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Thema: Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Das Thema hat 224 Beiträge:
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hubtheissen Am: 18.04.2025 21:46:21 Gelesen: 17709# 200 @  
@ Jürgen Witkowski [#199]

Hallo Jürgen,

Es galt 2002 für Postzustellungsaufträge noch der Tarif von 1997 von 11,00 DM je Auftrag, also 22,00 DM für 2 Stück. Umgerechnet in € ( ca. 2:1) ergibt sich dann der krumme Betrag von 11,24 €.

Gruß

Hubert
 
Jürgen Witkowski Am: 19.04.2025 13:03:07 Gelesen: 17651# 201 @  
@ hubtheissen [#200]

Hallo Hubert,

vielen Dank für die einleuchtende Erklärung zur Postgebühr von 11,24 Euro.

Bei diesem Beleg gab es nicht viel zu rätseln. Der Postzustellungsauftrag des Kreisgerichtes Frankfurt/Oder an das Postamt in Herten 6 vom 31.3.93 war mit 9,00 DM genauso freigemacht, wie es in der Gebührentabelle steht.



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
nagel.d Am: 19.04.2025 13:33:21 Gelesen: 17644# 202 @  
@ Jürgen Witkowski [#201]

Könnte der Unterschied nicht aus der Regelung des Vertragsgebietes Ost kommen ?
 
Jürgen Witkowski Am: 19.04.2025 13:39:50 Gelesen: 17641# 203 @  
@ nagel.d [#202]

Diese Frage verstehe ich nicht.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
nagel.d Am: 19.04.2025 17:21:17 Gelesen: 17615# 204 @  
@ Jürgen Witkowski [#203]

Nach der Wende gab es doch das Vertragsgebiet Ost und das Vertragsgebiet West für die Deutsche Post. Einhergehend gab es dann natürlich unterschiedliche Posttarife. Der Brief stammt vom Kreisgericht Frankfurt/Oder, also Vertragsgebiet Ost, und ging nach W-435 Herten 6 im Vertragsgebiet West. Für mich würde dann der Rückschluß ergeben daß hier die Regelung des Vertragsgebiet Ost bestand, oder war diese Regelung zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben. Für mich wäre das eine Erklärung.
 
hubtheissen Am: 19.04.2025 17:39:57 Gelesen: 17605# 205 @  
@ nagel.d [#204]

Hallo,

der Tarif VG-Ost galt vom 01.07.1990 bis zum 31.03.1991.

Gruß

Hubert
 
Jürgen Witkowski Am: 19.04.2025 17:49:58 Gelesen: 17604# 206 @  
@ nagel.d [#204]

Wir diskutieren hier über einen Beleg vom 31.03.1993. Nach meinen Informationen wurden die Sonderregelungen für Postgebühren des Vekehrsgebietes Ost (VGO) zum 31.03.1991 aufgehoben. Ab dem 01.04.1991 galten einheitliche Gebühren. Hast Du andere Informationen?

Ebenfalls grußlos
 
Josch Am: 19.04.2025 18:13:56 Gelesen: 17594# 207 @  
Im Postverkehr der deutschen Post(VGO) gab es vom 02.10.90 an nur noch Postzustellungsaufträge wie sie im Bereich der Deutschen Bundespost zulässig waren.

Die Anzahl der Aufträge war nicht mehr begrenzt. Gebühr je Auftrag- 6,00 DM.

Vorher: Zustellungsurkunden - (Gebühr 0,50 DM für den Brief plus 1.50 DM für die Zustellungsurkunde. Jeweils nur eine Urkunde).



Hier: 22 PZA des Kreisgericht Suhl vom 27.02.91 an das Postamt Suhl je 6,00 DM = 132,00 DM.

Wann das Porto der Postzustellungsaufträge von 6,00 DM auf 9,00 DM erhöht wurde entzieht sich meiner Kenntnis. 1992 ? oder 1993 ?
 
nagel.d Am: 19.04.2025 18:51:45 Gelesen: 17581# 208 @  
@ Jürgen Witkowski [#206]

Es war nur mal ein Gedankengang von mir.
 
christel Am: 19.04.2025 19:52:37 Gelesen: 17563# 209 @  
@ Josch [#207]

Wann das Porto der Postzustellungsaufträge von 6,00 DM auf 9,00 DM erhöht wurde entzieht sich meiner Kenntniss. 1992 ? oder 1993 ?

Der Portosatz von 9.00 DM galt ab 01.07.1992.

Die nächste Portoerhöhung für das Produkt "Postzustellungsauftrag" erfolgte ab dem 01.04.1995 auf 11.00 DM.

Zur Euro-Einführung am 01.01.2002 wurde der Betrag zum gültigen Umrechnungskurs auf 5.62 Euro festgestellt.

Die nächste Portoangleichung erfolgt am 01.01.2003 auf 5.60 Euro (Portosenkung!)

Am 01.07.2006 erfolgte dann die AGB Änderung für das Produkt "Postzustellungsauftrag", einhergehend mit der Portosenkung auf 3.45 Euro.

Frohe Ostern wünscht euch allen die
"Christel von der Post"
 
Stefan Am: 19.04.2025 21:05:02 Gelesen: 17552# 210 @  
@ christel [#209]

Zur Euro-Einführung am 01.01.2002 wurde der Betrag zum gültigen Umrechnungskurs auf 5.62 Euro festgestellt.

Sicherlich reiner Zufall, aber die Deutsche Post AG hat bei der Bundesnetzagentur die Anpassung der Kosten für einen PZA zum 01.07.2025 beantragt - just auf den Betrag, welcher ab dem 01.01.2002 (bis zum 31.12.2002) galt.

Gruß
Stefan
 
Josch Am: 20.04.2025 18:18:36 Gelesen: 17103# 211 @  
Hallo Chistel,

recht herzlichen DANK für die Info.

Grüße Josch
 
Journalist Am: 20.04.2025 18:30:41 Gelesen: 17100# 212 @  
@ christel [#209]
@ Stefan [#210]

Hallo an alle,

bezüglich der Postentgelte für PZU ab der Eurozeit hier die folgende Tabelle:



Diese hört zwar mit Datenstand 2016 auf, seit dieser Zeit hat sich aber nicht viel getan, nur das vor einiger Zeit die MWST wieder zurück genommen wurde.

Zum 1.7.2025 dürfte sich nun nach fast 18 Jahren wieder einiges deutlich ändern.

Soweit noch eine Anmerkung von mir.

Wer nach passenden Artikeln sucht hier noch zwei Links zu Artikeln die mal in der philatelie dazu erschienen sind:

https://www.jolschimke.de/versendungsformen/der-elektronische-postzustellungsauftrag.html

https://www.jolschimke.de/versendungsformen/der-postzustellungsauftrag-wird-umsatzsteuerpflichtig.html

https://www.jolschimke.de/versendungsformen/reform-der-postzustellungsauftraege.html

Viele Grüße Jürgen
 
Jürgen Witkowski Am: 22.04.2025 17:32:39 Gelesen: 16917# 213 @  
Dieser Postzustellungsauftrag (PZA) ging aus Hannover an das Postscheckamt in Essen. Freigemacht wurde er mit einer Marke zu 90 Pf aus der Dauerserie Theodor Heuss I, MiNr. 193x. Davon entfielen 20 Pf auf den Brief, 50 Pf Gebühr für die förmliche Zustellung und 20 Pf Gebühr für die Rücksendung. Die Notopfermarke durfte zu dieser Zeit auch nicht fehlen. Lauf Aufgabestempel (20a) Hannover 2 l wurde der PZA am 21.1.55 abgeschickt und kam gemäß Eingangsstempel P Sch A Essen am 22. Jan 1955 an.



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Cantus Am: 23.04.2025 00:52:05 Gelesen: 16859# 214 @  
Es wundert mich immer wieder, wie bunt frankiert manche Verwaltungen - hier die aus Solingen in NRW - PZUs an die Post zur Ausführung übersandten. Darüber hinaus habe ich die Kosten für PZUs aus meiner aktiven Zeit in Berlin in weit höherem Bereich in Erinnerung. Hier wurden insgesamt 36,00 DM verklebt, die Rückseite des Umschlages ist völlig leer. Da 6 PZUs übersandt wurden, ergeben sich pro PZU kosten von je 6 DM, in Berlin zur damaligen Zeit meines Wissens aber mehr als 11 DM.

Eigentlich gab es in meiner Verwaltung stets die Weisung, wegen der hohen Kosten jeder einzelnen PZU diese Zustellmöglichkeit nur im besonderen Einzelfall zu nutzen, aber leider habe ich in späteren Jahren feststellen müssen, dass es Sachbearvbeiter/innen gab, die äußerst großzügig diese Zustellmöglichkeit nutzten, und zwar sowohl in der Kommunalverwaltung als auch im Job-Center - und kein Vorgesetzter gebot ihnen Einhalt.

Die Stadt Solingen war im Jahr 1991 eine vergleichsweise kleine Verwaltung im Vergleich zu der Riesenstadt Berlin, da kann man sich leicht ausrechnen, in welch riesigem Umfang Gelder der Öffentlichen Hand in Berlin und vielleicht auch anderswo oft völlig sinnlos verprasst wurden.

Hier ein entsprechender Umschlag aus Solingen vom 13.11.1991, der eigentlich nie hätte in Privathände gelangen dürfen, denn auch in Solingen und auch bei der Post widersprach das dem geltenden Datenschutz, der aber dennoch bei mir im Rahmen einer privaten Spende gelandet ist. Andere Umschläge zeige ich zu einem späteren Zeitpunkt.



Viele Grüße
Ingo
 
drmoeller_neuss Am: 23.04.2025 09:50:13 Gelesen: 16810# 215 @  
@ Cantus [#214]

Eigentlich gab es in meiner Verwaltung stets die Weisung, wegen der hohen Kosten jeder einzelnen PZU diese Zustellmöglichkeit nur im besonderen Einzelfall zu nutzen, aber leider habe ich in späteren Jahren feststellen müssen, dass es Sachbearvbeiter/innen gab, die äußerst großzügig diese Zustellmöglichkeit nutzten, und zwar sowohl in der Kommunalverwaltung als auch im Job-Center - und kein Vorgesetzter gebot ihnen Einhalt.

Die Stadt Solingen war im Jahr 1991 eine vergleichsweise kleine Verwaltung im Vergleich zu der Riesenstadt Berlin, da kann man sich leicht ausrechnen, in welch riesigem Umfang Gelder der Öffentlichen Hand in Berlin und vielleicht auch anderswo oft völlig sinnlos verprasst wurden.


Du kannst nicht die Sachbearbeiter in Behörden für geltende Gesetze verantwortlich machen.

Eine Postzustellungsurkunde (PZU) ist eine öffentliche Urkunde für die Zustellung eines Schriftstückes. Die Zustellung ist ein Hohheitsakt, auch wenn die Zustellung durch ein Privatunternehmen erfolgt. Die Zustellungsurkunde ist eine Urkunde mit öffentlichem Glauben (§ 418 ZPO). Ihr Inhalt wird als richtig angenommen wird, soweit nicht eine Fälschung nachgewiesen werden kann.

Die Post haftet für die Folgen einer falschen Zustellung (im Gegensatz zum Einschreiben, wo die Haftung nur auf maximal 20 Euro beschränkt ist).

Nun könnte ein Einschreiben mit Rückschein die gleiche Beweiskraft erbringen. Der Haken beim Einschreiben ist aber, dass der Empfänger den Brief gar nicht annehmen bzw. auf der Post abholen muss. Die Postzustellungsurkunde (PZU) gilt aber durch Einwurf in den Briefkasten bzw. durch Hinterlegung auf der Postfiliale als zugestellt. Eine Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der förmlichen Zustellung, egal ob das Schriftstück persönlich übergeben oder nur hinterlegt wurde.

Davon abgesehen, ist zur Zeit ein Einschreiben mit Rückschein sogar teurer als eine Postzustellungsurkunde (PZU). Der einzige Vorteil eines Einschreibens ist die kürzere Laufzeit, die aber der Empfänger verzögern kann, wenn er den Brief nicht zeitnah abholt.

Der Gesetzgeber könnte allerdings auch eine Zustellung an ein elektronisches Postfach als förmliche Zustellung akzeptieren, zumindestens bei Gewerbetreibenden. Dänemark ist da schon viel weiter, hier muss jeder Bürger und jede Bürgerin ein elektronisches Postfach besitzen und regelmässig nachschauen, weswegen die staatliche Briefpost überflüssig geworden ist.

Hier ein entsprechender Umschlag aus Solingen vom 13.11.1991, der eigentlich nie hätte in Privathände gelangen dürfen, denn auch in Solingen und auch bei der Post widersprach das dem geltenden Datenschutz,

Welche Daten sind denn auf dem Umschlag besonders geheimhaltungsbedürftig? Oft hat sich der Absender gar nicht verewigt. Und wenn: die Adressen von Gerichtsvollziehern und Gerichten sind öffentlich.

Als Staatsbürger sehe ich hier Reformbedarf. Als Philatelist bin ich aber dankbar, dass es Postzustellungsurkunden noch gibt. Erstens liefern sie herrliche Massenfrankaturen, zum anderen lassen sich postgültige Marken aufbrauchen. Der Frankaturhandel würde zusammenbrechen, wenn es keine Postzustellungsurkunden mehr gäbe.
 
Briefuhu Am: 18.05.2025 09:54:28 Gelesen: 14564# 216 @  
Postzustellungsauftrag vom 23.06.1983 vom Obergerichtsvollzieher in Ulm an das Postamt Blaustein abgestempelt in Blaubeuren. Frankiert wurde mit 6x Michel Nr. 1177 und 1x 995, gesamt 5 DM.



Schönen Gruß
Sepp
 
HWS-NRW Am: 12.07.2025 14:31:21 Gelesen: 8778# 217 @  
Hallo in die Runde.

Heute kann ich wieder einen tollen Beleg präsentieren:



Habe zwar schon einige Zustellungsurkunden in meiner Sammlung, aber mit zusätzlicher Luftpost, das ist (für mich) ein Hammer! Der Beleg kommt aus BERLIN und ging in meine Heimatstadt Essen.

mit Sammlergruß
Werner
 
Nordluchs Am: 18.09.2025 11:11:48 Gelesen: 5001# 218 @  
Hallo,

lange gesucht und endlich auf Beleg entdeckt.

Ein Absenderfreistempel von Rena mit Kennbuchstaben „G“ vom Grenzdurchgangslager Friedland. Dann noch als Postzustellungsauftrag.



G221529, 37133 Friedland 1, Bundesverwaltungsamt, - Außenstelle Friedland - 37131 Friedland

Gruß
Hajo
 
HWS-NRW Am: 28.09.2025 17:54:55 Gelesen: 4377# 219 @  
Hallo am Abend.



Orts-Zustellungsurkunde, aufgegeben in HAMBURG 1, das Entgelt (8+30+8) entrichtet auf einer Francotyp-Maschine mit Wertrahmen Reichsadler im November 1940.

mit Sammlergruß
Werner
 
HWS-NRW Am: 04.10.2025 22:57:31 Gelesen: 3598# 220 @  
Hallo,

heute Abend ein neu eingetroffener Beleg.



Die Gesamtsumme von 4500 Pfg, dargestellt auf einer AFS-Maschne mit Wertrahmen Deutsche Bundespost (E-26) im Oktober 1992, wurde für fünf Aufträge zu je 900 Pfg im Amtsgericht BAD GANDERSHEIM 1 entrichtet. Die Sendung ging an das Postamt in 3350 Kreiensen.

mit Sammlergruß
Werner
 
HWS-NRW Am: 05.10.2025 10:34:49 Gelesen: 3545# 221 @  
Hallo,

heute noch einmal gleiches Postamt, gleiche Belegform.



Diesmal gingen sieben Aufträge vom Postamt BAD GANDERSHEIM aus auf den Postweg, die Gesamtgebühr von 6300 Pfg entrichtet wiederum mit dem dem AFS des Amtsgerichts.

mit Sammlergruß
Werner
 
ginonadgolm Am: 02.11.2025 17:11:10 Gelesen: 1862# 222 @  
Leider nur die Vorderseite eines Postzustellungsauftrages:



Der Freistempel ist ein Francotyp "C" mit verkürztem Abstand von 46 mm.

Die Stadt Neviges ist seit 01.01.1975 ein Ortsteil der Stadt Velbert.

Beste Grüße von
Ingo aus dem Norden
 
Totalo-Flauti Am: 30.11.2025 09:41:29 Gelesen: 497# 223 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ein Brief per Postzustellungsurkunde vom 25.07.1958 des Bahnbetriebswagenwerks Leipzig ist nach Brandis zu bestellen. Am 26.07. wird der Zustellungsversuch auf der Vorderseite vermerkt. Auf der Rückseite ist vermerkt, dass die Empfängerin unbekannt verzogen war. Die Retour des Briefes wird lt. Vorderseite mit dem "zurück"-Stempel veranlasst. Jedenfalls ist der Brief wieder am 28.07. bei der Reichsbahn in Leipzig eingegangen und archiviert worden. Der Inhalt des Briefes läßt auf eine Republikflucht der Empfängerin schließen. Die erste Mahnung kam bereits mit entsprechendem Vermerk zurück. Die Empfängerin ist nach einem Urlaub nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt und erhielt jedenfalls hier Ihre fristlose Entlassung.

Der Brief sollte durch Postzustellungsurkunde (förmliche Zustellung) zugestellt werden. Leider kann ich die 1,10 Mark für das Porto nicht erklären. Ich habe nur die Postordnungen ab April 1959. Es sollten 20 Pfennig für den einfachen Brief, 50 Pfennig Gebühr für die Zustellungsurkunde und 20 Pfennig für den Rückversand der Urkunde sein, also insgesamt 90 Pfennig. Irgendwo fehlen 20 Pfennig. Dargestellt wurde das Porto mit Dienstmarken A. Ich tue mich auch hier sehr schwer bei der Bestimmung von Dienstmarken der DDR. Bei den beiden Werten zu 50 Pfennig gehe ich von MiNr.26x (gestrichenes Papier) aus. Die 10 Pfennig ist wohl eine 35y (Zeichnung 4, Zirkelknopf offen).

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.




 
Stefan Am: 01.12.2025 19:43:48 Gelesen: 373# 224 @  
@ Totalo-Flauti [#223]

Bei den beiden Werten zu 50 Pfennig gehe ich von MiNr.26x (gestrichenes Papier) aus. Die 10 Pfennig ist wohl eine 35y (Zeichnung 4, Zirkelknopf offen).

Es ist in jedem Fall die Mi-Nr. 26 (50 Pf.). Bedarfsgestempelte Exemplare der Mi-Nr. 40 auf Brief wären ein Knaller und ein Titelbild auf einem Auktionskatalog. :-)

Zur 10 Pf. wären von der Zirkelkopfzeichnung her betrachtet die Mi-Nrn. 19 II (Wasserzeichen 2, gestrichenes Papier), 30y II (Wasserzeichen 2, gefasertes Papier) oder 35y A (Wasserzeichen 3, gefasertes Papier) denkbar. Aufgrund des Stempeldatums von 1958 wäre die Mi-Nr. 35 A am wahrscheinlichsten. Die Mi-Nr. 35y B entfällt aufgrund einer anderen Anzahl an Zähnungslöchern (abweichende Zähnung K14).

Gruß
Stefan
 

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