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Thema: Der Ehrenkodex des APHV
BriefmarkenMaus Am: 22.12.2015 10:59:20 Gelesen: 7810# 1 @  
Hallo auch,

ich selber bin in keinem Verein, keiner ARGE oder sonstigem. Nach der Suche, auf der Website des APHV, nach einem Händler der mir vielleicht helfen könnte, ist mir auf den zweiten Blick das Wort Ehrenkodex aufgefallen.

Jetzt meine Frage:

Ist denn ein Händler vertrauenswürdig, wenn er den Ehrenkodex NICHT unterschrieben hat ?

Habe da irgendwie so meine Bedenken und habe deshalb bislang noch keinen in Frage kommenden kontaktiert.

Eure BriefmarkenMaus Julia

[Redaktionell verschoben aus dem Thema "Neues vom APHV - dem Bundesverband des deutschen Briefmarkenhandels"]
 
drmoeller_neuss Am: 22.12.2015 16:07:20 Gelesen: 7730# 2 @  
Es ist ja schon viel zum Ehrenkodex [1] in verschiedenen Foren geschrieben worden. Der Ehrenkodex gibt im Prinzip nur die gesetzlichen Rechte des Käufers wieder, und bleibt in einem Punkt sogar dahinter. Ein Supermarkt könnte einen Ehrenkodex aufstellen und schreiben, "wir liefern keine verschimmelten Lebensmittel".

Es gibt genügend ehrliche Händler, die nicht im APHV sind. Mir persönlich ist es egal, in welchen Verbänden ein Händler tätig ist.

Nur kurz ein Kommentar zu einem Artikel aus dem Ehrenkodex:

4. APHV Mitglieder räumen ihren Kunden das Recht ein, gekaufte Objekte auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Ergibt die Prüfung Fälschungen oder Verfälschungen der Ware, verpflichtet sich das APHV Mitglied im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises sowie der entstandenen Prüfkosten zurückzunehmen.

Der Käufer kann grundsätzlich mit der gekauften (und bezahlten) Ware machen, was er will. Insbesondere kann er die Marken prüfen lassen.

Der Verkäufer muss den Kaufvertrag erfüllen, d.h. der Kaufgegenstand muss die vereinbarte Beschaffenheit haben. Eine "echt" angebotene Marke muss auch echt sein, wird eine verfälschte Marke geliefert, hat der Käufer grundsätzlich Anspruch auf eine echte Marke.

Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, d.h. liefert der Händler keine echte Marke, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der Käufer hat aber auch Anspruch auf Schadensersatz, z.B. Ersatz für vergebliche Aufwendungen.

Natürlich ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages für den Händler der einfachste und meistens auch kostengünstigste Weg, sich aus der Affäre zu ziehen. Die weitergehenden Rechte des Käufers verschweigt der APHV-Ehrenkodex aber geflissentlich !

[1] http://www.a-p-h-v.de/59/ehrenkodex
 
BriefmarkenMaus Am: 22.12.2015 17:47:30 Gelesen: 7680# 3 @  
@ drmoeller_neuss [#2]

Danke für Deine Meinung. Sehe ich genauso.

Wenn man sich als Händler nicht an diese 5 Punkte aus dem Kodex halten möchte, finde ich es einfach unangebracht da einzutreten. Meine persönliche Meinung. Mich, als relative Neusammlerin, schreckt es ab, bei einem zu kaufen, der diese paar Punkte nicht erfüllen möchte oder will, um sich alle Türen offen zu lassen.

Ich bin nur in diesem Forum angemeldet.

Eure BriefmarkenMaus Julia
 
Francysk Skaryna Am: 23.12.2015 10:04:52 Gelesen: 7605# 4 @  
@ BriefmarkenMaus [#1]

Moin,

Ist denn ein Händler vertrauenswürdig, wenn er den Ehrenkodex NICHT unterschrieben hat ?

ein Händler mag durchaus gute Gründe haben, einem Verband nicht beizutreten. In sofern würde ich Deine Frage erst einmal mit "Ja" beantworten, so lange es keine Hinweise darauf gibt, dass er sich nicht an die allgemeine Verkehrssitte hält. Alleine an einer Verbandsmitgliedschaft würde ich also keine Zuverlässigkeit des Händlers ausmachen wollen. Übrigens hatten wir es erst im vergangenem Jahr erlebt, dass ausgerechnet ein Verbandshändler des APHV im großen Stile Marken entwendet hatte [1].

drmöller_neuss hatte ja schon auf den gesetzlichen Rahmen abgezielt. Es kommt aber eben auch sehr auf die Einhaltung der Verkehrssitte an. Und eben auch genau darauf zielt der Ehrenkodex ab. Es muß eben nicht explizit vereinbart werden, dass eine Briefmarke oder ein Beleg in allen Teilen echt ist. Das ist ohne gesonderte Vereinbarung der Regelfall! Sind Marke oder Beleg beschädigt oder (teile davon) nicht prüfbar, dann wird genau dies explizit erwähnt - denn eben das ist die Abweichung vom Normalfall "echt und einwandfrei". Die Beschreibung liest sich dann eben (beispielhaft) Mi.Nr. 157, gestempelt, Stempel ohne Obligo oder Stempel nicht prüfbar oder Marke ungebraucht *, mit Falzresten.

Die Aussagen zielen darauf ab, dass zur Stempelung keine Angaben und somit keine Echtheitsgarantie übernommen werden kann oder dass die Marke eben nicht in allen Teilen postfrisch ist. Hier würde ich darauf achten, wie genau der Händler diese Abweichungen beschreibt, ob er einen Prüfvorbehalt zuläßt und ob er zur Prüfung ausreichende Zeiträume läßt. Natürlich ist der Kaufvertrag während einer Prüfung in der Schwebe und der Händler hat ein durchaus berechtigtes Interesse daran, eben diesen Zustand alsbald zu beenden, zumindest nicht über Gebühr laufen zu lassen. Aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kauf ein Prüfergebnis zu erwarten und danach alle Ansprüche auch bei einer anerkannten Fälschung kategorisch abzulehnen ist realitätsfern.

In seinem Buch Augen auf bei Kauf und Tausch [2] hat sich Wolfgang Maaßen diesem Thema ausführlich gewidmet. Interessant ist vielleicht auch der Titel Echt oder Falsch. [3]

Gruss

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=6621&CP=0&F=1
[2] http://www.phil-shop.de/Philatelistische-Literatur/Augen-auf-bei-Kauf-und-Tausch::1729.html
[3] http://www.phil-shop.de/Philatelistische-Literatur/Echt-oder-Falsch-::80.html
 
drmoeller_neuss Am: 23.12.2015 10:11:23 Gelesen: 7603# 5 @  
@ BriefmarkenMaus [#3]

Zur Klarstellung: Der Ehrenkodex des APHVs gibt die gesetzlichen Vorschriften wieder, und bleibt in einem Punkt sogar dahinter zurück.

Alle Händler müssen sich an die Gesetze halten, ob sie es wollen oder nicht.

Du kannst einen Ehrenkodex unterschreiben: "Ehrenkodex-Verkehrsteilnehmer halten an roten Verkehrsampeln an." "Ehrenkodex-Verkehrsteilnehmer schnallen sich während der Fahrt mit dem Sitzgurt an und telefonieren nicht mit dem Handy während der Fahrt."

Den Polizisten, der Dich kontrolliert, wird es einen Dreck scheren, was Du unterschrieben hast und wo Du überall Mitglied bist. Für ihn zählen nur die Gesetze.

Fazit: Mitgliedschaften in Verbänden wie dem APHV können für Händler sinnvoll sein. Händler können z.B. über den APHV verbilligte Paketmarken kaufen. Das kommt auch ihren Kunden zu Gute, wenn Händler ihre Rabatte an den Versandkosten an den Kunden weitergeben.

Ansonsten kann dem Briefmarkenkäufer egal sein, wo überall sein Verkäufer Mitglied ist (APHV, BDPh, Tierschutzverein, Fitnessclub, Partei etc.). Immerhin ist er nicht total pleite, und kann noch die Mitgliedsbeiträge aufbringen.
 
Francysk Skaryna Am: 23.12.2015 12:12:22 Gelesen: 7557# 6 @  
@ drmöller_neuss [#5]

Moin,

Den Polizisten, der Dich kontrolliert, ... zählen nur die Gesetze.

dem Juristen ist es auch erst mal egal. Dennoch interessiert es ihn, was der normalen Verkehrsaufassung entspricht. Bei ** erwartest Du in der Regel postfrische Marken ohne Zahn- und Gummifehler. Ein seriöser Händler wird Dir immer eine einheitliche Qualität anbieten und nichts grenzwertiges innerhalb der Begrifflichkeit. Wie oft hat man letzteres bei den Supersonderangeboten schon erlebt. Das ist juristisch zwar einwandfrei - aber nicht unbedingt entsprechend der Verkehrssitte.

Ich ziele hier eben auch auf Dinge wie den Traum vom Großen Glück [2] + [3], Das Paketwunder [4] + [5], Lesen müsste man können! [6] + [7] und Wer zu spät kommt [8] + [9].

Gruss

[1] http://www.bdph-service.de/kompass/pdf/flohmarkt.pdf
[2] http://www.bdph-service.de/kompass/der-traum-vom-grossen-glueck/
[3] http://www.bdph-service.de/kompass/der-traum-vom-grossen-glueck/
[4] http://www.bdph-service.de/kompass/das-paketwunder/
[5] http://www.bdph-service.de/kompass/pdf/paketwunder.pdf
[6] http://www.bdph-service.de/kompass/lesen-muesste-man-koennen/
[7] http://www.bdph-service.de/kompass/pdf/lesenmuss.pdf
[8] http://www.bdph-service.de/kompass/wer-zu-spaet-kommt/
[9] http://www.bdph-service.de/kompass/pdf/zuspaet.pdf
 
Richard Am: 23.12.2015 12:55:46 Gelesen: 7541# 7 @  
@ Francysk Skaryna [#6]

Ich ziele hier eben auch auf Dinge wie den Traum vom Großen Glück [2] + [3], Das Paketwunder [4] + [5], Lesen müsste man können! [6] + [7] und Wer zu spät kommt [8] + [9].

Damit wir beim Thema Ehrenkodex bleiben: Welche Firmen aus diesen 9 Beispielen waren Mitglied des APHV und welche davon hatten zum Zeitpunkt des Geschehens den Ehrenkodex unterschrieben und dagegen verstossen ?

Schöne Grüsse, Richard
 
BriefmarkenMaus Am: 23.12.2015 13:31:46 Gelesen: 7521# 8 @  
@ drmoeller_neuss
@ Francysk Skaryna und natürlich
@ Richard

Hallo auch,

mir stellt sich dann hauptsächlich die Frage, warum unterschreiben sie nicht den Ehrenkodex des APHV.

Es müsste doch eigentlich GRUNDVORAUSSETZUNG sein für alle Händler, sich wenigstens an diese paar Regeln zu halten und das zu unterschreiben.

Eure BriefmarkenMaus Julia
 
KaraBenNemsi Am: 23.12.2015 14:04:57 Gelesen: 7507# 9 @  
Hallo,

ich kenne mehrere APHV-Händler persönlich, die den Ehrenkodex nicht unterschrieben haben, aber absolut seriös und verlässlich sind (als ich die Zahl drei erreicht hatte, habe ich aufgehört, die Mitgliederliste des APHV, die Liste der Ehrenkodexunterzeichner und die Namen der mir persönlich bekannten Händler zu vergleichen). Solche, die absolut seriös sind und den Kodex unterzeichnet haben, kenne ich natürlich auch.

Für mich persönlich bedeutet das, dass mir der Ehrenkodex herzlich egal ist.

Dem APHV sollte das Thema aber nicht egal sein, denn offenbar hat er da ein echtes Problem in der internen Kommunikation und in der Außendarstellung: Ein schwacher Kodex, der noch dazu nur von vergleichsweise wenigen Mitgliedern akzeptiert oder doch zumindest für wichtig genug gehalten wird, um ihn überhaupt zu unterzeichnen, ist gerade keine Werbung für den APHV und seine Mitglieder. Warum dieser Zustand so von den Mitgliedern bzw. der Leitung des APHV geduldet wird, mögen die hier ja auch mitlesenden APHV-Mitglieder beantworten.

Es wäre natürlich deutlich wirksamer, sich einen wirklich ambitionierten Ehrenkodex zu geben, ihn gemäß den Vorgaben der Satzung des APHV für alle verbindlich zu erklären (und nicht auf eine freiwillige Unterzeichnung zu setzen) und Verstöße konsequent zu ahnden.

In der jetzigen Form sorgt der Kodex für Negativschlagzeilen:

1. da ihn nicht alle Mitglieder unterzeichnen und

2. da er offenbar zu Diskussionen einlädt ob er überhaupt die gesetzlichen Standards erreicht (was ja wohl die Minimalforderung an einen Ehrenkodex wäre).

Grüße

Carsten
 
Richard Am: 24.12.2015 09:39:59 Gelesen: 7405# 10 @  
@ BriefmarkenMaus [#3]

Hallo Julia,

ich bin mit meiner Firma ist vor gut einem Jahr in den APHV eingetreten. Zu diesem Zeitpunkt und vermutlich schon seit vielen Jahren war ein Eintritt nur unter Anerkennung des Ehrenkodex möglich.

Für mich kein Problem, mir geht es nur um Informationsaustausch mit Händlern und die Teilnahme an der jährlichen Händlertagung. Weder ich noch meine Firma handeln mit Briefmarken.

Wie mir bekannt ist, wird im APHV rigide gegen Mitglieder vorgegangen, die wiederholt gegen den Ehrenkodex verstossen, d.h. sie werden zum Austritt aufgefordert oder es wird notfalls auf der nächsten Mitgliederversammlung über den Ausschluss abgestimmt, wenn sie den APHV nicht freiwillig verlassen. Mehr Sanktionsmaßnahmen hat dieser freiwillige Zusammenschluss nicht.

Schöne Grüsse, Richard
 
KaraBenNemsi Am: 24.12.2015 13:24:25 Gelesen: 7368# 11 @  
@ Richard [#10]

Wie mir bekannt ist, wird im APHV rigide gegen Mitglieder vorgegangen, die wiederholt gegen den Ehrenkodex verstossen

Lieber Richard,

gilt das für alle Mitglieder oder nur für solche, die den Kodex unterzeichnet haben?

Viele Grüße

Carsten
 
drmoeller_neuss Am: 24.12.2015 14:33:13 Gelesen: 7348# 12 @  
Wie KaraBenNemsi und indirekt auch Richard geschrieben haben, gibt es keinen Zusammenhang zwischen einer APHV-Mitgliedschaft und der Seriösität eines Händlers. Der APHV ist ein Zweckverband, man wird dort Mitglied, um von Vergünstigungen (z.B. Paketmarken) zu profitieren, um die Verbandszeitschrift zu lesen, oder um am gesellschaftlichen Leben des Verbandes teilzunehmen (Richard).

Nun gibt es genügend Briefmarkenhändler, die damit nichts anfangen können und denen die Bezeichung "APHV-Mitglied" in der Werbung nicht den Jahresbeitrag wert ist. Die sind deswegen nicht schlecher als organisierte Briefmarkenhändler.
 
Richard Am: 27.12.2015 09:37:04 Gelesen: 7251# 13 @  
@ KaraBenNemsi [#11]

gilt das für alle Mitglieder oder nur für solche, die den Kodex unterzeichnet haben?

Hallo Carsten,

mir ist nichts dazu bekannt. Wenn Du Deine Frage genauer beantwortet haben möchtest, empfehle ich in der Geschäftsstelle den Geschäftsführer und Rechtsanwalt Thomas A. Brückel anzuschreiben.

Schöne Grüsse, Richard
 
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