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Thema: Porto bestimmen: Schweiz
Das Thema hat 40 Beiträge:
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SH-Sammler Am: 22.10.2015 20:52:01 Gelesen: 22303# 16 @  
@ sammler-ralph [#15]

Hallo Ralph,

ein schöner, sauberer Beleg. Ich beginne mit den Erläuterungen von "hinten", also zuerst die Portostufen.

1. Das Porto setzt sich aus 3 Teilen zusammen
a) Brieftaxe Fernverkehr = 20 Rappen
b) Einschreibtaxe (R-Brief) = 20 Rappen
c) Einzugsauftrag = 20 Rappen

Total 60 Rappen.

2. Die Bezahlung wurde verweigert und zurückgesandt. Deshalb die Stempel "Retour" und "Ungültig".

Ich wünsche Dir einen schönen Abend und ein gutes Wochenende

SH-Sammler
 
sammler-ralph Am: 22.10.2015 21:04:29 Gelesen: 22292# 17 @  
@ SH-Sammler [#16]

Vielen Dank für die Antwort, jetzt kann ich den Beleg vollständig beschreiben.

Dieses Forum ist schon prima, nach nicht einmal 30 Minuten eine kompetente Antwort.

Gruß
Ralph
 
SH-Sammler Am: 27.10.2015 14:39:02 Gelesen: 22201# 18 @  
@ sammler-ralph [#15]
@ richard

Bedeutung Einzugsmandat

Hallo Sammlerfreunde,

im Beitrag [#15] steht noch die Frage 1] [Redaktionelle Suche: Mit Einzugsmandat ist wohl eine Nachnahme gemeint]

Gemäss Google ist ein Einzugsmandat eine Nachnahme. Bei einer Nachnahme wird aber in der Regel ein Brief oder ein Paket (z.B. mit bestelltem Inhalt) überbracht.

Bei der oben gezeigten Abbildung wird eine Rechnung zugestellt für Ware, welche nicht im Briefumschlag oder Paket versandt wurde. Bei grossen Warenlieferungen wird also die Rechnung gesondert als Einzugsmandat = Einzugsauftrag (zeitgleich oder zeitlich verzögert) zugestellt.

Grüsse

SH-Sammler
 
Arrows Am: 05.02.2017 16:11:49 Gelesen: 20227# 19 @  
@ stampmix [#13]

"Zu diesem Zettel kann ich keine Informationen finden. Ist er vom Postamt angebracht und mussten die 60 Rappen vom Empfänger entrichtet werden?"

Den Gebührenzettel = nachbestellgebuehr 60cts = ist mir nicht bekannt, ich versuche dennoch, die 60 Rp. herzuleiten.

Dringlich-Gebühr

Für die Aufgabe von Sendungen ausserhalb der normalen Schalteröffnungszeiten wird eine sog. "Dringlichgebühr" erhoben. Früher wurde der Zuschlag mit der normalen Taxe auf der Sendung gedeckt. Ausserdem wurde eine violette Dringlich-Etikette aufgeklebt. In neuerer Zeit werden die Dringlich-Etiketten nicht mehr verwendet. Die Zuschlagstaxe wird nicht mehr auf den Sendungen, sondern auf dem Empfangsschein oder einem besonderen Formular gedeckt. Am Dringlichkeitsschalter aufgegebene Sendungen sind daher nicht mehr von den normalen zu unterscheiden.

Nachtaxierung (Taxierungsmodus 1.9.1876–31.12.1975)

Für die Taxierung von un- oder unterfrankierten Sendungen hatte der Postempfänger den doppelten Betrag der erforderlichen Postgebühr zu entrichten.

Fazit:

Wahrscheinlich wurde in Zürich 1 der Dringlich-Zuschlag von 20 Rp. (1.5.1924–31.12.1946) für die Briefzustellung ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten erhoben und nach erfolglosem Eilzustellversuch für die inländische Weiterleitung von Zürich nach Lugano der doppelte Fehlbetrag von 40 Rp. nachtaxiert (Brieftaxe im Fernverkehr bis 250g = 20 Rp. (1.1.1921 – 31.10.1967).

Somit müsste der Zettel im Postamt Zürich 1 angebracht worden sein. Da bin jedoch nicht ganz sicher, wäre auch möglich bei Grenzüberschreitung.

Gruss, Arrows
 
Michael Mallien Am: 27.04.2017 19:00:28 Gelesen: 19800# 20 @  
Hier passt mein moderner Schweizbeleg vielleicht noch am besten hin - stimmt das Porto?

Offensichtlich wurde in dem Umschlag ein Warenmuster von 50 g befördert. Was könnte der Päckchen-Stempel bedeutet haben?

Stempel: 9000 ST. GALLEN 1 / 26.9.85 / a / BRIEFVERSAND


 
remstal Am: 28.04.2017 09:16:17 Gelesen: 19766# 21 @  
Leider kann ich aus meinen Portotabellen auch nichts zur Klärung beitragen. Für Warenmuster ins Ausland ist der besondere Tarif mit dem 30.6.1971 ausgelaufen, eine Drucksachensendung hätte bei 50 g 70 Ct. gekostet.

mfG remstal
 
merkuria Am: 28.04.2017 10:52:05 Gelesen: 19755# 22 @  
@ Michael Mallien [#20]

Guten Morgen Michael,

das von Dir gezeigte Poststück wurde als Päckchen versandt. Dies war eine Versandform für Briefe und Drucksachen, welche über 2 cm Dicke auswiesen. Das Porto mit 90 Rappen für diese Dienstleistung ist in der Zeit korrekt. Vermutlich war der Inhalt dieses Beleges (Acrylglas) dicker als 2 cm, weshalb diese Versandform angewendet wurde.

Ich werde mich noch schlau machen, wie gross die Abmessungen für ein Päckchen sein durften und bis zu welchem Gewicht diese zulässig war.

Diese Versandform gibt es seit einigen Jahren nicht mehr bei der Schweizer Post. Wenn heute ein Brief (Drucksachen gibt es bei der Schweizer Post auch nicht mehr!) dicker als 2 cm ist, wird er als normales Paket gehandhabt und zum Pakettarif verrechnet!

Grüsse aus der Schweiz
Jacques
 
Michael Mallien Am: 28.04.2017 16:08:26 Gelesen: 19734# 23 @  
@ merkuria [#22]

Hallo Jacques,

sehr intererssant, danke für den Hinweis. Ich habe den Umschlag noch einmal angesehen. Er zeigt Spuren eines dickeren Blocks als ehemaligen Inhalt. Bei einem "normalen" Briefumschlag habe ich gar nicht damit gerechnet, dass es tatsächlich die Versendungsart Päckchen gewesen sein könnte.

In Deutschland kann ein Umschlag generell nicht als Päckchen versendet werden, vielmehr muss eine Päckchen-Sendung in einem festen Karton verpackt sein.

Viele Grüße
Michael
 
Baber Am: 23.05.2018 09:40:52 Gelesen: 17020# 24 @  
Diese Ansichtskarte von von Genf nach Frankreich wurde 1955 versehentlich erst in Natua in Frankreich eingeworfen. 16 Fr Nachporto sind die doppelte Gebühr für Kartengrüße (2 x 8 Fr). Frankiert war die Karte mit 10 Rappen. Diese Gebühr kann ich für 1955 im Schweiz Katalog nicht finden. Gab es damals in der Schweiz auch eine reduzierte Gebühr für Kartengrüße oder wäre die Karte in der Schweiz unterfrankiert gewesen?



Gruß
Baber
 
SH-Sammler Am: 23.05.2018 12:03:30 Gelesen: 16993# 25 @  
@ Baber [#24]

Hallo Baber,

das normale Inlandporto für Postkarten / Ansichtskarten ab 1921 bis 1967 betrug 10 Rappen, für die Schweiz also korrekt frankiert. Die Taxe ins Ausland ab 1948 bis 1959 war 20 Rappen, die Karte war demnach um 10 Rappen unterfrankiert.

Ansichtskarten wurden ab 1906 wie die Postkarten (Ganzsachen) behandelt.

Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie diese Unterfrankatur passiert sein könnte.
Beispiel: Rheinfall. Viele, ja tausende von Touristen. Alle kaufen eine Ansichtskarte im Kiosk und fragen nebenbei, wie hoch denn das "Porto" sei. Die Bedienung am Kiosk kennt vielleicht den Inlandtarif und fragt sicher nicht nach der Destination. Also nennt man der Einfachheit halber das gängige "Porto". Dafür erfreuen uns Philatelisten nun solche Nachfrankaturen.

(Angaben aus dem Sonderdruck ZACK, Die Posttaxen der Schweiz ab 1862)

Viele Grüsse

SH-Sammler
Hanspeter
 
Baber Am: 23.05.2018 14:08:41 Gelesen: 16968# 26 @  
@ SH-Sammler [#25]

Hallo Hans-Peter,

Danke für die Information. So steht das Porto auch im Michel Spezial. Es hat also nicht wie in Österreich ein Porto für "bis zu 5 Grußworte" gegeben, das dann geringer war als das normale Auslandsporto für Postkarten?

Gruß
Bernd
 
SH-Sammler Am: 23.05.2018 17:37:13 Gelesen: 16936# 27 @  
@ Baber [#26]

Hallo Bernd,

ich habe in meinen schlauen Büchern keine Hinweise zu einer reduzierten Auslandtaxe für Postkarten gefunden. Vielleicht weiss sonst jemand noch mehr.

Viele Grüsse

Hanspeter
 
tito1948 Am: 24.05.2018 23:05:57 Gelesen: 16872# 28 @  
Hallo Baber,

und ich denke, es gibt den Tarif doch für die "5 Worte", aber ich kann die entsprechende Beschreibung in meinen Bücher auch nicht finden. Bei 5 Worten kommt der Tarif für Drucksachen zur Anwendung, Inland wie Ausland, das zeigen mir andere Postkarten, wie zum Beispiel 7 1/2 Rappen Frankierungen ins Ausland in der Zeit vom 1.1.1928 bis 30. 6. 1930.

Viele Grüsse
christoph
 
Baber Am: 25.05.2018 17:02:24 Gelesen: 16829# 29 @  
@ tito1948 [#28]

Bei 5 Worten kommt der Tarif für Drucksachen zur Anwendung

Hallo Christoph,

das würde passen, denn bis 1966 war der Drucksachentarif Ausland 10 Rappen, dann passt auch das französische Nachporto mit dem doppelten Tarif für 5 Worte = 2 x 8 = 16 Centimes.

Gruß
Bernd
 
Baber Am: 07.01.2021 15:13:35 Gelesen: 11415# 30 @  
Wer hat die richtige Erklärung für diese Schweizer Frankatur ?

Kleine Hilfe, das Stempeldatum ist 17.7.2000



Gruß
Bernd
 
Münchensammler Am: 07.01.2021 16:02:11 Gelesen: 11393# 31 @  
Hallo,

meine Erklärung wäre, das am Schalter keine 10 Rappen Marken vorhanden waren. Deshalb wurde dieser Nebenstempel abgeschlagen und das fehlende Porto vermerkt.

Das kam früher auch bei der Deutschen Post bzw. Bundespost vor, als es noch keine Digitalmarken gab.

Für das neue Jahr alles Gute.

Grüße
Michi
 
jahlert Am: 07.01.2021 16:11:01 Gelesen: 11390# 32 @  
@ Baber [#30]

Hallo Bernd,

laut Tarif-Tabelle wäre ein 20 g-Brief bis zum 30. Juni 2000 korrekt frankiert gewesen. Ab 1.7.2000 kostete der B-Versand (Economy) 1.20 CHF.

'Taxe perçu' könnte steuerliche Bedeutung für Geschäftspost haben oder bedeuten, dass der Fehlbetrag bar bezahlt worden ist.

Gruß, Jürgen
 
Baber Am: 07.01.2021 17:15:47 Gelesen: 11357# 33 @  
@ jahlert [#32]

Hallo Jürgen,

das ist auch meine Erklärung. Bis 1.7. 2000 hätte das Porto für einen A-Post Brief gereicht und so war es wohl vom Absender auch gedacht.

Nun reichte es aber bei der Aufgabe am Postschalter nicht einmal für einen B-Post Brief (1,20) und er hat die 10 Rappen bar nachbezahlt.

Der A-Post Brief hätte 1,30 gekostet.

Gruß
Bernd
 
10Parale Am: 19.05.2021 21:47:51 Gelesen: 10110# 34 @  
@ forum,

was halten die Experten von der Frankatur?

Auf den ersten Blick meint man ja, 1,50 Schweizer Franken, wenn man die Nominalen der Marken zusammen zählt?

Auf den zweiten Blick und bei der Berührung mit der Hand fällt einem dann etwas auf.

60 Rappen Paracelsus 1993 = Michel Nr. 1493
40 Rappen Ausstellung für Gartenbau 1980 = Michel Nr. 1171 - Milchgefäß mit Holzschnitezereien
50 Rappen ?

Die 50 Rappen Marke wurde dennoch abgestempelt. Reichte 1,00 Schweizer Franken für die Frankatur nach Deutschland? Laut Schweizer Post kostet ein Brief bis 20 gramm nach Deutschland 1,40 Schweizer Franken. Dieser Brief ist aber meiner Meinung nach nur mit 1,00 Franken taxiert. Die 50 Rappen sind keine echte Marke.

Liebe Grüße

10Parale


 
Zürich4 Am: 19.05.2021 22:11:21 Gelesen: 10104# 35 @  
Hallo 10Parale

Da muss ich dir widersprechen, es handelt sich hierbei um einen Ausschnitt aus dem nachstehenden Block:



Viele Grüsse aus der Schweiz

André
 
10Parale Am: 19.05.2021 22:46:46 Gelesen: 10088# 36 @  
@ Zürich4 [#35]

Ach ja, vielen Dank. Diesen Block habe ich bei meiner Recherche übersehen. Super!

Das Papier fühlt sich aber ehrlich gesagt ganz anders an wie das Papier einer gewöhnlichen Marke. Es ist schwer ein Gefühl zu beschreiben, aber beim Drüber-Streichen ist es fast wie Foto-Kopierpapier.

Nun gut, die Marke wird aus solchem Papier gemacht sein und meine Bedenken waren grundlos.

Liebe Grüße

10Parale


 
Franz-Karl Lindner Am: 07.10.2021 15:12:03 Gelesen: 8773# 37 @  
Hallo zusammen,

zeige hier einen Blindenbrief als Streifband aus Lausanne nach Aigle vom 27.08.1926. Dieser Brief ist wohl portofrei befördert worden, obwohl derzeit das Porto für Blindensendung 5 Rp betrug. Zu beachten ist, dass der Brief wohl an einen Soldaten ging. Aber ein Hinweis auf eine eventuelle Feldpostbeförderung liegt nicht vor.

Wer hat einen Lösungsvorschlag?

Franz-Karl


 
SH-Sammler Am: 08.10.2021 07:59:01 Gelesen: 8729# 38 @  
@ Franz-Karl Lindner [#37]

Hallo Franz-Karl,

Briefe von Soldaten nach Hause erhalten einen Feldpoststempel. An Hand dieses Stempels weiss die Zivilpost, dass keine Nachforderung, kein Nachporto erhoben werden darf.

Umgekehrt bei Post von Angehörigen an einen Soldaten im Dienst nimmt die Zivilpost die Briefe entgegen und leitet sie an die Feldpostämter weiter. Dazu müssen adressseitig Name, Grad und die militärische Einheit geschrieben sein. Die Erwähnung eines Ortes ist dabei nicht notwendig und würde im Falle eines Konfliktes ohnehin abgedeckt resp geschwärzt. Die Zivilpost bringt keine Feldpoststempel auf.

Grüsse

SH-Sammler
Hanspeter
 
Franz-Karl Lindner Am: 08.10.2021 13:00:34 Gelesen: 8715# 39 @  
Danke Hanspeter,

also keine Feldpost, da die entsprechenden Merkmale fehlen. Dann ist es wohl eine unfrankierte Blindensendung und keiner hat's gemerkt?

Franz-Karl
 
10Parale Am: 22.10.2023 19:18:39 Gelesen: 1033# 40 @  
@ sammler-ralph [#15]

Hier ein weiteres, etwas älteres Einzugsmandat. 216,80 Schweizer Franken sollten auf Grund einer Lieferung auf Postwegen eingezogen werden, der Betrag wurde jedoch nicht eingelöst.

Ich denke freigemacht mit einer Zumstein Nr. 161 (40 Rappen ultramarinblau) wurde das Mandat am 31.12.22 in Basel abgestempelt und taggleich in Elm (Kanton Glarus) weiter bearbeitet (18 Uhr).

Wenn ich das Handling weiter verfolge, wurde die Frist zur Zahlung für den Schuldner am 01.02.22 bis 8/II/22 verlängert, dennoch nicht eingelöst. Wir erfahren auch wer Schuldner und Briefträger war. Die Firma Riva & Kunzmann wurde laut KI (Künstlicher Intelligenz - Bing Chat) 1948 gegründet. Da der Beleg von 1922 stammt, muss es eine Firma gleichen Namens bereits 1922 in Basel gegeben haben.

Nun geht es hier in der Reihe natürlich um das Porto und da schätze ich mal, dass

die Brieftaxe 20Rappen
Einschreibegebühr 20 Rappen
= 40 Rappen Porto
 

bedeuten.

Liebe Grüße

10Parale


 


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