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Thema: Neue deutsche Postwertzeichen - ab wann frankaturgültig ?
Das Thema hat 38 Beiträge:
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Manowar Am: 20.06.2008 11:25:06 Gelesen: 38673# 14 @  
@ Henry [#11]

also unterschwellig wollte ich gar nix behaupten. Ich sammle Briefmarken und keine Belege. Ich sehe auch keinen Sinn darin Briefe aufzubewahren, da die Mehrinformation für mich zu gering und darüber hinaus unrelevant ist.

Aber eins ist auch klar: Marken mit schönen Vollstempeln, wo Ort bzw. Briefzentrum und das Datum klar zu lesen ist, sind mir die Liebsten. Aber auch Marken mit Halbstempeln, Eckstempeln und sogar Wellenstempeln halte ich für sammelwürdig, da sie alle das Belegen, wozu sie bestimmt sind: Sie wurden auf einen Brief geklebt und entwertet. Was will man mehr?

Wie gesagt, mein hauptsächliches Sammelgebiet sind die Marken, danach kommen die Stempel und Briefe sind für mich vollkommen uninteressant. Ich denke, und dass ist das Schönste an unserem Hobby: Jeder kann es so machen wie er will. Moden kommen und gehen, aber die eigene Vorliebe bleibt meistens länger erhalten. Dass man mit unserem Hobby reich wird, vor allen wenn man hauptsächlich aus dem Papierkorb sammelt, und damit meine ich eigentlich alles von Bund ab ca. 1965, dass glaubt doch nun wirklich keiner mehr, oder? Von daher ist es umso wichtiger so zu sammeln wie es einem gefällt und auch Neulingen keine Regeln und Grenzen vorzugeben, sondern sie erstmal machen zu lassen. Wenn es ernster wird, werden sie schon merken wie der Hase läuft und ob sie hinterher laufen wollen.

Ich beziehe mich bei den Belegen vor allen auf normale 08-15 Sendungen, die jeder täglich erhält. Belege von Argentinien über Grönland nach Südafrika würde ich auch nicht kaputt machen.
 
Henry Am: 20.06.2008 17:53:03 Gelesen: 38658# 15 @  
@ Manowar [#14]

Ich möchte nur zu 2 Punkten nochmals meine Meinung sagen, dann ist für mich die Diskussion beendet:

1. Ich habe nirgends eine Behauptung unterstellt. Ich habe "argwöhnt" geschrieben, das ist für mich gleichbedeutend mit "vermutet". Und vermutet ist nicht behauptet.

2. Ich halte es wie Du nicht für richtig, Neulingen Regeln oder Grenzen vorzugeben. Das heißt aber nicht (und da kann ich dir einfach nicht mehr zustimmen), zu warten, bis sie in Fallen gelaufen sind und erst dann merken, dass sie in einer solchen gefangen wurden. Ich denke, man muss rechtzeitig auf die Fallen hinweisen und die Funktion erklären. Wenn sie dann trotzdem reinlaufen wollen, dann ist es ihre eigene Entscheidung. Aber wie gesagt: Vor den Fallenstellern warnen muss man auf jeden Fall.

Ansonsten stimme ich Dir unumschränkt zu: Jeder kann und soll sammeln was und wie er es will. Meinungen anderer sollte man aber nicht immer gleich als Bevormundung sehen. Ich denke, jeder ist froh, wenn er Informationen erhält, die er für seine Art zu sammeln, gewinnbringend verwerten kann. Hierzu muss er sie aber erst mal zur Kenntnis nehmen und abwägen. Die Annahme ist dann eigene Entscheidung. Eine gegenteilige Meinung kann aber auch dem anderen eine Tür öffnen und darf und sollte deshalb auch geäußert werden.

In diesem Sinne freue ich mich eigentlich täglich auf die Beiträge auf den Philaseiten.

Henry
 
Manowar Am: 20.06.2008 18:06:25 Gelesen: 38656# 16 @  
@ Henry [#15]

zu 1. ok, akzeptiert.

zu 2. In dem Punkt, dass man Anfänger nicht in Fallen reinlaufen lassen sollte, da gebe ich dir Recht. Allerdings ist es doch so, dass ein Anfänger meistens sowieso noch nicht sooo viel Geld investiert. Lehrgeld muß jeder zahlen, dass wird auch immer so bleiben. Wenn man dies vermindern kann, ist das gut und sinnvoll. Ich wollte auch nicht behaupten, dass man sie in Fallen laufen lassen soll. Vielmehr wollte ich eingentlich nur zum Ausdruck bringen, dass man sie erstmal machen lassen soll, auch wenn Fehler und kleinere Rückschläge (und mit "kleineren" meine ich nicht mehr Dinge die mehr als 10 € kosten) damit einher gehen.
 
duphil Am: 24.06.2008 11:20:18 Gelesen: 38619# 17 @  
Hallo an Alle!

Ich habe vor einigen Tagen an die DPAG geschrieben und um Aufklärung gebeten, ab wann neuausgegebene Postwertzeichen gültig sind. Die Frage lautete, ob Postwertzeichen ab Erstausgabetag oder Tag des Kaufs gültig sind. Schon nach über 10 Tagen :) kam die Antwort und sie lautet:

Diese Postwertzeichen sind ab sofort frankaturgültig.

Damit ist für mich das Problem der Gültigkeit keines mehr.

Ein Problem haben jetzt die FDC-Sammler. Wenn jede Neuerscheinung ab Kauf gültig ist, gibt es für mich keinen "offiziellen" Ersttag mehr, jedenfalls keinen besonderen. Der Ersttag einer Marke ist dann der Tag, an dem das Postwertzeichen zum ersten Mal abgestempelt worden ist.

:):) Vielleicht ein neues Sammelgebiet und eine neue Aufgabe für Michel-Redakteure? Feststellung der ersten bekannten Frühverwendung, eventuell mit eigenen Preisspalten? Erstverwendung, Zweitverwendung usw.? Ich sehe Riesenschlangen an Postschaltern so ca 2-3 Wochen vor dem von der Post gewünschten Ersttag. Lauter Sammler, die Frühverwendungen basteln wollen. :):)

Na dann, viel Spaß!

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
reichswolf Am: 24.06.2008 12:57:33 Gelesen: 38614# 18 @  
Hallo Peter,

FDC waren meiner Meinung schon immer philatelistisch irrelevante, zur Kartonphilatelie gehörige Produkte. Zumindest die Schmuck-FDC, die nie gelaufen sind. Wer unbedingt weiter FDC sammeln will, sollte in Erfahrung zu bringen versuchen, ab welchem Termin die Versandstelle die neuen Marken jeweils verschickt. Ersttag dürfte dann, jedenfalls für große Teile des Bundesgebietes, einen Tag später sein. :-)

Ernsthaft wird sich das Problem aber nicht ergeben. Die Situation ist ja nicht erst seit gestern so, aber an Henrys Reaktion auf mein erstes Posting zu diesem Thema sieht man ja, wie lange sich überholtes "Wissen" hält. Noch funktioniert das Geschäft doch für beide Seiten, die eine verdient am Verkauf der FDC, ohne Leistung bringen zu müssen, die andere denkt nicht nach und heftet ab.

Beste Grüße,
Christoph
 
Georgius Am: 24.06.2008 20:21:47 Gelesen: 38602# 19 @  
Daß sich die DPAG in Erklärungsnot befindet ist doch kein Wunder. Zum einen lese ich, daß die Versandstellen an "Bestimmte Adressen" die Neuerscheinungen vorab ausliefern (Geschäftsinteressen?).

Zum zweiten wurde mir auf die Frage von meiner zuständigen Postfiliale hier in Berlin mitgeteilt, daß die Neuerscheinungen nicht vor dem veröffentlichten Ausgabetag verkauft werden dürften. Man handele sich sonst von den Vorgesetzten mächtigen Ärger ein.

Fazit: Es wird, wie vielerorts in Deutschland, auch bei der DPAG mit zweierlei Maß gemessen.

Mich macht das jedoch nicht heiß, denn ich hege keine Vorliebe für FDC's und kaufe meine Marken bei der o.g. Postfiliale solange es diese noch gibt.

Das meint ein sehr nachdenklicher
Georgius
 
Henry Am: 25.06.2008 19:25:06 Gelesen: 38581# 20 @  
@ Georgius [#19]

Die Deutsche Post versendet Briefmarken nicht vorab "an bestimmte Adressen" aufgrund von Geschäftsinteressen.

Richtig ist, dass jedermann ein Sofort-Abo abschließen kann. Das ist ein ganz normales Angebot der DPAG. In diesem Abo werden die Marken bereits vor dem Erstausgabetag ausgeliefert, um entsprechende Belege anfertigen und zur Ersttagsstempelung einreichen zu können.

Diese Sofort-Abonnements oder -Bestellungen werden logischerweise wohl überwiegend von Händlern oder Belegeproduzenten abgeschlossen. Ich erhalte die Marken im Rahmen dieses Abo's ca 10 Tage vor dem Erstausgabetag, aber immer mit dem Hinweis, dass die Marken erst ab ... frankaturgültig sind.

mit philatelistischem Gruß
Henry
 
AfriKiwi Am: 26.06.2008 00:47:30 Gelesen: 38571# 21 @  
@ Henry [#20]

Hallo Henry,

es sollte doch die Pflicht sein des Postbeamten um nicht solche Briefmarken vorher abzustempeln !

Beitrag von 'duphil' [#17]

>>Ich sehe Riesenschlangen an Postschaltern so ca 2-3 Wochen vor dem von der Post gewünschten Ersttag. Lauter Sammler, die Frühverwendungen basteln wollen. :):)<<

Es kommt noch soweit daß jede Briefmarke einen eingedruckten Gültigkeit-Code bekommt und wenn es nicht in diesem Zeitraum gebraucht wird, ungültig ist und mit Nachgebühr geliefert werden kann. Alles möglich, aber ein billiger Weg wird sicher gefunden werden.

Erich
 
Holger Am: 26.06.2008 09:07:06 Gelesen: 38566# 22 @  
@ AfriKiwi [#21]

Hallo Erich,

eine solche Marke mit "Verfallsdatum" (aus der Schweiz) wurde schon einmal in einem anderen Beitrag gezeigt:



Grüsse
Holger
 
AfriKiwi Am: 26.06.2008 10:23:32 Gelesen: 38563# 23 @  
@ Holger [#22]

Hallo Holger,

Was ich meinte war technisch nicht möglich in 1958. Ein eingedruckter Gültigkeit-Code den ein Scanner in der Marke findet während der Sortierung beim Postamt.

Dafür ist der Code auf Personalisierte oder manchen Postagenteschaften schon da.

Es wird nicht lange dauern da haben die Labels (dann nicht mehr Briefmarken, so wie ATMs) einen elektronischen Einsatz der mit Scanner geprüft wird.

Erich
 
duphil Am: 26.06.2008 16:05:55 Gelesen: 38552# 24 @  
@ AfriKiwi [#21]

Hallo Erich!

>>Es sollte doch die Pflicht sein des Postbeamten um nicht solche Briefmarken vorher abzustempeln !<<

Tja, wenn das mal so einfach wäre. Bei mir in der Nähe ist ein kleiner Postschalter in einem Lebensmittelgeschäft. Den "Postdienst" erledigt bei Bedarf eine Verkäuferin oder der Chef.

In einem stillen Minütchen habe ich mich mal mit dem Chef über das Thema des zu frühen Verkaufs unterhalten.

Seine Antwort lautete sinngemäß: Wenn neue Briefmarken reinkommen, werden die auch sofort verkauft. Die Sammler wollen die auch immer gleich.

Also in diesem Fall nix mit Berufsbeamtentum und preußischer Korrektheit. Ab und zu ist das aber nicht zu verachten, wenn Vorschriften eingehalten werden! Jeder macht, was er will.

Und da ja jede Neuausgabe in Deutschland ab der Sekunde des Erwerbs frankaturgültig ist, ist das doch auch in Ordnung. Siehe [#17]. Die Antwort kam übrigens aus Weiden.

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
AfriKiwi Am: 26.06.2008 22:26:16 Gelesen: 38540# 25 @  
@ duphil [#24]

Hallo Peter,

>>Seine Antwort lautete sinngemäß: Wenn neue Briefmarken reinkommen, werden die auch sofort verkauft. Die Sammler wollen die auch immer gleich.<<

Ist damit auch gemeint Ausgaben vor Ausgabetag ? Der Chef in jedem Postamt groß und klein, könnte doch sicher das kontrollieren !

Ich vermute daß wenn die Marken vertrieben werden im Abo vor Ausgabetag sie auch sagen können 'Wir verkaufen vor Ausgabetag' in Postämtern oder sonst wo.

Weiter vermute ich wie Du es schreibst 'Jeder macht, was er will' und gerade da sehe ich die 'Verminderung der Briefmarke' und ich meine nicht nur in Deutschland.

Erich
 
duphil Am: 27.06.2008 14:43:52 Gelesen: 38529# 26 @  
@ AfriKiwi [#25]

Hallo Erich!

Natürlich sind das Ausgaben vor Ausgabetag. Sonst wären die Neuheiten nicht so interessant.

Die Neuheiten werden aber auch sofort nach Eintreffen verkauft, damit sich nicht große Bestände ansammeln oder immer wieder Briefmarken für den weiteren Verkauf nachbestellt werden müssen.

In dem Laden wird ein eingeschränktes Angebot der Post offeriert. Dafür gibt es von der Post Geld, denn dadurch ist ja schon einmal eine Filiale in der Nähe geschlossen worden.

Und noch einmal zum besseren Verständnis: Der Besitzer des Lebensmittelgeschäfts ist kein Angestellter der Post. Auch seine Verkäuferin nicht.

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
Holger Am: 27.06.2008 15:07:35 Gelesen: 38526# 27 @  
@ AfriKiwi [#25]

Hallo Erich,

schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Postagentur - vielleicht wird es dann für Dich etwas klarer. :-)

Grüsse
Holger
 
AfriKiwi Am: 27.06.2008 23:07:24 Gelesen: 38516# 28 @  
@ Holger [#27]
@ duphil [#26]

Ich danke eurer Bemühung mir das deutlich zu erklären und da ich möglicherweise nicht deutlich daß ich das schon gut vestehen. Diese Seiten waren auch schon voll wo überall Briefmarken überhaupt angeboten wird.

Das gleich gibts auch hier in Neuseeland. Ein Dairy, ein kleines Lebensmittelgeschäft, hat gerade die notwendigste Marken. Mit einem Eigentümer eines Fotoladens in Deutschland machte ich eine Bekanntschaft und einer im Schreibwarenladen in meiner Nähe, ein guter Bekannter, habe ich immer meine
Marken gekauft. Diese Agenten waren aber Dienstlimitiert und sicher mehr wichtige Sachen mußten zur Post. Neuseeland Postämter bieten auch Schreibwaren, und andere Touristenartikel an.

Wenn Marken voraus geliefert werden egal wie oder warum, bleiben FDCs und ETB nur Schmucksachen und das ist auch ein Grund daß die heute kaum etwas wert sind, es sind einfach keine FDCs oder ETB mehr auch mit schönem Sonderstempel.

Muß aber dazu sagen daß nicht früher Abo-Lieferung das auch nicht mehr ändern wird.

Ich habe auch vor viele Jahren in Schlangen gestanden für die Erstausgabe, FDC und Marken - es war doch eine Mode.

Erich
 
Henry Am: 28.06.2008 13:26:00 Gelesen: 38506# 29 @  
Ich habe mich mit konkreten Fragen nunmehr sowohl an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) wie auch an die Deutsche Post AG gewandt. Von dem BMF habe ich bereits Antwort erhalten. Hier ist die komplette Antwort:

Bundesministerium der Finanzen
L LP PWZ - PM 2050/0
Dokumenten Nummer: 2008/0351302


"Sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für ihre E-Mail vom 24. Juni 2008, mit der Sie um Informationen zu vor dem Ausgabetag veräußerten Postwertzeichen bitten.

Dem Bundesministerium der Finanzen ist die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck 'Deutschland' auszugeben, und für ungültig zu erklären, vorbehalten. Die vom Bundesministerium der Finanzen ausgegebenen Postwertzeichen stellt die Deutsche Post AG her und verwendet diese.

Ihre Frage habe ich daher an die Deutsche Post AG geleitet. Die Deutsche Post AG hat wie folgt geantwortet:

"Die Gültigkeit ist bei den Sonderpostwertzeichen-Neuausgaben fest mit dem Ausgabetag verbunden. Die internen Regelungen der Deutschen Post geben vor, dass Neuausgaben erst ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgegeben (= verkauft) werden sollen.

Bei den zurzeit ca. 9000 Filialen, die Sonderpostwertzeichen verkaufen, und den 11 Ausgabetagen zu den etwa 52 Neuausgaben eines Jahres gibt es immer wieder einzelne Fälle, bei denen der Verkauf vor dem Ausgabetag erfolgt.

Die internen Aufsichtsinstanzen bei der Deutschen Post achten auf die Einhaltung dieser Vorgaben und gehen bei Beschwerden den entsprechenden Fällen nach.

Faktisch hat ein vorzeitiger Verkauf von Neuausgaben weder Auswirkungen auf die mit dem Ausgabetag verbundene Herausgeberentscheidung des BMF, noch auf die Philatelie. Derartige Fälle führen weder zu der Qualität einer eigenen Ausgabe und einer entsprechenden Dokumentation im Michel-Katalog (es bleibt bei einer einheitlichen Auflage) oder zu Verlegungen von Ausgabetagen, noch zu einem besonderen philatelistischen Wert von Briefmarken, die einen Tagesstempel mit Datum vor dem Ausgabetag tragen. Fatal wären nur Fälle, bei denen eine Briefmarke vorzeitig verkauft worden wäre, das BMF danach aber die Herausgabe-Entscheidung bzw. -Absicht kurzfristig zurückziehen würde.

Briefmarken, die noch nicht erschienen sind, aber selbstverständlich bereits alle Merkmale einer gültigen Briefmarke aufweisen (es handelt sich hier ja nicht um Fälschungen), können in den automatisierten Systemen der Deutschen Post nicht als "noch nicht gültige Briefmarken" erkannt werden. Durch diese faktische Anerkennung als Frankatur entsteht der Deutschen Post im Falle einer portogerechten Freimachung kein Schaden bzw. zusätzlicher Aufwand."

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carsten Ernst "

Ende des Zitats.

Ich denke, dass damit belegt ist, dass sich mein Wissen noch auf dem aktuellen Stand befindet. Die Akzeptanz der DPAG führt noch nicht zur juristischen Gültigkeit der Postwertzeichen. Vorverwendungen sind damit philatelistisch noch als portogerecht, keinesfalls aber als zeitgerecht zu bewerten und damit philatelistisch minderwertig. Soweit mein Standpunkt, bei dem ich auch bleiben werde.

Das Schreiben an die DPAG, in dem ich auch konkrete Fragen zur Nachentgelterhebung und Ersttagsstempelung gestellt habe, wurde noch nicht beantwortet. Auch diese Antwort werde ich nach Erhalt hier einstellen.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
Jürgen Witkowski Am: 01.07.2008 22:07:23 Gelesen: 38461# 30 @  
Die beiden neuen Marken aus der Motiv-Serie Leuchttürme, die am 03.07.2008 ihren Ersttag haben habe ich am Samstag bestellt und hatte sie heute schon in der Post.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
Henry Am: 11.07.2008 17:43:11 Gelesen: 38341# 31 @  
Nun hat auch die Post in einem langen Brief geantwortet. Ich gebe ihn im Wortlaut wieder, allerdings um Anrede und Grußformel gekürzt:

"gemäß Postgesetz ist die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" auszugeben und für ungültig zu erklären dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorbehalten. Darüber hinaus erteilt das BMF die Erlaubnis zur Verwendung und zur Vervielfältigung dieser Postwertzeichen. Die Deutsche Post ist derzeit der exklusive Nutzer der Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland".

Eine ausdrückliche gesetzliche oder vertragliche Regelung zum Inkrafttreten der Gültigkeit eines Postwertzeichens existiert nicht. Es ist geübte Praxis, dass der Herausgabeakt fest mit einem Ausgabetag verbunden ist. In Ankündigungen des BMF und der Deutschen Post sind die Ausgabetage für die verschiedenen Postwertzeichen festgelegt. Die Ersttagsstempel und die verschiedenen Ersttagsprodukte dokumentieren diesen hoheitlichen Herausgabeakt zu dem jeweiligen Postwertzeichen.

Das BMF hat Postwertzeichen, die ausschließlich auf Pfennig beziehungsweise DM lauten, für ungültig erklärt. Alle übrigen Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" sind gültig und werden daher von der Deutschen Post, sowie auch international, als Entgeltnachweis bei Postsendungen mit der Deutschen Post anerkannt.

Dabei trägt ein Postwertzeichen, das zur Herausgabe vorgesehen ist, die Gültigkeit bereits in sich, sobald es gedruckt ist. Es wird bei den Druckereien und in den Systemen der Deutschen Post auch vor dem Ausgabetag entsprechend behandelt (Sicherungstransporte, gesicherte Aufbewahrung). Volle Wirksamkeit entfaltet die Gültigkeit mit dem Herausgabeakt zum offiziellen Ausgabetag.

Sollte das BMF - entgegen der Ankündigung - ein von der Deutschen Post im Auftrag des BMF hergestellten Postwertzeichen - das also zunächst alle Merkmale eines gültigen Postwertzeichens trägt - doch nicht herausgaben, dann wird dieses Postwertzeichen ungültig. Mit Blick auf diese Eventualität gilt für den Vertrieb die Vorgabe der Deutschen Post, dass Neuausgaben erst ab dem Ausgabetag verkauft werden dürfen. Auch bei Sofort-Lieferungen verweist die Deutsche Post auf diese Regel.

Gleichwohl ist eine Neuausgabe, das entgegen diesen Regelungen bereits vor dem Ausgabetag verkauft und zur Freimachung einer Sendung verwendet wird, nicht ungültig z.B. im Sinne eines Postwertzeichens, das ausschließlich auf Pfennig oder DM lautet. In Erwartung des offiziellen Herausgabeaktes kann die Gültigkeit hier unterstellt und das Postwertzeichen als Nachweis für ein entrichtetes Entgelt von der Deutschen Post akzeptiert werden. Die Deutsche Post übt hier ein Ermessen aus, das dem Herausgeberrecht des BMF nicht entgegensteht. Dieses Ermessen wird in der Praxis nur insoweit genutzt, als die praktischen Fälle der Lebenswirklichkeit in einem komplexen System dies erfordern.

Für die Anerkennung in den Systemen der Deutschen Post kommt es natürlich auf die portogerechte Freimachung an. Bei Unterfrankierung wird Nachentgelt erhoben."

Nach diesem Wortlaut wird mein Statement in meinem letzten Beitrag ebenfalls bestätigt.

mit philatelistischem Gruß
Henry

Muss den PC jetzt wegen schwerem Unwetter abschalten.
 
Sheldrake Am: 30.01.2011 19:56:25 Gelesen: 35281# 32 @  
Frühverwendung Bund "Post Regenbogen"

Hallo,

habe in der Tagespost eine Marke "Regenbogen" mit Stempel vom 26.1 gefunden.

Ist die sammelwürdig, oder kann man davon ausgehen das die Selbstklebenden nicht immer pünktlich ausgegeben werden?

-rainer-
 
LOGO58 Am: 06.02.2011 15:43:34 Gelesen: 35185# 33 @  
Hallo,

jetzt habe auch ich bei der Auswertung von Geschäftspost Frühverwendungen des selbstklebenden "Regenbogens", aber auch des "Schiffs" gefunden, die deutlich vor dem 3.2.2011 liegen. Die Besonderheit: 4 verschiedene Briefzentren! Und das Briefzentrum 24 hatte am 25.1. offensichtlich noch nicht einmal den Jahresstempel umgestellt. So ergibt sich eine "grandiose" Frühverwendung.

Viele Grüße
Lothar


 
Ron Alexander Am: 14.12.2017 19:54:08 Gelesen: 19254# 34 @  
Schönen guten Abend,

eigentlich hätte die Ausgabe zur Deutschen Brotkultur am 2. Jan. 2018 erscheinen sollen, heute aber schon in der Hauspost. ;-)

MiNr. 3355



Grüße,
Ron
 
Matthias91 Am: 28.03.2021 11:25:18 Gelesen: 9267# 35 @  
Marken vor dem Erstausgabetag verwenden

Hallo,

ich habe eine Frage und wusste nicht so recht, wo diese hingehört.

Die Post hat mir Briefmarken schon vor dem Erstausgabetag zugeschickt.

Kann man diese bereits benutzen oder werden die Briefe dann nicht befördert?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
 
Christoph 1 Am: 28.03.2021 11:48:28 Gelesen: 9251# 36 @  
@ Matthias91 [#35]

Klar, kannst Du problemlos benutzen. Die Versandstelle der Post liefert immer ein paar Tage vorher, damit man sich selbst FDC basteln kann.

Gruß,
Christoph1
 
Araneus Am: 28.03.2021 11:58:09 Gelesen: 9242# 37 @  
Hallo Matthias91,

wenn du das Stichwort "Erstausgabetag" bei der Suche hier im Forum eingibst, findest du mehrere Seiten, auf denen das Thema schon vor vielen Jahren diskutiert worden ist, z.B. die Seite Thema: Neue deutsche Postwertzeichen - ab wann frankaturgültig ?[1].

Ein neuer Aspekt könnte bei den neuen Postwertzeichen mit Datamatrixcode entstehen. Da müsste man einfach mal ausprobieren, ob die Post hierbei eine Vorverwendung raklamiert.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=7336#M20
 
juju Am: 28.03.2021 13:31:55 Gelesen: 9222# 38 @  
@ Araneus [#37]

Hallo Franz-Josef,

irgendwo im Datamatrixcode-Thread hat das Peter (filunski) schon ausprobiert und am 28. oder 29. Januar einen Brief mit DMC-Marke verschickt, der problemlos befördert wurde.

Beste Grüße
Justus

[Beiträge [#35] bis [#38] redaktionell in das von Franz-Josef genannte Hauptthema verschoben]
 

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