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Thema: Kaufnachweise / Herkunftsnachweise bei Auktionslosen
10Parale Am: 09.06.2016 22:38:25 Gelesen: 5502# 1 @  
Ich bringe gerade Ordnung in meine Rechnungen aus Käufen beim gewerblichen Briefmarkenhandel. Ich habe bislang kreuz und quer bei vielen bekannten und weniger bekannten Auktionshäusern und Internetplattformen gekauft.

Das Auktionshaus Christoph Gärtner und auch Veuskens sind Auktionshäuser bei meinen Rechnungen, welche eine Losbeschreibung darin aufführen. Alle anderen Auktionshäuser belassen es bei der Nennung der Losnummer.

Es ist doch schön für uns Sammler, wenn wir ausführen können: "diesen Bogen habe ich bei Gärtner gekauft" o.ä. Natürlich lässt sich das auch beweisen, wenn man die Losnummer im dazugehörigen Katalog nachweisen kann (falls vorhanden). Dies ist aber manchmal nicht immer so einfach, unter Umständen muss man eine philatelistische Bibliothek aufsuchen, um im Katalog nachzuschauen.

In einem anderen Bereich ist von Provenienz und Kulturgüterschutz die Rede. Natürlich dürfte der Hinweis: "Diese Marke habe ich bei Schlegel gekauft" keine Provenienz begründen, eher der Hinweis: "Diese Marke gehörte einst zur Sammlung von Tapling, Fürst Carol oder E. Cohen".

Ich fände es schön, wenn die Auktionshäuser und Händler zumindest bei Einzellosen und einer überschaubaren Anzahl von Losen auf der Rechnung auch kurz beschreiben, was sie verkaufen.

Liebe Grüße

10 Parale

Liebe Grüße


 
Benjamin Voigt Am: 10.06.2016 09:04:41 Gelesen: 5441# 2 @  
@ 10Parale [#1]

Ist zwar konfortabel, aber eigentlich nicht notwendig.

1. Die meisten (fast alle) Auktionshäuser haben Beschreibungen auf ihren Loskarten stehen. Wenn einem jetzt wichtig ist, was habe ich bei wem gekauft, kann er sich ja einfach Loskarte mit Rechnung abheften, wenn man findet die Loskarten tragen zu sehr auf, dann kopiert man sich diese.

2. Wenn die Losbeschreibung bei einem Einzellos zu lang wird, dann wird so eine Rechnung für 5 EINZEL-Lose irgendwann 3- und mehr Seiten lang.

3. Alternative: Man kann sich die Losbeschreibung aus dem Internet ausdrucken und ebenso an die Rechnung heften.

Das ist dann natürlich Arbeit für einen selbst, aber m. E. reicht es aus, wenn auf der Rechnung die Auktionsnummer und die Losnummern mit Zuschlagspreis stehen hat.

Dies ist aber nur meine bescheidene Meinung.

Beste Grüße

Benjamin
 
nightdriver Am: 10.06.2016 11:32:07 Gelesen: 5382# 3 @  
Tragfähige Gründe gegen die - m.E. auch steuerrechtlich gebotene - vollständige Rechnungstellung wurden nicht genannt.

Wo ist das Problem, wenn die Rechnung drei- oder auch zehnseitig wird? Das lässt sich ja auch durch EDV lösen, sodass letztlich "nur" mehr Papier und Porto anfielen, die Rechnungen dann aber für den Erwerber rechtssicher (insbesondere auch bei Vorsteuerabzug der USt) sind.
 
drmoeller_neuss Am: 10.06.2016 11:42:56 Gelesen: 5373# 4 @  
@ nightdriver [#3]

Ich verstehe nicht Euer Problem. Auf dem Aldi-Kassenbon steht doch auch nur "Thunfischsalat" und nicht "Thunfischsalat, Schale, 200g, Fischeinwaage 160g, mindestens haltbar bis ..." Trotzdem wird das vom Finanzamt anerkannt, auch wenn man einen Laptop beim Discounter kauft.

Wichtig ist die eindeutige Zuordnung des Loses zur Rechnung. Das ist mit der Losnummer gegeben.

Wer will, kann sich doch die entsprechenden Seiten aus dem Katalog heraustrennen und mit der Rechnung abheften. Oder wie Benjamin geschrieben hat, man heftet die Loskarte ab. Wer will kann auch noch den Versandumschlag aufbewahren. Es ist auch eine Frage des Anschaffungspreises. Für ein Los im vierstelligen Bereich würde ich etwas mehr Aufwand treiben als für ein 40-Euro-Los, das nicht mehr als ein gutes Abendessen gekostet hat.

Es gibt aber viele Sammler, die sich einfach an ihren Marken erfreuen, und die in das Album stecken und die Rechnung wegwerfen.
 
10Parale Am: 10.06.2016 19:08:17 Gelesen: 5305# 5 @  
@ drmoeller_neuss [#4]

"Auf dem Aldi-Kassenbon steht doch auch nur "Thunfischsalat" und nicht "Thunfischsalat, Schale, 200g, Fischeinwaage 160g, mindestens haltbar bis ..."

Ich habe kein Problem und mache auch kein Problem aus der Geschichte. Ich habe heute probehalber in einem Feinkostfachgeschäft Fisch gekauft und tatsächlich seht auf dem Bon auch nur: "Fisch Bedienung" und nicht "Bodenseefelchen 300 gramm".

War auch nur eine Feststellung beim Ordnen diverser Rechnungen. Da habe ich eine Rechnung von einem Auktionshaus und ich kann dem kein keine Marke zuordnen. Da hilft auch "Los 375" nicht viel. Bin ja auch selbst schuld. Muss halt kriminologisch vorgehen.

Nur noch mal ein persönliches Lob an die Auktionshäuser C.Gärtner und Veuskens. Da habe ich die Zuordnung sofort.

Ich mach es ja auch so wie Sie vorschlagen. Die Loskarte abheften, evtl. noch der schön gestaltete Versandumschlag und dann hat man das Ganze in einer Tüte.

10Parale
 
HWS-NRW Am: 10.06.2016 20:51:34 Gelesen: 5269# 6 @  
Hallo,

ich habe für alle umfangreicheren (auch finanziell gesehen) Sammlungen immer einen A5-Ordner erstellt, in dem alle wichtigen, zu dem Exponat gehörenden bzw. ersteigerten Lose, immer auch mit entsprechenden Abbildungen versehen, aufgelistet werden. So kann ich jederzeit oder halt beim Verkauf einer Sammlung den entsprechenden Wert der einzelnen Briefmarken und Belege zurück verfolgen und es eventuell auch an ein Auktionunternehmen weiter geben.

mit Sammlergruß
Werner
 
ligneN Am: 11.06.2016 10:06:03 Gelesen: 5196# 7 @  
Die größeren Auktionshäuser haben die Auktionen der Vergangenheit unter dem link "Archiv" online.

Über das Rechnungsdatum lässt sich die entsprechende Auktion ermitteln. Dann das .pdf der Auktion aufrufen, Losnummer = voila.

Ist das Los mit umfangreicher Beschreibung (Bogenposition, Beleg mit Portoaufschlüsselung o.ä.) = Loskarte aufheben, Beschreibung ausschneiden, dazustecken bzw. in Briefhülle einlegen...

Langjährige Sammler wissen in der Regel B-), warum sie etwas kaufen. Da findet man dann nur noch Kärtchen oder Bleistiftnotizen etwa: euro 247/2014. Bei ganz akribischen zusätzlich noch zB 255. Köhler #1277.

Schließlich: bevor man den entsprechenden Auktionskatalog entsorgt, entsprechende Katalogseite heraustrennen.

Sammler mit Platz und Auktionskatalogarchiv haben diese Probleme eh nicht.

Aussteller mit vielen hochwertigen Stücken, wo beim Wiederverkauf die Herkunft/Provenienz erforderlich ist, gehen vor wie HWS-NW. Da haben dann auch Atteste ihren Platz. Sonst wird bei der Nachlaßverwertung alles noch einmal geprüft...

Nette Geschichte dazu, vom Versteigerer berichtet:

"8 Monate nach der Versteigerung einer großen Deutschland-Generalsammlung ruft die Tochter des seligen Sammlers an, sie hätte einen dicken Ordner gefunden mit 'so blauen Formularen und Überschift Attest', ob das noch gebraucht werde. - So etwas wie eine Nachlaßverfügung gab es nicht. Anscheinend war der Verblichene abergläubisch. Die neuen Prüfkosten waren 4stellig. Und ja, der Mitarbeiter hatte bei Abholung extra danach gefragt. Erben wußten von nichts. Als Käuferservice hat man den Ordner übernommen und die Altatteste an die Kunden der ermittelbaren Lose nachträglich LosEs sei kein Einzelfall. Manche Erben würden erst nach Jahren fündig, da lässt man dann Rechersche/Weiterverteilen bei Durchschnittsware à la Satz Schwarzaufdrucke auch mal bleiben."

Die meisten Auktionskäufe tätigt immer noch der Handel. Der würde sich für 20seitige Rechnungen je mit Komplettbeschreibung 'schön bedanken'.

Abschließend: die Finanzämter erfassen An-/Verkäufe langjähriger Sammler bei den regelmäßigen Steuerprüfungen der Auktionen sowieso, auch über lange Zeiträume. Der Fiskus ist bei Inlandskäufen also eh informiert.
 
10Parale Am: 23.06.2016 22:41:36 Gelesen: 5052# 8 @  
@ ligneN [#7]

Ja, vielen Dank für die nützlichen Hinweise, auch an HWS-NRW [#7]. Ein wenig Recherche-Arbeit kann mühsam, notwendig und sinnvoll sein.

Habe bei meiner Aufzählung am Anfang die Firma Hadersbeck übersehen, auch dort beinhaltet die Rechnung eine gute Losbeschreibung.

Ich fände es einen guten Service, Losbeschreibungen mit in die Rechnung aufzunehmen, habe aber auch Verständnis für die Belassung der Losnummer(n).

Gerad habe ich eine Auktions-Rechnung archiviert, wo in fetten roten Buchstaben, gut zentriert, geschrieben stand:

Geben Sie bitte bei Bezahlung unbedingt Rechnungs- und Auktions-Nr. an

Sicherlich verständlich, nicht nur für die Buchhaltung, sondern auch für die Einlieferer von Auktionsmaterial. Andererseits, man stelle sich nur einmal vor, man hätte gerade viel Geld übrig und böte bei einer Auktion auf 250 verschiedene Lose und gewänne diese auch. Viel Spaß beim Sortieren!

Liebe Grüße

10Parale
 
Benjamin Voigt Am: 24.06.2016 06:52:41 Gelesen: 5011# 9 @  
@ 10Parale [#8]

Ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden, siehe Beispiel: Wenn ich auf einer 120. Auktion 240 Lose kaufe und die Rechnungsnummer 123456 habe, meine Kundennummer 98765 lautet, dann ist mein Überweisungstext: Auktion 120 KdNr. 98765 Rechnung 123456, das ist doch nicht aufwendig?

Meintest du das so wie im oberen Abschnitt, oder siehe folgender Abschnitt.

Hast du unter Auktionsnummer jetzt ggf. Losnummer verstanden? Das wäre nämlich nicht praktikabel, wenn z. B. jemand ein Zahlungsziel vereinbart und nach 12 Wochen bezahlt, ist ggf. schon eine erneute Auktion abgelaufen und Losnummern wiederholen sich ja.

Beste Grüße

Benjamin
 
sammler-ralph Am: 30.06.2016 13:05:31 Gelesen: 4880# 10 @  
Ich gehe wie folgt vor: Rechnung wird aufgehoben, zusätzlich klebe ich ein Bild aus dem Auktionskatalog (wenn verfügbar) dazu oder notiere noch weitere Angaben wie "PB 817 I b Altdorf 22.03.48" (fiktives Beispiel).

In meiner Sammlungsregistrierung, die ich einfach über EXCEL mache, steht dann bei der PB 817 I b: 67. Meiermüllerschulze-Auktion Nov. 2008, 340€.
 
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