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Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Das Thema hat 168 Beiträge:
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Journalist Am: 07.03.2017 13:55:15 Gelesen: 110483# 44 @  
Hallo an alle,

der folgende Postzustellungsauftrag hat eine Entwertung mit 000



Handelte es sich hier um eine Nachsendung bzw. gibt es für diese "kostenfreie Neuzustellung" eine Grundlage in Form einer Anweisung der Post ?

Wer kann hier weiter helfen - danke ?

viele Grüße Jürgen
 
Nachtreter Am: 07.03.2017 17:57:03 Gelesen: 110463# 45 @  
@ Journalist [#43]

Hallo Jürgen,

im "Um-Umschlag" hat man ja nur die PLZ und den Ort gesehen. Die Zustellungsaufträge wurden früher, wie die Einschreiben, Nachentgelt-Sendungen, NN-Sendungen, ... für die Zustellkasse aussortiert. Der Zusteller hat dann von der Zustellkasse die für seinen Bezirk zuzustellenden Aufträge (und nachzuweisenden Sendungen) vor dem Zustellgang erhalten. Wenn dann vom Zusteller (nicht von der Zustellkasse!) festgestellt wurde, daß für den Empfänger ein Nachsendeauftrag wg. Umzug vorlag, hat man diese offensichtlich wieder in einem neuen Um-Umschlage weitergeschickt, sofern vom Absender zugelassen (oder mit neuer Adresse zurück?)!

Die Zustellkasse hat zwar die Nachsendeaufträge bearbeitet, ausgeführt hat sie aber jeder Zusteller für seinen Bezirk (nix INA!).

Heute wird es wohl anders laufen.

Dein Umschlag dürfte ja noch aus Mitte der 90-er Jahre stammen, und jede Zustellkasse ihre eigenen Nebenstempel gehabt haben!?

Grüßle vom

Nachtreter
 
18609 Am: 09.03.2017 17:32:53 Gelesen: 110415# 46 @  
Hallo,

ich vermute, dass ein Fehler in der Zustellung passiert ist oder was plausibel wäre, die Urkunde ist verloren gegangen und der Brief wurde neu versendet. Eine Grundlage gibt es sicher dafür nicht, sicher ein Entgegenkommen der Post.

Gruß
18609
 
Max78 Am: 19.06.2017 23:17:33 Gelesen: 107845# 47 @  
@ Erdinger [#14]

Servus zusammen,

um Volkmar's Frage und Erdinger's Antwort noch etwas hinzuzufügen hier zwei Zustellungsurkunden aus Zeiten der SBZ, die finde ich ganz gut zeigen, auf welche Weise der Vordruck zur Zustellungsurkunde für den Rückversand an dem Kuvert angebracht wurde. Amtsgericht Sayda 1949:



Genau wie es Erdinger's Grafik zeigt, wurden die Vordrucke wahrscheinlich gefaltet und unter die rückseitige Klappe geschoben. Der Inhalt und die Gummierung bei diesen Kuverts ist noch vorhanden. Um den geschlossenen Versand trotzdem zu gewähren, wurde die Klappe bei diesen zwei Beispielen unten mit zwei Siegelmarken verklebt. Die Kuverts stammen noch aus den Zeiten DR und die Klappen sind meines Erachtens speziell für diesen Zweck konzipiert. Die Gummierung befindet sich nur am unteren waagrechten Rand:



Die Suche nach einer Gebührentabelle, die die Gebühr solcher Zustellungsurkunden (auch SBZ) auflistet, war leider vergeblich, aber ich gehe mal davon aus, dass man 2x 24 Pf. für den Hin- und Rückversand eines Fernbriefs bis 20 g + eine Behandlungsgebühr (= einem Einschreiben) von 60 Pf. berechnete, also 108 Pf. Eventuell kann hierzu jemand noch etwas beitragen.

mit Grüßen Max
 
Cantus Am: 29.06.2017 16:08:14 Gelesen: 107459# 48 @  
Von mir ein Umschlag (Postzustellungsauftrag) des Gerichtsvollziehers Hoffmann aus Fuldabrück, gelaufen am 27.12.1992 von Kassel an das Postamt in Baunatal.



Viele Grüße
Ingo
 
Michael Mallien Am: 24.07.2017 19:31:12 Gelesen: 106817# 49 @  
Selbst mit ganzen Bögen wurden Postzustellungsaufträge frankiert, wie in diesem Beispiel:




Der Kleinbogen der MiNr. 2294 wirkt fast wie ein Siegel, so wie er um den Umschlag herum geklebt wurde. Die Frankatur beträgt korrekte 5,60 Euro. Zur Ergänzung des Bogen zu 5,50 Euro diente die SWK in der Doppelnominale 20 Pf / 0,10 Euro.

Viele Grüße
Michael
 
Journalist Am: 12.09.2017 22:20:03 Gelesen: 105396# 50 @  
Hallo an alle,

vor über etwas einem Jahr wurde der Postzustellungsauftrag ja mehrwertsteuerpflichtig siehe auch folgender Artikel:

http://jolschimke.de/versendungsformen/der-postzustellungsauftrag-wird-umsatzsteuerpflichtig.html

Gleichzeitig wurde ja zum 1. September letzten Jahres die Produktmarke "PZA" eingeführt. Im Gegensatz zu anderen Produktmarken, ist diese PZA-Marke scheinbar ein Bestseller, den es sind derzeit mindestens 3 Teilauflagen nachweisbar, wie der folgende Scan zeigt:



Die oberste Marke stammt aus der Auflage 07/16, die folgende stammt aus 12/16 und die unterste aus 02/17.

Das es sich hier immer um die Produktmarke und nicht um irgendeine Internetmarke handelt, kann man an der oberen 10-stelligen Zahl erkennen, die immer identisch ist.

Kennt jemand weitere Auflagen ?

Viele Grüße Jürgen
 
nightdriver Am: 12.09.2017 23:28:20 Gelesen: 105379# 51 @  
Noch kurze Nachfrage: Wenn der PZA jetzt USt.-pflichtig ist und Verwendung von Briefmarken abnehmen wird, warum dann genau jetzt die Marke zu 3,45 (Blumen, Vergissmeinnicht)?
 
Journalist Am: 13.09.2017 09:52:20 Gelesen: 105331# 52 @  
@ nightdriver [#51]

Hallo nightdriver,

Deine Frage ist mehr als berechtigt. Die Herausgabe der 3,45 Euro Marke ist auch meiner Sicht total überflüssig, da gerade diese Zielgruppe der Kleinversender, die keine Mengeneinlieferungen beim PZA machen, für jede einzelne Sendung an den Postschalter rennen müssen, sich dort anstellen müssen und dort dann die Mehrwertsteuer in Höhe von 66 Cent zu entrichten. Man kann diese eine aufzugebende Sendung ja nicht einfach in den Briefkasten werfen, da diese dann wegen fehlender MWST zurück kommt an den Absender.

Die Frage ist, welcher Gerichtsvollzieher tut sich das an ?

Nicht berücksichtigt ist weiter die aufzuwendende Zeit dafür - dieser Gang dürfte locker 15 Minuten eher 30 Minuten dauern, ein toller Stundenlohn !

Es geht hier eher nur darum, die Sammler abzukassieren, das ist zumindest meine persönliche Meinung.

Viele Grüße Jürgen
 
drmoeller_neuss Am: 13.09.2017 10:05:38 Gelesen: 105329# 53 @  
@ Journalist [#52]

Nun scheint es sich der Vergangenheit für Gerichtsvollzieher schon gelohnt zu haben, Frankaturware aufzukaufen, um damit Postzustellungsaufträge zu frankieren.

Pro Zustellungsauftrag beträgt die Ersparnis etwa 70 Cent, wenn ich davon ausgehe, dass Frankaturware mit einem Abschlag von 20% gehandelt wird.

Hast Du eine grobe Abschätzung, wie viele Postzustellungsaufträge noch mit Briefmarken frankiert werden?

Vielleicht wäre die Ausgabe einer "Steuermarke" zu 66 Cent ein Dienst am Kunden und an den Beschäftigten der Deutschen Post AG?

Und wenn wir schon dabei sein, eine Blümchenmarke zu 15 Cent hätte ich auch gerne. (Auffrankierung eines Standardbriefes zum Kompaktbrief, oder Kompaktbrief zur Büchersendung etc.).

Die Post könnte auch wieder die Marke zu 395 Cent auflegen. Diese Portostufe wird häufig gebraucht (Großbrief Einschreiben Inland), viel häufiger als das 1-kg-Päckchen, dass auch mit zwei Marken (395 + 5 cent) freigemacht werden könnte.
 
Manne Am: 13.09.2017 10:49:27 Gelesen: 105325# 54 @  
Hallo,

aus Schwenningen ein Postauftrag per Einschreiben vom 24.06.1932 nach Schönbrunn bei Bischofswerda, freigemacht mit einen Post-Maschinen-Stempel, Porto insgesamt 62 Pfg.

Gruß
Manne


 
nightdriver Am: 13.09.2017 16:56:56 Gelesen: 105281# 55 @  
Na ja, noch einmal über die 3,45 Euro-Briefmarke nachgedacht könnte man auf folgenden Gedanken kommen:

Solange die GV die PZU im Briefkasten aufgeben konnten, interessierte sich die DPAG nicht dafür, wie diese die Sendungen freimachen. Wenn jetzt die Versender ohnehin am Schalter aufgeben müssen, dürften zumindest diejenigen, die keine Frankaturware benutzen, verstärkt direkt am Schalter freimachen lassen statt Marken auf Vorrat zu haben. Soweit kleine Filialen keine Labeldrucker haben, ginge das mit der neuen Marke schneller. Allerdings eine ziemlich verwinkelte Denkweise, da gerade diese kleinen Filialen auch kein hohes Aufkommen an PZA haben dürften, wenn überhaupt. Na ja, bin gespannt, ob ich die 3,45 mal als Einzelfrankatur sehe.

@ drmoeller_neuss:

Es scheinen gar nicht so wenige PZA zu sein, die noch frankiert wurden. In Kiloware habe ich regelmäßig dicke Packen davon gefunden. Lustigerweise komme ich gerade vom ATM-Drucker zurück, wo ich 60 * 0,15 zum Auffrankieren von 0,55 auf 0,70 gezogen habe. :)
 
gestu Am: 14.09.2017 20:43:22 Gelesen: 105185# 56 @  
@ nightdriver [#55]

Na ja, bin gespannt, ob ich die 3,45 mal als Einzelfrankatur sehe.

Wenn es weiter nichts ist - bitte.


 
18609 Am: 14.09.2017 21:04:06 Gelesen: 105178# 57 @  
Das sollte doch entsorgt werden :-)
 
Michael Mallien Am: 15.09.2017 11:33:21 Gelesen: 105120# 58 @  
@ gestu [#56]

Mich würde interessieren, ob für den PZA denn tatsächlich 66 Cent MWSt entrichtet worden sind und wenn ja, wie wurde das am Schalter abgewickelt?

Viele Grüße
Michael
 
Altmerker Am: 15.09.2017 11:54:11 Gelesen: 105116# 59 @  
@ Magdeburger [#29]

Heute zeige ich auch mal meine älteste Postzustellurkunde. Angeheftet (geleimt) ist die Postübergabe Urkunde. Ich bin nicht der Spezialist, mich verwundert nur der Stempel von Ingolstadt, der sehr nach 1892 aussieht, der Rest spielt ja 1893. Der Text ist schwer zu erschließen.

Gruß
Uwe


 
Journalist Am: 15.09.2017 12:23:12 Gelesen: 105107# 60 @  
@ Michael Mallien [#58]

Hallo Michael,

am Schalter muss der Kunde eine Einlieferungsliste für PZA vorlegen. Über diese Liste wird dann die Mehrwertsteuer verbucht und der Kunde kann bar oder über Postcard zahlen. Als Quittung erhält der Kunde dann zum einen einen Ausdruck, das er die 66 Cent bezahlt hat, zum anderen eine "Kopie" (Durchschlag) der Einlieferungsliste.

Viele Grüße Jürgen
 
nightdriver Am: 15.09.2017 15:46:25 Gelesen: 105085# 61 @  
Vielen Dank, Gestu! Übrigens tolle Belege die da in Oldenburg entstehen.

Und jetzt bin ich noch gespannt, ob ich in Kiloware mal eine EF auf gelbem Grund finde. ;)
 
Sachsendreier53 Am: 06.10.2017 14:10:46 Gelesen: 104420# 62 @  
Portofreie Justiz-Sache 1867.

Post-Behändigungsschein des Königl. Stadt und Kreisgericht Magdeburg nach Sudenburg.

Der vereidigte Briefträger aus SUDENBURG insinuierte am 21.3.1867 dem Adressaten (Buchhalter) erfolgreich die Vorladung vom Gericht Magdeburg.



mit Sammlergruß,
Claus
 
bovi11 Am: 13.10.2017 22:03:39 Gelesen: 104200# 63 @  
Hat jemand eine Idee zu dieser Frankatur?



Es handelt sich ja wohl um eine Dienstsache - Gericht an Postscheckamt. Die Sendung war als Dienstsache notopferpflichtig; aber wieso die 5 Pfennig-Frankatur?

Viele Grüße

Dieter
 
Manne Am: 14.10.2017 09:58:17 Gelesen: 104155# 64 @  
Hallo,

ein Rückschein, mit schönem Sonderstempel vom Landesschiessen, vom 29.06.1922 aus Schwenningen nach Sulz an das Bezirksnotariat.

Gruß
Manne


 
ligneN Am: 14.10.2017 13:24:10 Gelesen: 104132# 65 @  
@ drmoeller_neuss [#53]

Dafür gibt es das Blumen-Heftchenblatt mit ZD 10-5 oder 5-5-5. Bzw. einfach 5 C. x 3, gerne die aktuelle mit Zwischensteg-Barcode. Oder als Bogenversion an den Sammlerschaltern/Philamessen.

Und ATM sind doch ein "no-go", jedenfalls unter Philatelisten. ;-)
 
Journalist Am: 08.04.2018 19:04:40 Gelesen: 96771# 66 @  
Hallo an alle,

anbei ein Umschlag eines Privatpostdienstleisters (Mainversand) der die Postzustellungsaufträge der Stadt Frankfurt verschickt:



Da er diese 3 hier nicht selbst zustellen konnte, hat er dies über die gelbe Post weitergeleitet.

Auf einem der 3 inneren Umschläge klebte auf der Rückseite folgendes Label



Viele Grüße Jürgen
 
Cantus Am: 23.05.2018 06:01:31 Gelesen: 95390# 67 @  
Wenn eine Behörde einen Bescheid mit Postzustellungsurkunde (PZU) zustellen möchte, gibt es dafür einen speziellen Umschlag, der den Bescheid enthält und der beim Empfänger verbleibt. An diesem Umschlag befindet sich üblicherweise rückseitig eine Art Tasche, in die die PZU eingeschoben ist und vom Postzusteller entnommen wird, um mit seiner Unterschrift die Art der Zustellung zu dokumentieren. Die Rücksendung der PZU an die absendende Behörde ist insoweit kostenfrei, als diese Postdienstleistung bereits mit der Freimachung des abgesendeten PZU-Umschlages abzugelten ist. Daraus folgt, dass bei erfolgreicher Zustellung letztlich bei der Behörde nur die zurückgesamdte PZU bei den Akten verbleibt, um die Zustellung im Streitfall nach § 3 Verwaltungszustellungsgesetz gerichtsfest beweisen zu können.

Auch ein Gerichtsvollzieher stellt einen Behördenvertreter dar und ist deshalb im Gegensatz zu einer Privatperson berechtigt, eine Zustellung mit PZU zu bewirken. Hier ist eine rückgesendete PZU zu sehen, die am 28.6.1930 von Gillesheim, einer Ortschaft im Landkreis Northeim, dem Gerichtsvollzieher in Northeim vollzogen zurückgesamdt worden ist.



Viele Grüße
Ingo
 
Totalo-Flauti Am: 06.08.2018 21:16:42 Gelesen: 84896# 68 @  
@ gestu [#74]

Liebe Sammlerfreunde,

für die Deutsche Post der DDR galten ähnliche Bestimmungen wie von gestu oben dies für die Bundespost beschrieben hatte. Die Zustellungsurkunde war eine Zusatzleistung für die eine Zusatzgebühr zu entrichten war. Weitere Zusatzleisungen waren nicht zulässig. Die Deutsche Post beurkundete dem Absender die Aushändigung einer Sendung. Anfangs erfolgte die Zustellung gemäß der Zivilprozeßordnung. Ab 1975 wurde auf die Zivilprozeßordnung nicht mehr Bezug genommen. Auf dem zuzustellenden Brief war durch den Postbeamten der Tag der Zustellung zu vermerken. Wenn gefordert mußte auch die Uhrzeit vermerkt werden. Bei der förmlichen Zustellung waren durch den Absender zwei Formblätter vorzubereiten. Eines erhielt der Adressat mit den entsprechenden Vermerken zur Zustellung (wie eine Quittung). Die vereinfachte Zustellung war die gebräuchlichste Art. Mir sind bisher nur die zu zustellenden Briefe bekannt geworden. Eine echte Zustellungsurkunde mit dem Rücksendeumschlag aus der DDR-Zeit hab ich bisher noch nicht gesehen.

Nach der Postordnung vom 30. Januar 1929 (hier geregelt in § 27 Briefe mit Zustellungsurkunde) war eine Gebühr von 30 Pfennige zu zahlen.

Mir liegen die Postordnungen ab April 1959 für die DDR vor.

Ab der Postordnung vom 3.April 1959 wurden für die DDR Zusatzgebühren in Höhe von 65 Pfennige fällig.
Mit der Anordnung Nr.2 über den Postdienst - 2.Post-Anordnung - vom 20.Juni 1990 (gültig ab 1.Juli 1990) mußten im VGO 50 Pfennige bezahlt werden.
Schlußendlich wurde mit der Verfügung Nr.181/1990 Anordnung Nr. 3 über den Postdienst - Postordnung - vom 31. August 1990 die bundeseinheitliche Gebühr von 6,00 DM ab 01. Oktober 1990 festgesetzt.

Dann möchte ich Euch auch noch ein zugestellten Brief des Kreisgerichts Leipzig Stadtbezirk Südwest vom 28.11.1960 zeigen. Die Zustellung erfolgte lt. Eintrag des Briefzustellers am 29.11.1960. Der Brief trägt den per Postordnung geforderten Vermerk "Hierbei ein Formblatt zur / Zustellungsurkunde / Vereinfachte Zustellung!". Auf der Rückseite ist nochmals das Dienstsiegel des Kreisgerichts abgeschlagen worden. Unten links ist zu ersehen, wo man mit welcher Bestellnummer den Zustellungsbriefumschlag bestellen kann. Das Porto setzt sich aus 10 Pfennig für den Ortsbrief und 65 Pfennige für die vereinfachte Zustellung zusammen.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 

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