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Thema: (?) (6/7) Deutsches Reich: Rückschein für Einschreiben
rostigeschiene (RIP) Am: 22.06.2014 17:14:25 Gelesen: 9621# 1 @  
Ein Briefstück mit vielen Fragezeichen

Wer kann dieses Briefstück erklären ?



Was eindeutig zu erkennen ist:

Aufgegeben am 21.11.1883 in Brandenburg 6 -7 N
Angekommen in Grosskreuz am 21.11.1883 8 -12 N
Angekommen in Lehnin am 22.11.1883 wieder abends zwischen 8 -12 N
Der Empfänger hat den Erhalt in Netzen am 23.11. 1883 bestätigt.

Sehr ungewöhnlich ist die lange postalische Behandlungszeit für einen Brief der nur ca. 35 km Wegstrecke zurück zu legen hatte, außerdem kann ich keine Vermerke erkennen die eine Behandlung als Rückschein erkennen lässt.
Auch mit dem Porto habe ich bei diesem Stück so meine Schwierigkeit.
Einschreiben 20 Pf., OK, doch wo ist der Freivermerk als Dienstsache wenn der Absender das Amtsgericht war?

Habe ich hier etwas übersehen? Oder sind die Angaben, die alle Fragen beantwortet hätten, mit dem rechten, fehlenden Teil des Briefes verloren.

Werner
 
bayern klassisch Am: 22.06.2014 17:50:35 Gelesen: 9594# 2 @  
@ rostigeschiene [#1]

Hallo Werner,

wenn es ein Rückschein war, dann war es kein Brief.

Ich meine, dass 20 Pfg. das korrekte Porto für einen Rückschein war. In diesen 20 Pfg. war die Rekommandation eingeschlossen (wie bei einem Wertbrief der Postschein im Preis dabei war).

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
rostigeschiene (RIP) Am: 22.06.2014 20:09:36 Gelesen: 9549# 3 @  
@ bayern klassisch [#2]

Hallo Ralph,

die 20 Pf. wurden am 21.11. entwertet. Der Empfänger hat das Papier aber erst am 23.11. empfangen. Somit kann meiner Meinung nach die Marke nicht das Porto für den Rückschein gewesen sein. Eher schon die Gebühr für die Einschreibung, diese war auch mit 20 Pf. zu bezahlen. Auch enthält die Seite mit dem Aufdruck "Rückschein" keine Angaben wohin "Rück".

Also alles ein Rätsel.

Werner
 
BD Am: 22.06.2014 21:20:31 Gelesen: 9523# 4 @  
Hallo,

Postordnung 1879.
§. 15. Einschreibsendungen.

I Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waarenproben, Briefe mit Postzustellungsurkunde, Postnachnahmesendungen, sowie Packete ohne Werthangabe ausschließlich jedoch der dringenden Packete, können unter Einschreibung befördert werden und müssen zu diesem Zwecke von dem Absender mit der Be­zeichnung "Einschreiben" versehen werden. Bei Packeten ohne Werthangabe muß diese Bezeichnung auf der Begleitadresse und auf dem Pac­kete angegeben sein; die Wirkung der Einschreibung in Bezug auf die Gewährleistung erstreckt sich in diesem Falle nur auf das Packet und nicht zugleich auch auf die Begleitadresse.

II Ueber eine eingeschriebene Sendung wird ein Einlieferungsschein ertheilt.

III Für eingeschriebene Sendungen wird, außer dem Porto, eine Einschreibgebühr von 20 Pf. ohne Rücksicht auf die Entfernung und das Gewicht erhoben.

IV Wünscht der Absender eines eingeschriebenen Briefes u. s. w. eine von dem Empfänger auszustellende Empfangsbescheinigung (Rückschein) zu erhalten, so muß ein solches Verlangen durch die Bemerkung: "Rückschein" in der Aufschrift ausgedrückt sein; auch muß der Absender sich namhaft machen oder angeben, an wen der Rückschein abzuliefern ist. Für die Beschaffung des Rückscheins ist eine weitere Gebühr von 20 Pf. vom Absender im Voraus zu entrichten.

Gruß Bernd
 
bayern klassisch Am: 22.06.2014 21:38:38 Gelesen: 9507# 5 @  
@ BD [#4]

Lieber Bernd,

vielen Dank für die angezogene Verordnung, die meine Aussage bestätigt.

Hallo Werner,

das Einschreiben war zwar vom Prinzip her ein eigener Postsonderdienst, aber in den 1870er Jahren ging man spätestens dazu über, mehrere Postsonderdienste zu kombinieren. Denk doch nur an Postmandate, die 18 Kreuzer bzw. später 11 Kr. kosteten und in denen auch die 7 Kr. für die Recommandation enthalten waren, weil der "andere" Postdienst wichtiger war, als die Recommandation, die es praktisch "gratis" dazu gab.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
rostigeschiene (RIP) Am: 23.06.2014 07:53:19 Gelesen: 9457# 6 @  
@ bayern klassisch [#5]
@ BD [#4]

Hallo Ralph, hallo Bernd,

vielen Dank. Dank Eurer Erklärungen kann ich den Brief jetzt in die richtige Kategorie einsortieren.

Was steht handschriftlich, rechts oben, auf der zweiten Seite?

Werner
 
London-Dieter Am: 12.09.2019 19:25:55 Gelesen: 5984# 7 @  
Zum Thema der Einschreiben Rückscheine habe ich auch einen Beleg beizusteuern.

1871 von Mannheim zurück an den Absender in Siglingen (bei Heilbronn) - aber als Einschreiben?

Aufgabeort des Rückscheins ist Mannheim am 13.6.1891 ersichtlich vom Stempel. Dazu der Einschreibezettel vom Postamt 1a.

Als Ankunftstempel dann Heilbronn am Neckar den 14. JUN. 1891 mit dem weiteren Ankunftstempel von Siglingen ebenfalls am 14.6.1891.

Also ist meiner Meinung nach der Rückschein zum ehemaligen Absender als Einschreiben gesandt worden. Auch fiel mir auf, dass der Rückschein eine eigene Nummer hat. Sie auf dem scan der Rückseite oben links auf dem Formularvordruck eingetragen.

Als Empfänger in Mannheim hat "für J. Hagemüller Frau Hagemüller" per Unterschrift den Empfang bestätigt.

Hat jemand einen ähnlichen Beleg?


 
Cantus Am: 19.08.2020 23:25:40 Gelesen: 4692# 8 @  
Der Reichsminister des Innern - Pensionsabteilung für die ehemaligen Marineangehörigen - schickte einen Brief an Herrn Meyer in Wilhelmshaven; der dem Brief beigefügte Rückschein wurde vom Empfänger unterschrieben und am 89.10.1921 von Wilhelömshaven an den Absender in Berlin zurückgesandt.



Viele Grüße
Ingo
 
TTMarke Am: 26.08.2023 22:38:18 Gelesen: 1009# 9 @  
Hallo,

hier ein Rückschein aus Sprottau ehem. Schlesien, jetzt Szprotawa/Polen.

Viele Grüße

Thomas




 
TTMarke Am: 26.08.2023 22:47:25 Gelesen: 1006# 10 @  
Hallo nochmal,

anbei ein weiterer Rückschein. Diesmal von von Bad Nauheim wieder zurück nach Dessau.

Viele Grüße

Thomas


 
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