Thema: Ebay Kunden zweifeln an Paypal
Richard Am: 06.06.2008 10:26:12 Gelesen: 19015# 1 @  
Kunden zweifeln an Ebay-Zahldienst PayPal

Von Konrad Lischka

Der Spiegel (05.06.08) - Misstraut ein Ebay-Manager dem hauseigenen Bezahldienst PayPal? In seinen Privatauktionen verlangt er von PayPal-Zahlern Ausweis-Kopien - nur so sei er vor unberechtigten Rückbuchungen geschützt. Ebay-Mitglieder sehen ihr Misstrauen gegen PayPal bestätigt.

Frerk-Malte Feller betreibt ein einträgliches Nebengeschäft: Der 32-jährige Manager, bis Februar Deutschland-Boss der Ebay-Bank PayPal, seitdem bei Ebay fürs Auktionsgeschäft verantwortlich, versteigert als Privatmann beim Online-Auktionshaus EM-Tickets. Für 641 Euro gingen zuletzt zwei von Fellers Eintrittskarten für das EM-Viertefinale in Basel weg.

Der Auktionstext ist mustergültig formuliert - wie man es von einem Ebay-Manager erwarten kann. Nur ein Detail lässt viele Ebayer stutzen.

Feller verlangt von Käufern, die Ebays Bezahldienst PayPal nutzen wollen, eine Kopie des Personalausweises.

(Quelle und ausführlich weiter: -> http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,557797,00.html)
 
Noeppes Am: 08.06.2008 11:40:20 Gelesen: 18968# 2 @  
Ist ja ein Stück aus dem Tollhaus!

Und mit der Kopie kann er nun (nur eine Idee!) bei den verschiedensten Möglichkeiten aktiv werden. Z.B. sich mit falschem Namen bei auxion als verifizierter Anbieter eintragen lassen. Kreditauskünfte einholen etc.

Man sollte niemandem mehr persönliche Daten geben als unbedingt notwendig.

MfG
Norbert
 
Richard Am: 20.08.2008 09:25:13 Gelesen: 18842# 3 @  
eBay-Handel: Warum Paypal unsicher ist

Von Michael Houben

WDR (19.08.08) - „Einfach, schnell, sicher“ im Internet bezahlen - das verspricht die Werbung des eBay-Tochterunternehmens PayPal. Bei Transaktionen bis 1.000 Euro seien Käufer und Verkäufer durch vielfältige Garantieleistungen geschützt.

PayPal funktioniert wie ein Treuhandkonto. Der Käufer zahlt den Kaufpreis bei PayPal ein oder lässt ihn durch PayPal von seiner Kreditkarte abbuchen. PayPal leitet das Geld dann an den Verkäufer weiter. Diese Transaktion soll nicht nur schnell sein, sondern vor allem sicher. Falls keine oder falsche Ware geliefert wird, erhält der Käufer von PayPal sein Geld zurück. Der Verkäufer soll dagegen abgesichert sein, dass ein Käufer nach Erhalt der Ware die Überweisung wieder rückgängig macht. Dafür verlangt PayPal vom Verkäufer eine Gebühr zwischen 0,9 und 3,9 Prozent des Umsatzes. Was einfach und sicher klingt, sorgt in der Praxis aber häufig für monatelangen Stress. Viele Kunden beschweren sich, dass ihr Geld am Ende trotzdem auf Nimmerwiedersehen verschwindet.
Käuferschutz mit Hindernissen

Nicole Hengels ersteigerte bei eBay einen Trainingsanzug der Nobelmarke JuicyCouture. Sie hatte sich schon früher Produkte dieses Herstellers aus den USA schicken lassen, dort kosten Sie nur ein Drittel des in Deutschland verlangten Preises. Sie war begeistert, als sie den Trainingsanzug auf eBay für günstige 55 Euro inklusive Versand von einem englischen Verkäufer ersteigern konnte. Um auf der sicheren Seite zu sein, bezahlte sie mit PayPal. Zehn Tage später kam die Ware und entpuppte sich als Plagiat billigster Machart: Der Stoff roch unangenehm, war dünn und schlecht vernäht. Ösen waren ausgerissen, der Druck ausgefranst.

Nicole Hengels war froh, durch PayPal vor Betrug geschützt zu sein und wandte sich an das Unternehmen. Der Bezahldienst antwortete, sie müsse das Plagiat auf eigene Kosten an den Absender zurückschicken, außerdem könne der volle Kaufpreis nicht erstattet werden. Die Käuferin war verärgert. Einerseits hatte sie die begründete Angst, der Versand gefälschter Markenartikel könne ihr juristischen Ärger einbringen. Und wozu sollte sie dieses Risiko auch noch auf eigene Kosten eingehen, wenn ihr ohnehin der Kaufpreis nicht erstattet würde?

Sie rief die gebührenpflichtigen PayPal-Hotline an. Dort ließ eine Computerstimme sie Dutzende von Fragen beantworten. Als dann endlich ein leibhaftiger Mitarbeiter am Telefon war, behauptete der, Käufe von eBay England seien ohnehin vom Käuferschutz ausgeschlossen. Als Nicole Hengels darauf beharrte, die Ware käme zwar aus England, wäre aber bei eBay-Deutschland ersteigert worden, stellte der PayPal-Mitarbeiter sich stur. Ein versprochener Rückruf fand nie statt. Stattdessen folgte eine Mail von eBay England: Der Verkäufer der gefälschten Ware sei inzwischen von eBay gesperrt worden. Man habe bemerkt, dass es sich um einen Betrüger handelte. Sie solle den Kaufpreis bitte nicht überweisen. Falls sie es schon getan habe, solle sie - bei Bezahlung mit Moneygram oder anderen Zahlungsdienstleistern - die Zahlung zurückbuchen lassen. Vom eBay-eigenen Bezahlsystem PayPal kein Wort.

Die verärgerte Kundin wandte sich an plusminus, kündigte das auch im eBay-Mitgliederforum an. Nachdem sich plusminus eingeschaltet hatte, erhielt Nicole Hengels per Mail die Nachricht, PayPal könne ihr doch Käuferschutz gewähren. plusminus wurde mitgeteilt, es hätte sich um ein bedauerliches Versagen eines einzelnen Mitarbeiters gehandelt. Vier Tage später folgte noch eine Mail: Nicole Hengels könne den Käuferschutz nur bekommen, wenn Sie innerhalb von zehn Tagen ein schriftliches Gutachten einreiche, aus dem zweifelsfrei hervorgehe, dass es sich bei der gelieferten Ware um eine Fälschung handelte. Falls diese Bestätigung nicht innerhalb der Frist vorläge, würde endgültig gegen Sie entschieden. Dumm nur: Die Marke JuicyCouture wird in Deutschland nur von ausgewählten Edelboutiquen vertrieben. Am nächsten freien Tag, fünf Tage vor Ablauf der Frist, fuhr die Käuferin 120 Kilometer nach Hamburg. Ein Verkäufer des dortigen Bekleidungshauses Unger bestätigte mündlich und vor Zeugen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Eine schriftliche Bestätigung könne aber erst am nächsten Tag im Büro geschrieben und ihr per Post zugeschickt werden. Die kam dann leider erst nach Ablauf der von PayPal gesetzten Frist an. Ob Nicole Hengels trotzdem Käuferschutz erhält, war bis zur Sendung nicht klar.

Verkäufer mit gesperrten Konten

Ganz andere Probleme werden von Verkäufern berichtet. Zum Beispiel von der ComCept GmbH, die mit Telefonanlagen handelt und einen Teil des ihres Geschäfts per eBay und mit PayPal abwickelt. Aus heiterem Himmel erhielt die Firma eine Mail, der Umsatz habe eine kritische Grenze überschritten, man solle innerhalb von zehn Tagen verschiedene Dokumente einreichen, mit denen die Seriosität des Verkäufers überprüft werden solle. Kein Käufer hatte sich aber jemals über die Firma beschwert.

Der Geschäftsführer schickte die gewünschten Unterlagen an PayPal, wunderte sich aber, als trotzdem nach Ablauf der Frist sein Guthaben auf dem PayPal-Konto gesperrt war. Auf Nachfrage erfuhr er, die Firmendaten seien zwar in Ordnung, sein Personalausweis sei aber abgelaufen. Das Guthaben der Firma könne erst freigegeben werden, wenn ein gültiger Personalausweis vorliege.

PayPal meint dazu, das sei ganz normal. Zum Schutz der Käufer müsse PayPal halt sorgfältig prüfen. Allerdings war der abgelaufene Personalausweis des Geschäftsführers nur der Anfang einer monatelangen Odyssee. Weil ein neuer Ausweis kurzfristig nicht zu bekommen war, besorgte er sich beim Einwohnermeldeamt einen provisorischen Personalausweis und schickte eine Kopie an PayPal. Das Konto blieb trotzdem gesperrt. Auf erneute Nachfrage erfuhr er den Grund: Seine Privatadresse habe sich geändert und sei bei PayPal noch nicht registriert. Wieder sollte er Kopien der neuen Dokumente einreichen: Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, Kreditkartenauszüge, Handelsregisterauszüge seiner Firma.

Weil einige Papiere angeblich nicht lesbar waren, ging das viele Male hin und her. So blieb das Konto monatelang gesperrt, PayPal behielt das Guthaben der Firma ein. Axel Groning, ein Unternehmensberater, der sich auf Internethandel spezialisiert hat und einen Newsletter für eBay-Kunden herausgibt, kennt noch schlimmere Fälle. Teilweise habe PayPal Guthaben von über 30.000 Euro bis zu sechs Monate lang einbehalten. Dafür reicht PayPal schon die Begründung aus, es könnten ja noch Beschwerden von Käufern eingehen.

Geld Weg, Ware weg

Eine besonders negative Erfahrung machte Jochen Kolbe. Er verkaufte über eBay und PayPal ein Notebook nach Amerika und konnte das Geld auch vom PayPal-Konto abheben. Doch fünf Monate später fordert PayPal den Kaufpreis plötzlich zurück! Das Unternehmen droht sogar mit Anwalt und Mahnverfahren. In einer langen Telefon- und Mail-Odyssee, erfuhr Kolbe, dass der amerikanische Käufer PayPal mit einer fremden Kreditkarte bezahlt haben soll. Der Kreditkarteninhaber und Inhaber des PayPal-Kontos hatte angegeben, es sei eine nicht-autorisierte Zahlung gewesen, jemand habe sich in seinen Account eingeloggt und das Notebook damit bezahlt.

Für Jochen Kolbe heißt das: Notebook weg, Geld weg! Wie aber der vermeintliche Käufer bewiesen hat, dass er das Notebook nie erhalten hat und seine Kreditkarte von einem Fremden missbraucht worden ist, hat Jochen Kolbe nie erfahren. Merkwürdig ist vor allem: Um Kreditkartenbetrug zu erschweren, muss ein Verkäufer laut PayPal-Bedingungen die Ware an die Adresse schicken, mit der der Käufer (und Inhaber der Kreditkarte) sich bei PayPal registriert hat. Jochen Kolbe kannte diese Klausel und schwört, er habe genau das getan. Zum Beweis hatte er sogar Paket und Adressaufkleber fotografiert.

Mittlerweile ist der Käufer unter einer anderen Adresse bei PayPal registriert. Name, Straße, Hausnummer und Bundesstaat stimmen überein, nur Postleitzahl und Ortsnamen sind anders. Ob Jochen Kolbe etwas Falsches behauptet oder die Adresse vom Käufer nachträglich geändert wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar. Allerdings: Die jetzt bei PayPal registrierte Adresse des Käufers existiert in den USA überhaupt nicht und kann auf keinen Fall zu einer gültigen Kreditkarte gehören. PayPal erklärt, das sei vollkommen egal. Bei Auslandsgeschäften liege jegliches Risiko ohnehin beim Verkäufer - auch dann, wenn PayPal sich vom Käufer eine gefälschte oder gestohlene Kreditkarte unterjubeln lässt.

PayPal findet das normal. Jochen Kolbe hätte die Geschäftsbedingungen gründlich lesen sollen. Nachdem plusminus in dieser Angelegenheit mit PayPal in Kontakt getreten war, wurden allerdings neue Geschäftsbedingungen angekündigt. Danach sollen ab 1. September auch Auslandsgeschäfte geschützt sein. Ob aber Betrug vorliegt oder eine Kreditkartenabbuchung zu Recht erfolgte, entscheidet PayPal auch künftig selbst - und zwar ohne den Betroffenen über Details zu informieren.
eBay-Geschäftsführer traut System nicht

Der jetzige eBay- und langjährige PayPal-Geschäftsführer Frerk-Malte Feller scheint die Schwächen des Systems zu kennen. Auch er versteigert auf eBay, hat aber für die Zahlung mit PayPal sehr spezielle Klauseln eingebaut: „Bei PayPal-Zahlung benötige ich (…) beidseitige Kopien Ihres Personalausweises und Ihrer Kreditkarte (…) Der Hintergrund ist, dass PayPal Verkäufer nur so vor unberechtigten Rückbuchungen schützt.“ Die von ihm verlangten Kopien beinhalten alles, was ein Kreditkartenbetrüger bräuchte, um die Kreditkarte des Käufers zu nutzen. Von PayPal dazu kein Kommentar. Aber wehe, andere eBay-Kunden verlangen sie auch: „Wer diese Klausel kopiert hat und in seinen eigenen Angeboten verwendet hat, bekam die Angebote gelöscht. Also eBay hat dies in dem einen Fall zugelassen, nämlich beim eBay-Geschäftsführer, aber wenn jemand anders die Klausel verwendet, ist sie auf einmal nicht zulässig“, berichtet eBay-Experte Axel Groning.

PayPal, das sichere Bezahlsystem? Die Antwort liegt im Kleingedruckten. Nach vielen Klicks erfährt man: Einen Rechtsanspruch auf den versprochenen Schutz hat niemand. Den gibt es nur aus Kulanz!

Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 19.08.2008. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

(Quelle: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,3ij1he2aoa6njxv5~cm.asp)
 
Sachsen3er Am: 20.08.2008 11:27:32 Gelesen: 18828# 4 @  
Mich sperrte E-Bay 4 Wochen weil ich Pay-Pal nicht akzeptierte.

Im nachhinein räumten sie einen Fehler im System ein. Auch das Bewertungssystem ist voller Missgeschicke.
 
AfriKiwi Am: 20.08.2008 22:35:23 Gelesen: 18807# 5 @  
@ Sachsen3er [#4]

>>Im nachhinein räumten sie einen Fehler im System ein<<

Genau so - 'Ein Dritter' hätte Zugang und wupps haben die für 5 Monate Zinsen bekommen von meinem Geld bis die ausgezahlt haben.

Bei manchen funktioniert es wunderbar, bei vielen nicht - warum ?

Bin so lange nicht mehr angefordert worden um mein Account zu verbessern mit Password usw.

Erich
 
Richard Am: 24.11.2008 14:49:04 Gelesen: 18668# 6 @  
Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

Von Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Ab dem 15. Februar 2007 verlangt die Firma PayPal bei Zahlungen über ihr Online-Zahlungssystem auch innerhalb Deutschlands Transaktionsgebühren vom Zahlungsempfänger. Spätestens diese Verteuerung, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

Mit über 114 Millionen Mitgliedskonten in 103 Nationen weltweit ist PayPal (engl. für Bezahlkumpel), eine Tochtergesellschaft der Firma eBay, der größte Online-Zahlungsdienstleister. Bislang waren innerdeutsche Zahlungen über PayPal auch für Zahlungsempfänger im Rahmen der "Einführungsphase" kostenlos. Nun werden pro Transaktion 35 Cent und 1,9 Prozent des Transaktionsvolumens fällig. Das Gebührenmodell für den Empfang von Zahlungen aus dem Ausland wird vereinfacht. Der Empfänger zahlt künftig abhängig von der Herkunft der Zahlung 35 Cent plus 3,4 Prozent (Euro-Länder) oder 3,9 Prozent (Nicht-Euro-Länder) des Transaktionsvolumens. Wer mehr als 1000 Euro monatlich über PayPal einnimmt, kann – ebenso wie bei innerdeutschen Zahlungen – Vorzugskonditionen mit günstigeren Gebühren beantragen.

Geändert wird zudem die PayPal-Kontenstruktur. Statt der bisherigen Basis-, Premium- und Businesskonten gibt es künftig nur noch das Privat- und das Geschäftskonto. Basiskonten werden zum 15. Februar automatisch in Privatkonten umgewandelt.

Nach wie vor, zahlt der Zahlungsleistende keine Gebühren. Er wird die gestiegenen Geldtransferkosten aber indirekt zu zahlen haben.

(Quelle und ausführlich weiter lesen -> http://www.it-recht-kanzlei.de/Brauchen_wir_PayPal.html)
 
Illgen Am: 24.11.2008 17:22:39 Gelesen: 18648# 7 @  
PayPal ist ein Abzocksystem und sonst nichts, 35 Cent Grundgebühr müssen auch irgendwie wieder beim Verkäufer rein, hinzu kommt der Prozentanteil. Ein Händler der kleinpreisige Produkte einstellen will kann das nur über das Porto wieder hereinholen.

Zudem kommt noch das es bei Problemen ein Zahlungsversprechen gibt aber keine wirkliche Garantie.

Als Händler habe ich ebay ziemlich den Rücken zugekehrt.

Und an alle: Vergesst PayPal! Wir alle zahlen für eine Leistung die wir eigentlich nicht brauchen, und andere noch reicher machen.
 
Jürgen Witkowski Am: 24.11.2008 17:44:16 Gelesen: 18645# 8 @  
@ Illgen [#7]

Na ganz so schwarz sehe ich nicht. Innerhalb von Deutschland und in der Eurozone ist Paypal sicherlich überflüssig. Wenn Du aber, wie es bei mir der Fall ist, öfter einmal in den USA oder Großbritannien kaufst, ist es für den Käufer ein sehr einfaches und kostengünstiges Bezahlsystem.

Die Seite der Anbieter interessiert mich in diesem Falle überhaupt nicht. Er will seine Ware verkaufen, ich kaufe sie ihm ab, wenn ich es unkompliziert ohne weitere Kosten für mich bezahlen kann. So einfach kann die Welt sein.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
Illgen Am: 25.11.2008 07:32:11 Gelesen: 18615# 9 @  
Hallo Jürgen,

ja für Amerika ist es angebracht, oder gibt es nicht billigere Lösungen?

Gruß

Hermann
 
Jürgen Witkowski Am: 25.11.2008 08:29:23 Gelesen: 18611# 10 @  
@ Illgen [#9]

Hallo Hermann,

die Mindestgebühren liegen zwischen 12 und 14 Euro für den Käufer, auch bei 5 Euro Warenwert. Bei Paypal kostet es den Käufer 0 Euro. Was ist billiger als 0 Euro?

Eine Seite, die einige Grundinformationen zum Thema Auslandsüberweisung in Nicht-EU-Länder gibt:

http://www.banktip.de/rubrik2/20031/2/Ueberweisung-ausserhalb-EU-EWR.html

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
drmoeller_neuss Am: 25.11.2008 17:23:40 Gelesen: 18587# 11 @  
Das Problem ist, dass man als Verkäufer bei Ebay nur die Wahl hat, PayPal generell für alle Länder zu akzeptieren, aber nicht aussschliesslich für Übersee und UK.

Auch sollten die Spesen zu Lasten des Käufers gehen können. Viele Händler aus Übersee belasten die Käufer mit den Spesen aus einer Scheckeinreichung, warum sollte das bei PayPal und Ebay nicht möglich sein?

Für Übersee macht PayPal auf jeden Fall Sinn, viel besser und sicherer als Western Union oder Geld im Einschreibebrief.

Allerdings ist Ebay und PayPal der Profit aus den Überseeländern zu wenig. Daher gehen die auf Dummenfang, und hoffen, dass auch deutsche Kunden Käufe im Inland mit PayPal bezahlen.

Der hochgepriesene Käuferschutz ist eine reine Kulanzleistung von PayPal, einen Rechtsanspruch hat man nicht darauf. Warum bietet Ebay nicht separat gegen zusätzliches Entgelt für den Käufer eine Käuferschutzversicherung an?

In Deutschland kann man kein Bankkonto ohne feste nachgewiesene Adresse eröffnen, oder anders ausgedrückt, zu jedem Bankkonto gibt es eine ladungsfähige Anschrift des Kontoinhabers. Einen separaten Käuferschutz braucht man einfach nicht in Deutschland. Leider kapiert das Ebay nicht, und schaut lieber zu, wie die Kunden weglaufen.
 
Illgen Am: 25.11.2008 17:34:26 Gelesen: 18584# 12 @  
Lieber Jürgen,

für das nichteuropäische Ausland mag diese Zahlung in Ordnung gehen, wobei 3,9 % was immerhin ein 25stel ist auch nicht gerade wenig.

Da ist es für einen Händler sicherlich billiger in Europa und Amerika ein Konto zu betreiben. Das ist wohl das billigste.

Denn wir alle sollten auch an die Händler denken, die letztendlich dem Endverbraucher die Zeche wieder aufbrummen müssen. Denn alle müssen leben.

Lieber Gruß

Hermann