln" o.ä.) erst bei Einlieferung. Ein Beispiel wäre u.a. Nr. 33, der "Postage Paid"-Vermerk wird standardmäßig auf der Rückseite jeder Ausgabe des Magazins gedruckt, obwohl nur ein Teil der Auflage als Einzelexemplare wirklich postlisch versendet werden dürfte und nur dieser Teil wird dann mit der Post "verrechnet" (Anzahl, Gewicht, Budget o.ä.).

Ähnliches gilt für die Dienstumschlage (z.B. #4, #8, #11 etc.), von denen sicherlich nicht 100% der Druckauflage wirklich für den Versand verwendet werden. Tippe die haben nicht vorher für jeden Umschlag ein Entgelt an die Post abgeführt/verrechnet, sondern erst 'irgendwie' bei der Auslieferung. Eine Portofreiheit bescheinigen diese auch nicht, sondern sie tragen alle einen "Porto bezahlt" Vermerk, d.h. 'irgendwie' wird der Post ein Nutzungsentgelt gezahlt oder 'irgendwie' mit der Post (eventuell aus einem Budget) verrechnet. Portofreiheit geniessen diese Behörden nicht, sie müssen zahlen - und sei es nur fiktives Geld dass u.U. von Kostenstelle zu Kostenstelle verschoben wird. "Frei durch Ablösung Reich"-Blankoumschläge o.ä. sind ja auch erst einmal keine Ganzsachen, oder doch? Gut, das ist alles eine Frage, wie weit man die Definition von Ganzsache greifen lassen will ("Druck vor dem Zugang beim Endverwender", dass beinhaltet aber auch "Gebührbezahlt beim Postamt XYZ", wenn z.B. die Hauptverwaltung [Ministerien] ihren Poststellen [Behörden] die Umschläge zur Verfügung stellt). Für mich muss im Wertstempel/text (oder in der Ganzsache selbst) irgendwie bereits ein echter Transport- Wert drinstecken, den man später abfordern kann.

Auch finde ich diese Umschläge nicht in meinen USA Ganzsachenkatalogen, wobei das natürlich keine Begründung ist bzw. keine zwingende "Ja/Nein"-Aussage darstellt. ;-)

Wer hier für wen etwas hat drucken lassen und wer wie mit wem wann die dann abgesandten Sendungen abrechnet oder zahlt, ist in diesen Fällen für mich etwas schwer zu greifen, deshalb meine ich - um auf der ganz sichereren Seite zu sein - wäre eine passende Themenbezeichnung
"USA: Penalty Belege / Dienstsachen" ?

Beste Grüße
Thomas
 
Cantus Am: 04.03.2013 02:59:29 Gelesen: 67487# 39 @  
@ DL8AAM [#38]

Hallo Thomas,

Vermerke wie "Postage ... paid" oder "Gebühr bezahlt beim Postamt 3400 Göttingen" würde ich selbstverständlich auch nicht zu den Ganzsachen zählen. In diesem Fall wird ja die Beförderungsgebühr getrennt vom Postgut erhoben, ist also nicht untrennbarer Teil des jeweiligen Einzelbeleges. Solche Gebührenzahlungen werden stets pauschal bzw. für eine mehrere Exemplare zählende Menge an Postbelegen entrichtet oder verrechnet, da liegst du ganz richtig mit dem Verschieben von Kostenstelle zu Kostenstelle.

"Frei durch Ablösung Reich"-Blankoumschläge sind natürlich auch keine Ganzsachen, denn die Gebührenfreiheit wurde ja nicht im Rahmen des Zugangs des jeweiligen einzelnen Blankoumschlages erworben, sondern per Gesetz oder Verwaltungsvorschrift geregelt.

Bei dem Text "Für mich muss im Wertstempel/text (oder in der Ganzsache selbst) irgendwie bereits ein echter Transport-Wert drinstecken, den man später abfordern kann." bin ich im Übrigen weitgehend auf deiner Seite, sofern der Begriff "Transport-Wert" durch die Definition "Entgelt für eine Dienstleistung der Post einschließlich der privaten Postdienstleister" ersetzt wird, denn z.B. die rund hundert Jahre alten Telefonkarten oder auch Postsparkarten von Österreich werden ja ebenso zu den Ganzsachen gezählt, aber auch moderne Adressänderungskarten oder Nachsendekarten, für die bei der Nutzung keine wie auch immer geartete Gebühr zu entrichten ist, die über das hinausgeht, was möglicherweise zum Erhalt dieser Art von Karten erforderlich war, und für die nicht per Erlass oder interner Verwaltungsvorschrift eine generelle Gebührenfreiheit festgelegt worden ist.

Ich will das jetzt aber nicht noch weiter vertiefen, denn langsam kommt auch bei mir die "Bettschwere" durch. Ich schließe mich daher deinem Vorschlag zu der Überschrift

"USA: Penalty Belege / Dienstsachen"

an, denn damit dürfte alles erfasst sein.

Wenn man alles das, was wir beide nun zu dem Thema von uns gegeben haben, zu Ende denkt, könnte man möglicherweise auch auf die Idee kommen, diese Art von Vergütung für die Dienstumschläge irgenwo im Bereich der Fiskalphilatelie anzusetzen.

Viele Grüße
Ingo
 
DL8AAM Am: 11.03.2013 21:30:01 Gelesen: 67235# 40 @  
Hallo Ingo,

Richard hat den Titel ja inzwischen "für alle Fälle" passend gemacht. ;-) Also können wir gleich zurück zum eigentlichen Thema kommen:

Heute im Briefkasten:



Bundesdienstsache "U.S. OFFICIAL MAIL" des International Broadcasting Bureau (IBB), einer Unterbehörde des Broadcasting Board of Governors (BBG), hier der "Edward R Murrow Transmitting Station" in Grimesland, NC 27837. Dabei handelt es sich um die bekannte Relaisfunkstelle 'Greenville' des amerikanischen Auslandsrundfunksenders "Voice of America (VOA)".

Am 06.03.2013 frankiert mit einem "Penalty-Meter" zu $1,10 des PostPerfect-Geräts PB2206676 von Pitney Bowes. Im International Postage Meter Stamp Catalog wird diese Form unter " OO.E1" - mit dem Zusatz " Appears to be scarce, value unknown" (='scheinbar selten, Wert unbekannt') - katalogisiert [1]. So fing der Tag doch richtig schön gut an, trotz Frost und Schnee.

"Entwertet" wurde der AFS (ebenfalls am 06.03.2013) zustätzlich mit einem Tintenstrahl Spray-on ("ROCKY MOUNT NC 278 / 2 L") des Briefzentrums "Rocky Mount Processing & Distribution Center (P&DC)", 201 South George Street, Rocky Mount, NC 27801.

Nicht nur wir 'leiden' unter diesen unnötigen Doppelstempelungen der Briefzentren, das scheint ein echtes globales Problem zu sein. ;-(

Gruß
Thomas

[1]: http://en.wikibooks.org/wiki/International_Postage_Meter_Stamp_Catalog/United_States_of_America,_Part_3
 
Cantus Am: 11.03.2013 22:49:27 Gelesen: 67223# 41 @  
@ DL8AAM [#40]

Hallo Thomas,

wenn man jetzt noch darauf aus wäre, die beiden übereinander abgeschlagenen Stempel getrennt für irgendwelche Datenbanken erfassen zu wollen, würde man ein echtes Problem bekommen. So ist zu hoffen, dass diese Form der Entwertung zukünftig nicht der Norm entspricht.

Viele Grüße
Ingo
 
DL8AAM Am: 12.03.2013 03:31:49 Gelesen: 67215# 42 @  
@ Ingo [#41]

Ingo, ich habs versucht. ;-)

Ich meine für eine dokumentierende Datenbank sollte es ok sein, siehe

http://www.philastempel.de/stempel/zeigen/42802
http://www.philastempel.de/stempel/zeigen/42785

wenn freigegeben, viele meiner US Stempel harren dieser noch.

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 04.07.2020 20:04:28 Gelesen: 22092# 43 @  
Hier einmal eine ganz normale Werbesendung, die nur einfach durch ganz bewusst erzeugte Ähnlichkeiten den Eindruck erwecken will, eine amtliche ("Penalty-") Sendung zu sein. Nur damit der unaufmerksame Empfänger den Brief nicht gleich unbesehen im Altpapier entsorgt. Zum Glück war dieser Empfänger aufmerksam genug und so kam ich so diesen interessanten Beleg für meine Penalty-Sammlung. ;-)



Teiladressierte Postwurfsendung ("ECRWSS", s.u.) des Absenders "Regional Disbursement Center" (P.O. Box 88, Gadsden, AL 35902), das heisst zwar in etwa "Regionales Auszahlungszentrum", ist aber nur ein "Marken-Name" von JNJ Associates Inc., einer "Werbeagentur" für Autohändler [1]; adressiert an den "Führerscheininhaber im Postfach xxx" in Silver City, NV 89428; Frankatur per Entgelt-bezahlt-Eindruck mit der Genehmigungsnummer 167 beim Postamt Gadsden in Alabama. Hier wurde eine Form gewählt, die einen Poststempel imitieren soll.

Man nenne sich irgendwie "wichtig" aussehend, staatlich klingend - "Department" heisst im amerikanischen Englisch nämlich auch Ministerium, aber in Zeile zwei ist das einfach nur ein "sinnloser" Abteilungs-Zusatz zum Firmenname. Man schreibe das Wort Postfach aus ("POST OFFICE BOX") und schreibe noch UNITED STATES davor. Das Wort "Official Business" ist auch nicht geschützt, es kann amtliche Dienstsache heissen, aber auch nur irgendwas (privat) "offizielles", zumindest bedeutet es eben nicht immer "amtlich", auch wenn das viele annehmen. In den "Unzustellbarkeitswünschen" nennt man einfach die betreffende Postvorschrift (DMM: Domestic Mail Manual) mit "wichtig" aussehenden Paragraphen [2] und ergänzt DMM nochmals mit "official".

Da wirklich amtliche "Official Business"-Sendungen bekanntlich immer einen Penalty-Hinweis ("Strafe bei Fehlverwendung") tragen, druckt man einfach das normale Strafmaß für den "normalen" Missbrauch des Postwesens ein. Aber diese Regelungen betriffen jeden Mißbrauch des staatlichen Postwesens durch jedermann. Wenn man in den USA "illegale Dinge" mit der Post verschickt, macht man sich dort zusätzlich noch des Postmißbrauchs (sogar ein höherwertiges Bundesvergehen) strafbar. Und unabhängig von der eigentlichen Straftat, kostet das nochmals bis zu 5 Jahre in einem Bundesgefängnis.

Und wer auf diesen "Fake" reingefiel, fand im Umschlag wie vermutet eine Werbung für eine Verkaufsaktion eines Autohändlers in Carson City ;-)



Beste Grüße
Thomas

ECRWSS: Enhanced Carrier Route ("verbesserte Zustellroute"), Walk Sequence Saturation ("gesättigte Zustellungswegabfolge"), d.h. in etwa vorsortierte ("Presorted Standard") & verdichtete Einlieferung (Bundle "B002"), an alle/bestimmten Empfänger innerhalb einer vorgegebenen Zustellungsroute (hier: einzusortieren in die/alle Postfächer)

[1] Since 1982, JNJ Associates, Inc. has been a trusted and reliable direct marketing company servicing Automobile Dealerships all across the United States. We can manage all of your marketing, sales, labeling, mailing and identity materials. - http://jnjassoc.com

[2] DMM F010: https://pe.usps.com/Archive/PDF/DMMArchive20041209/F010.pdf
 
DL8AAM Am: 11.07.2020 20:41:41 Gelesen: 21942# 44 @  
Das Thema nennt neben "USA Penalty" ja auch (allgemein) "Dienstsachen" und im weitesten Sinne handelt es sich hier um eine Dienstsache, sogar um eine "Postwurf-Dienstsache" ;-)

Und da diese fertig gedrucke Sendung überhaupt keine Möglichkeit einer irregulären, privaten Nutzung bietet, erübrigt sich ja auch die ausdrückliche Angabe einer Strafandrohung für den Missbrauch, oder? ;-)



Nicht adressierte Postwurfsendung an "Residential Customer - Local" des U.S. Census Bureau (Bundesamt für Volkszählung) mit Werbung für die Rekrutierung von Volkszählern für die Volkszählung 2020 ("United States Census 2020"): Be A Census Taker.

Frankatur per Entgeltbezahlt-Eindruck für eine gemäß Standardvorgaben vorsortierte (PRSRT STD = Presorted Standard) Postwurfsendung (ECRWSS = Enhanced Carrier Route [verbesserte Zustellroute] Walk Sequence Saturation [gesättigte Zustellungswegabfolge], d.h. in etwa vorsortierte & verdichtete Einlieferung, an alle/bestimmte Empfänger innerhalb einer vorgegebenen Zustellungsroute); mit Angabe der postalischen Genehmigungsnummer G-58 des U.S. CENSUS BUREAU, wobei der Präfix G für bundestaatlliche Regierungsbehörden (Government) steht, Stichwort "Permit Mail".

Beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 12.11.2020 22:27:30 Gelesen: 20357# 45 @  
Und zur Abwechselung mal wieder ein echter Penalty-Beleg



Dienstsache "Official Business / Penalty for Private Use, $300" der US-Bundesluftfahrtbehörde "Federal Aviation Administration (FAA)", die zum Verkehrsministerium "Department of Transportation (DoT)" gehört; Absender: Anchorage FSS/IFSS (2016 East Fifth Avenue, Anchorage, AK 99501) [FSS: Flight Service Station; IFSS: International Flight Service Station].

Frankatur mit Entgeltbezahlt-Eindruck "Postage and Fees Paid" der FAA, der zusätzlich durch einen Maschinenstempel ANCHORAGE, AK 995 am 16.11.1981 entwertet wurde.



Rückseitig findet sich ein "Durchgangs"-Maschinenstempel CHICAGO, IL 606 vom 18.11.1981; wobei der Stempelkopf ungewöhnlich klein ist, ø 20 mm (anstatt, wie meist üblich 24 mm); Posteingang am 09.01.1982.

Gruß
Thomas
 
Lars Boettger Am: 13.11.2020 09:06:14 Gelesen: 20333# 46 @  
Im September-Heft der American Philatelic Society, gab es einen mehrseitigen Artikel [1] zu den sog. "Penalty Envelopes". Der Autor ging in dem Artikel unter anderem den wenigen bekannten Missbrauchsfällen nach.

Beste Grüße!

Lars

[1] The American Philatelist, September 2020, The Law and Lore of the $300 Penalty-for-Private-Use Envelopes, S. 788ff
 
DL8AAM Am: 13.11.2020 16:51:44 Gelesen: 20291# 47 @  
@ Lars Boettger [#46]

Nur kurz am Rande, viele Ausgaben des (qualitativ sehr hochwertigen) "The American Philatelist"-Magazins [1] können übrigens mit einem etwa 6monatigen Nachlauf im Netz abgerufen werden. Aktuell ist das letzte freie Heft die April-Ausgabe.

Aber - ansonsten kann man aktuell (wegen Corona?) auch einen kostenlosen Accout eröffnen und somit auch die aktuelle Ausgaben kostenlos einsehen. Den Penalty-Artikel habe ich mir sogar für meine "Hausbibliothek" gerade ausgedruckt. Danke Lars!

Gruß
Thomas

[1]https://stamps.org/the-american-philatelist
 
Lars Boettger Am: 13.11.2020 19:44:54 Gelesen: 20271# 48 @  
@ DL8AAM [#47]

Nur kurz am Rande, viele Ausgaben des (qualitativ sehr hochwertigen) "The American Philatelist"-Magazins können übrigens mit einem etwa 6monatigen Nachlauf im Netz abgerufen werden. Aktuell ist das letzte freie Heft die April-Ausgabe.


Hallo Thomas,

ich kann das nur bestätigen, der "The American Philatelist" ist wirklich eine sehr gute Zeitschrift und ich habe meine APS-Mitgliedschaft in den letzten 20 Jahren noch nie bereut. Besonders interessant sind m.E. die Leserbriefe und die Kolumne der APEX (vereinseigene Prüfgesellschaft).

Beste Grüße!

Lars
 
DL8AAM Am: 16.11.2020 01:56:51 Gelesen: 20206# 49 @  
Und hier eine aktuellere Dienstsache OFFICIAL BUSINESS - ganz ohne Strafandrohung

Department of Defence



Frankiert mit 84 Cent per Freistempler von Neopost, Gerätenummer 049J82023025, registriert unter der Postleitzahl ("Mailed from") 92518, d.h. beim Postamt auf der March Air Reserve Base, ehemals (bis 1996) March Air Force Base, bei Riverside, Kalifornien; 24.10.2006.

Absender: NMC DET AFRTS-DMC (23755 Z Street, Building 2730, Riverside, CA 92518-2017); NMC (Naval Media Center), DET (Detachment), AFRTS (American Forces Radio and Television Service), DMC (Defense Media Center).

Es handelt sich hier um eine QSL-Karte, die einen Empfang der Marinefunkstation Key West, Florida (genauer der "Naval Radio Transmitting Facility (NRTF)" auf der Insel Saddlebunch Key; Rufzeichen: NAR), die das Programm von AFRTS für Einheiten (Schiffe) "im Einsatz" in der Karibik, die nicht über andere Kommunikationswege erreicht werden konnten, auf der Kurzwellenfrequenz 5446,5 kHz als Feeder ("Zuleitung") übertrug. Mit entsprechend "guten" Gerätschaften konnten diese Aussendungen auch in Europa empfangen werden.

Beste Grüße
Thomas
 
epem7081 Am: 07.03.2021 19:46:37 Gelesen: 18453# 50 @  
Hallo zusammen,

aus einem kürzlich erworbenen USA-Fundus kann ich hier auch einen Penalty Beleg einbringen. Absender ist der UNITED STATES POSTAL SERVICE



Neben dem bekannten Strafhinweis trägt der Umschlag noch den Hinweis OFFICIAL BUSINESS und die (Formular-?)Kennung P-194. Neben dem Tagesstempel WASHINGTON, DC 200 vom 18.12.1995 prangt ergänzend die Empfehlung: PLEASE MAIL / EARLY FOR / CHRISTMAS

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
Briefuhu Am: 04.05.2023 18:27:14 Gelesen: 6059# 51 @  
Penalty Beleg vom 20.05.1981 von Department of Air Force Ramstein an die Luftwaffe in Bonn-Edinghofen dort unbekannt.



Schönen Gruß
Sepp
 
DL8AAM Am: 04.05.2023 21:39:05 Gelesen: 6044# 52 @  
@ Briefuhu [#51]

Nur zur Vervollständigung (für die Suchmaschinen des Forums und des Netzes):

Absender ist (war) die Public Affairs Abteilung des 86th Tactical Fighter Wing (86th Tac. Ftr. Wg./PA), stationiert auf der Luftwaffenbasis Ramstein. Bemerkenswert ist übrigens der Maschinenstempel AIR FORCE POSTAL SERVICE APO 09012. Wobei das Postamt "APO 09012" ebenfalls zum Standort Ramstein gehört, siehe [1]. Freigemacht per Entgeltbezahlt-Vermerk unter der Genehmigungsnummer ("permit mail") DoD-318 (Department of Defense).

Der rückseitige Unzustellbarkeitsstempel mit "Unbekannt" gehört zur Deutschen Bundespost, nicht zur Luftwaffe.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.mfia.state.mi.us/olmweb/ex/foc/350X4.pdf
 
Briefuhu Am: 05.05.2023 06:37:01 Gelesen: 6026# 53 @  
@ DL8AAM [#52]

Guten Morgen Thomas,

vielen Dank für die Ergänzung und den Hinweis.

Schönen Gruß
Sepp
 

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