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Thema: Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Das Thema hat 237 Beiträge:
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Jürgen Witkowski Am: 22.04.2025 17:32:39 Gelesen: 20502# 213 @  
Dieser Postzustellungsauftrag (PZA) ging aus Hannover an das Postscheckamt in Essen. Freigemacht wurde er mit einer Marke zu 90 Pf aus der Dauerserie Theodor Heuss I, MiNr. 193x. Davon entfielen 20 Pf auf den Brief, 50 Pf Gebühr für die förmliche Zustellung und 20 Pf Gebühr für die Rücksendung. Die Notopfermarke durfte zu dieser Zeit auch nicht fehlen. Lauf Aufgabestempel (20a) Hannover 2 l wurde der PZA am 21.1.55 abgeschickt und kam gemäß Eingangsstempel P Sch A Essen am 22. Jan 1955 an.



Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Cantus Am: 23.04.2025 00:52:05 Gelesen: 20444# 214 @  
Es wundert mich immer wieder, wie bunt frankiert manche Verwaltungen - hier die aus Solingen in NRW - PZUs an die Post zur Ausführung übersandten. Darüber hinaus habe ich die Kosten für PZUs aus meiner aktiven Zeit in Berlin in weit höherem Bereich in Erinnerung. Hier wurden insgesamt 36,00 DM verklebt, die Rückseite des Umschlages ist völlig leer. Da 6 PZUs übersandt wurden, ergeben sich pro PZU kosten von je 6 DM, in Berlin zur damaligen Zeit meines Wissens aber mehr als 11 DM.

Eigentlich gab es in meiner Verwaltung stets die Weisung, wegen der hohen Kosten jeder einzelnen PZU diese Zustellmöglichkeit nur im besonderen Einzelfall zu nutzen, aber leider habe ich in späteren Jahren feststellen müssen, dass es Sachbearvbeiter/innen gab, die äußerst großzügig diese Zustellmöglichkeit nutzten, und zwar sowohl in der Kommunalverwaltung als auch im Job-Center - und kein Vorgesetzter gebot ihnen Einhalt.

Die Stadt Solingen war im Jahr 1991 eine vergleichsweise kleine Verwaltung im Vergleich zu der Riesenstadt Berlin, da kann man sich leicht ausrechnen, in welch riesigem Umfang Gelder der Öffentlichen Hand in Berlin und vielleicht auch anderswo oft völlig sinnlos verprasst wurden.

Hier ein entsprechender Umschlag aus Solingen vom 13.11.1991, der eigentlich nie hätte in Privathände gelangen dürfen, denn auch in Solingen und auch bei der Post widersprach das dem geltenden Datenschutz, der aber dennoch bei mir im Rahmen einer privaten Spende gelandet ist. Andere Umschläge zeige ich zu einem späteren Zeitpunkt.



Viele Grüße
Ingo
 
drmoeller_neuss Am: 23.04.2025 09:50:13 Gelesen: 20395# 215 @  
@ Cantus [#214]

Eigentlich gab es in meiner Verwaltung stets die Weisung, wegen der hohen Kosten jeder einzelnen PZU diese Zustellmöglichkeit nur im besonderen Einzelfall zu nutzen, aber leider habe ich in späteren Jahren feststellen müssen, dass es Sachbearvbeiter/innen gab, die äußerst großzügig diese Zustellmöglichkeit nutzten, und zwar sowohl in der Kommunalverwaltung als auch im Job-Center - und kein Vorgesetzter gebot ihnen Einhalt.

Die Stadt Solingen war im Jahr 1991 eine vergleichsweise kleine Verwaltung im Vergleich zu der Riesenstadt Berlin, da kann man sich leicht ausrechnen, in welch riesigem Umfang Gelder der Öffentlichen Hand in Berlin und vielleicht auch anderswo oft völlig sinnlos verprasst wurden.


Du kannst nicht die Sachbearbeiter in Behörden für geltende Gesetze verantwortlich machen.

Eine Postzustellungsurkunde (PZU) ist eine öffentliche Urkunde für die Zustellung eines Schriftstückes. Die Zustellung ist ein Hohheitsakt, auch wenn die Zustellung durch ein Privatunternehmen erfolgt. Die Zustellungsurkunde ist eine Urkunde mit öffentlichem Glauben (§ 418 ZPO). Ihr Inhalt wird als richtig angenommen wird, soweit nicht eine Fälschung nachgewiesen werden kann.

Die Post haftet für die Folgen einer falschen Zustellung (im Gegensatz zum Einschreiben, wo die Haftung nur auf maximal 20 Euro beschränkt ist).

Nun könnte ein Einschreiben mit Rückschein die gleiche Beweiskraft erbringen. Der Haken beim Einschreiben ist aber, dass der Empfänger den Brief gar nicht annehmen bzw. auf der Post abholen muss. Die Postzustellungsurkunde (PZU) gilt aber durch Einwurf in den Briefkasten bzw. durch Hinterlegung auf der Postfiliale als zugestellt. Eine Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der förmlichen Zustellung, egal ob das Schriftstück persönlich übergeben oder nur hinterlegt wurde.

Davon abgesehen, ist zur Zeit ein Einschreiben mit Rückschein sogar teurer als eine Postzustellungsurkunde (PZU). Der einzige Vorteil eines Einschreibens ist die kürzere Laufzeit, die aber der Empfänger verzögern kann, wenn er den Brief nicht zeitnah abholt.

Der Gesetzgeber könnte allerdings auch eine Zustellung an ein elektronisches Postfach als förmliche Zustellung akzeptieren, zumindestens bei Gewerbetreibenden. Dänemark ist da schon viel weiter, hier muss jeder Bürger und jede Bürgerin ein elektronisches Postfach besitzen und regelmässig nachschauen, weswegen die staatliche Briefpost überflüssig geworden ist.

Hier ein entsprechender Umschlag aus Solingen vom 13.11.1991, der eigentlich nie hätte in Privathände gelangen dürfen, denn auch in Solingen und auch bei der Post widersprach das dem geltenden Datenschutz,

Welche Daten sind denn auf dem Umschlag besonders geheimhaltungsbedürftig? Oft hat sich der Absender gar nicht verewigt. Und wenn: die Adressen von Gerichtsvollziehern und Gerichten sind öffentlich.

Als Staatsbürger sehe ich hier Reformbedarf. Als Philatelist bin ich aber dankbar, dass es Postzustellungsurkunden noch gibt. Erstens liefern sie herrliche Massenfrankaturen, zum anderen lassen sich postgültige Marken aufbrauchen. Der Frankaturhandel würde zusammenbrechen, wenn es keine Postzustellungsurkunden mehr gäbe.
 
Briefuhu Am: 18.05.2025 09:54:28 Gelesen: 18149# 216 @  
Postzustellungsauftrag vom 23.06.1983 vom Obergerichtsvollzieher in Ulm an das Postamt Blaustein abgestempelt in Blaubeuren. Frankiert wurde mit 6x Michel Nr. 1177 und 1x 995, gesamt 5 DM.



Schönen Gruß
Sepp
 
HWS-NRW Am: 12.07.2025 14:31:21 Gelesen: 12363# 217 @  
Hallo in die Runde.

Heute kann ich wieder einen tollen Beleg präsentieren:



Habe zwar schon einige Zustellungsurkunden in meiner Sammlung, aber mit zusätzlicher Luftpost, das ist (für mich) ein Hammer! Der Beleg kommt aus BERLIN und ging in meine Heimatstadt Essen.

mit Sammlergruß
Werner
 
Nordluchs Am: 18.09.2025 11:11:48 Gelesen: 8586# 218 @  
Hallo,

lange gesucht und endlich auf Beleg entdeckt.

Ein Absenderfreistempel von Rena mit Kennbuchstaben „G“ vom Grenzdurchgangslager Friedland. Dann noch als Postzustellungsauftrag.



G221529, 37133 Friedland 1, Bundesverwaltungsamt, - Außenstelle Friedland - 37131 Friedland

Gruß
Hajo
 
HWS-NRW Am: 28.09.2025 17:54:55 Gelesen: 7962# 219 @  
Hallo am Abend.



Orts-Zustellungsurkunde, aufgegeben in HAMBURG 1, das Entgelt (8+30+8) entrichtet auf einer Francotyp-Maschine mit Wertrahmen Reichsadler im November 1940.

mit Sammlergruß
Werner
 
HWS-NRW Am: 04.10.2025 22:57:31 Gelesen: 7183# 220 @  
Hallo,

heute Abend ein neu eingetroffener Beleg.



Die Gesamtsumme von 4500 Pfg, dargestellt auf einer AFS-Maschne mit Wertrahmen Deutsche Bundespost (E-26) im Oktober 1992, wurde für fünf Aufträge zu je 900 Pfg im Amtsgericht BAD GANDERSHEIM 1 entrichtet. Die Sendung ging an das Postamt in 3350 Kreiensen.

mit Sammlergruß
Werner
 
HWS-NRW Am: 05.10.2025 10:34:49 Gelesen: 7130# 221 @  
Hallo,

heute noch einmal gleiches Postamt, gleiche Belegform.



Diesmal gingen sieben Aufträge vom Postamt BAD GANDERSHEIM aus auf den Postweg, die Gesamtgebühr von 6300 Pfg entrichtet wiederum mit dem dem AFS des Amtsgerichts.

mit Sammlergruß
Werner
 
ginonadgolm Am: 02.11.2025 17:11:10 Gelesen: 5447# 222 @  
Leider nur die Vorderseite eines Postzustellungsauftrages:



Der Freistempel ist ein Francotyp "C" mit verkürztem Abstand von 46 mm.

Die Stadt Neviges ist seit 01.01.1975 ein Ortsteil der Stadt Velbert.

Beste Grüße von
Ingo aus dem Norden
 
Totalo-Flauti Am: 30.11.2025 09:41:29 Gelesen: 4082# 223 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ein Brief per Postzustellungsurkunde vom 25.07.1958 des Bahnbetriebswagenwerks Leipzig ist nach Brandis zu bestellen. Am 26.07. wird der Zustellungsversuch auf der Vorderseite vermerkt. Auf der Rückseite ist vermerkt, dass die Empfängerin unbekannt verzogen war. Die Retour des Briefes wird lt. Vorderseite mit dem "zurück"-Stempel veranlasst. Jedenfalls ist der Brief wieder am 28.07. bei der Reichsbahn in Leipzig eingegangen und archiviert worden. Der Inhalt des Briefes läßt auf eine Republikflucht der Empfängerin schließen. Die erste Mahnung kam bereits mit entsprechendem Vermerk zurück. Die Empfängerin ist nach einem Urlaub nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt und erhielt jedenfalls hier Ihre fristlose Entlassung.

Der Brief sollte durch Postzustellungsurkunde (förmliche Zustellung) zugestellt werden. Leider kann ich die 1,10 Mark für das Porto nicht erklären. Ich habe nur die Postordnungen ab April 1959. Es sollten 20 Pfennig für den einfachen Brief, 50 Pfennig Gebühr für die Zustellungsurkunde und 20 Pfennig für den Rückversand der Urkunde sein, also insgesamt 90 Pfennig. Irgendwo fehlen 20 Pfennig. Dargestellt wurde das Porto mit Dienstmarken A. Ich tue mich auch hier sehr schwer bei der Bestimmung von Dienstmarken der DDR. Bei den beiden Werten zu 50 Pfennig gehe ich von MiNr.26x (gestrichenes Papier) aus. Die 10 Pfennig ist wohl eine 35y (Zeichnung 4, Zirkelknopf offen).

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.




 
Stefan Am: 01.12.2025 19:43:48 Gelesen: 3958# 224 @  
@ Totalo-Flauti [#223]

Bei den beiden Werten zu 50 Pfennig gehe ich von MiNr.26x (gestrichenes Papier) aus. Die 10 Pfennig ist wohl eine 35y (Zeichnung 4, Zirkelknopf offen).

Es ist in jedem Fall die Mi-Nr. 26 (50 Pf.). Bedarfsgestempelte Exemplare der Mi-Nr. 40 auf Brief wären ein Knaller und ein Titelbild auf einem Auktionskatalog. :-)

Zur 10 Pf. wären von der Zirkelkopfzeichnung her betrachtet die Mi-Nrn. 19 II (Wasserzeichen 2, gestrichenes Papier), 30y II (Wasserzeichen 2, gefasertes Papier) oder 35y A (Wasserzeichen 3, gefasertes Papier) denkbar. Aufgrund des Stempeldatums von 1958 wäre die Mi-Nr. 35 A am wahrscheinlichsten. Die Mi-Nr. 35y B entfällt aufgrund einer anderen Anzahl an Zähnungslöchern (abweichende Zähnung K14).

Gruß
Stefan
 
HWS-NRW Am: 09.12.2025 17:50:27 Gelesen: 3422# 225 @  
Hallo am Abend.



Dieser Beleg wirft leider Fragen auf.

Päckchen-Adresse (Porto 70 Pfg) auf einem großformatigen Sendungsteil, aufgeliefert im November 1968 in GRIMMA, zusätzlich kam der Versand als Zustellungsurkunde (Gebühr 65 Pfg) hinzu, leider ist das Gesamtentgelt im Wertrahmen nicht deutlich abgedruckt (es könnten 130 oder 140 Pfg sein) worden, dementsprechend fehlen 5 Pfg oder man hat zu viel in der Maschine eingestellt. Die hinzugeklebte ZU-Marke war seinerzeit nicht mehr notwendig, die hatte man m.E. einfach noch dazugeklebt.

Oder gäbe es andere Gründe? Wer kann helfen !

mit Dank und Sammlergruß
Werner
 
HWS-NRW Am: 14.12.2025 11:14:28 Gelesen: 2678# 226 @  
Hallo am 3. Advent.



Zustellungsurkunde, gelaufen im Ortsverkehr von BERLIN-SCHÖNEBERG im Dezember 1959, das Entgelt von 70 Pfg. entrichtet auf einer Francotyp-Maschine.

mit Sammlergruß
Werner
 
ginonadgolm Am: 14.12.2025 11:45:29 Gelesen: 2666# 227 @  
@ HWS-NRW [#226]

Hallo Werner,

schon wieder hast Du nicht richtig hingesehen!

Das ist keine Zustellungsurkunde, sondern ein Zustellungsauftrag. Das steht sogar auf dem Beleg drauf.

Schöne Grüße von
Ingo aus dem Norden
 
nagel.d Am: 14.12.2025 12:10:34 Gelesen: 2648# 228 @  
@ HWS-NRW [#226]

Die Urkunde über die Zustellung dürfte sich in den Akten der absendenden Behörde befinden. Was hier gezeigt wurde ist nur der Brief oder Vielmehr die Briefhülle als Zustellungsauftrag.
 
HWS-NRW Am: 14.12.2025 14:00:57 Gelesen: 2598# 229 @  
@ ginonadgolm [#227]

Hallo Ingo,

dann sollte Richard die Überschrift abändern, denn dort werden beide Formen benannt.

Auch auf meinem Umschlag steht "Zustellungsurkunde" und nicht "Postzustellungsauftrag", wie es in den letzten Jahren heißt, dann gibt es auch klarere Abgrenzungen (siehe [#2]).

mit Sammlergruß
Werner
 
ginonadgolm Am: 14.12.2025 15:49:16 Gelesen: 2581# 230 @  
@ HWS-NRW [#229]

auf meinem Umschlag steht "Zustellungsurkunde" und nicht "Postzustellungsauftrag"

Hallo Werner,

die Überschrift ist so richtig und gut.

Aber Du schmeißt alle Begriffe durcheinander.

Nicht nur Schlagwörter lesen, sondern den ganzen Text, wäre gut.

Auf Deinem Umschlag steht tatsächlich "anbei ein Formblatt zur Zustellungsurkunde°.

Aber das zeigst Du nicht!

Gruß Ingo
 
bovi11 Am: 14.12.2025 16:03:02 Gelesen: 2578# 231 @  
@ ginonadgolm [#230]

"Auf Deinem Umschlag steht tatsächlich "anbei ein Formblatt zur Zustellungsurkunde".

Aber das zeigst Du nicht!"


Die Zustellungsurkunde und der Brief gehen ab dem Zeitpunkt der Zustellung getrennte Wege. Wahrend nämlich die Zustellungsurkunde mit dem Zustellungsvermerk des Postboten an den Absender gesandt wird, verbleibt das Kuvert mit dem zugestellten Inhalt beim Empfänger.
 
HWS-NRW Am: 14.12.2025 17:35:55 Gelesen: 2561# 232 @  
@ bovi11 [#231]

Hallo und Danke für Deinen Texthinweis, den ich gerne übernehme.

Woran könnte man denn dann den zurück gesandten Umschlag erkennen?

Die Zustellungsurkunde wird ja wohl nicht so einfach im Internet angeboten, oder?

mit Sammlergruß
Werner
 
bovi11 Am: 14.12.2025 18:47:53 Gelesen: 2540# 233 @  
@ HWS-NRW [#232]

Ich habe etliche davon - aber nicht eingescannt.

Klemens hat hier eine Zustellungsurkunde gezeigt [#188].
 
Stefan Am: 14.12.2025 21:00:24 Gelesen: 2493# 234 @  
@ HWS-NRW [#232]

Woran könnte man denn dann den zurück gesandten Umschlag erkennen?

Die Zustellungsurkunde wird ja wohl nicht so einfach im Internet angeboten, oder?


Zum besseren Verständnis, wie Postzustellungsauftrag (PZA) und Postzustellungsurkunde (PZU) aktuell eigentlich aussehen. In [1] hatte ich vergangenes Jahr einen PZA mit der dazugehörenden PZU vorgestellt. Der Zusteller hatte es damals versäumt, die PZU dem PZA zu entnehmen, auszufüllen, urkundlich (eidesstattlich) zu unterschreiben und in seinem Zustelldepot wieder abzuliefern. Die Zustellung des PZA erfolgte über PIN Mail in Berlin. Briefumschlag und Formular sind allerdings so universal gehalten, dass diese nicht nur für einen Versand über die Deutsche Post sondern ebenfalls für einen Versand und Zustellung über Postmitbewerber zur Verwendung zugelassen sind. Der Text der PZU ist als Fließtext gehalten, wo der Zusteller den entsprechenden Sachverhalt ankreuzen muss. Zusätzlich sind während der Zustellung mögliche Zustellhinweise zu berücksichtigen, welche auf dem PZA angegeben werden.



Postzustellungsauftrag (PZA) vom 15.01.2024, zugestellt durch die PIN AG in Berlin



Postzustellungsurkunde (PZU)

Im Briefzentrum würden die zurückgegangenen PZU gesammelt, nach Absender sortiert und anschließend an den Absender zurückgeführt (vermutlich gesammelt je Absender & Arbeitsschicht & Briefzentrum in einem Umschlag). Ich gehe davon aus, dass PIN in Berlin vor der Rückführung an den Absender die PZU auch auf Vollständigkeit kontrolliert. Der Absender sollte bzw. muss dies in jedem Fall überprüfen und bei Bedarf deren Vervollständigung (bzw. Korrektur) bzw. bei Verlust die Ausstellung einer Ersatzurkunde anfordern. Von der Zustellung von Postzustellungsaufträgen hängt oftmals der Verlauf von aktuellen Gerichtsverfahren ab.

Damit PZA und PZU unterwegs auf dem Weg vom Absender zum zuständigen Zustelldepot des Empfängers nicht versehentlich verlorengehen, werden beide Dinge in einem Versandumschlag eingetütet. Dabei steckt die PZU in einem Schlitz auf der Rückseite des zuzustellenden PZA. Für den Versand über die Deutsche Post AG ist u.a. die Frankierung mittels Briefmarken zugelassen. Beispiele dieser Versandumschläge werden in diesem Thema gezeigt, u.a. in den Beiträgen [#154]; [#155]; [#159]; [#174] und [#175]. Vorher (bis Anfang dieses Jahrtausends) waren diese grau bzw. bläulich (Bsp. [#135] und [#201]). Die Umverpackungen sind so gehalten, dass lediglich Postleitzahl und Ort der Empfängeradresse ersichtlich sind. Pro Empfängerpostleitzahl war (ist) ein Versandumschlag zu verwenden. Für umfangreichere Sendungen an eine Postleitzahl (also mehere PZA an eine PLZ) konnten auch normale C4-Umschläge verwendet werden (Bsp. Beitrag [#159]; [#160] und [#199]).

Gruß
Stefan

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=338959
 
nagel.d Am: 14.12.2025 21:36:53 Gelesen: 2483# 235 @  
Die Urkunde (Hier PZU) und der äußere Versandumschlag gelangen nach dem heutigen System normalerweise nicht in Sammlerhände. Der äußere Umschlag, welcher an den Zustellstützpunkt geht, sollte dort vernichtet werden und die Urkunde sollte, wie Stefan beschrieben hat, zum Absender zurück gehen. Wohlgemerkt alles im Normalfall und in der Regel; aber keine Regel ohne Ausnahme.
 
Nachtreter Am: 15.12.2025 07:57:23 Gelesen: 2413# 236 @  
@ HWS-NRW [#232]

Bis in die neunziger-Jahre hat die "Deutsche Bundespost" die Urkunden als Postsache (in den bekannten grauen Umschlägen) an den Absender zurückgeschickt. Diese sind nicht besonders gekennzeichnet gewesen und wahrscheinlich zu fast 100% in der Rundablage gelandet.

Viele Grüße

Nachtreter
 
HWS-NRW Am: 15.12.2025 10:15:09 Gelesen: 2394# 237 @  
[#234]
[#235]
[#236]

Hallo,

besten Dank für Eure Ausführungen. Da ich ja grundsätzlich nur Belege mit AFS suche, werde ich derartige Urkunden bzw. die Postsachen nie finden, in früheren Jahren hat man zumindest Postwertzeichen verklebt und später hatte der Absender ja bereits beide Porti entrichtet, also viel Aufregung wegen "fast" Nichts.



Heute kam noch ein weiterer Beleg an, das Entgelt von 60 Rpf entrichtet auf einer Francotyp-Maschine, die von den Bremischen JUstizbehörden im Februar 1931 verwendet wurde.

Euch eine schöne Adventswoche
Werner
 

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