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Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
Das Thema hat 92 Beiträge:
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bovi11 Am: 22.08.2019 07:44:13 Gelesen: 37875# 68 @  
@ London-Dieter [#67]

Lagern Pakete aus Gründen, die die Post nicht zu vertreten hat, so ist für Abholerpakete vom 3. Werktag nach dem Eingang des Pakets, bei zuzustellenden Paketen ab dem 1. Werktag nach dem ersten Zustellversuch an bis zum Tage vor Aushändigung eine tägliche Lagergebühr, unter Berücksichtigung einer Höchstgebühr, zu zahlen.

03.1931
täglich 10 Pfennig
Höchstsatz 200 Pfennig

03.1946
täglich 20 Pfennig
Höchstsatz 400 Pfennig

01.09.1948
täglich 15 Pfennig
Höchstsatz 300 Pfennig

01.07.1954
täglich 20 Pfennig
Höchstsatz 400 Pfennig

Seit 1963 wird die Gebühr nicht mehr erhoben.

Quelle: Postbuch 1945-1992 von Werner Steven - Seite 36
 
1 Pf Am: 15.06.2020 18:27:25 Gelesen: 35152# 69 @  
Warum wurden hier nur 9 Pf Nachgebühr erhoben ?



Der Brief lief im doch von München nach Berlin, also im Fernverkehr. Aufgegeben am 1.10.57. Damit wären doch bis 20 gr 20 Pf fällig.

9 Pf wären doch bis 20 gr im Ortsverkehr fällig. Oder ?

Schon mal DANKE sagt 1 Pf
 
Fips002 Am: 03.07.2020 19:48:02 Gelesen: 35044# 70 @  
Unfrankierter Brief von Sondershausen, 16.9.1949 nach Erfurt. Als Nachgebühr waren 36 Pfennig zu bezahlen.

Der Absender ist ein Anwärter der Grenzpolizei Lehrbereitschaft Sondershausen (Zonengrenze).



Dieter
 
bovi11 Am: 03.07.2020 20:26:52 Gelesen: 35029# 71 @  
@ 1 Pf [#69]

Meine Erklärung:

7 Pfennig Drucksachengebühr

6 Pfennig fehlen
3 Pfennig Strafzuschlag

= 9 Pfennig
 
Fips002 Am: 04.09.2020 20:11:27 Gelesen: 34193# 72 @  
Feldpostbrief von Landsberg, Warthe 28.7.1942 nach Zittau, Sachsen.

Für diesen Feldpostbrief wurden 18 Pfg. Nachgebühr erhoben wegen fehlen des Dienststempels. Feldpostbriefe wurden nur gebührenfrei mit Dienststempel befördert.



Dieter
 
karrottil Am: 06.09.2020 20:16:35 Gelesen: 34159# 73 @  
Hallo,

Brief bis 20 g innerhalb Marburg/Lahn, abgestempelt am 25.12.46.



Die beiden AM-Post Freimarken waren seit dem 31.10.46 ungültig. Die Nachgebühr beträgt 9 Pf, aber warum?

Kann mir jemand die Nachgebühr erklären?

Mit vielen Dank im voraus

Karsten
 
Christoph 1 Am: 06.09.2020 21:37:56 Gelesen: 34144# 74 @  
@ karrottil [#73]

Hallo Karsten,

meine Vermutung: Es war eine Drucksache. Die hätte eigentlich 6 Pfennig gekostet. Dazu kamen dann noch 3 Pfennig Zustellgebühr (Strafporto).

Gruß, Christoph
 
karrottil Am: 06.09.2020 22:57:30 Gelesen: 34129# 75 @  
@ Christoph 1 [#74]

Hallo Christoph,

danke für deine Erklärung. So wird es wohl gewesen sein.

Grüße
Karsten
 
Fips002 Am: 16.09.2020 18:03:51 Gelesen: 34020# 76 @  
Ganzsachen Postkarte P 12 von Herbronn (Neckar)10.2.1955 nach Nortorf. Ab 01.01.1955 waren die Ausgaben Posthorn ungültig und somit 15 Pf. Nachgebühr.

Welche Bedeutung hat der Buchstabe B im Stempel Nachgebühr ?



Dieter
 
GSFreak Am: 10.11.2020 12:33:56 Gelesen: 33250# 77 @  
Hier eine Postkarte vom 14.08.1950 aus MOOSBURG (OBERBAY) nach Fürth. Die verwendete Ganzsache mit Wertstempel Heinrich von Stephan (P 965) war allerdings nur bis 22.06.1948 postgültig. Also Nachgebühr fällig: 10 Pf. fehlendes Porto + 50 % = 15 Pf.



Beste Grüße
Ulrich
 
volkimal Am: 19.04.2021 15:11:26 Gelesen: 30174# 78 @  
Hallo zusammen,

dieser unzureichend frankierte Brief vom 6.12.1983 geht an die Tante meiner Frau.





Der Taxstempel T 5/90 wie folgt zu erklären: Ein Brief aus den Niederlanden nach Deutschland hat 65 Cent gekostet. Der Brief ist aber nur mit 60 Cent frankiert. Oben steht der einfache Portofehlbetrag von 5 Cent.

Unter dem Bruchstrich steht das Porto für einen internationalen Auslandsbrief aus den Niederlanden von 90 Cent.

Gebührentabelle ab 1.7.1982:



Mit der Berechnung des Nachportos komme ich allerdings nicht klar. Normalerweise berechnete man das Nachporto wie folgt: Man berechnete anhand des Bruchs das fehlende Porto. Dazu kam die sogenannte Einziehungsgebühr. Ab dem 01.07.1982 betrug diese 60 Pfg., davor waren es 50 Pfg. Was ich nicht kenne ist die Rundungsregel bei krummen Beträgen.

In Falle dieses Briefes ergibt sich folgendes: Man multiplizierte den Bruch mit dem internationalen Auslandsporto in Deutschland: 5/90 * 120 Pfg. = 6,7 Pfg. + 60 Pfg. Einziehungsgebühr = 67,5 Pfg. Wie die Post auf eine Nachgebühr von 55 Pfg. kommt ist mir völlig schleierhaft.

Hat einer von euch eine Idee, was da passiert ist?

Viele Grüße
Volkmar
 
Baber Am: 19.04.2021 21:52:35 Gelesen: 30116# 79 @  
@ volkimal [#78]

Hallo Volkmar,

eine mögliche Erklärung: 1983 galt für Standardbriefe zwischen CEPT-Ländern der Inlandstarif von 80 Pfg. Die Rechnung wäre dann 5*80/90 =4,4 gerundet 5. Wenn der Postbeamte dann noch die alte Einziehungsgebühr von 50 Pfg im Kopf hatte, kam er auf 55 Pfg.

Gruß
Bernd
 
JohannesM Am: 12.07.2021 22:31:22 Gelesen: 28299# 80 @  
Ich verstehe diese Nachgebühr nicht. Frankiert wurde mit Mi. 332 gültig bis 28.2.1954, der Abschlag ist zwar schwach aber noch ziemlich sicher erkennbar vom 5.2.1954, die Marke war also noch gültig. Der Stempel ist der lange Zeit in Halberstadt verwendete HALBERSTADT 1 / n, es ist also ein Ortsbrief. In der DDR betrug bis 1.10.1954 das ermäßigte Porto für diese 10 Pf. für Briefe bis 20g und 20 Pf. bis 250 g.



Da nichts auf 2. Gwst. hindeutet ist der Brief also mit 16 Pf. überfrankiert, sollte er doch schwerer gewesen sein, hätte das Nachporto 6 Pf. betragen und nicht 24 Pf.
 
Frankenjogger Am: 13.07.2021 08:40:04 Gelesen: 28267# 81 @  
@ JohannesM [#80]

Hallo,

in der DDR war die Gebührenumstellung zum 1.10.1954, das ist korrekt. Aber davor kostete ein Ortsbrief 16 Pf.

Der Angestellte hatte die Marke wohl für ungültig gehalten, somit wurden 1,5 x 16 Pf Nachgebühr verlangt.

Das Datum auf dem Stempel kann ich nicht erkennen. Auch wenn die Datumsangabe stimmt, kam es trotzdem immer wieder mal vor, dass sich Angestellte mit der Gültigkeit von Marken vertan haben.

Viele Grüße,
Klemens
 
JohannesM Am: 13.07.2021 12:45:38 Gelesen: 28247# 82 @  
@ Frankenjogger [#81]

Hallo Klemens,

du hast recht, ich habe die Tabelle im Postgebührenhandbuch falsch gelesen, die 10 Pf galten nicht bis, sondern ab 1.10.54 und das der Postler sich vertan hat ist auch wahrscheinlich, denn einzelne Werte der Ausgabe wurden schon eher ungültig, aber nicht die 16 PF.

Beste Grüße
Eckhard
 
ChristianSperber Am: 06.03.2022 12:44:48 Gelesen: 24228# 83 @  
Aerogramm aus Pakistan mit Nachgebühr



Es handelt sich um das 1949 erschienene Aerogramm Wrede AG-1 [1].

Poststempel Rawalpindi 7.5.1950
Taxvermerk 112 Goldcentimes aus Pakistan

Man mag sich wundern, warum für ein zeitgemäß verwendetes Aerogramm Nachgebühr erhoben ist: 1950 gab es noch keinen Aerogrammdienst von Pakistan nach Deutschland. Es hätte das wesentlich höhere Luftpostbriefporto (14 Annas) frankiert werden müssen. Dass tatsächlich Nachgebühr erhoben worden ist, ist sehr ungewöhnlich; denn meistens sind nach Ländern ohne Aerogrammdienst gerichtete Aerogramme nicht beanstandet worden.

Der Fehlbetrag beträgt also 8 Annas, bei einer Umrechnung von 14c je Anna ergibt sich der pakistanische Taxvermerk 112c.

Roter Stempel Nachgebühr aus Deutschland. Ursprünglicher deutscher Nachgebührenvermerk 180 Pf, korrigiert auf 168 Pf.

Vermerk mit Bleistift "Luftpostst. F/M 2".

Gemäß Amtsblatt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 94 Vf. 599 vom 09.12.1949 [2] war der Betrag in Goldcentimes auf einer Sendung aus dem Ausland mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren.

Gruß
Christian

[1] http://www.jwredeg.de/
auch hier im Forum vorgestellt: https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=13480&CP=0&F=1
[2] Wener Steven: Postbuch 1945-1992, S. 317
 
ChristianSperber Am: 20.03.2022 12:05:20 Gelesen: 23968# 84 @  
Luftpostkarte aus Pakistan mit Nachgebühr



Bei der hier gezeigten geduldeten Spätverwendung nach Ablauf der Gültigkeit der Pakistan-Überdrucke (31.10.1949) wurde die Frankatur in Höhe von 4 Annas anerkannt.

Poststempel Karachi GPO 10.02.1950

Das Porto nach Deutschland betrug allerdings 5 Annas [1], die britisch-indischen Portostufen galten weiter.

Taxvermerk in Karachi 14 Goldcentimes (entsprechend 1 Anna Fehlbetrag).

Gemäß Amtsblatt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 94 Vf. 599 vom 09.12.1949 [2] war der Betrag in Goldcentimes auf einer Sendung aus dem Ausland mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren.

So ergibt sich die deutsche Nachgebühr in Höhe von 21 Pf.

Gruß
Christian

[1] Jeffrey Brown: Indian Airmail Postage Rates until 1956
[2] Wener Steven: Postbuch 1945-1992, S. 317
 
Fridolino Am: 11.09.2022 16:02:37 Gelesen: 19618# 85 @  
Hier ein Geschäftsbrief im Fernverkehr bis 250 g mit unberechtigt erhobener Nachgebühr. Das Porto betrug 40 Pf, der Brief ist also überfrankiert. Der Postbeamte wusste aber offensichtlich im Jahre 1959 nicht, dass die Pieck-Marken (hier Mi-Nr 324) bis zum 31.3.1962 gültig waren.


 
Shinokuma Am: 24.12.2022 00:06:02 Gelesen: 16597# 86 @  
Liebe Nachgebühr-Experten!

Der nachstehende Brief aus dem Jahr 1962 zeigt eine aus meiner Sicht ungeheuerliche Vorgehensweise damaliger Finanzämter in Berlin bezüglich des Themas Nachporto.



Der Inhalt des Briefes war wahrscheinlich schwerer als 20 g, da der Ortsbrief innerhalb Berlins ansonsten mit 10 Pf korrekt frankiert gewesen wäre. Der Empfänger, das Finanzamt Berlin-Lichterfelde hat dann bei der Entgegennahme mittels eines Stempels die Durchsetzung seiner offensichtlichen Machtbefugnisse dokumentiert. Darin heißt es: "Inhalt entnommen. Porto trägt der Absender".

Damit die Post nun an die geforderte Nachgebühr von 15Pf kommen konnte, musste der Brief also an den Absender zurückgeschickt werden, was durch die Gummistempel "6. Aug. 1962" und "Zurück" gekennzeichnet wurde.

Entwertet wurde der Brief mit dem aptierten Stempel Berlin SW 11 vom 3.8.62 mit UB as. Allerdings hatten trotz der zu dem Zeitpunkt bereits eingeführten Postleitzahlen weder der Absender noch der Empfänger eine solche in Ihren Adress-Stempeln vorzuweisen. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die Post noch kein neues Stempelgerät zur Verfügung hatte.

Ein schönes Weihnachtsfest wünscht Euch

Gunther
 
Totalo-Flauti Am: 28.07.2024 09:46:21 Gelesen: 5805# 87 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ein Leipziger Ortsbrief vom 03.11.1955 wurde ohne Freimachung auf den Weg geschickt. Der Ortsbrief bis 20 Gramm kostete 10 Pfennig. Die Nachgebühr betrug das Eineinhalbfache der fehlenden Gebühr. Hier mit 15 Pfennig in blau notiert und vom Empfänger eingezogen. Bei dem Abschlag des Einzeilers "Nachgebühr 6" handelt es sich wohl nur um ein Hinweis auf die Nachgebühr an sich. Sechs Pfennig als Nachgebühr währen ja ein Pfennig zu viel.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
Totalo-Flauti Am: 31.07.2024 11:52:13 Gelesen: 5680# 88 @  
Liebe Sammlerfreunde,

ein weiterer Ortsbrief aus Leipzig. Diesmal aus der Zeit der all. Besetzung vom 31.12.1947. Der Ortsbrief kostete 16 Pfennig. Die Nachgebühr von 6 Pfennig (in blau) ergibt sich aus dem Eineinhalbfachen der fehlenden 4 Pfennig. Auch zu dieser Zeit wurde ein entsprechend mich wieder verwirrender Gummistempel diesmal "Nachgebühr 12" verwendet. Auch hier gehe ich wieder von dem Hinweis auf die Erhebung der Nachgebühr aus.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
Postgeschichte Am: 31.07.2024 13:19:59 Gelesen: 5668# 89 @  
@ Totalo-Flauti [#87]

Bei dem Abschlag des Einzeilers "Nachgebühr 6" handelt es sich wohl nur um ein Hinweis auf die Nachgebühr an sich....

@ Totalo-Flauti [#88]

Auch zu dieser Zeit wurde ein entsprechend mich wieder verwirrender Gummistempel diesmal "Nachgebühr 12" verwendet. Auch hier gehe ich wieder von dem Hinweis auf die Erhebung der Nachgebühr aus.

Hallo Michael,

bei den in den Nachgebührstempel verwendete Zahlen handelt es sich nicht um die Höhe einer zu erhebenden Gebühr, sondern um die Stempelbezeichnung, wie sie auch in anderen Städten, z.B. Frankfurt am Main verwendet wurden. Zum Teil wurden auch Buchstaben hinter den Zahlen verwendet (z.B. bei dem o.a. Beleg "Nachgebühr 12 b". Bei größeren Postämtern waren verschiedene Beamten mit der Gebührenkontrolle beschäftigt und hatten daher vermutlich eigene Stempel.

Gruß
Manfred
 
HWS-NRW Am: 31.07.2024 14:04:37 Gelesen: 5662# 90 @  
Hallo in die Runde,

diesen Beleg hatte ich schon einmal eingestellt: Kann jemand helfen?



Warum bei dieser Rohrpost-Ortspostkarte, aufgegeben in BERLIN-TEMPELHOF im Dezember 1955, eine Nachgebühr von 60 Pfennigen gefordert wurde, konnte noch nicht herausgefunden werden, die Karte wurde mit Ankunftsstempel am Abend ausgeliefert.

Der Beleg wurde mal im Internet angeboten, ich habe mich dann aber erst einmal zurückgehalten, möchte die tolle Karte aber gerne in meinem kommenden Buch aufnehmen.

mit Sammlergruß
Werner
 
Frankenjogger Am: 01.08.2024 15:16:01 Gelesen: 5623# 91 @  
@ HWS-NRW [#90]

Hallo Hans-Werner,

die 60 Pf Nachgebühr waren wohl für eine Eilzustellung. Man konnte als Absender bestimmen, dass diese Gebühr vom Empfänger eingezogen werden sollte. Bei dieser Form der Erhebung der Zustellgebühr wurde keine Straferhöhung zum 1,5-fachen Wert vorgenommen.

Was hier fehlt, ist der Vermerk, dass der Beleg mit Eilzustellung ausgeliefert werden soll.

Ich kann mir vorstellen, dass der Absender dies bei der Aufgabe angegeben hat, denn ich denke nicht, dass der Postbeamte dies eigenmächtig entschied.

Viele Grüße,
Klemens
 
Ameise Am: 07.05.2025 00:10:02 Gelesen: 2181# 92 @  
Hallo,

anbei ein Brief von RIETSCHEN (OBERLAUSITZ) vom 20.08.1957 nach Johnsdorf bei Zittau, allerdings mit einer Bund Marke Mi 185 freigemacht. Diese war natürlich in der DDR nicht gültig, was auch ein Postbeamter reklamierte und mit 30 Pf. Nachgebühr belegte. 20 Pf. Porto wären normal gewesen, allerdings mit einer gültigen DDR-Freimarke. 10 Pf. waren die Strafgebühr.



Viele Grüße
Enrico
 

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