LANDGERICHT BONN
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Aktenzeichen: 2 O 455/04
Entscheidung vom 8. März 2005
In dem Rechtsstreit
...
gegen
...
hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn auf die mündliche Verhandlung vom ... durch die Richter ... für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt,
a) an den Kläger einen Briefmarkenblock " Deutsches Reich**Block 2, Nothilfe" in der Qualität "postfrisch, Originalgummi" Zug um Zug gegen Bezahlung von € 630,00 zu übergeben und zu übereignen,
b) den unter a) bezeichneten Briefmarkenblock auf Anforderung des Klägers hin gegen vorherige Zahlung von € 5,00 Versandkostenpauschale an die Beklagte auf dem Wege versicherten Postversands an den Kläger zu übersenden.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 6.000,00.
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Das komplette Urteil mit ausführlicher Begründung lesen Sie hier:
http://www.aufrecht.de/index.php?id=4120