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Thema: Besteht Anspruch auf Stempelung von Postsendungen?
Kamue Am: 10.07.2008 16:06:00 Gelesen: 9227# 1 @  
Heute erhielt ich ein Übergabe-Einschreiben,das mit 2 BRD-Sondermarken und einer Dauerserienmarke frankiert war. Statt mit entsprechenden Stempeln war die Entwertung dadurch vorgenommen worden, dass die 3 Marken mit Kulischreiber durchgestrichen waren.

Auf meine Reklamation erklärte der ausliefernde Postbote, die Marken hätten entwertet werden müssen, ein Stempel wäre nicht vorhanden gewesen (?).

Mit dieser Handhabung bin ich in keiner Weise einverstanden, zumal die Marken jetzt für mich wertlos sind. Was ist Eure Meinung? Was kann/sollte ich unternehmen, damit dieses Beispiel nicht Schule macht?
 
Pilatus Am: 10.07.2008 20:07:25 Gelesen: 9210# 2 @  
Die Frage haben sich schon andere gestellt, wie man hier sieht,

meint Pilatus


 
duphil Am: 10.07.2008 20:36:22 Gelesen: 9206# 3 @  
@ Kamue [#1]

Hallo Kamue!

Ob ein Rechtsanspruch auf Entwertung durch Abstempelung besteht, weiß ich nicht.
Aber nach einem Tipp von einem Sammlerfreund und mittlerweile eigener Erfahrung empfehle ich folgendes:

Gehe mit dem "geschändeten" Umschlag zur nächsten Postfiliale und beschwere Dich. Erkläre, dass Du Briefmarkensammler bist und die Briefmarken so mit der Kugelschreiberentwertung für dich wertlos sind.

Ich habe damit bisher 3 mal (von 4 mal) Portoersatz in Form postfrischer Marken bekommen. Ob aus Kulanzgründen oder wegen einem Rechtsanspruch (siehe oben) meinerseits kann ich nicht sagen. Aber immerhin, es geht etwas.

Wenn da (in der Postfiliale) nichts geht, beschwere Dich direkt über die Internetseite der Deutschen Post AG. Dort hast Du die Möglichkeit, per E-mail zu "meckern" oder es wird dir auch eine Telefonnummer gezeigt, bei der Du dein Problem schildern kannst. So hat oben genannter Sammlerfreund einmal Portoersatz in Form gestempelter Zuschlagmarken bekommen. Aber, wie gesagt, ich weiß nicht, ob aus Kulanzgründen oder wegen einem Rechtsanspruch.

Abgesehen davon haben Postboten meines Wissens nach einen "Nachträglich entwertet" Stempel. Frage Deinen Postboten doch bei Gelegenheit einmal danach. :)

Mit freundlichen Gruß
Peter
 
AfriKiwi Am: 11.07.2008 04:59:12 Gelesen: 9193# 4 @  
@ Pilatus [#2]

Nun was soll der Briefträger denn durchstreichen ? ;)

Erich
 
AfriKiwi Am: 11.07.2008 05:46:22 Gelesen: 9191# 5 @  
@ Kamue [#1]

Walvisbaai in Südwestafrika gehörte eine kurze Zeit verwaltungsweise zu Südafrika, ich glaube so 1977.

Briefe von Walvisbaai worauf Südwestafrikamarken als Frankatur erschien wurden durchkreuzt und so entwertet ohne Stempel. Ob das Postamt kein Stempel hatte, ist auch möglich.

Also in oberen Fall wurde die Marken schon auf dem Postweg entwertet, nicht vermute ich - ein Briefträger.

Was Peter in Beitrag [#3] schrieb ist fast ein Wunder. Das Postamt ist nicht da zum Vergnügen des Sammlers. Dabei auch gesagt, ein gutes Verhältnis mit der Posttante ist Gold Wert. Damit meine ich nicht gerade das Erlös in Beitrag [#2].

Ich kann mir schon vorstellen in einer Schlange im Hauptpostamt in Berlin, und willst das Reklamieren, welche höfliche Antwort Du bekommen würdest - 'Nächsten bitte'

Aber: Besteht Anspruch auf Stempelung von Postsendungen?

Ja es ist Pflicht ein Beleg zu entwerten auf irgendwelche Art möglich aber ein Sammlerstempel ist kaum zu erwarten.

Erich
 
Holger Am: 11.07.2008 10:06:19 Gelesen: 9182# 6 @  
@ Kamue [#1]

Hallo,

dann will ich mal in meinem Gedächtnis kramen. Mein Wissen stammt aus dem Ende der 80er Jahre und kann heute komplett überholt sein, da ich Anfang der 90er den Beruf gewechselt und was ich bis heute in keinster Weise bereut habe.

Als ich "mal jung" war, habe ich bei "Postens" neben Schalterkräften auch DFKR (im damaligen Dienstjargon für "Dienstleistungsfachkraft") ausgebildet. Das waren nichts anderes als junge Menschen in der Ausbildung zum Brief- oder Paketzusteller, bzw. für interne Post-Bearbeitung und Transportbereiche.

Seinerzeit kam die Post noch mit dem Zug (!) in unserem Hauptpostort an und wurden von Verteilkräften zunächst nach den Bezirken per Hand an großen Holzspinden vorsortiert. Danach nahm der Zusteller die für ihn bestimmten Sendungen und sortierte diese nach seinen Weg durch den Zustellbezirk.

Schon bei der Vorsortierung wurden Sendungen heraus gesucht, wo scheinbar das Porto nicht richtig war bzw. die nicht entwertet waren. Letztere wurden zum nachträglichen Abstempeln gebracht. Für die Sendungen mit fehlenden Marken oder unterfrankierten Porto gab es seinerzeit sogar eine Prämie (im Pfennigbereich) für jede Sendung, die gefunden und dadurch mit Nachporto belegt wurden. Verteilkräfte, die "nie" solche Sendungen "herausfischten" wurden mit Argwohn betrachtet.

Doch zurück zu den Stempeln. Sollte doch tatsächlich eine Sendung erst auf dem Zustellgang als nicht entwertet entdeckt werden war es Pflicht des Zustellers die Marken mit dem Kugelschreiber zu durchkreuzen. Dienstanweisung dazu war die sogenannte "DAPIII", die die Auslieferung von Sendungen regelte.

Den berühmten Stempel "nachträglich entwertet" habe ich zwar auf dem Amt aber nie bei einem Zusteller gesehen.

Ein "Recht" auf einen ordentlichen Stempel hat niemand. Daher möchte ich afrikiwi [5] zustimmen. Wenn die Post daher im einen oder anderen Fall Erstattungen vornahm / vornimmt dann sicherlich nur im Rahmen von Kulanz, aber ohne Rechtsanspruch.

Gruß
Holger
 
- Am: 11.07.2008 15:28:08 Gelesen: 9160# 7 @  
@ Kamue [#1]

Holger hat völlig recht: Einen Rechtsanspruch auf einen Stempel, vielleicht sogar einen schön zentrierten, lesbaren Vollstempel hat keiner. Die Post entwertet die Marken, um eine Wiederverwendung zu vermeiden und um die Postlaufzeit dokumentieren zu können.

Die Entwertung mittels Kugelschreiben ist für Sammler zwar ärgerlich, aber entspricht den postinternen Regelungen.

Trotzdem kann man reklamieren. Die Postbediensteten sind meist kulant.
 
Henry Am: 11.07.2008 16:56:33 Gelesen: 9153# 8 @  
@ Kamue [#1]

Wie von den "Vorrednern" schon festgestellt: Bei echt laufenden Sendungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf irgendeine Art des Stempels. Da hat der Betriebsablauf den unbedingten Vorrang. Ob der Beleg mit einem "Nachträglich entwertet"-Stempel mehr wert wäre als mit den blauen Kreuzen, bezweifle ich ebenfalls. Da ist ebenso wenig ein Laufweg nachweisender Hinweis ersichtlich wie bei Kugelschreiberstrichen. Allenfalls die Codierung lässt dann eine Beförderung erkennen.

Anders aber sieht es bei philatelistischen Stempeln aus, die bei den Sonderstempelstellen vorgelegt werden. Hier spielt es auch keine Rolle, ob es eine echtlaufende Sendung ist oder nur eine Stempelvorlage. Bei diesen Stempeln zu Sammelzwecken ist ein Ersatz bei nicht ordnungsgemäßer Erledigung des Stempelauftrags in den Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehen - allerdings auch nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bemerkenswert ist hier, dass sich die Haftung nur auf die Ausführung des Stempelauftrags bezieht.

"Für Schäden, die auf dem Beförderungsweg entstehen, wird entsprechend den allgemeinen Haftungsbedingungen der Deutschen Post AG gemäß AGB BRIEF National/International gehaftet. Eventuelle Ansprüche sind an die für die Beförderungsleistungen zuständigen Stellen zu richten."

Ende des Zitats. Vielleicht steht da was drin, was zu Kulanzregelungen Anlass gibt.

Gruß
Henry
 
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