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Thema: Kommt die Mehrwertsteuerbefreiung für alle Briefdienste ?
Richard Am: 19.06.2007 22:30:54 Gelesen: 18425# 1 @  
Posttip (15.06.07) - Die Bundesregierung überlegt, sämtliche Briefporti für Sendungen unter 1000 Gramm von der Mehrwertsteuer zu befreien. Anstatt das Mehrwertsteuerprivileg der Deutschen Post AG (DP AG) abzuschaffen, soll es auf alle anderen Briefdienste ausgeweitet werden. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf "Regierungskreise". Am kommenden Montag wird der Koalitionsausschuss darüber beraten.

Hintergrund dieser Idee: Wenn der Briefmarkt - wie gesetzlich festgelegt - Ende dieses Jahres geöffnet wird, muss auch die Besteuerung der Wettbewerber vereinheitlicht werden. Die exklusive Mehrwertsteuerbefreiung der DP AG stoße wegen der Diskriminierung der Post-Konkurrenten auf rechtliche Bedenken, so die FAZ weiter. Gegen die deutsche Regelung läuft bereits ein Verfahren der Europäischen Kommission, die in dem Steuerprivileg eine Wettbewerbsverzerrung sieht.

Bisher müssen Konkurrenten ihre Leistungen um mindestens die Höhe der Mehrwertwertsteuer billiger erbringen als die DP AG, wenn sie Aufträge von all jenen bekommen wollen, die nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind. Dazu zählen neben Privatpersonen Behörden, Banken und Versicherungen. Den "Zwang" zum Niedriglohn begründen die Wettbewerber deshalb vor allem mit dem Steuerprivileg des Noch-Monopolisten.

Die Mehrwertsteuerbefreiung für alle könnte, so lauten die Überlegungen der Befürworter, mögliche Preissteigerungen nach dem Fall des Monopols ausgleichen. Die DP AG wird ihre Preise sicherlich erhöhen, wenn sie plötzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer aus ihrem Privatkundengeschäft abführen müsste. Das würde den Großteil der Briefeschreiber treffen – die DP AG ist trotz wachsendem Wettbewerb noch immer unangefochtene Nummer eins im deutschen Briefversand. Gleichzeitig würde den Wettbewerbern finanzieller Raum für ihre Preis- und vielleicht auch Lohngestaltung geschaffen.

Der Nachteil dieser Idee liegt in den vorauszusehenden Steuerausfällen. Schon jetzt entgehen dem Staat durch die Steuerbefreiung der DP AG jährlich Einnahmen von 300 bis 500 Millionen Euro, so die FAZ. Außerdem dient die Steuerbefreiung bisher auch der Finanzierung des postalischen Universaldienstes, also der gleichmäßigen und für alle Bundesbürger gut erreichbaren Grundversorgung mit Post- und Briefdienstleistungen. Würde sie zukünftig für alle Briefdienstleister gelten, müsste ein neues Finanzierungsmodell für den Universaldienst gefunden werden.

Weitgehend unumstritten ist laut FAZ, nach dem Ende des Monopols auf eine Ex-ante-Preisregulierung für Geschäftspost zu verzichten. Die DP AG könnte dann wie ihre Mitbewerber die Preise in diesem Segment frei gestalten. Da sie aber zunächst marktbeherrschendes Unternehmen bleiben wird, muss ihre Preisgestaltung jedoch weiterhin vom Bundeskartellamt beobachtet werden.

(Quelle: http://www.posttip.de/news/22447/Mehrwertsteuerbefreiung-fuer-alle-Briefdienste.html)
 
- Am: 26.07.2007 11:30:12 Gelesen: 18380# 2 @  
@ Richard Ebert [#1]

Die Presse berichtet, daß die EU-Kommission die Bundesregierung - und auch Großbritannien - verklagen will.

Aber es ist halt so, daß die Deutsche Post nach wie vor der einzige Universalanbieter ist, der auch Halligen und Bergalmen bedient! Eine reine Privatfirma würde dies aus Kostengründen nicht tun. So muß der Bund halt für das Angebot der Universaldienstleistung zahlen: Durch Verzicht auf die Mehrwertsteuer.
Wenn andere Anbieter wirklich Universaldienstleistungen anbieten würden, dann stellt sich natürlich die Frage, ob auch sie für diese Dienste steuerbereit werden sollten.

Aber PIN übergibt ja immer noch Sendungen an die Deutschen Post zur Beförderung - eben weil sie nicht flächendeckend einen Postdienst anbieten!
 
AfriKiwi Am: 13.10.2007 06:34:55 Gelesen: 18336# 3 @  
@ italiker [#2]

Liegt die antwort nicht in diesem Thread:-

"Portosenkung beim Post Standardbrief ab 2008 ?"

Ich denke schon wohl !

Erich
 
Richard Am: 19.10.2007 14:27:21 Gelesen: 18325# 4 @  
@ AfriKiwi [#3]

Die gesamten Portoeinnahmen der gelben Post errechnen sich aus Produktivitätsfortschritt (derzeit unter 2 %) zur Senkung minus Inflation (derzeit über 2 %) zur Anhebung.

Im Grunde genommen müssten die durchschnittlichen Portosätze für 2008 steigen, geringer als 1 Prozent.

Für Portoänderungen spricht, dass die Wohlfahrtsmarken in diesem Jahr wenige Tages vor Jahresschluss erscheinen sollen.
 
Richard Am: 02.09.2008 20:26:39 Gelesen: 17992# 5 @  
Mehrwertsteuer auf Briefe von Großkunden geplant

Posttip.de (29.08.08) - Die Deutsche Post könnte schon bald einen Teil des Mehrwertsteuerprivilegs verlieren. Wie das Wirtschaftsmagazin Capital.de berichtet, sollen nach einem neuen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums Briefe von Großkunden der Deutschen Post mehrwertsteuerpflichtig werden. Bislang hatte sich das Ministerium von Finanzminister Steinbrück gegen ein Ende des Mehrwertsteuerprivilegs ausgesprochen.

Sendungen von Privatpersonen und kleinen Gewerbetreibenden sollen allerdings weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit bleiben. Bei welcher Sendungsmenge die Mehrwertstezerpflicht anfangen soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Uneinigkeit besteht auch noch darüber, wann die Mehrwertsteuerpflicht auf Großkundensendungen starten soll. Dem Finanzminister schwebt nach Angaben von capital.de der 1. Juli 2009 vor, Wirtschaftsminister Michael Glos - starker Befürworter der Mehrwertsteuerpflicht - will schon zum 1. Januar die 19 Prozent auf Briefsendungen aufschlagen.

(Quelle: http://www.posttip.de/news/22828/Mehrwertsteuer-auf-Briefe-von-Grosskunden-geplant.html)
 
Richard Am: 24.09.2008 11:48:32 Gelesen: 17921# 6 @  
Mehrwertsteuer auf das Brief-Porto geplant

Berliner Morgenpost / nic (23,09.08) - Nach jahrelangem Streit will die Bundesregierung die Befreiung der Deutschen Post von der Mehrwertsteuer abschaffen. Nach einem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen ab dem Jahr 2010 nur noch Privatkunden weiterhin Briefe und Pakete ohne Mehrwertsteuer verschicken können. Geschäftskunden dagegen müssten dann den vollen Steuersatz von 19 Prozent zahlen.

Als Unterscheidungskriterium gilt, ob ein Kunde mit der Post individuelle Leistungen oder Sonderkonditionen vereinbart hat. Einzelverträge hat die Post mit fast allen größeren Kunden abgeschlossen, um Rabatte gewähren zu können. Einzelne Briefe, Pakete oder Einschreiben für Privatkunden sollen dagegen weiter von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben. Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschieden. Die Bundesregierung ist hier im Zugzwang: Die EU-Kommission verlangt eine Gleichbehandlung der Wettbewerber auf dem Postmarkt. Die Gesetzesänderung könnte den Wettbewerb stärken. Private Konkurrenten der Post sind nämlich mit ihren Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig. Sie haben dadurch einen Preisnachteil von 19 Prozent gegenüber der Post.

(Quelle: http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article893301/Mehrwertsteuer_auf_das_Brief_Porto_geplant.html)
 
Richard Am: 24.04.2009 23:19:58 Gelesen: 17566# 7 @  
Mehrwertsteuerbefreiung für Universaldienst rechtens

Posttip.de (24.04.09) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Entscheidung zur Mehrwertsteuerpflicht von Postdienstleistungen gefällt (Az.: C-357/07). Mit dieser Entscheidung erkennt das Gericht die Mehrwertsteuerbefreiung für den Universaldienst, unabhängig von der Rechtsstellung des Erbringers, an.

Auch private Postdienste könnten Mehrwertsteuerbefreiung beanspruchen

Der EuGH hatte über eine Klage der niederländischen TNT Post gegen die britische Royal Mail zu entscheiden. TNT erbringt sogenannte Konsolidierungsleistungen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, während Royal Mail auf Briefe keine Mehrwertsteuer abführen muss. Die Situation in Deutschland ist die gleiche.

Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass der Begriff "öffentliche Posteinrichtungen" - nur diese sind nach der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der EU steuerbegünstigt - die Einrichtungen selbst und nicht die Dienstleistungen bezeichnet. Danach kann also nur ein Unternehmen, nicht aber generell eine Dienstleistung oder eine Produkt firmenübergreifend steuerlich begünstigt sein.

Liberalisierter Markt schließt Steuerbefreiung nicht aus

Die Marktliberalisierung schließe eine Steuervergünstigung nicht aus. Die Steuerbefreiung sei vielmehr Anreiz für die Erbringung grundlegender Postdienstleistungen für die gesamte Bevölkerung zu ermäßigten Kosten. Die Steuerbefreiung könne deshalb grundsätzlich auch privaten Unternehmen gewährt werden. Allerdings muss das betreffende Unternehmen im Gegenzug den gesamten Universalpostdienst in einem Mitgliedstaat oder einen Teil erbringen.

Wird der Universaldienst erbracht, so unterscheidet sich diese Tätigkeit erheblich von der eines Konsolidieres. Dem EuGH zufolge sind die Dienstleistungen dieser beiden Unternehmen nicht vergleichbar. Somit liege schon mal kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsätze vor.

Nur Universaldienstleistungen steuerfrei

Allerdings stellt der Gerichtshof klar, dass nicht automatisch alle Dienstleistungen der "öffentlichen Posteinrichtungen" befreit sind. Nur die Dienstleistungen, die im Rahmen des postalischen Universaldienstes erbracht werden, sind von der Steuer befreit. Dienstleistungen, deren Bedingungen individuell ausgehandelt worden sind, sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.

(Quelle: http://www.posttip.de/News/23050/Mehrwertsteuerbefreiung-fuer-Universaldienst-rechtens.html)
 
Richard Am: 31.05.2009 08:50:14 Gelesen: 17457# 8 @  
Deutsche Post behält Steuerprivileg

Posttip.de (29.05.09) - Deutsche Post DHL bleibt bis auf weiteres als einziger Postdienstleister von der Umsatzsteuer befreit. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" hat die Bundesregierung die Verhandlungen über eine Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung abgebrochen. Der Gesetzentwurf hatte vorgesehen, alle Postdienstleister umsatzsteuerfrei zu stellen, die ihre Dienste flächendeckend und zu erschwinglichen Preisen anbieten. Die Postdienstleister hatten gehofft, dass der Bundestag noch vor der Bundestagswahl im September das Gesetz beschließen könnte.

Nach Informationen der "Welt" ist der Gesetzentwurf einem politischen Tauschhandel zum Opfer gefallen. Die SPD habe ihre Zustimmung zur Steuerbefreiung für Agrardiesel gegeben, die von den Bauern gefordert wird. Im Gegenzug hatte die CDU auf das Gesetz zur Gleichstellung der Postdienste verzichtet.

Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), Florian Gerster, sagte der Zeitung: "Ich finde es mehr als bedauerlich, dass Teile der Regierungskoalition sich dafür hergegeben haben, das faktische Monopol der Post zu verlängern." Auch die EU hat der einseitigen Steuerbefreiung der Deutschen Post Rüge erteilt.

(Quelle: http://www.posttip.de/News/23083/Deutsche-Post-behaelt-Steuerprivileg.html)
 
Richard Am: 02.08.2009 14:40:48 Gelesen: 17213# 9 @  
Beschwerde gegen Post-Steuerprivileg abgewiesen

Posttip.de (29.07.09) - Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) gegen die Deutsche Post wegen deren Umsatzsteuerbefreiung abgelehnt und auf die Europäische Kommission verwiesen.

Kartellamt: Postprivileg durch Gesetz gedeckt

Das Bundeskartellamt sehe zwar im Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post einen wettbewerbsverzerrenden Effekt zum Nachteil der Wettbewerber, aber keine Möglichkeit aus wettbewerblichen Gründen tätig zu werden, da dass Verhalten der Deutschen Post durch ein gültiges Steuergesetz gedeckt werde, heißt es in einer Mitteilung des BdKEP.

Der BdKEP hat sich mit seiner Beschwerde nach eigenen Angaben nun an die EU-Wettbewerbskommission sowie die Steuerkommission gewandt. Der Verband der Postdienstleister fordert, das Vertragsverletzungsverfahren jetzt zügig zum Abschluss zu bringen. Er verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Steuerprivileg auch für andere Dienstleister

Dieser hatte im April beschlossen, dass die Umsatzsteuerbefreiung für den so genannten Universaldienst rechtens ist, forderte aber gleichzeitig, dass auch andere Postdienstleister im Universaldienst dieses Steuerprivileg in Anspruch nehmen können sollten.

(Quelle: http://www.posttip.de/News/23144/Beschwerde-gegen-Post-Steuerprivileg-abgewiesen.html)
 
Richard Am: 24.10.2009 14:14:57 Gelesen: 16934# 10 @  
Mehrwertsteuer-Privileg der Post soll kippen

Die Welt (23.10.09) - Union und FDP im Bund planen, das Privileg der Mehrwertsteuerfreiheit der Deutschen Post teilweise abzuschaffen. Die Steuerlast der privaten Konkurrenz soll hingegen verringert werden. Für Postkarten, Briefe oder Päckchen soll künftig generell keine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent mehr erhoben werden.

Union und FDP im Bund planen, dass die Deutsche Post AG ihr Privileg der Mehrwertsteuerfreiheit zum Teil verliert. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete vorab, die private Konkurrenz solle hingegen von der Steuerlast teilweise befreit werden. Für die Universaldienstleistungen – Postkarten, Briefe, Päckchen, Büchersendungen, Pressepost – solle künftig die 19-Prozent-Abgabe generell nicht mehr erhoben werden.

Durch das Mehrwertsteuerprivileg der Post entgehen dem Staat dem Blatt zufolge Einnahmen von etwa einer halben Milliarde Euro im Jahr. Die privaten Postversender mussten die Mehrwertsteuer bisher auf ihr Briefporto aufschlagen, die Post nicht. Für die übrigen Postdienstleistungen – Pakete, Infopost, Logistik – soll der einstige Monopolist Post in Zukunft Mehrwertsteuer zahlen; die Konkurrenz musste dies schon immer. Die Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt der Verhandlung in der großen Koalitionsrunde.

Die Post AG wollte die Absicht der künftigen Regierungsparteien nicht kommentieren. Ein Geschenk sei der teilweise Erhalt der Mehrsteuerbefreiung aber nicht; die Post biete schließlich anders als die Konkurrenz flächendeckende Dienstleistungen, etwa die Zustellung auf den Halligen der Nordsee, sagte ein Sprecher dem Blatt. Unklar ist der Zeitung zufolge, ob die Post etwa ihre Pakete nun um 19 Prozent verteuern wird.

(Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article4944235/Mehrwertsteuer-Privileg-der-Post-soll-kippen.html)
 
Richard Am: 09.03.2010 20:31:35 Gelesen: 16587# 11 @  
Alle Universaldienstleister bald umsatzsteuerfrei ?

Posttip.de (04.03.10) - Der Finanzausschuss des Bundestags hat am Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP der Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung auf alle Post-Unternehmen, die Universaldienstleistungen anbieten, zugestimmt. SPD-Fraktion, Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab.

Union und FDP: Mehrwertsteuerprivileg allein für die Post widerspricht Europarecht

Die Unionsfraktion erklärte, das Gesetz sei überfällig gewesen, denn die alleinige Befreiung der Deutschen Post widerspreche dem Europarecht. Die FDP-Fraktion sprach von einer ausgewogenen Regelung. Auf den einzelnen Kunden müssten keine Nachteile zukommen. Durch Freigabe des Wettbewerbs würden die Preise sinken und die Qualität steigen, so die FDP-Fraktion.

SPD: Neues Gesetz verteuert Massensendungen

Dagegen kritisierte die SPD-Fraktion, die Beschränkung der Steuerbefreiung auf Universaldienstleistungen, die laut Gesetzesbegründung für den durchschnittlichen Nachfrager eines Privathaushaltes bestimmt seien, verteuere Massensendungen. Denn für solche Sendungen fällt in Zukunft Mehrwertsteuer an. Letztlich müssten die Verbraucher über Preiserhöhungen die geschätzten Steuermehreinnahmen von 300 Millionen Euro im Jahr zahlen.

Linkspartei: Post wird als Universaldienstleister beschränkt

Die Linksfraktion warf der Regierung wie schon zuvor die SPD-Fraktion vor, alle wichtigen Argumente aus der Anhörung nicht berücksichtigt zu haben und mit dem Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus zu schießen. Aus ideologischen Gründen werde alles daran gesetzt, die Deutsche Post AG als Universaldienstleister zu beschränken.

Grüne sehen den Universaldienst in Gefahr

Bündnis 90/Die Grünen warfen der Koalition vor, die Interessen der Verbraucher nicht genügend zu beachten. Sie sehen den Universaldienst an sich in Gefahr. Die Grünen mahnten die Koalition, Kunden hätten auch ein Recht auf Universaldienstleistungen "von und zu jedem Ort".

(Quelle: http://www.posttip.de/tag/20100305/news/23367/alle-universaldienstleister-bald-umsatzsteuerfrei.html )
 
Richard Am: 18.03.2010 08:11:20 Gelesen: 16542# 12 @  
Postchef verteidigt Steuerprivileg

Posttip.de (08.03.10) - Im Streit um die Aufhebung des Umsatzsteuerprivilegs der Post will sich Postchef Frank Appel noch nicht geschlagen geben. Dem Magazin "Focus" sagte Appel, die Deutsche Post sehe den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsatzsteuer im Postmarkt im Widerspruch zu europäischem Recht. So verbiete EU-Recht eine unterschiedliche Besteuerung von Privat- und Geschäftspost. Außerdem sehe die EU eine Mehrwertsteuer nur für individuell ausgehandelte Verträge vor.

Wird das Gesetz verabschiedet, verliert die Deutsche Post ihr Umsatzsteuerprivileg und muss für Geschäftspost eine Umsatzsteuer von 19 Prozent erheben und an den Staat abführen. Sie wäre damit dem Wettbewerb gleichgestellt. Andererseits können für den privaten Briefverkehr auch Mitbewerber eine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen, wenn sie Universaldienst leisten.
 
Richard Am: 31.03.2010 20:01:24 Gelesen: 16485# 13 @  
Geschäftsbriefe bei der Post womöglich bald teurer

Posttip.de (25.03.10) - Noch hat sich die Deutsche Post nicht auf neue Preise für Geschäftsbriefe ab Juli dieses Jahres festgelegt. Das sagte der Vorstandsvorsitzende der Post, Frank Appel, in einem Interview mit der "Financial Times Deutschland". Zum 1. Juli 2010 fällt das Umsatzsteuerprivileg der Post für Geschäftsbriefe.

Damit ließ Appel offen, ob nicht Vorsteuer abzugsfähige Geschäftskunden künftig für ihre Briefe 19 Prozent mehr zahlen müssen. "Das entscheiden wir erst kurz vor Eintritt der neuen Regelung, um dem Wettbewerb keine Einblicke in unsere Preispolitik zu geben", sagte Appel der Zeitung.

Ob sich der Universaldienst nach dem Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung noch lohnt, ist nach Ansicht des Postchefs Sache der Politik. Die Politik müsse klären, ob der Universaldienst in seiner derzeitigen Form noch erforderlich ist.

Große Erwartungen stellt Appel an die Einführung des Online-Briefs. Die Post schaffe mit dem Angebot eine Plattform für den sicheren Austausch von Informationen und Dienstleistungen. Von dem Konkurrenzprojekt De-Mail lässt sich der Postchef wenig beeindrucken. Zwar leitet der Bund die Koordination des De-Mail-Projekts, aber die Gemeinden und Städte entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten wollen.

(Quelle: http://www.posttip.de)
 
DL8AAM Am: 27.05.2010 20:29:31 Gelesen: 16121# 14 @  
Während des letzten WoMo-Urlaubs auf dem Balkan (auch dort war das Wetter noch ziemlich "durchwachsen") kam im Mai hier folgende GOGREEN (Semi-)Dienstganzsache der Deutschen Post AG, Geschäftsbereich 10 mit "Wichtigen Informationen zur Umsatzsteuer" an



Und hier wie bereits im Thread "Dienstganzsachen der DP" versprochen der Inhalt:



Gruß
Thomas
 
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