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Thema: Urteil: Ebay-Verkäufer haftet nicht für die Echtheit des Stempels
Richard Am: 29.04.2008 23:38:59 Gelesen: 5430# 1 @  
eBay: Bei Briefmarken ganz besonders wachsam sein

Valuenet.de (29.04.08) - Ersteigert ein Briefmarkensammler bei eBay Briefmarken, so handelt er "grob fahrlässig", wenn er sich nur auf die Angaben des Verkäufers verlässt, der sich seinerseits auf den Michel-Katalog beruft (in diesem Katalog sind in 40 Bänden auf mehr als 30.000 Seiten alle Briefmarken abgebildet und beschrieben, die seit 1840 erschienen sind). Wird bei dem Angebot die unter Briefmarkensammlern übliche Terminologie gewählt, dass die Zähnung der Marken keine Fehler aufweise (was sich später als falsch herausstellte), so haftet der Verkäufer nicht für die Echtheit des Stempels; es sei denn, der Mangel sei ihm bekannt gewesen und er habe ihn verschwiegen (was hier vom Käufer nicht bewiesen werden konnte). Allein der niedrige Startpreis bei der Auktion, so das Oberlandesgericht Karlsruhe, sei kein Indiz für den Mangel, weil ein niedriger Startpreis einen anlockenden Charakter habe und deshalb für sich nicht "verdächtig" sei. (AZ: 8 U 123/06)

(Quelle: http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1093516)
 
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