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Thema: (?) (239) Deutsche Post Dialogpost
Das Thema hat 241 Beiträge:
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al-lu Am: 06.04.2021 03:27:14 Gelesen: 75319# 117 @  
@ al-lu [#115

Hallo zusammen,

hier der in meinem Beitrag fehlende Link zum Testen und Herunterladen der Delivery-Schriftart [1].

Grüße
Albrecht

[1] https://www.dpdhl-brands.com/dhl/de/guides/design-basics/typography/typography.html
 
Ichschonwieder Am: 10.04.2021 19:53:48 Gelesen: 74923# 118 @  
DIALOGPOST vom Versandzentrum Weiden mit eingedrucktem Wetstempel zu 45.



Klaus Peter
 
Sachsendreier53 Am: 15.04.2021 09:52:42 Gelesen: 74641# 119 @  


Das Versandhaus Witt aus 92637 Weiden in der Oberpfalz wirbt wieder mit seinen Produkten. (13.04.2021)

mit Sammlergruß,
Claus
 
Seku Am: 24.05.2021 10:06:43 Gelesen: 72690# 120 @  
@ al-lu [#101]

Hallo Albrecht,

da siehst Du die Deutsches Reich Mi.-Nr. 828, 6+24 (Pfg.), Ausg. vom 10.1.1943, anzusehen im Thema: Motiv Postkutsche [1].

Ich mache weiter mit einem Umschlag, den ich kürzlich erhielt:



Die DKMS gemeinnützige GmbH (ehemals Deutsche Knochenmarkspenderdatei) [2] hilft weltweit Patienten, die an Blutkrebs erkrankt sind.

Ich wünsche einen schönen Feiertag

Günther

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?&ST=5686&full=1 # 51
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/DKMS
 
Seku Am: 29.06.2021 11:21:58 Gelesen: 70741# 121 @  
Die Reisen dieses Veranstalters gehen offensichtlich auch nach Afrika



Ich wünsche einen schönen Tag

Günther
 
Araneus Am: 28.07.2021 17:53:50 Gelesen: 69038# 122 @  
Kuriose Frankierwelle

Eine bemerkenswerte "Frankierwelle" Marke Eigenbau findet sich auf einer aktuellen Dialogpost-Sendung (mit DV-Freimachung) der Firma Primus in Konstanz:



Schöne Grüße
Franz-Josef
 
DL8AAM Am: 31.07.2021 15:41:08 Gelesen: 68847# 123 @  
@ Seku [#120]

Neue Frankierwelle

Damit das hier auch einmal expliziet angesprochen wird. Scheinbar hat die Post die Form der Frankierwelle für DIALOGPOST-Sendungen verändert. Bisher fand sich unter der eigentlichen Welle standardmäßig noch zusätzlich der zweizeilige Schriftzug "DIALOGPOST Ein Service der Deutschen Post". Seit etwa Mai kann man vermehrt beobachten, dass eben dieser Schriftzug aus der Frankierwelle verschwindet. Zuerst dachte ich, das das wieder nur "Druckfehler" sind, die bei der Post durchgerutscht sind (siehe das Primus-Beispiel aus [#122]), aber inzwischen findet sich diese verkürzte Form immer häufiger im laufenden Posteingang, so dass man nun wohl getrost davon ausgehen kann, das das eine (die?) neue "offizielle" Form der DPAG ist.



Weitere Informationen liegen mir noch nicht vor. In der aktuell noch downloadbaren neuen "Produktbroschüre DIALOGPOST National" (Stand Januar 2021) [1] wird weiterhin ausschliessnlich nur die alte Version mit dem Zusatz "DIALOGPOST Ein Service der Deutschen Post" gezeigt. Ebenso führt der dort genannte Link zur Seite "Frankierwelle" nur mit Abbildungen der alten Form. Unklar, ob beide Formen regulär nebeneinander existieren oder ob die neue die alte komplett ablösen soll. Ich vermute aber, es handelt sich um eine generelle Ablösung, da bei der alten Form ja das Wort DIALOGPOST unnötigerweise ja auch gleich doppelt erschien (in der alten Frankierwelle/Frankierzone und in der eigentlichen Freimachung, d.h. bei der DV-Frankatur im Bereich der Adressierung).

Hier ein paar aktuelle Beispiele der letzten Tage:



ERGO Versicherungen, 90344 Nürnberg; "DIALOGPOST Standard bis 20g" (Produktschlüssel 90) mit DV-Frankatur zu 30 Cent; Kundennummer 6327528523; 04.06.2021.



Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters OHG, 22038 Hamburg; "DIALOGPOST Standard bis 50g" (Produktschlüssel 3101) mit DV-Frankatur zu 35 Cent; Kundennummer 5003386377; 29.07.2021.



FRANKONIA Handels GmbH & Co. KG, 97228 Rottendorf; "DIALOGPOST Karte Premiumadress" mit Zusatzleistung "Track&Match + REPORT"(Produktschlüssel 1597) mit DV-Frankatur zu 28 Cent; Kundennummer 5027624813; 28.07.2021.

Ob neben der DIALOGPOST-Frankierwelle, diese neue kurze Form auch für andere Sendungsarten Verwendung findet, kann ich leider noch nicht sagen, dürfte aber anzunehmen sein?

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/dp-broschuere-dialogpost-01-2021.pdf (Download 31.07.2021)
 
Araneus Am: 31.07.2021 22:53:34 Gelesen: 68810# 124 @  
@ DL8AAM [#123]

Hallo Thomas,

die von dir beschriebene Trennung der Frankierwelle von der Produktbezeichnung und dem Text „Deutsche Post“ ist nicht neu. Sie wurde bereits seit Einführung der Frankierwelle von der Deutschen Post als eine mögliche Variante angegeben. Vom ADAC beispielsweise wird sie schon seit vielen Jahren praktiziert.

Der folgende Screenshot stammt aus dem „Merkblatt zum einheitlichen Frankiervermerk“ (Stand: Dezember 2007) und stellt diese Möglichkeit dar:



Auch in der aktuellen Version dieses Merkblatts [1] findet sich auf Seite 4 fast derselbe Wortlaut.

Da bei DV-Freimachungen sowohl die Leistungsmarke „Deutsche Post“ mit Posthorn als auch die Produktbezeichnung fester Bestandteil des DV-Freimachungsvermerks sind, sind diese Angaben unterhalb der Frankierwelle bei solchen Sendungen prinzipiell nicht notwendig. Für den Versender ergibt sich sogar der Vorteil, dass dieselben Umschläge sowohl für Dialogpostsendungen als auch für Briefe genutzt werden können.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/F_f/frankiervermerk/dp-frankiervermerk-merkblatt-202001.pdf
 
DL8AAM Am: 01.08.2021 03:10:04 Gelesen: 68794# 125 @  
@ Araneus [#124]

Hallo Franz-Josef,

vielen Dank für die Info und diesen dritten Link, in den beiden anderen fand ich ja keine entsprechenden Informationen, da tauchte ja nur die "alte", traditionelle Form auf.

Es ist aber schon recht interessant, denn dieses Merkblatt stammt ja bereits vom Oktober 2020, aber bis in den Mai 2021 hatte ich noch keine dieser Alternativformen jemals bemerkt. Ich habe gerade auch meine Kisten mit Dialogpostbelegen durchgesehen, nichts. Vielleicht forciert die Post ja nun diese Formen, da man diese nun sehr gehäuft zu sehen bekommt.

Übrigens, die andere beiden Alternativen, im Merkblatt unter "1. Alternative" beschrieben, habe ich in der freien Wildbahn bisher auch noch nie gesehen.



Von der Logik her machen für mich, wie ich oben schon schrieb - und Du ja auch -, alle drei Alternativformen eigentlich sogar auch mehr Sinn, denn warum sollten zwingend notwendige Dinge gleich doppelt in einer Frankatur erscheinen, wie früher. Aber wenn ich mir dieses Merkblatt genauer anschaue, existiert die eigentliche, alte "Grundfassung" nun nur noch ohne jeden Hinweis auf die Deutsche Post bzw. Sendungsart im Bereich der Adressierung. Es scheint also so, als ob ab dem Jahresende 2020 die DPAG die Formgestaltung der Frankierwelle komplett überarbeitet hat.

Zitat "Falls Sie die Produktbezeichnung oder den Hinweis auf die Deutsche Post bereits im Anschriftenfeld integriert haben, können Sie die folgenden Varianten nutzen" (es folgen die hier genannten Alternativen), d.h. wenn man Wort-Bild-Marke "Deutsche Post (mit Posthorn)" oder das Wort DIALOGPOST noch im Anschriftenfenster verwenden will, dass man dann die Grundform 'mit Text' eben nicht mehr verwenden darf.

Verstehe ich das Merkblatt richtig, wenn die DIALOGPOST-Sendung per DV-Frankatur freigemacht wurde, dass nun nur noch die 2. Alternative möglich ist, da ja üblicherweise im Fall einer eingedruckten DV-Frankatur im Anschriftenfeld, zusammen mit der textlichen DV-Freimachungsangabe eigentlich ja immer auch standardmäßig der 'Hinweis auf die Deutsche Post' (und die Sendungsart?) erscheint / erscheinen muss? Oder gibt es jetzt die DV-Frankatur-Zeile ohne Wort-Bild-Marke der Deutschen Post bzw. Produktbezeichnung im Anschriftenfeld?

Hier als Beispiel eine überholte, nicht mehr durch das Merkblatt von Oktober 2020 abgedeckte, Form - mit Doppelangabe der Produktbezeichnung und dem Hinweis auf die Deutsche Post in der Frankierwelle und zusätzlich im Anschriftenfeld, hier in Verbindung mit dem Zusatz "ALLEMAGNE Port Payé" für einen optionalen internationalen Versand:



BADER Großversand, 75172 Pforzheim; "DIALOGPOST Standard bis 20g" (Produktschlüssel 90) mit DV-Frankatur zu 30 Cent; Kundennummer 5021351641; 14.04.2021.

Mal schauen, ob die beiden "1. Alternativformen" nun vielleicht auch mal im Posteingang auftauchen. Es lohnt sich immer mehr, in möglichst vielen Werbeadressdatenbanken zu erscheinen, sonst besteht das Risiko, dass man Änderungen zu leicht mal übersieht. Die Masse machts.

Vielleicht ist da der Beleg aus [#102] so eines? Aber leider ist die Adressierung hier nicht Teil der gezeigten Abbildung. Deshalb hier nochmals die dringende Bitte, bei DIALOGPOST-Sendungen grundsätzlich IMMER das Adressfeld mit zu zeigen, denn das was dort enthalten ist, sind integrale Bestandteile der korrekten Frankatur. Ausschnitte des Frankierwelle mit "Kundenbildchen" sind leider philatelistisch wenig bis überhaupt nicht aussagekräftig!

Franz-Josef,

hast Du ältere Versionen dieses Merkblattes gespeichert? Die alten Produktbroschüren der Post gehen leider nicht so ausführlich auf die Frankierwellenformgestaltungen ein. Die Links zu den Vorgängerversionen des Merkblatts laufen ja inzwischen ins Nichts.

Beste Grüße
Thomas
 
Ichschonwieder Am: 06.08.2021 12:21:54 Gelesen: 68500# 126 @  
Heute beim "Papierkörbe" leeren wieder 2 Dialogpost eingesammelt.

Bradford Exchange 63317 Rödermark und Erwin Müller 86647 Buttenwiesen



VG Klaus Peter
 
Araneus Am: 08.08.2021 10:25:53 Gelesen: 68367# 127 @  
@ DL8AAM [#125]

Es scheint also so, als ob ab dem Jahresende 2020 die DPAG die Formgestaltung der Frankierwelle komplett überarbeitet hat.“

Hallo Thomas,

ich verstehe nicht, wie du zu dieser Schlussfolgerung gelangt bist. Der von dir zitierte Satz " Falls Sie die Produktbezeichnung oder den Hinweis auf die Deutsche Post bereits im Anschriftenfeld integriert haben, können Sie die folgenden Varianten nutzen" stand fast identisch bereits 2007 in dem Merkblatt: „ Falls Sie bereits die Produktbezeichnung oder den Hinweis auf die Deutsche Post im Anschriftenfeld integriert haben, können Sie die folgenden Varianten nutzen“. Ich sehe da auf Seiten der Deutschen Post keine Änderung.

Ich denke, das Wort „können“ bietet Alternativen, schreibt sie aber nicht vor. Sonst stände dort „müssen“ oder zumindest „sollen“. In der alten wie in der neuesten Auflage des Merkblatts heißt es klar: „ Grundsätzlich gilt: Alle Bestandteile des Frankiervermerks müssen auf der Aufschriftseite erscheinen (Frankierwelle, Produktangabe, Hinweis auf Deutsche Post). Wenn Sie diese Grundregel beachten, sind Sie in der Gestaltung des Frankiervermerks flexibel.“ Mit dieser Flexibilität ist meines Erachtens auch der von dir gezeigte Beleg der Firma Bader durch das Merkblatt abgedeckt.

Die Deutsche Post bietet aktuell folgende Varianten der Frankierwelle für Dialogpost als Grafik zum Download an [1]. Ob die Auswahl in der Vergangenheit kleiner war, kann ich nicht sagen.



Da die Entscheidungsträger bei der Gestaltung des Versandumschlags in der Regel wohl andere sind als bei der Freimachung, kann ich mir vorstellen, dass die Grafiker oder die Druckerei sicherheitshalber häufig auf den kompletten Frankiervermerk zurückgreifen und es so zu den (überflüssigen) Doppelangaben kommt.

Für DV-Freimachungen gilt [2]: „ Der DV-Freimachungsvermerk (…) besteht aus der Leistungsmarke „Deutsche Post“ mit Posthorn, der festen Kennung „DV“, der Angabe von Datum, dem Sendungsentgelt, dem Matrixcode und ggf. der Produktbezeichnung. Weiterer Bestandteil des Frankiervermerks ist die Frankier-ID.“ Bei gewöhnlichen Briefsendungen entfällt die Angabe der Produktbezeichnung. Auch hier hat es in den letzten Jahren keine Änderungen gegeben. Die Frankierwelle ist hier grundsätzlich unnötig und nur „ für die Gestaltung der Frankierzone eine attraktive Option“ [3].

Zu deiner Frage „ Oder gibt es jetzt die DV-Frankatur-Zeile ohne Wort-Bild-Marke der Deutschen Post bzw. Produktbezeichnung im Anschriftenfeld?“ muss die Antwort also wohl lauten: „Im Prinzip nein“. Aber da bei der Post nichts unmöglich ist, gibt es auch hier – allerdings seltene – Ausnahmen, wie das folgende Beispiel der Firma Segmüller aus dem Jahr 2018 zeigt. Hier fehlen dir Leistungsmarke „Deutsche Post“ mit Posthorn sowie die Produktbezeichnung im DV-Freimachungsvermerk. Diese Angaben stehen zwar bei der Frankierwelle, trotzdem entspricht das meiner Einschätzung nach nicht den Vorgaben der Deutschen Post.



Dein Hinweis auf den gezeigten Beleg im Beitrag [#102] ist im Prinzip richtig, jedoch bezweifele ich, dass es sich bei dem gezeigten Beleg um eine Dialogpost gehandelt hat. Ein besseres Beispiel ist die Abbildung in Beitrag [#82]. Zwar ist auch hier keine Dialogpost erkennbar, da auch dieser Beleg nur unvollständig abgebildet ist. Ich kann aber zwei vollständige Belege zeigen, die deutlich machen, dass hier das Weglassen der Produktbezeichnung bei der Frankierwelle sinnvoll war. Im November 2019 versandte der DJH-Hauptverband die Beitragsrechnungen für das Jahr 2020 als Brief. Im Dezember 2019 wurden dann die Mitgliedsausweise für das Jahr 2020 versandt, dieses Mal als Dialogpost. Für beide Sendungsarten konnten dieselben Umschläge verwendet werden, da die Frankierwelle hierzu keine Aussage macht. (Im Jahr 2020 war der Versand der Mitgliedsausweise als Dialogpost nicht mehr zulässig.)




Deinen Appell, hier möglichst vollständige Dialogpost-Belege zu zeigen, kann ich nur unterstreichen. Die gezeigten Beispiele machen deutlich, dass eine sinnvolle Interpretation und philatelistische Einordnung sonst oft gar nicht möglich ist.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/de/f/frankierwelle/downloads.html
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/DV-Freimachung/dp-handlingbroschuere-dv-freimachung-042021.pdf , Seite 31
[3] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/F_f/frankiervermerk/dp-frankiervermerk-merkblatt-202010.pdf , Seite 4
 
DL8AAM Am: 08.08.2021 14:37:43 Gelesen: 68343# 128 @  
@ Araneus [#127]

Besten Dank Franz-Josef,

stand fast identisch bereits 2007 in dem Merkblatt:

genau deshalb meine Frage nach alten Merkblattvarianten, denn in meinen Beständen findet sich nur die Produktbroschüren der DPAG.

Ich kannte bisher eben nur diese, das war meine "Bibel", und dort wurde in den letzten Jahren ausschliesslich nur die allgemeine Grundform der Frankierwelle beschrieben. Aufgefallen ist mir das nun nur, da ich erst im Laufe diesem Jahres ERSTMALS, diese gekürzte Alternativform gesehen habe. Und ich habe nach Deiner letzten Antwort zwei Kisten mit DIALOGPOST-Sendungen der letzten Jahre durchgeschaut. Wenn eine Welle in der Frankierzone eingedruckt war, dann im Prinzip immer nur (mit 1-2 Ausnahmen, die für mich damals nur ein "Grafikfehler" waren) die "DIALOPG Ein Service der .... " Variante. Seit ein paar Monaten ist die Quote inzwischen auf weit unter 50:50 gefallen. Sogar von gleichen Absendern, 2020 "Grundform", nun eine Alternativform. Vielleicht hat sich ja erst jetzt bei den Grafikern rumgesprochen, dass es alternative Formen gibt - oder die Post hat diese Möglichkeiten seinen "zertifizierten" Lettershops gegenüber, expliziet kommuniziert oder sogar gezielt beworben. Die unnötigen Doppelnennungen hatten mich schon immer "optisch" bzw. "grafisch" gestört, vielleicht ist der Ausweg den Lettershop-Grafikern nun endlich auch bewusst (mitgeteilt) geworden?

Nochmals Danke,

beste Grüße
Thomas
 
DL8AAM Am: 09.08.2021 19:03:10 Gelesen: 68292# 129 @  
@ Araneus [#127]

Nochmals vielen Dank Franz-Josef, insbesondere für die älteren Ausgaben des Merkblatts.

Übrigens, im Gegensatz zu Deinem oben gezeigten Beispiel, geht es auch anderes herum, d.h. "unnötige Doppelangabe" (DIALOGPOST und Leistungsmarke „Deutsche Post“), dafür wurden im Gegenzug dann einfach die textlichen Angaben zur DV-Freimachung im Adressfeld "vergessen", obwohl der Matrixcode so eine DV-Frankatur nahelegt ;-) Das ist kein entgeltleerer (statischer) Matrixcode aus dem Bereich Premiumadress.



Galerie Mensing, 59069 Hamm-Rhynern; "DIALOGPOST Karte - Premiumadress BASIS" (Produktschlüssel 9402) mit DV-Frankatur zu 28 Cent; Kundennummer 5014743576; 06.07.2021.

Beste Grüße
Thomas

Post-Unternehmen: DEA
Frankierart: 08
Version Produkte/Preise: 48
Kundennummer: 5014743576
Frankierwert: 0,28 Euro
Einlieferungsdatum: 06.07.2021
Produktschlüssel: 9402
laufende Sendungsnummer: 00001115
EDS-Nummer: 0
Ankündigung Datenelement: 01
PREMIUMADRESS-ID: 001
 


 

Araneus Am: 09.08.2021 20:48:17 Gelesen: 68271# 130 @  
@ DL8AAM [#129]

Hallo Thomas,

DV-Freimachung zeichnet sich durch bestimmte vertraglich geregelte Arten der Abrechnung, Herstellung und Dokumentation der Sendungen durch kundeneigene DV-Anlagen aus und wird als eigenständige Frankierart ( Frankierart 18) von der Deutschen Post geführt.

Der von dir gezeigte Beleg weist die Frankierart 8 auf, die im PREMIUMADRESS-Handbuch der Deutschen Post ([2], Seite 57) als „Vermerk PREMIUMADRESS“ bezeichnet wird. Diese Frankierart lässt allerdings einige Fragen offen.

Der Datamatrixcode bei Premiumadress ist ja dazu da, der Post mitzuteilen, was bei Umzug, Unzustellbarkeit usw. mit der Sendung geschehen soll. Die Post-Broschüre „Maschinenlesbare Freimachungsvermerke - Teil 8: Premiumadress“ [2] schreibt dazu:

Der hier beschriebene Vermerk stellt keinen Frankierwert dar und dient ausschließlich zur Datenübergabe für PREMIUMADRESS. Frankierarten mit Wert können demnach Dialogpost mit Frankierwelle, Absenderfreistempelung, Absenderstempelung, Plusbrief oder auch Geschäftspost der Deutschen Post (Postsache) sein. Für Dialogpost gilt dieses Layout als verkürzter Frankiervermerk und kann auf Wunsch auch ohne Frankierwelle genutzt werden. ([2], Seite 3)

Da alle anderen genannten Frankierarten ausgeschlossen werden können, bleibt hier nur die Frankierart „Dialogpost mit Frankierwelle“ übrig. Hierbei wird meines Wissens das Entgelt – anders als bei der DV-Freimachung - bei Einlieferung fällig.

Unklar ist mir, welche Bedeutung der im Datamatrixcode angegebene „Frankierwert“ hat. Vermutlich dient er nur der Berechnung des zu zahlenden Entgelts und nicht direkt zur Entrichtung des Entgelts – und hierin liegt meines Erachtens der Unterschied zur DV-Freimachung. Klare Aussagen dazu habe ich bisher nirgendwo gefunden, und ich wäre für eine entsprechende Aufklärung dankbar.

Bei einer Freimachung durch Postwertzeichen, Absenderfreistempelabdruck, Plusbrief und Postsache ist hier übrigens ein Frankierwert von 0,00 einzusetzen ([2], Seite 11).

Dass auch bei der Frankierart PREMIUMADRESS die Frankierwelle ohne zusätzliche Texte genutzt werden kann, zeigt der folgende Beleg der Firma „Württembergisches Auktionshaus GmbH“ in Stuttgart aus dem März 2021:



Postunternehmen: DEA
Frankierart: 8 - PREMIUMADRESS (28 oder 42 Byte)
Version Produkte/Preise: 48
Kundennummer: 5115154672
Frankierwert: 0,30€
Einlieferungsdatum: 12.03.2021
Zusatzleistung/Variante: BASIS
Produktschlüssel: 9191
Produkt: Dialogpost Standard bis 20g Premiumadress
laufende Sendungsnummer: 7375
 

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Premiumadress/downloads/dp-premiumadress-handbuch-01-2021.pdf
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Premiumadress/downloads/dp-mlfvm-8-Premiumadress.pdf
 

DL8AAM Am: 09.08.2021 22:07:55 Gelesen: 68261# 131 @  
@ Araneus [#130]

Hallo Franz-Josef,

Unklar ist mir, welche Bedeutung der im Datamatrixcode angegebene „Frankierwert“ hat. Vermutlich dient er nur der Berechnung des zu zahlenden Entgelts und nicht direkt zur Entrichtung des Entgelts – und hierin liegt meines Erachtens der Unterschied zur DV-Freimachung. Klare Aussagen dazu habe ich bisher nirgendwo gefunden, und ich wäre für eine entsprechende Aufklärung dankbar.

Das ist genau mein Problem. Für mich galt die Angabe eines echten "Frankiertwerts" immer als Zeichen, dass das Entgelt eben über diese postzerfifizierte Software abgerechnet wird und nicht erst über die separaten Einlieferungslisten. Zumal auch die richtigen Produktschlüssel angegeben werden. Nach meiner Idee, wird der Frankierwert automatisch durch die Auswahl des jeweiligen Produktschlüssels bestimmt und nach der Ausweisung im "AFS" in der entsprechenden Höhe dem Kundenkonto "belastet". Wenn über die Software keine direkte Belastung bzw. Abrechnung stattfinden soll, würde ich hier den Wert 0,00 erwarten, wie bei den Matrixcodes aus dem Bereich Pressepost. Sonst könnte ich hier keine "logische Linie" erkennen. Wobei, wer sagt, dass es eine durchgehende Linie gibt. ;-)

Den Satz "Der hier beschriebene Vermerk stellt keinen Frankierwert dar und dient ausschließlich zur Datenübergabe für PREMIUMADRESS." verstand ich so, dass hier die frankierwertfreien PREMIUMADRESS-Details in den bestehende Matrixcode der DV-Frankatur eingearbeitet werden (oder im Fall des [statischen], ebenfalls frankierwertfreien, "PREMIUMADRESS Label" zusätzlich eingedruckt werden).

Ich bin ein wenig verwirrt. ;-) Wenn auf der Sendung selbst, ein direkter Frankierwert angegeben wird, sah ich dieses als Frankatur an und nicht nur als reine informative Zusatzangabe.

Beste Grüße
Thomas
 
Araneus Am: 10.08.2021 15:59:09 Gelesen: 68196# 132 @  
Frankiervermerk bei Premiumadressversand

Neben der DV-Freimachung wird bei Dialogpost häufig die Frankierart 8 (PREMIUMADRESS) verwendet (siehe Beiträge [#129], [#130], [#131] auf dieser Seite). Der Frankiervermerk für die Versandart PREMIUMADRESS enthält - anders als bei der DV-Freimachung - keine Klartext-Angabe zum Entgelt. Aber auch hier gibt es Vorgaben der Deutschen Post zur Gestaltung des Frankiervermerks (siehe [1], Seite 4):



Auch hier findet man wieder Belege, die von der Norm abweichen. Bei der folgenden Dialogpost-Karte vom Juli 2021 fehlen im Frankiervermerk sowohl der Schriftzug "Deutsche Post" mit Posthorn als auch der Text "Dialogpost". Die Frankierwelle ist hier zwar komplett, diese Variante dürfte allerdings nicht den Vorgaben entsprechen, wurde von der Post aber zumindest geduldet.



Postunternehmen: DEA
Frankierart: 8 - PREMIUMADRESS (28 oder 42 Byte)
Version Produkte/Preise: 48
Kundennummer: 5053606032
Frankierwert: 0,28€
Einlieferungsdatum: 09.07.2021
Zusatzleistung/Variante: BASIS
Produktschlüssel: 9402
Produkt: Dialogpost Karte Premiumadress
 


Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Premiumadress/downloads/dp-mlfvm-8-Premiumadress.pdf
 

DL8AAM Am: 10.08.2021 23:48:59 Gelesen: 68124# 133 @  
@ Araneus [#132]

Die Frankierwelle ist hier zwar komplett, diese Variante dürfte allerdings nicht den Vorgaben entsprechen, wurde von der Post aber zumindest geduldet.

Das verstehe ich nicht, bin nun noch verwirrter. Dabei dachte ich nach Deiner Info das Prinzip verstanden zu haben. ;-)

Wenn bei der Frankierart 8 (im Gegenssatz zu 18) keine echte DV-Frankatur vorliegt, dann dient der Matrixcode ja nur der Funktionalität für das Produkt Premiumadress, dann befindet sich die Frankatur selbst ja nur in der Frankierwelle und für diese sind alle Vorgaben "Angabe des Wortes DIALOGPOST" und die "Leistungsmarke 'Deutsche Post' mit Posthorn" erfüllt (da die Komplettversion gewählt wurde).

Das sollte doch dann ähnlich sein, wie bei "einfachen" DIALOGPOST-Sendungen, bei denen sich nichts weiter außer der Adressierung im Fenster befindet. In diesen Fällen reicht dann ja die vollständige DIALOGPOST-Frankierwelle auch aus. Der Zudruck des Matrixcodes (im optischen DV-Design) ist hier (Frankierart 8) ja nur eine "Zweckentfremdung" der "DV-Software", um die Premiumadressdetails irgendwie auf dem Umschlag bzw. in das System zu bringen. Als Ersatz für das sogenannte (statische) "Premiumadress-Label" mit kleinem Matrixcode.

Das Ärgerliche an dieser Art Postregelungen bzw. der Handlingsvorgaben ist, dass wir versuchen müssen, das Pferd von der anderen, von beschreibenden Seite, rückwirkend aufzuzäunen. Für den Praktiker, der das Mailing produziert, stellen sich diese Fragen so herum ja nicht. Der arbeitet die Reihenfolge A-B-C-...-X-Y-Z ab, wir aber müssen versuchen von Z zurück auf das richtige A rückschliessen zu können, und dass dann auch noch immer vollständig zu verstehen. Verschärfend kommt hinzu, wenn der Praktiker an einer für ihn "unbedeutenden" kleinen Kreuzung falsch abgebogen ist. Für uns bedeutet das dann aber "Raten" und bringt die Gefahr mit sich, sich komplett zu verirren.

Aber das alles kann auch spannend sein. ;)

Beste Grüße
Thomas
 
al-lu Am: 11.08.2021 07:13:55 Gelesen: 68096# 134 @  
@ DL8AMM [133]

Das ist ja der Reiz eines Sammelgebiets, Abweichungen festzustellen und die nach gründlicher Recherche auf PhilaSeiten vorzustellen.

Im Handbuch PREMIUMADRESS, Ausgabe 12/2019, wird auf Seite 22 der korrekte Vermerk, der mit der Frankierwelle kombiniert werden soll, abgebildet.



Der in [#132] gezeigte Beleg weicht davon eben ab.

Schöne Grüße
Albrecht
 
Araneus Am: 11.08.2021 11:17:10 Gelesen: 68078# 135 @  
@ DL8AAM [#133]

Der Zudruck des Matrixcodes (im optischen DV-Design) ist hier (Frankierart 8) ja nur eine "Zweckentfremdung" der "DV-Software", um die Premiumadressdetails irgendwie auf dem Umschlag bzw. in das System zu bringen

Hallo Thomas,

das sehe ich anders. Ein Datamatrixcode wird nicht irgendwo platziert, sondern ist Bestandteil eines sogenannten „ Maschinenlesbaren Freimachungsvermerks“. Solche Freimachungsvermerke findet man bei DV-Freimachungen, Premiumadress und Pressepost. Für diese Freimachungsvermerke gibt es strikte Vorgaben (z.B. hinsichtlich Schriftgrößen, Zeilenabständen, Anordnung einzelner Elemente usw.) [1].

Und zu den Bestandteilen des maschinenlesbaren Freimachungsvermerks PREMIUMADRESS gehört die „ Bildmarke Logo Deutsche Post“. „ Die Erkennungsmerkmale bestehen aus dem Schriftzug Deutsche Post und dem Posthorn. Das gesamte Logo ist als Grafik einzubinden, auch der Schriftzug. Daher ist für den Schriftzug keine Schrift definiert. Die Grafik ist als eps-Datei bei Serviceteam Premiumadress erhältlich.“ ([1], Seite 5).

Meine Schlussfolgerung daraus: Der maschinenlesbare Freimachungsvermerk PEREMIUMADRESS beinhaltet die Aussagen der Frankierwelle, sodass diese aus postalischer Sicht verzichtbar ist. „ Für Dialogpost gilt dieses Layout als verkürzter Frankiervermerk und kann auf Wunsch auch ohne Frankierwelle auf dem Umschlag oder Aufschriftzettel genutzt werden.“ ([1], Seite 7). So ähnlich steht es ja auch in dem von Albrecht im Beitrag [#134] gezeigten Dokument.

Umgekehrt heißt das aber nicht, dass die Angaben der Frankierwelle Teile des maschinenlesbaren Freimachungsvermerks ersetzen können. Für normale Dialogpost ist es egal, ob die Angabe „Dialogpost“ und der Text „Deutsche Post“ bei der Frankierwelle oder im Anschriftenbereich zu finden ist. Bei der Verwendung des maschinenlesbaren Freimachungsvermerks PREMIUMADRESS gehören diese Angaben nach meinem Verständnis auf jeden Fall dorthin.

Ich gebe dir völlig recht, dass es schwierig und ärgerlich ist, dass man als Laie den Informationen der Post hinterherläuft und Änderungen oft erst im Nachhinein bemerkt. Die Versender wenden in der Regel einfach ihre Software an, die von der Post oder anderen Firmen angeboten und aktuell gehalten wird. Klare Informationen benötigen nur die Softwareentwickler.

Philatelie heißt aber eben nicht nur Sammeln, sondern auch Aufspüren von Abweichungen und Besonderheiten und Versuchen, diese zu erklären. Das erfordert manchmal aufwändige Recherchen, aber auch den Austausch und die Diskussion mit Sammlerkollegen und –kolleginnen. Dafür schätze ich die Philaseiten. Und spannend ist es allemal.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] Broschüre „Maschinenlesbare Freimachungsvermerke - Teil 8: Premiumadress - Gestaltung, Varianten und Inhalte - Version 1.1.5 - 20.08.2018“ https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Premiumadress/downloads/dp-mlfvm-8-Premiumadress.pdf
 
DL8AAM Am: 11.08.2021 16:20:00 Gelesen: 68052# 136 @  
@ Araneus [#135]

Umgekehrt heißt das aber nicht, dass die Angaben der Frankierwelle Teile des maschinenlesbaren Freimachungsvermerks ersetzen können. Für normale Dialogpost ist es egal, ob die Angabe „Dialogpost“ und der Text „Deutsche Post“ bei der Frankierwelle oder im Anschriftenbereich zu finden ist. Bei der Verwendung des maschinenlesbaren Freimachungsvermerks PREMIUMADRESS gehören diese Angaben nach meinem Verständnis auf jeden Fall dorthin.


Vielen Dank Franz-Josef für obige Deine Antwort.

Sobald bei einer DIALOGPOST-Sendung das Produkt PREMIUMADRESS hinzugebucht wird, die Regeln der normalen Standard-Freimachungsvermerke für DIALOGPOST nicht mehr (vollständig) angewendet werden können, die ja besagen, dass wenn eine vollständige DIALOGPOST-Frankierwelle verwendet wird, der zusätzliche (doppelte) Eindruck der Sendungsart und der Bildmarke im "Fenster" entfallen kann. Das heisst also, sobald PREMIUMADRESS hinzugebucht wird und die vollständige Frankierwelle eingedruckt ist, diese beiden Elemente trotzdem wieder doppelt (im Fenster) erscheinen müssen.

Diese Deine Interpretation ist, wenn man die MLFVM 8 alleine für sich betrachtet, vollkommen durch dieses Regelwerk abgedeckt.

Wenn man aber die MLFVM 8 im Kontext aller anderen Handlingsregeln betrachtet, macht dieser "Element-Doppeleindruck" doch keinen Sinn mehr, zumindest "falls" die verschiedenen Regelwerke überhaupt in einem gemeinsamen "Sinnzusammenhang" gedacht sind. Falls es eine übergeordnete "Linie" gibt. Womöglich stehen hinter den verschiedenen "Produktabteilungen" der DPAG verschiedene (Regel-) Entwicklergruppen, die sich hierzu nicht tiefgründig genug koordieren? Für die Post dürfte es im wesentlichen eher nur um die Entgeltsicherung und die korrekte automatisierte Behandlung der Sendungen gehen. Da haben rein optische Feinheiten u.U. vielleicht keine so hohe Koordinierungsprioritäten. Vielleicht tut sich hier ja aktuell auch etwas bei der Post, denn die (schon lange theoretisch möglichen) "Alternativformen" der normalen DIALOGPOST-Frankierwellen tauchen in den letzten Monaten (bei mir) nun sehr viel häufiger im Posteingang auf (falls das 'bei mir' kein blosser Zufall sein sollte).

Insbesondere sollten doch auch die eingesetzten Softwaren der Anbieter von der DPAG "abgenommen" sein? Die Frage ist nur, wie tief diese Prüfung durchgeführt wird. Gut möglich das auch hier eher nur auf die Entgeltsicherung und die korrekte automatisierte Behandlung der Sendungen geprüft wird. Vielleicht hat der Post-Softwareprüfer auch die normale DIALOGPOST-Frankatur-Regeln vorliegen gehabt und in diesen steht ja, dass es reicht, wenn die beiden Elemente "irgendwo" erscheinen (in der Frankierzone oder im "Adressfenster"). Ansonsten ist es eigentlich schwer vorstellbar, dass in Kombination so eine irreguläre "Abwahl" bestimmter (Zwangs-) Elemente überhaupt möglich ist. So eine Software sollte doch eigentlich entsprechend "narrensicher" gehalten sein, dass jeder Lettershop-Mitarbeiter, ohne Spezialschulung in den nachgeordneten (Grafik- und IT-) Feinheiten, damit ein fehlerfreies Mailing erzeugen werden kann. Ebenso muss eigentlich auch der annehmende (Aushilfs-) Mitarbeiter im Briefzentrum der verwendeten und "postgeprüften" (Fremd-) Software vertrauen können, eben auch ohne besondere Spezialschulungen.

Vielleicht macht sich ja auch die Post über unsere philatelistischen "Nebenschauplatz-Feinheiten-Fragen" überhaupt keinen Kopf? Vielleicht passt ja auch nur unsere traditionelle Herangehensweise nicht mehr zwingend immer zur Arbeitsweise der (privatisierten) Post? :-) Vielleicht hinterfragen wir etwas, hinter dem nichts wirklich hinterlegt ist? Ich hoffe nicht, aber oftmals erscheint es mir inzwischen so (...).

Wir sind uns aber jetzt immer noch einig (Deine [#130]-Richtigstellung auf mein [#129]-Missverständnis), dass der Matrixcode der "maschinenlesbaren PREMIUMADRESS-Freimachungsvermerke" mit der Frankierart 8 (statt 18), trotz Hinterlegung eines Frankierwertes im Matrixcode, keine abrechnende (bzw. philatelistische) Frankiereigenschaft beschreibt? Dass die Frankatureigenschaft in der Frankierwelle (in der Frankturzone) bzw. im verkürzten Frankiervermerk (im Fenster) steckt? Eine echte Frankiereigenschaft im Matrixcode liegt also nur bei der Freimachungsart 18 (d.h. bei zusätzlicher textlichen Angabe der DV-Details) [mit] vor?


Mit (immer noch teilverwirrten-) besten Grüßen
Thomas
 
Ichschonwieder Am: 13.08.2021 10:33:13 Gelesen: 67851# 137 @  
DIALOGPOST der Firma GEFRO GMBH & Co.KG 87700 Memmingen



Klaus Peter
 
Araneus Am: 14.08.2021 21:40:00 Gelesen: 67737# 138 @  
Postwerbung in der Frankierzone

Damit Briefsendungen maschinell gelesen werden können, teilt die Deutsche Post die Aufschriftseite für alle Briefsendungen in fest definierte Zonen ein [1]. Eine dieser Zonen ist die Frankierzone. Für Sendungen im Standardformat gilt: „ Die Frankierzone befindet sich auf der Aufschriftseite in der rechten oberen Ecke der Sendung. Sie ist ab dem rechten Rand 74 mm lang und ab dem oberen Rand 40 mm breit.“ ([1], Seite 22)

In dieser Frankierzone ist beispielsweise die Frankierwelle unterzubringen. Die Gestaltung dieser Fläche unterliegt strikten Vorgaben. "Die Frankierzone ist darüber hinaus sonstigen postalischen Vermerken sowie weiteren Servicehinweisen der Deutschen Post vorbehalten." ([1], S. 22) Dass diese Fläche genutzt wird, um dort (bezahlte) Werbung für die Deutsche Post unterzubringen, ist ungewöhnlich. Aber vielleicht wertet die Post das als "sonstigen postalischen Vermerk".

Das folgende Bild zeigt als Beispiel einen Ausschnitt aus einem Dialogpost-Selfmailer der Firma Bonprix vom Juni 2021.



Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/automationsfaehige-briefsendungen-2020.pdf
 
Ichschonwieder Am: 16.08.2021 13:22:41 Gelesen: 67541# 139 @  
Dialogpost der Firma "GALERISTA" aus 81316 München im August 2021



Klaus Peter
 
Ichschonwieder Am: 27.08.2021 09:37:06 Gelesen: 67036# 140 @  
DIALOGPOST einer Firma BKI



Klaus Peter
 
Ichschonwieder Am: 05.09.2021 21:40:45 Gelesen: 66646# 141 @  
Heute wieder 3 Belege DIALOGPOST FRANKIERSERVICE - Welle auf auf Werbebildern.

1. unbekannt
2. PAYBACK
3. Fa. cardsandimage 48163 Münster. Übrigens auch ein sehr schöner Zollstock mit Werbung der Prüfgesellschaft ... Bernburg






VG Klaus Peter
 

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