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Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Das Thema hat 168 Beiträge:
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volkimal Am: 20.09.2014 16:06:35 Gelesen: 121985# 19 @  
@ Erdinger [#18]

Hallo Erdinger,

ein wirklich interessanter Beleg. Danke für den Hinweis.

Volkmar

Hallo zusammen,

so, jetzt komme ich in Ruhe dazu, zu erklären, was für einen Fehler ich im Beitrag [#16] gemacht habe. Der Beleg ging vom Königlichen Kreisgericht in Lüdinghausen nach Herbern und von dort aus zurück nach Lüdinghausen. So ging ich selbstverständlich davon aus, dass der erste Ausgabestempel aus Herbern, der zweite aus Lüdinghausen ist. Und das war der Fehler! Der Stempel vom 25.5.1875 kann gar nicht der Eingangsstempel von Herbern sein, denn die Zustellung der Vorladung wird ja schon einen Tag vorher, also am 24.5.1875, bescheinigt und unterschrieben!

Inzwischen gehe ich von folgendem Ablauf aus:

1) Der Postbehändigungsschein Nr. 389 wird am 19.5.1875 in Lüdinghausen ausgestellt zusammen mit meinem „Postbehändigungsschein-Zurück“ nach Herbern geschickt.

2) Der Postbehändigungsschein wird am 24.5.1875 in Herbern zugestellt. Der Postbehändigungsschein-Zurück bekommt den blauen Taxvermerk „20“ und wird unfrankiert nach Lüdinghausen geschickt.

3) Entsprechend des Ausgabestempels kommt er dort am 25.5.1875 an.

4) Das Gericht will die 20 Pfennig nicht zahlen. Auf die Rückseite des Scheines wird deshalb am 29.5.1875 die ausführliche Erklärung geschrieben. Im Beitrag [#16] habe ich sie „Text beim Auffalten“ genannt.

5) Der Brief wird ein zweites Mal nach Herbern geschickt. Allerdings weist der Brief keinerlei Merkmale dazu auf. Er muss also z.B. in einem anderen Umschlag evtl. als Postsache nach Herbern gelangt sein.

6) Die 20 Pfennige werden beim Tagelöhner Gerhard Lenkenhoff abkassiert und in Form der 2 Groschen-Marke aufgeklebt.

7) Der Brief wird am 5.6.1875 in Herbern abgestempelt und ein zweites Mal nach Lüdinghausen transportiert. Dort kommt er am 6.6.1875 an.

Der Beleg wird damit für mich noch interessanter als ich bisher dachte. Es bleiben die beiden Fragen:

1) Wer kann diese Gebühr von 20 Pfennig erklären?

2) Was steht in der Instruktion des Generalpostamts vom 1. Dezember 1869?


Viele Grüße
Volkmar
 
BD Am: 20.09.2014 17:00:43 Gelesen: 121975# 20 @  
Hallo Volkmar,

die Instruktion sagt u.a. dies. Nur 10 Pf. Gebühr für eine Insinuation mit förmliche Zustellung bei Behördenpost
§. IX. Schreiben mit Behändigungsschein.

Für die bei anderen Postanstalten eingelieferten Schreiben mit Behän­digungsschein werden erhoben:

1) das tarifmäßige Porto für den Hinweg des Schreibens,
2) eine Insinuations-Gebühr,
a) von l Sgr. bz. 4 Kr., wenn die Absendung von einer Staats- oder Communalbehörde, oder von einem Notar erfolgt,
b) von 2 Sgr. bz. 7 Kr., wenn die Absendung von Privatpersonen erfolgt,
3) das tarifmäßige Porto für die Rücksendung des Behändigungsscheins.
und
Wird die Annahme des Schreibens aus dem Grunde verwei­gert, weil der Adressat die etwa zum Ansatz gekommenen Be­träge an Porto, Insinuations-Gebühr etc. nicht zahlen will, so hin­dert dieser Umstand allein die Aushändigung an den Adressaten nicht. Wird die Annahme dagegen aus einem anderen Grunde verweigert, oder tritt der Fall ein, daß Niemand von den unter Nr. 2 zu a bis d bezeichneten Personen angetroffen wird: so sind die von Behörden oder Notaren ausgehenden Schreiben an die Stuben- oder Hausthür des Adressaten zu befestigen, die von Privat-Personen ausgehenden Schreiben aber als unbestellbar zu erachten und zurückzusenden. Bevor der bestellende Bote die Befestigung an die Thür bewirkt, muß er sich davon überzeugen, daß die Wohnung, an deren Thür die Befestigung erfolgen soll, dem Adressaten wirklich (als Miether, Nutznießer oder Eigenthü­mer etc.) gehört.

II In Betreff der Bestellung von gerichtlichen Schreiben mit Behändigungsschein bewendet es bei den hierüber bestehenden besonderen Bestimmungen.

III Die Porto- bz. sonstigen Beträge für ein Schreiben mit Behändigungsschein müssen sämmtlich entweder von dem Absender oder von dem Adressaten entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des Schreibens zunächst nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Be­stimmungsorte, die anderen Beträge werden erst auf Grund des vollzo­gen zurückkommenden Behändigungsscheins von dem Absender ein­gezogen. Falls die Insinuation nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestimmungsorte zum Ansatz.

Das unter III stehende ist mit deinem Rückschein nicht in Einklang zu bringen, den es würde bedeuten, das der Tagelöhner nur die Zahlung der Insinuations-Gebühr und der Gebühr für den Rückschein verweigert hätte und das Hinporto des Briefes mit Zustellurkunde gezahlt hätte. Eine Zahlung des Gerichtes für das Porto des Briefes mit Zustellurkunde und eine Zahlung der Tagelöhners Lenkenhoff für die Insinuation und das Rückporto der Urkunde ist eigentlich nicht möglich.

Beste Grüße Bernd
 
BD Am: 20.09.2014 17:05:30 Gelesen: 121970# 21 @  
Nachtrag,

ab 1.1.1875 Pfennigwährung

I Wünscht der Absender eines gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefes über die erfolgte Bestellung eine postamtliche Bescheinigung zu erhalten, so muß dem Briefe ein gehörig ausgefüllter Behändigungs­schein äußerlich beigefügt und auf der Adresse vermerkt werden: "Mit Behändigungsschein". Auf die Außen­seite des zusammengefalteten Behändigungsscheins ist vom Absender des Briefes die für die Rücksendung erforderliche Adresse zu setzen. Im Betreff der Bestellung etc. der Briefe mit Behändigungsschein siehe § 35.

II Für Schreiben mit Behän­digungsschein werden erhoben:

1) das gewöhnliche Briefporto,

2) eine Behändigungsgebühr,

a) von 10 Pf., wenn die Absendung von einer Staats- oder Gemeindebehörde, oder von einem Notar erfolgt,

b) von 20 Pf., wenn die Absendung von Privatpersonen erfolgt,

3) das Porto von 10 Pf. für die Rücksendung des Behändigungsscheins.

Wird die Einschreibung verlangt, so tritt dem Porto zu l die Einschreibgebühr von 20 Pf. hinzu.
 
Magdeburger Am: 20.09.2014 17:24:58 Gelesen: 121958# 22 @  
Ab und zu wird auch von den Privatpost-Unternehmen so etwas aktuell zugestellt. Hin und wieder sind diese PZU (Postzustellungsurkunde) in einem separaten Umschlag. Einen solchen möchte hier zeigen:



und die Rückseite



Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
volkimal Am: 21.09.2014 11:10:34 Gelesen: 121912# 23 @  
@ BD [#20]

Hallo Bernd,

herzlichen Dank für die Informationen. Das hilft mir beim Verständnis über das Porto bei den Behändigungsscheinen sehr viel weiter. Andererseits macht es meinen Brief noch interessanter, lässt er sich doch immer noch nicht richtig erklären.

Die Instruktion ist an einigen Stellen nicht ganz einfach zu verstehen. Daher folgendes Beispiel:



Wenn ich die Instruktion richtig verstehe gab es zwei Fälle:



Ich hoffe, dass ich das System richtig verstanden habe.

Bei einem Vergleich mit den Behändigungsscheinen bei Delcampe und Ebay ist zu sehen, dass das Porto üblicherweise vom Absender bezahlt wurde. Der überwiegende Teil der „Behändigungsscheine zurück“ trägt einen blauen Taxvermerk. Dabei habe ich ausschließlich den Taxvermerk „2“ (Groschen) bzw. ab 1875 den Taxvermerk „20“ (Pfennig) gesehen.

Dementsprechend sind die frankierten „Behändigungsscheine zurück“ fast alle mit 2 Groschen bzw. 20 Pfennig frankiert. Lediglich bei zwei „Behändigungsscheinen zurück“ verstehe ich das Porto nicht. Beide sind nur mit 1 Groschen frankiert:

11.02.1875 von Hainholz nach Hannover
08.03.1872 von Berlin nach Charlottenburg.

Wie ist das zu erklären?

Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Volkmar
 
BD Am: 21.09.2014 13:07:17 Gelesen: 121902# 24 @  
Hallo Volkmar,

Hainholz = heute Ortsteil von Hannover
Charlottenburg = heute Ortsteil von Berlin

Ich habe keinerlei Informationen ob die Orte Hainholz oder Charlotteburg damals zum Landbestellbezirk des größeren Ortes gehörten oder ob ein Nachbarortstarif zur Anwendung kam. Sicher ist, im Ort war die Rücksendung der Urkunde frei.
X Für Briefe an Einwohner im Orts- oder Landbestellbezirke der Aufgabe-Postanstalt kommt im Frankirungsfalle, sowie für Dienstbriefe, eine Gebühr von 5 Pf., im Nichtfrankirungsfalle eine Gebühr von 10 Pf. zur Erhebung, soweit nicht abweichende Sätze durch besondere Verfügung angeordnet sind. Bei Briefen mit Behändigungsschein wird für die Rücksendung des Behändigungsscheins keine weitere Gebühr erhoben. Bei eingeschriebenen Briefen tritt den vorstehenden Sätzen die Einschreibgebühr und bz. die Gebühr für Beschaffung des Rückscheins hinzu.

Beste Grüße Bernd
 
gestu Am: 12.12.2015 14:27:14 Gelesen: 118737# 25 @  
Ersttagsverwendung Zustellungsaufträge

für zwei Postzustellungsaufträge. Gebühr 2 x 345 Cent = 690 Cent. Frankiert mit 450 Cent Fuchsie und 240 Cent.



[Reaktionell kopiert aus dem Thema "Bund Dauerserie Blumen"]
 
Max78 Am: 14.12.2015 20:40:44 Gelesen: 118651# 26 @  
Guten Abend zusammen,

als weiteres Beispiel für eine relativ frühe Postzustellungsurkunde hier ein Beleg von 1890, bei dem der Bote den Empfänger bei der Zustellung zu Hause antraf. Schön für mich hier die zwei badischen Einkreisstempel, 1. Tagesstempel Ottersweier 30.09.90 (5-6 nachmittags), 2. Ankunftstempel Neusatz am 01.10.90 (8-9 vormittags). Die Ortschaften sind 4,2 km voneinander entfernt:



mit lieben Grüßen Max und eine schöne Weihnachtszeit, und halbwegs stressfreie Vorweihnachtszeit
 
Sennahoj Am: 09.02.2016 17:02:35 Gelesen: 117781# 27 @  
Hallo zusammen,

hier ein Beleg aus der Besatzungszeit mit Marken aus der amerikanich-britischen Zone und Berliner Notopfer. Kann mir jemand kurz die "Geschichte" hinter dem Beleg erläutern? Wie ist der Beleg einzuschätzen, auch preislich. Ich kenne mich bei diesem Thema leider zu schlecht aus und habe gerade keine Zeit mich ausreichend einzuarbeiten.

Gruß Johannes


 
DL8AAM Am: 30.03.2016 17:34:39 Gelesen: 116822# 28 @  
Eine förmliche Zustellung, der "gelbe Brief" selbst, mit einer direkten Frankatur, hier mit einer "DV Freimachung im Fenster", war mir in dieser Form bisher unbekannt.



Absender Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn aus dem März 2016 mit einer DV Freimachung im Fenster zu 2,51 €, während im Matrixkode 1 Cent weniger, d.h. 2,50 € als Porto ausgewiesen wird:

Post-Unternehmen: DEA
Frankierart: 18
Version Produkte/Preise: 33
Kundennummer: 5004925150
Frankierwert: 2,50 Euro
Einlieferungsdatum: 11.03.2016
Produktschlüssel: 98
laufende Sendungsnummer: 00000364
Teilnahmenummer: 2
Entgeltabrechnungsnummer: 2803
 

Gruß
Thomas
 

Magdeburger Am: 03.04.2016 18:24:39 Gelesen: 116689# 29 @  
Liebe Sammelfreunde,

ich zeige mal meine älteste Zustellungsurkunde:



Hier ist die Rücksendung des Postinsinuationsdokumentes vom 22.12.1826 von Magdeburg nach Naumburg. An Gebühren fielen an 3 3/4 Sgr. Insinuationsgebühr - hier für die ausgebende Postanstalt, oder besser für die Müheverwaltung, dass ein vereidigter Postbote dies vornahm und weiteren 3 Sgr. Porto für den einfachen Brief.

Interessant ist noch, dass der "Empfänger der Insinuation" in Magdeburg den richtigen Empfang bestätigt, aber vermerken läßt, dass er für die zeitliche Differenz nicht verantwortlich ist.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
Journalist Am: 04.09.2016 13:56:11 Gelesen: 113953# 30 @  
@ DL8AAM [#28]

Hallo Thomas,

ein toller Beleg - DV-Freimachung ist schon eine Weile bei Postzustellungsurkunden zugelassen - seit wann genau bin ich derzeit am recherchieren. Denn zum 1.9 hat sich sowieso einiges bei den PZA geändert - diese sind jetzt MWST-pflichtig. Dies hat entsprechende philatelistische und postgeschichtliche Konsequenzen. Ein entsprechender Artikel für die philatelie dazu ist auch in Vorbereitung.

Zuerst aber noch einmal zur DV-Freimachung, diese kann wie bei dem von dir gezeigten Beleg im Fenster des inneren Umschlags sein, sie kann aber auch auf der Zustellurkunde selbst sein. Auf den äußeren Umschlag ist nur ein allgemeiner Vermerk, das es eine DV-Freimachung ist. Falls dieser auch ein Fensterumschlag ist, ist aber im Fenster des äußeren Umschlags keine DV-Freimachung sichtbar, erst wenn dieser äußere Umschlag geöffnet wird.

Nun zur MWST für diese Sendungen, zwar können diese zukünftig auch noch mit Briefmarken frankiert werden, aber nur wenn diese am Schalter mit einer Einlieferungsliste auch erfasst wurden - sonst werden diese dem Absender zurück geschickt mit einem Schreiben, das die MWST fehlt.

Viele Grüße Jürgen
 
Journalist Am: 04.09.2016 14:20:18 Gelesen: 119950# 31 @  
@ gestu

Hallo gestu und an alle - die von Dir gezeigten Postzustellungsaufträge mit Briefmarken - hier mit Blumen oder der folgende PZA-Beleg dürften seit dem 1.9.2016 nur noch in extrem seltenen Fällen überhaupt auf Umschlägen zu finden sein.



Hintergrund ist die Einführung der MWST auf diese Sendungsform. In der Regel haben vor allem Kleinversender von PZA mit Briefmarken frankiert und diese dann in den Briefkasten eingeworfen. Dies ist seit dem 1.9.2016 nicht mehr zulässig. Alle Sendungen die so eingeworfen werden, werden dem Absender mit Begleitschreiben zurück gegeben. Eine Einlieferung von PZA mit Briefmarken oder Frankiermaschine / Frankitfreimachung ist nur noch am Schalter über Einlieferung in Verbindung mit einer vorher ausgefüllten Liste zulässig. Diese werden dann auf separaten Weg ins BZ geleitet und dort geprüft, ob auch die MWST abgeführt wird. Alle PZA-Sendungen aus Kastenleerung oder Filialeinlieferungen ohne beiliegender Einlieferungsliste werden zurück geschickt.

Da der Aufwand für Kleinversender hier zu groß ist, dürfte diese Art der Freimachung so gut wie nicht mehr vorkommen. Alternativ bietet die Post hier neue Produktmarken PZA über die e-Filiale an bzw. man kann nun Internetmarken incl. MWST für das Produkt kaufen und nur diese können auch so in einen normalen Briefkasten ohne Einlieferungsliste eingeworfen werden - da hier die MWST schon im Preis mit eingespeist ist.

Dazu wird auch in einer der kommenden Ausgaben der philatelie ausführlicher berichtet werden.

Viele Grüße Jürgen
 
Altmerker Am: 04.09.2016 17:30:37 Gelesen: 113931# 32 @  


Das Porto versteckt sich wohl im Strich-Code? Im Schreiben sind 3,50 Euro angegeben.

Gruß
Uwe
 
Journalist Am: 04.09.2016 21:22:01 Gelesen: 113901# 33 @  
@ Altmerker [#32]

Hallo Uwe,

der von Dir gezeigte innere Umschlag mit Inhalt zeigt zumindest im sichtbaren Bereich des Fensters keine typische DV-Freimachung - der Strichcode selbst ist jedenfalls keine Freimachung - der im Schreiben angegebene Betrag von 3,50 Euro stimmt so normalerweise auch nicht, denn das Porto beträgt für eine normale PZU 3,45 Euro - sollte es sich um eine ePZA (elektronische PZA) handeln, dann gäbe es hier mehrere Rabattstufen wie beispielsweise der von Thomas gezeigte Beleg mit 2,51 Euro - ich vermute bei den im Schreiben genannten Betrag von 3,50 handelt es sich einfach um die entsprechend vom Absender in Rechnung gestellte Versandkostenpauschale.

Viele Grüße Jürgen
 
Journalist Am: 16.09.2016 15:05:35 Gelesen: 113706# 34 @  
Hallo an alle,

bezüglich der modernen Postzustellungsaufträge, in der Regel freigemacht mit Absenderfreistempeln oder noch eher mit Frankit, suche ich Unterlagen zu ePZA (elektronische Postzustellungsurkunde) egal ob als Broschüre gedruckt oder als Anweisung oder als Artikel oder als elektronische Datei - dazu auch folgendes Beispiel von der Stadt Regensburg



zusätzlich dazu noch einmal der Ausschnitt auf den es ankommt:



Speziell interessieren mich hier Infos ab wann dies genau eingeführt wurde und zu welchen Zeitpunkt es welche Portostufenänderungen hier gab - aber auch alles generell zu den Thema.

Laut mir vorliegenden Unterlagen soll diese Variante am 1. Mai 2005 eingeführt worden sein - anfangs zu den Portostufen 5,07 bzw. 5,10 - dabei interessiert mich auch wie häufig ist die Portostufe 5,10 im Vergleich zu 5,07 ?

Mit der Ermäßigung des Grundportos von 5,60 Euro auf 3,45 Euro zum 1.1.2007 hat es scheinbar gleichzeitig auch eine Ausweitung auf 3 Stufen gegeben (2,51 / 2,63 / 3,09)

Hat jemand aus dieser Zeit entsprechende Produktbroschüren, Informationen der Post oder elektronische Dateien zu diesem Thema ?

Schon jetzt recht herzlichen Dank für eure Mithilfe diesbezüglich,

viele Grüße Jürgen
 
Postgeschichte Am: 16.09.2016 15:35:54 Gelesen: 113695# 35 @  
@ Journalist [#34]

Hallo Jürgen,

habe Dir zu diesem Thema einige Informationen per Mail übermittelt.

Gruß
Manfred
 
Journalist Am: 24.09.2016 18:28:59 Gelesen: 114110# 36 @  
@ Journalist [#31]

Hallo an alle,

beim Vorbereiten für einen neuen Artikel zum Thema Postzustellungsurkunden bin ich auf eine ungewöhnliche und nicht alltägliche Variante der Frankierung gestoßen, die ich hier schon mal vorab ansatzweise vorstellen möchte.

Es geht um folgende Postzustellungsurkunde:



Frankiert wurde diese mit Briefmarken im Wert von 3,10 Euro - aber halt ein normaler Postzustellungsauftrag kostet doch 3,45 Euro.

Daher die Frage: Ist obige Sendung unterfrankiert oder nicht ?

Die Lösung lautet, obige Sendung ist sogar um 1 Cent überfrankiert und hätte nur 3,09 Euro gekostet. Wieso werden jetzt viele fragen.

Bei Postzustellungsurkunden gibt es für Kunden mit großen Einlieferungsmengen je nach Variante bis zu 5 verschiedene zugelassene Rabattstufen. Diese werden zwar in der Regel mit DV-Freimachungen oder Frankierservice oder Absenderfreistempelung/Frankit frankiert, sie können aber auch mit Briefmarken frankiert werden, was hier der Fall ist.

Daher nun die Frage: Wie kann ich das überhaupt kontrollieren, das ist allerdings nicht so einfach - denn ein ordentlicher Nachweis erfordert 2 verschiedene Angaben. Zum einen muss die Sendung natürlich mit einem Absender versehen sein. Dieser wird benötigt, um festzustellen, ob der Absendekunde beim Mengenrabatt beteiligt ist und eine Liste, was derjenige Kunde zahlen muss. In obigen Fall habe ich glücklicherweise einen Teilauszug eines Heimatsammlers aus so einer Liste erhalten, der obige Angaben bestätigt:



Wie diesem Auszug des Heimatsammlers aus Schweinfurt zu entnehmen ist, dürfen beispielsweise die Justizbehörden Schweinfurt ihre Sendungen mit 2,32 Euro freimachen. Die Stadtverwaltung Schweinfurt (hier das Amt für Controlling) darf die Sendungen mit 3,09 frankierten. Dies ist in diesem Fall aber mit Briefmarken aus der Blumenserie und 2 Marken 50 Jahre Fehmarnbrücke passiert.

Obige Sendung ist also portogerecht frankiert, wenn man den einen Cent Überfrankierung vernachlässigt. Auf alle Fälle ein nicht alltägliches Sammlerstück.

Wer kennt weitere solcher Fälle ?

Viele Grüße Jürgen

[Beiträge [#31] und [#36] redaktionell verschoben aus dem Thema "Bund Dauerserie Blumen", da sich die Texte mehr mit Postzustellungsurkunden beschäftigen als mit der zufälligen Blumen Frankatur]
 
Journalist Am: 18.10.2016 13:33:59 Gelesen: 112994# 37 @  
Hallo an alle,

heute wurde der neue Artikel "Der Postzustellungsauftrag wird umsatzsteuerpflichtig" als Vorabveröffentlichung in der nächsten philatelie (November 2016) auf der Webseite "Moderne Postgeschichte" freigeschaltet (dazu folgt nun der Link):

http://jolschimke.de/versendungsformen/der-postzustellungsauftrag-wird-umsatzsteuerpflichtig.html

Da hier keine Platzgründe vorliegen, konnten hier natürlich etliche weitere Abbildungen zum Thema ergänzt werden. Erkennbar ist die Umstellung optisch auf den äußeren Umschlägen nur bei den Internetmarken.

@ Journalist [#34]

Wie auch schon weiter oben gepostet, bin ich immer noch auf der Suche nach Spezalbroschüren der Post zum Thema Postzustellungsauftrag aus den Jahren 2005 bis 2008 - wer kann hier eventuell weiterhelfen ?

Weiter suche ich diesbezüglich zum Nachweis der Einführung der Portostufen 2,19 Euro und 2,32 Euro Postzustellungsaufträge aus dem Zeitraum 1.1.2007 bis 31.6.2008 - wer kann mir hier diese Portostufen im Scan oder Original vorlegen ? - schon jetzt danke für die Antworten - viele Grüße

Jürgen
 
Stefan Am: 09.01.2017 19:14:24 Gelesen: 111089# 38 @  
Nachfolgend einige Belege aus dem vergangenen Jahr 2016, welcher mir ein Sammlerkollege leihweise zwecks Digitalisierung und Vorstellung überlassen hatte.



Umschlag zum Versand eines PZA (inkl. PZU), frankiert mittels Internetmarke vom Monat Mai 2016, aufgedruckt auf den Versandumschlag selbst



Umschlag zum Versand von drei PZA (inkl. PZU), frankiert durch 3 Internetmarken vom Monat Juli 2016 (Mehrfachfrankatur)



Umschlag zum Versand eines PZA (inkl. PZU), frankiert mittels Absenderfreistempel vom 19.08.2016; das Porto im Frankit wurde durch die Zuschaltung "Dialogpost / Aufzahlung" erreicht

Gruß
Pete
 
Sachsendreier53 Am: 12.01.2017 10:59:16 Gelesen: 110953# 39 @  


Förmliche Zustellung mit Postzustellungsurkunde aus der Bußgeldstelle des LA - Nordsachsen 04509 Delitzsch, zugestellt durch die Deutsche Post am 6.12.2016.

Verschiedene Zustell-Kuverts weichen in ihrer Aufdruckform ab. Hier von der Druckerei Jüngling (München).



Förmliche Zustellung aus der Bußgeldstelle des LA -Mittelsachsen 04720 Döbeln vom 2.7.2016. Verlagskürzel rückseitig auf Umschlag: RNK Verlags-Nr. 2044 (Braunschweig)

mit Sammlergruß,
Claus
 
Fips002 Am: 13.01.2017 18:40:26 Gelesen: 110855# 40 @  
Brief mit Postzustellungsurkunde vom Präsidium der Volkspolizei Berlin 27.7.1983. Zugestellt durch Hausbriefkasten am 28.7.1983 und Verschlusssteifen mit Stempel 28.7.1983.



Gruß Dieter
 
Journalist Am: 21.01.2017 16:25:40 Gelesen: 110664# 41 @  
@ Journalist [#34], [#36] und [#37]

Hallo an alle ergänzend zu obigen Beiträgen mit dem Schwerpunkt "elektronischer Postzustellungsauftrag" (ePZA) erfolgte vorhin die Freischaltung der Vorabveröffentlichung eines gleich lautenden Artikels aus der Februarausgabe der philatelie 2017:

http://jolschimke.de/versendungsformen/der-elektronische-postzustellungsauftrag.html

Auf obiger Webseite sind außerdem noch viele weitere Abbildungen enthalten, die bei der philatelie aus Platzgründen nicht gezeigt werden konnten.

Gesucht werden in diesem Zusammenhang natürlich weitere Fälle, bei denen die Rabattstufen nicht mit Frankit oder DV-Freimachung frankiert sind, sondern mit Briefmarken oder Digitalmarken wie auch folgende Sendung, die allerdings um 4 Cent überfrankiert ist:



Postzustellungsauftrag der Agentur für Arbeit Haßfurt, die hier mit 2,55 Euro um 4 Cent überfrankiert hat - vermutlich mangels passender Marken für eine exakte Frankierung



Zwei Postzustellungsaufträge mit der Portostufe zu 2,32 Euro einmal mit Digitalmarke Einzelfrankatur sowie dazu geblendet die selbe Portostufe, exakt frankiert mit Briefmarken

Gesucht werden hier wie ansatzweise in den Abbildungen gezeigt, weitere Fälle, bei denen diese Mengenrabattstufen mit Briefmarken exakt oder fast exakt oder exakt mit Digitalmarke (Schalterlabel) frankiert wurden.

Viele Grüße Jürgen
 
Sachsendreier53 Am: 10.02.2017 10:18:34 Gelesen: 110271# 42 @  
1 Postzustellungsauftrag zu 5 DM, aufgegeben im Postamt NEUSS 1 / aw / 4040 am 8-8-1984



mit Sammlergruß,
Claus
 
Journalist Am: 05.03.2017 11:18:18 Gelesen: 109940# 43 @  
Hallo an alle,

ich möchte heute eine ungewöhnlichen Postzustellungsauftrag - Postsache - vorstellen:



Dazu meine Frage an alle und speziell an Postzusteller - wenn ein Nachsendeauftrag vorliegt und an diese Adresse ein Postzustellungsauftrag geschickt wird, wie wird dieser bearbeitet ?

Kennt jemand hier weitere solcher ungewöhnlichen Nebenstempel der Post ?

viele Grüße Jürgen
 

Das Thema hat 168 Beiträge:
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