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Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
Das Thema hat 86 Beiträge:
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Christoph 1 Am: 31.01.2017 00:29:29 Gelesen: 44986# 37 @  
@ Arrows [#36]

Innerhalb Berlins galt nicht Fernverkehr sondern Ortsverkehr. Der Brief vom 24.7.1974 ist somit mit 30 Pfennig absolut korrekt frankiert! Auch hätte der Brief in die Schweiz nicht 70 Pfennig gekostet, denn der Briefversand in die CEPT-Länder (wozu die Schweiz ja gehörte) wurde bei Standardbriefen wie ein Inlands-Brief (Fernverkehr) behandelt. Das Porto in die Schweiz hätte also 50 Pfennig betragen. Insofern fehlten nur 20 Pfennig, so dass die 15 Rappen vielleicht mehr Sinn ergeben.

Gruß, Christoph
 
Max78 Am: 13.04.2017 12:21:25 Gelesen: 44245# 38 @  
@ Max78 [#34]

Hallo zusammen,

in Anlehnung zu Beitrag [#34] hier noch 2 Ganzsachen der Schweiz aus dem Jahre 1949 nach Deutschland, einmal unter- und einmal überfrankiert. Seit dem 1.3.1948 musste man in der Schweiz für eine Postkarte ins Ausland 25 Rappen statt 20 Rappen zahlen:



Die beiden Karten sind vom 8. und 9.08.1949. Es war gar nicht so einfach, die 10 Rappen-Ganzsachen mit einer Marke portogerecht aufzuwerten. Eine 15-Rappen Marke (Mi. 532) wurde ab dem 01.08.1949 Freimarken "Landschaften und technische Motive" ausgegeben. Die letzte Ausgabe einer 15-Rappen-Marke lag mit der Mi. 300 rund 13 Jahre zurück.

mit Grüßen Max
 
KarlS Am: 01.05.2017 14:43:56 Gelesen: 44018# 39 @  
Kann mir zum beigefügten Beleg jemand die Nachgebühr erklären?

Hinweise:
Der Empfänger musste nichts bezahlen
Poststempel aus BZ 42?
GEO/Gruner+Jahr sitzt in Hamburg (BZ 20)
Tagesstempel vom 22.-9.05 - 20

Danke für Hilfe im voraus,
Karl


 
Christoph 1 Am: 01.05.2017 15:02:48 Gelesen: 44011# 40 @  
@ KarlS [#39]

Hallo Karl,

da hat jemand den GEO-Umschlag für eine private Briefsendung verwendet. Das "Ding" oben rechts ist ja keine Briefmarke, also war der Brief NICHT frankiert. Das Porto von 55 cent fehlte, hinzu kommt eine Nachgebühr ("Einziehungsgebühr") von 51 cent (siehe dazu auch den Beitrag [#18] oben), das ergibt zusammen die 106 cent, die mit Blaustift auf dem Umschlag notiert wurden. Dieser Betrag hätte der Zusteller eigentlich beim Empfänger gegen Aushändigung des Briefs verlangen müssen. Dass das nicht passiert ist, hängt wohl damit zusammen, dass der Zusteller wenig Lust auf den damit zusammenhängenden Formularkram hatte.

Grüße, Christoph
 
alemannia Am: 01.05.2017 15:03:18 Gelesen: 44010# 41 @  
@ KarlS [#39]

Hallo Karl und alle hier Lesenden und Schreibenden,

meine Interpretation:

Der Brief lief an eine Privatperson und nicht an den Verlag.

Das Adressfeld des Empfängers wurde wohl überklebt.

Somit waren als Nachgebühr zu berechnen:

- 55 Cent Standardbrief zzgl.
- 51 Cent Einziehungsentgelt für nicht oder unzureichend frankierte Briefsendung

Gruß

Guntram
 
Christoph 1 Am: 01.05.2017 15:08:32 Gelesen: 44005# 42 @  
@ alemannia [#41]

der Brief lief an eine Privatperson und nicht an den Verlag. Das Adressfeld des Empfängers wurde wohl überklebt.

Hallo Guntram,

ich glaube, es war anders: In dem Umschlag war ursprünglich eine Werbung des Geo-Verlages an einen privaten Empfänger. Dieser hat den Brief geöffnet, die Werbung herausgenommen und dann den Umschlag einer "Zweitverwendung" für eine komplett private Briefsendung unterzogen. Da gibt es kein überklebtes Adressfeld, es ist ja deutlich sichtbar, dass es sich um einen Fensterumschlag handelt. Oben sieht man, dass der zuvor geöffnete Umschlag mit Tesafilm wieder verschlossen wurde. Also, da hatte jemand einen extremen Spar-Zwang (oder einfach gerade keinen leeren Briefumschlag zur Hand) und dachte wohl fälschlicherweise, dass das eingedruckte Werbe-Emblem oben rechts vielleicht wie eine Briefmarke behandelt wird.

Gruß, Christoph
 
alemannia Am: 01.05.2017 15:19:09 Gelesen: 44000# 43 @  
@ csjc13187 [#42]

Hallo Christoph,

na gut, dann ist bei dem unfrankierten Brief eben das Fenster überschrieben statt überklebt worden, spielt doch keine Rolle.

Derartige "Briefe" kenne ich als in der jeweiligen Zeitschrift eingelegte Beilage.

Gruß

Guntram
 
KarlS Am: 01.05.2017 15:51:12 Gelesen: 43986# 44 @  
@ csjc13187 [#42]

Hallo Christoph,

die Erklärung mit der Zweitverwendung ist schon optimal! Da muss man erst drauf kommen. Danke auch für den Rest aller Erklärungen, wie die Nachgebühr sich errechnet. Alles gut!

Gruss Karl
 
Altmerker Am: 24.09.2017 14:43:04 Gelesen: 42135# 45 @  


Hier ist wohl die Marken verrutscht oder der kleinste Wert schon mal benutzt. Mich stören die 0,65 Mark, galt nicht fehlender Wert plus 0,50?

Gruß
Uwe
 
Christoph 1 Am: 24.09.2017 15:11:00 Gelesen: 42126# 46 @  
@ Altmerker [#45]

Hallo Uwe,

wenn ich mich nicht täusche betrug das Nachentgelt im Jahr 1986 schon 60 Pfennig. Die Gebühr von 50 Pfennig war nur bis 1982 aktuell. Ab 1989 waren es dann 80 Pfennig. Insofern stimmt die berechnete Nachgebühr hier: Fehlbetrag 0,05 DM + Nachentgelt 0,60 DM = 0,65 DM.

Gruß,
Christoph
 
dietbeck Am: 27.10.2017 21:21:24 Gelesen: 41672# 47 @  
Westberlin - Saarland Nachgebühr

Der angehängte Beleg ist wirklich interessant und ich hätte ein paar Fragen dazu.

Das Saarland (Brefeld liegt im Saarland) war zum Zeitpunkt der Versendung des Briefes Ausland. Sprich es hätte auf dem Brief 50 Pf (2. Gewichtsstufe) verklebt werden müssen, es wurde aber nur die Inlandsfrankatur (24 Pf) verklebt. Die Nachgebühr, im Saarland erhoben, war normalerweise der Fehlbetrag in Francs, was hier 26 Francs gewesen wären, also eigentlich wäre die "26" korrekt gewesen.

Dann aber in "7" korrigiert und schliesslich in "19". Die 7 gibt es auch auf anderen Belegen, "19" habe ich noch nie gesehen. Eventuell ist die "7" unter Einbeziehung der Währungsumrechung ? Weiß jemand was der Kurs im November 1948 war ? Kann jemand die 7 erklären ? Die 19, wie gesagt, noch nie gesehen.

Zum Vergleich, ein Brief 2. Gewichtsstufe vom Saarland ins Ausland hat zu diesem Zeitpunkt 30 Francs gekostet.

Ich hoffe sehr auf klärende Antworten.


 
alemannia Am: 29.10.2017 14:01:06 Gelesen: 41595# 48 @  
@ dietbeck [#47]

Hallo zusammen,
hallo dietbeck,

mein Lösungsversuch:

Der Brief lief von Berlin-Charlottenburg (Britischer Sektor) nach Brefeld/Saarland, somit am 19.11.1948 ins Ausland.

Die Gebührensenkung vom 1.9.1948 trat in den Westsektoren Berlins erst am 7.7.1949 in Kraft.

Somit waren im November 1948 noch die alten Gebühren zu berechnen.

Der gezeigte Beleg ist mit 24 Pfennig Brief Inland bis 20 g (1. Gewichtsstufe) frankiert worden.

Die Differenz zu 50 Pfennig Brief Ausland bis 20 g der 1. Gewichtsstufe wurde in richtiger Höhe von 26 Pfennig in blau auf dem Brief notiert und in Franc umgerechnet.

Statt der 7 sehe ich ein F für Franc und 19 als Nachgebühr in der für diesen Zeitraum im Saarland gültigen Währung Franc.

Gruß
Guntram
 
dietbeck Am: 29.10.2017 14:54:08 Gelesen: 41572# 49 @  
@ alemannia [#48]

Ich denke mal, das ist schon einmal eine gute Näherung. Ich habe mir die "7" nochmals angeschaut. Ich denke es war eine 7, kann aber dann in ein "F" umgewandelt worden sein. Zuerst 7, dann durchgestrichen und dann in ein F verwandelt. Wäre also in logischer Folge:

26 -> 7 -> F und 19.

Bliebe immer noch die Frage, warum 7 und auch warum 19, bzw. lassen sich aus 26 Pf in der Umrechnung 19 Francs generieren, leider weiß ich den damaligen Wechselkurs nicht.

dietbeck
 
18609 Am: 29.10.2017 15:13:51 Gelesen: 41564# 50 @  
@ dietbeck [#49]

Im Postgebührenhandbuch ist angegeben 20 F = 1 M.
 
Journalist Am: 31.10.2017 13:34:19 Gelesen: 41464# 51 @  
Hallo an alle,

ich habe hier einen Brief mit Nachentgelt an das Finanzamt Bonn:



Das Finanzamt hat den Inhalt entnommen, aber das Nachentgelt nicht bezahlt - siehe Nebenstempel "Inhalt entnommen, Porto trägt der Absender Finanzamt Bonn-Stadt" - gab oder gibt es dazu eine Rechtsgrundlage ? - denn wenn ich den Inhalt entnehme, muss ich ja vorher die Sendung angenommen haben oder .... ?

da ich speziell von Behörden schon öfters mal so etwas gehört habe, zumindest früher

Viele Grüße Jürgen
 
mausbach1 (RIP) Am: 01.11.2017 08:47:38 Gelesen: 41414# 52 @  
@ Journalist [#51]

Hallo Jürgen,

das ist so auch heute noch gängige Praxis, zumindest bei den mir bekannten Behörden - und das sind einige: Kommunale, sowie Landes- und Bundesbehörden. :-)

Beste Grüße
Claus
 
alemannia Am: 01.11.2017 10:16:54 Gelesen: 41403# 53 @  
@ Journalist [#51]

Hallo zusammen,
hallo Jürgen,

Postordnung vom 30. Januar 1929, mit Änderungen beibehalten bis 31.7.1964:

§ 51 Zahlung der Gebühren

V ... Bundes- oder Landesbehörden können nach der Annahme und dem Öffnen einer Sendung die darauf haftenden Gebühren vom Absender durch die Postanstalten einziehen lassen; dazu bedarf es bei Postkarten und Paketen eines schriftlichen Antrages, bei anderen Sendungen genügt die Rückgabe der Umschläge.


Gruß

Guntram
 
iholymoses Am: 01.11.2017 11:01:13 Gelesen: 41387# 54 @  
Hallo,

anbei ein DDR-Beleg, wo die Nachgebühr meiner Meinung nach falsch berechnet wurde. Der T-Stempel sagt 10 Pf fehlen auf die notwendigen 35 Pf. Auslandsporto (die BRD war ja Ausland), aber die Karte ist mit 20 Pf. fankiert (Mi.-Nr. 1820) - leider gnadenlos durchlocht. 20 + 10 ergibt aber nicht 35, oder hat jemand eine andere Erklärung?

Danke und Gruß,
R. Störiko


 
Baber Am: 01.11.2017 11:52:11 Gelesen: 41377# 55 @  
@ iholymoses [#54]

Die Auslandspostkarte der DDR kostete 25 Pfg, es fehlten also 5 Pfg, die wurden bis 31.12.1975 verdoppelt, daher die 10 für fehlendes Porto. Im Nenner des Bruches steht immer das Porto für einen Auslandsbrief (35 Pfg) ganz gleich ob sich um eine Postkarte oder einen Brief handelt.

Gruß
Bernd
 
Journalist Am: 01.11.2017 12:20:53 Gelesen: 41365# 56 @  
@ alemannia [#53]

Hallo Guntram,

danke für die schnelle und präzise Antwort.

@ mausbach1 [#52]

Hallo Claus,

zeige doch mal so einen Beleg aus der aktuellen Zeit - und zum zweiten wie wäre denn dann hier die Rechtspraxis, da der Passus ja laut Guntram nur bis 31.7.64 beibehalten worden war ?

Viele Grüße Jürgen
 
alemannia Am: 01.11.2017 12:26:45 Gelesen: 41362# 57 @  
@ Journalist [#56]

Da bin ich falsch verstanden worden.

Der Beleg ist ja aus 1962.

Was ab 1.8.1964 Praxis war, kann ich nicht sagen.

Ab 1.8.1964 gab es eine neue Postordnung, deren Inhalt mir aber nicht zur Verfügung steht.
 
Journalist Am: 01.11.2017 13:31:50 Gelesen: 41343# 58 @  
@ alemannia [#57]

Hallo Guntram,

ja ich habe Dich schon richtig verstanden, der Beleg ist aus dem Jahr 1962 und laut Deinen Infos war das zumindest bis zum 31.7.1964 zulässig.

Was dann danach passiert ist, ist noch zu klären - da aber Claus (Mausbach1) gemailt hatte, daß es hier auch noch aus späterer Zeit bzw. sogar heute noch solche Belege geben soll, wäre natürlich die Frage - wurde die Regelung nach dem 1.8.1964 weiter übernommen ?

viele Grüße Jürgen
 
Uwe Seif Am: 01.11.2017 16:27:17 Gelesen: 41315# 59 @  
@ Journalist [#58]

Hallo Jürgen,

irgendwo habe ich einen Beleg aus den 80iger Jahren an ein Finanzamt. Die Regelung müsste also nach Einführung der neuen Postordnung in den 60iger Jahren weiterhin gegolten haben.

Viele Grüße
Uwe Seif
 
mausbach1 (RIP) Am: 01.11.2017 17:23:00 Gelesen: 41295# 60 @  
@ Journalist [#56]

Hallo Jürgen,

Belege habe ich keine, doch praktiziert z.B. "meine" Stadtverwaltung diese Vorgehensweise bis heute. Auch "mein" Finanzamt, sowie meiner alter Arbeitgeber verfahren so. Belege konnte ich, aus verständlichen Gründen, nie bekommen.

Schöne Grüße
Claus
 
volkimal Am: 01.11.2017 17:43:26 Gelesen: 41286# 61 @  
Hallo zusammen,

habe gerade einmal nachgesehen. Ich habe zwei solcher Belege - sie sind aus den Jahren 1952 und 1960.
Den ersten Brief könnt ihr im beim Thema "Zurück und nachgeschickt" sehen:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=47135

Hier der neuere:



Beim Finanzamt in Dortmund-Süd kam es wohl sehr häufig vor, dass unterfrankierte Briefe ankamen. Für den Fall hat man extra einen Stempel angeschafft: "Inhalt entnommen. / Gebühr trägt Absender. / Finanzamt Dortmund-Süd". Der Brief war schwerer als 20 g Das Porto betrug somit 40 Pfg. Als Nachgebühr hat man wohl 1960 das 1,5-fache des Portofehlbetrages gerechnet.

Viele Grüße
Volkmar
 

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