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Thema: Händler verkauft öffentlich Falschware - was ist dagegen zu tun ?
22028 Am: 07.09.2015 21:00:22 Gelesen: 7736# 1 @  
[Händler auf den Philatelistentag in Gotha]

"Erlesen", nun ja, waren ja nur 5-6 wenn ich richtig zählte. Zumindest einer der Händler hatte mehrere falsche Tibet Briefe zum Preis von Echten im Angebot die er, obwohl ich in darauf hinwies dass sie falsch sind, wieder skrupellos ins seine Angebotskisten steckte.
 
mausbach1 (RIP) Am: 08.09.2015 08:58:28 Gelesen: 7652# 2 @  
@ 22028 [#1]

Bei einem ähnlichen "Event" machte ich einen renommierten Händler auf falsche Persien-Briefe" in seinem Angebot aufmerksam, natürlich zum Preis von echten ausgezeichnet.

Was passierte? Mit Hinweis auf sein "Hausrecht" verwies er mich des Standes.
 
Francysk Skaryna Am: 08.09.2015 10:03:20 Gelesen: 7623# 3 @  
Moin,

wenn nur ein Händler mit zweifelhaften Belegen der einzige Aufreger war, man sich sonst über das Essen unterhält, dann war ja wohl alles paletti - sollte man zumindest meinen.

[Beiträge [#1] bis [#3] teilweise kopiert aus dem Thema "BDPh Hauptversammlung und Philatelistentag am 05.09.2015 in Gotha"]
 
ginonadgolm Am: 08.09.2015 16:46:06 Gelesen: 7452# 4 @  
@ 22028 [#1]
@ mausbach1 [#2]

Schon erstaunlich, daß keiner auf die richtige Reaktion kommt!

1. Veranstalter informieren
2. Anzeige bei der Polizei erstatten

Und noch eins, ein Hausrecht hat nur der Veranstalter, nur er kann des Platzes verweisen.

Also ein bisschen mehr Zivilcourage meint

Ingo aus dem Norden
 
Francysk Skaryna Am: 08.09.2015 17:05:39 Gelesen: 7430# 5 @  
Moin,

@ ginonadgolm [#4]

1. Veranstalter informieren
2. Anzeige bei der Polizei erstatten


Man sollte sich in dem Fall schon sehr sicher sein, was man da dem Händler / Verkäufer vorwirft. Sonst hat man nämlich selber ein Problem. Gehen wir mal davon aus, dass genau das der Fall ist, bliebe die Frage, ob hier eine Mitteilung an den ZPVW sinnvoll wäre.

@ ginonadgolm [#4]

Und noch eins, ein Hausrecht hat nur der Veranstalter, nur er kann des Platzes verweisen.

Die Störung des Betriebsfriedens muß ein Händler nicht akzeptieren.

Gruss
 
mausbach1 (RIP) Am: 09.09.2015 07:42:22 Gelesen: 7308# 6 @  
@ ginonadgolm [#4]

Der Vorschlag ist m.E. ziemlich weltfremd: Erkläre mal dem Veranstalter (in der Regel ein Kaufmann) und einem Vertreter der öffentlichen Ordnung das Falsche an einem mehr als hundert Jahre altem Brief aus dem alten Persien.

Alle Erklärungsversuche stoßen auf absolutes Unverständnis und Kopfschütteln.
 
Richard Am: 12.09.2015 09:54:50 Gelesen: 7124# 7 @  
@ Francysk Skaryna [#5]

bliebe die Frage, ob hier eine Mitteilung an den ZPVW sinnvoll wäre.

Ich habe seit Jahren versucht mit dem ZPVW Kontakt aufzunehmen. Vergeblich, Informationen jeglicher Art wurden komplett verweigert.

Vielleicht kann mir das jemand erklären und mich ausführlich über die Arbeit des ZPVW informieren ?

@ ginonadgolm [#4]

2. Anzeige bei der Polizei erstatten

Hallo Ingo,

bis die Anzeige aufgenommen ist, vergeht so viel Zeit (Tage, Wochen), dass der Händler schon seinen Stand abgebaut hat und später alles bestreitet.

Es geht ja in den ersten Beiträgen um Angebote auf Veranstaltungen und gerade dort ist es wichtig, Beweise oder Zeugenaussagen sofort zu sichern.

Vielleicht schreibt ja noch jemand, der rechtliche Erfahrungen hat, was zu tun ist.

Schöne Grüsse, Richard
 
Holzinger Am: 12.09.2015 18:51:42 Gelesen: 7022# 8 @  
Es geht ja in den ersten Beiträgen um Angebote auf Veranstaltungen und gerade dort ist es wichtig, Beweise oder Zeugenaussagen sofort zu sichern.

Foto vom Stand und beanstandetes Stück bildfüllend fotografiert (sofern die entsprechende Technik wie z.b. Handy o. ä. vorhanden ist) und anschließend in das Netz gestellt dürfte erst einmal weiter helfen.
 
bignell Am: 12.09.2015 19:28:08 Gelesen: 6984# 9 @  
@ Holzinger [#8]

Foto vom Stand ohne Personen dürfte schwer werden, Foto vom Stand mit Personen ohne deren Einwilligung bettelt selbst um eine Anzeige.

Lg, harald
 
waarnstadt Am: 12.09.2015 20:18:23 Gelesen: 6953# 10 @  
@ Richard [#7]

Der ZPVW ist eine Auskunftei auf dem Gebiet des Briefmarkenhandels, bei der man, wie bei anderen Auskunfteien auch, kostenpflichtig Mitglied werden kann und dann natürlich auch entsprechende Auskünfte erhält. Ohne Mitgliedschaft kann man auch keine Anfragen tätigen.

Beste Grüsse,
Torsten
 
Holzinger Am: 12.09.2015 22:13:57 Gelesen: 6912# 11 @  
@ bignell [#9]

Ja, nur Foto vom Stand (hatte ich bewußt so formuliert). Das reicht doch zur Bestätigung und die Zuordnung zum Händler ist auch gesichert. Vor allem, das entsprechende Stück wäre dann erst einmal (hoffentlich eingestellt) im Netz gezeigt!

Inwieweit sich seine Rechte zur Vermeidung der Fotodokumentation ergeben - insbesondere bei der für ihn sicher deutlich erkennbaren Fotografie des beanstandeten Stückes - entzieht sich meiner Kenntnis. Habe ich es einmal in der Hand - glaube ich nicht - wird er es mir doch nicht gewaltsam entreißen wollen. Dürfte aber jetzt im nachhinein sowieso nur noch für kommende Fälle von Interesse sein. Da wäre es schön, wenn sich einer der hier mitlesenden Juristen äußern würde.
 
Richard Am: 22.09.2015 09:09:29 Gelesen: 6710# 12 @  
@ waarnstadt [#10]

Ohne Mitgliedschaft kann man auch keine Anfragen tätigen.

Hallo Torsten,

vielen Dank für Deine Antwort.

Meine Fragen waren oder sind u.a.

- wem gehört der ZPVW und wer steht in welcher Funktion dahinter ?
- auf Grund welcher vorliegenden Daten werden Auskünfte erteilt und wie aktuell, detailliert und zuverlässig sind diese ?
- muss ich begründen warum ich eine Auskunft wünsche ?
- erhalte ich regelmässige Warnungen ohne angefragt zu haben ?
- bin ich verpflichtet selbst Informationen zur ZPVW zu liefern ?
- welche Kosten entstehen für die Mitgliedschaft pro Jahr oder für jede Auskunft ?

Ich bin an einer Mitgliedschaft interessiert, aber nicht ohne zu wissen, mit wem ich es zu tun habe, was ich konkret zu zahlen habe und welche konkreten Leistungen ich erhalte.

In der Vergangenheit habe ich versucht, bei mehreren ZPVW Händler-Mitgliedern Informationen, habe aber mit einer Ausnahme keine Antwort erhalten.

Mein Eindruck war, dass diese oftmals mit der ZPVW Mitgliedschaft werben, um eine nicht vorhandene Seriosität und Zuverlässigkeit vorzuspiegeln.

Zum Beispiel Briefmarkensammler, auch Händler, die leicht erkennbare Fälschungen über das Internet anbieten und mit (langjähriger) Mitgliedschaft im ZPVW oder BDPh werben.

Schöne Grüsse, Richard

[die ZPVW Beiträge werden später verschoben]
 
Francysk Skaryna Am: 22.09.2015 11:04:36 Gelesen: 6634# 13 @  
@ Richard [#12]

Moin,

wem gehört der ZPVW und wer steht in welcher Funktion dahinter?

Die Seite des ZPVW bietet schon seit längerer Zeit nur eine Startseite [1] ohne weitere Informationen. Ganz unten gibt es jedoch ein Impressum.

Gibt es geigendlich noch den APHV-Kurier? Ich meine, dass auch dort analog zum ZPVW Meldungen zu säumigen Zahlern und Fälschern veröffentlicht werden oder zumindest wurden.

Gruss

[1] http://www.zpvw.de/
 
lueckel2010 Am: 22.09.2015 11:45:23 Gelesen: 6589# 14 @  
@ waarnstadt [#10]
@ Richard [#12]
@ Francysk Skaryna [#13]

Guten Morgen,

wenn ich mir die Startseite http://www.zpvw.de ( Stand: Januar 2011!) so ansehe und außerdem feststellen musste, dass trotz mehrfacher Versuche einer telefonischen Kontaktaufnahme eine Verbindung nie zu Stande kam, "befürchte" ich, dass der ZPVW mittlerweile eine "tote Hose" ist.

MfG, "lueckel2010"
 
Francysk Skaryna Am: 22.09.2015 12:09:31 Gelesen: 6569# 15 @  
@ lückel2010 [#14]

Moin,

... trotz mehrfacher Versuche einer telefonischen Kontaktaufnahme eine Verbindung nie zu Stande kam, "befürchte" ich, dass der ZPVW mittlerweile eine "tote Hose" ist.

Wenn dem so ist, würde Richards Argument voll zutreffen, dass eine angebliche ZPVW Mitgliedschaft bei ein paar wenigen Händlern nur dem Zweck dient, nicht vorhandene Seriosität / Zuverlässigkeit vorzutäuschen. Greift das nicht zu kurz?

Gruss
 
drmoeller_neuss Am: 22.09.2015 12:35:35 Gelesen: 6547# 16 @  
@ mausbach1 [#6]

Erkläre mal dem Veranstalter (in der Regel ein Kaufmann) und einem Vertreter der öffentlichen Ordnung das Falsche an einem mehr als hundert Jahre altem Brief aus dem alten Persien.

Nun war ja in "Gotha" der Veranstalter nicht irgendein Kaufmann, sondern der BDPh. Laut Satzung hat sich der BDPh der Fälschungsbekämpfung verschrieben. Man kann den BDPh auf die Situation hinweisen und anregen, besagten Händler zukünftig nicht mehr zu berücksichtigen.

Bei einer solchen Aktion sollte man sich seiner Seite hundertprozentig sicher sein, sonst wird man schnell selbst dem Vorwurf der üblen Nachrede ausgesetzt. Am besten, man kann den Sachverhalt durch einen Zeugen bestätigen.

Ich verstehe nicht die Diskussion über irgendwelche Mitgliedschaften. Mich interessiert alleine die Ware. Selbst wenn der Händler einen Tag vorher eine Audienz beim Papst hatte, werden die gefälschten Briefe dadurch nicht echter. :(

Eine Anzeige bringt gar nichts. Selbst wenn der Beleg als "echt" angeboten wird, gehört bei "Betrug" der Vorsatz dazu. Dazu muss man dem Händler nachweisen können, dass er absichtlich eine Fälschung verkauft. Wer also am Tag vor der Messe in der Kneipe von besagtem Anbieter gehört hat (und dies auch bezeugen kann): "den mausbauch1 werde ich ausnehmen, und ihm meine gefälschten Persien-Gurken anbieten", kann Vorsatz unterstellen. Ansonsten dürfte das schwierig bis unmöglich sein.

Lasst die Kirche im Dorf. In Wühlkisten gilt immer "gekauft wie besehen".
 
mausbach1 (RIP) Am: 22.09.2015 15:13:17 Gelesen: 6480# 17 @  
@ drmoeller_neuss [#16]

"Meine" Geschichte trug sich nicht in Gotha zu, sondern vor Jahren bei einer angesehenen Veranstaltung. Den Vorfall meldete ich direkt dem Veranstalter - und siehe da: Dieser, im Prinzip, großer Händler tauchte auf keiner der großen Messen/Börsen mehr auf. Der Grund ist mir nicht bekannt - muß auch nicht.
 
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