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Thema: Tschechoslowakei: Gültigkeit von Marken
dietbeck Am: 11.04.2015 13:04:05 Gelesen: 3916# 1 @  
CSR Michel A405

Hi,

weiss jemand den genauen Grund, warum die Michel A405 der Tschechoslowakei nur vom 18.1.1939 bis 31.1.1939 gültig war ?

Danke
Dieter
 
Marcel Am: 13.04.2015 19:47:35 Gelesen: 3795# 2 @  
@ dietbeck [#1]

Hallo Dieter!

Diese Gedenkausgabe [1] des 1. slowakischen Landtages wird als erste eigenständige Marke der Slowakei angesehen, da sie nur für das Gebiet der Slowakei gültig war, nicht jedoch für das Gebiet der Tschechei. Am 18.01.1939 hält der Landtag der Slowakei seine erste Sitzung in Preßburg (Bratislava) ab und es fanden die ersten Wahlen der Slowakischen Versammlung statt.

Am 31. Januar 1939 ist die Hitler-Richtlinie vom 17. November 1938 abgelaufen, das Verbot über die Abspaltung der Slowaken von den Tschechen zu verhandeln.
Demnach wußte man nicht wie es danach weitergeht. Bleibt die Slowakei autonom oder kann sie sich abspalten? Bleibt der slowakische Landtag, als Regierung in der Funktion? Also Fragen über Fragen! Letzten Endes hat man auf Grund von Hitlers drängen die Unabhängigkeit am 14.03.1939 ausgerufen. Damit war der Weg für Hitler frei die Tschechen zu annektieren. Am 15./16.03. Einmarsch deutscher Truppen, am 16. 03.1939 Verkündung zum Protektorat Böhmen und Mähren, die Tschecho-Slowakei hat aufgehört zu bestehen. Der slowakische Staat entstand.

Unter Umständen ist hier deine Antwort für Deine Frage, warum der 31.01.1939 als Stichtag für die Gültigkeit festgelegt wurde.

Am 06.10.1938 erklärte der slowakische Landtag die Autonomie und bestand bis zum 14.03.1939. Laut dem Verfassungsgesetz Nr. 299/1938 Coll. wurde am 22.11.1938 die Autonomie der Slowakei gesetzlich verankert und von der Nationalversammlung verabschiedet. Das Gesetz trat am 25.11.1938 in Kraft. Der ursprüngliche Entwurf des Verfassungsgesetzes kam von der HSLS (slowakische Volkspartei Hlinkas). Gleichzeitig wurde am 25.11. als Teil des Gesetzes im Landesnamen ein Bindestrich zwischen Tschecho und Slowakische Republik eingefügt. Nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes wurde aus der Tschechoslowakei eine moderne Föderation. Die Unabhängigkeitserklärung der Slowakei am 14.03.1939 bedeutete ein Bruch des Gesetzes.

schöne Grüße
Marcel

[1] http://colnect.com/de/stamps/stamp/146047-Zn%C3%A1mka_CZ-313_s_p%C5%99etiskem-Slovak_parliament_opening-Tschechoslowakei
 
dietbeck Am: 13.04.2015 22:54:12 Gelesen: 3760# 3 @  
@ Marcel [#2]

Klingt sehr plausibel, danke. Werde das so in meine Sammlungsaufzeichnungen aufnehmen.

dietbeck
 
dietbeck Am: 15.05.2015 19:28:32 Gelesen: 3639# 4 @  
@ Marcel [#2]

Jetzt muss ich nochmal nachfragen, wo ich etwas zu der Hitler-Richtlinie (vom 17.11.38) finde ? Ich habe dazu im Internet noch nichts Brauchbares gefunden.

Danke
dietbeck
 
Marcel Am: 03.06.2015 18:55:20 Gelesen: 3529# 5 @  
@ dietbeck [#4]

Hallo Dieter!

Mir ist da ein Fehler unterlaufen, gut das Du nachhakst! Richtiger ist Hlinka-Richtlinie, nicht Hitler. Ich werde es versuchen nicht auszuweiten: Hier eine Erklärung dazu:

Hlinka ist die Kurzform der HSLS (slowakische Volkspartei Hlinkas). Der erste Parteivorsitzende war der katholische Priester Andrej Hlinka (1913–1938), ihm folgte nach einjähriger Pause der katholische Priester Jozef Tiso (1939–1945), der ab 1942 den Titel „Vodca“ (Führer) innehatte.

Die Slowaken waren unzufrieden und zeigten dies mit einem Gesetzentwurf über die Autonomie noch unter A.Hlinka (starb im August) bereits im Juni 1938. Am 6. Oktober 1938 kam es in Zilina zur Veröffentlichung des Manifests der slowakischen Nation durch Vertreter der slowakischen politischen Parteien für mehr Selbstbestimmung und man identifiziert das Münchener Abkommen als Mittel zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. Am selben Tag ernannte die tschechoslowakische Regierung Jozef Tiso zum Minister für Verwaltung in der Slowakei und man erhielt die Autonomie.

Nachdem die Autonomie ins Leben gerufen wurde, sollte dies nun auch gesetzlich verankert werden. So wurden die slowakischen politischen Führer der Zentralregierung dazu aufgefordert, das unter A.Hlinka entstandene Gesetz vorzulegen und zu unterzeichnen. Annahme der Autonomieerklärung der Slowaken (Verfassungsgesetz) Nr.299/1938 war am 17.11.1938.

A.Hlinka, J.Tiso und auch andere wollten lediglich sich selbst verwalten innerhalb der Tschechoslowakei.Und eben in diesem Gesetzentwurf waren das Verbot über die Abspaltung der Slowaken von den Tschechen verankert. Nur war Hitlers Druck zu groß und J.Tiso sowie die slowak. Regierung gaben nach.

Bedient habe ich mich an mehreren Links.

https://is.muni.cz/th/210682/pravf_m/Pridelove_systemy_a_jejich_pravni_aspekty_na_ceskoslovenskem_uzemi_v_letech_1939-1953.txt
http://www.psp.cz/eknih/1935ns/ps/stenprot/151schuz/s151001.htm

schöne Grüße
Marcel
 
dietbeck Am: 04.06.2015 10:08:27 Gelesen: 3486# 6 @  
Hallo Marcel,

nochmal Danke für die Ausführungen. Ich bin des Tschechischen leider nicht mächtig. Ich gehe davon aus, dass die Nummer 299/1938 (Autonomieerklärung bzw. Hlinka-Richtlinie) dann am 31.1.1939 abgelaufen ist, wie Du in der ersten Antwort geschrieben hast ?

Gruß
Dieter
 
Marcel Am: 04.06.2015 15:26:22 Gelesen: 3464# 7 @  
@ dietbeck [#6]

Hallo Dieter!

Die Autonomieerklärung hatte Bestand bis zur Unabhängigkeit. Die Richtlinie ist Bestandteil und ist am 31.01.1939 abgelaufen, wenn ich es richtig gelesen habe.

Es gibt aber noch eine weitere Variante, warum die Marke nur bis zum 31.01.1939 gültig war. Vielleicht wurde die Marke nur aus dem Verkehr gezogen, weil sich die innenpolitische Situation geändert hat, denn ab dem 31.01.1939 wurden dem ethnischen Prinzip folgend alle Parteien außer der HSLS-SSNJ, der Deutschen Partei und der Vereinigten Ungarischen Partei als Interessenvertreter der jeweiligen Minderheiten, verboten.

Slowakische Volkspartei Hlinkas – Partei der Slowakischen Nationalen Einheit (HSLS-SSNJ)

Wenn du die Marke beschreibst, würde ich beide Varianten in Betracht ziehen.

schöne Grüße
Marcel
 
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