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Thema: Stiftung Philatelie: BDPh benennt vier neue Kuratoren
Das Thema hat 84 Beiträge:
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Mentor Am: 03.11.2016 22:54:02 Gelesen: 45533# 60 @  
Kleine Zwischenfrage nebenbei.

Wenn ich das hier so alles so lese, frage ich mich ernsthaft, um was es den organisierten Philatelisten eigentlich geht.

Geht Briefmarken sammeln, sich mit Freude an der Philatelie treffen, seine Sammlung auszustellen oder anderen Sammlern zu präsentieren wirklich nicht ohne diesen zerfallenden Verband?

Raus da und alleine machen lassen. Sich die Freude am Sammeln und einer Sammlergemeinschaft wie sie z.B. auch hier im Forum längst entstanden ist zurück holen. Dass die Leistungen des Verbandes nicht wirklich gebraucht werden, ist hier bereits herausgestellt worden.

Also noch mal meine Frage. Wer braucht denn einen Verband wie den BDPh? Ach ja - Decker wer?

mit besten Grüßen
Hans
 
Richard Am: 07.12.2016 09:58:18 Gelesen: 44428# 61 @  
Änderungen bei der Bonner Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte

(Bonn/wm) Bei der vor wenigen Tagen in Bonn stattgefundenen Kuratoriumssitzung der Stiftung kam es zu zahlreichen personellen Veränderungen. Nachdem mit der Nachfolge des derzeitigen BDPh-Präsidenten Uwe Decker die Doppelfunktion von Kurator und Vorstand in einer Person aufgegeben worden war (Alfred Schmidt war in Folge als Kurator bestellt, Herr Bernatek als Vorstand), war es für die Stiftung nur logisch und folgerichtig, dass Holger Bartels von der Deutschen Post AG ebenfalls seine Doppelfunktion aufgibt. Bartels ist daher mit Wirkung zum 1. Dezember aus dem Kuratorium ausgeschieden, als Vorstand verbleibt er weiterhin.

Als seine Nachfolgerin ist Sieglinde Ostermeier, Abteilungsleiterin Kundendienst in der Niederlassung Philatelie in Weiden, mit Wirkung vom 2.12.2016 bestellt worden. Ferner hat Lutz Richter seinen Rücktritt als Kurator sowie als Kuratoriumsvorsitzender zum 31. Dezember 2016 erklärt. Als seine Nachfolgerin ist Claudia Schäfer, Vice President Abteilung 3234 Individualprodukte SNL Post Deutschland und Nachfolgerin von Lutz Richter als Abteilungsleiterin der Abteilung Partnermanagement Philatelie der Deutsche Post AG, Zentrale, mit Wirkung zum 1. Januar 2017 bestellt worden.

Zum Nachfolger von Lutz Richter als Kuratoriumsvorsitzender ist mit Wirkung vom 1. Januar 2017 Alfred Schmidt bestellt worden, womit der Kuratoriumsvorsitz wieder in die Hände des BDPh gelegt wurde.
 
Freier Friese Am: 07.12.2016 14:54:38 Gelesen: 44299# 62 @  
Die Pressemitteilung von "wm" ist nicht ganz korrekt. Tatsächlich handelt es sich bei der Berufung der Herren Schmidt ins Kuratorium und Bernatek in den Vorstand nicht um eine Nachfolge des derzeitigen BDPh-Präsidenten. Die Berufung von Nachfolgern für ihn lässt die Stiftungsverfassung nicht zu. Tatsächlich handelt es sich um die Zuwahl von Herrn Schmidt ins Kuratorium nach § 5 Abs. 4 und von Herrn Bernatek in den Vorstand nach § 10 Abs. 2 der Stiftungsverfassung.

Der Präsident des BDPh ist nach § 5 Abs. 2 d) bzw. § 10 Abs. 1 b) kraft Amtes Mitglied im Kuratorium und im Vorstand. Die Doppelfunktion ist also in der Verfassung verankert und kann nicht aufgegeben werden. Seine Amtszeit beginnt nach § 5 Abs. 6 mit der Annahme der Wahl zum Präsidenten und endet mit dem Ende seiner Amtszeit.

Somit hat das Kuratorium jetzt 11 und der Vorstand 3 Mitglieder. Der Sitz des Präsidenten des BDPh ist zur Zeit durch die sog. Abberufung (besser wohl als Aussperrung zu bezeichnen, da die Verfassung eine Abberufung gar nicht vorsieht) im Kuratorium und im Vorstand unbesetzt. Er könnte aber wieder von ihm eingenommen werden, wenn die Stiftungsaufsicht feststellt, dass die Abberufung verfassungswidrig war (wovor nach dem Wortlaut der Stiftungsverfassung auszugehen ist).

Vielleicht bemüht sich der neue Kuratoriumsvorsitzende (ab 1.1.2017) im Sinne eines guten Neuanfangs aber ja auch um die Beendigung des verfassungswidrigen Zustands in der Stiftung.

Der Verfasser der Pressemitteilung kann übrigens für die Unkorrektheit nichts, der Sachverhalt wurde auf der Stiftungs-Homepage falsch wiedergegeben. Und wer´s nicht glaubt, kann alles auf der genannten Homepage in der Stiftungsverfassung nachlesen.

Mal sehen, wie es weitergeht.
 
Richard Am: 14.05.2017 09:40:25 Gelesen: 41029# 63 @  
BDPh benennt neue Kuratoren der Stiftung Philatelie

BDPh - Am 28. April 2017 ist die 4-jährige Amtszeit der bisher vom BDPh benannten Kuratoren Dr. Eckart Bergmann, Franz Fischer, Dr. Heinz Jäger und Franz-Karl Lindner abgelaufen. Der BDPh hat mit Wirkung vom 29. April 2017 die Herren Rolf Behrens, Thomas Höpfner, Oswald Janssen und Werner Müller als Nachfolger benannt.

Gleichzeitig wurde eine außerordentliche Kuratoriumssitzung verlangt. Dabei stehen die finanziellen Angelegenheit der Stiftung und die rechtswidrigen gefassten Beschlüsse auf der Tagesordnung.

Es wird ebenso von Interesse sein, auf welcher Rechtsgrundlage die Herren Walter Bernatek und Alfred Schmidt Funktionen in der Stiftung ausüben und wen sie überhaupt vertreten. Entgegen der auf der Stiftungshomepage veröffentlichten Meldung, hat der BDPh zu keinem Zeitpunkt ihm zustehenden Rechte aufgegeben.
 
Richard Am: 26.05.2017 09:45:07 Gelesen: 40606# 64 @  
Alternative Wahrheiten bei der Stifung ? Welche vom BDPh berufenen Kuratoren sind im Amt ?

Seit 4 Wochen sind die neuen vom BDPh berufenen Kuratoren im Amt. Auf der Seite der Stiftung [1] sind aber noch immer die Namen der bisherigen ausgeschiedenen Kuratoren zu finden:

---

Mitglieder des Kuratoriums:

Für den Bund Deutscher Philatelisten e. V.:

Dr. Eckart Bergmann, Postfach 1308, 99303 Arnstadt
Franz Fischer, Karl-Marx-Str. 44, 04158 Leipzig
Dr. Heinz Jaeger, Turmringer Str. 228, 79539 Lörrach
Franz Karl Lindner, Westf.-Friede-Weg 21, 59494 Soest
Alfred Schmidt, Bornschestr. 10, 39340 Haldensleben (Kuratoriumsvorsitzender)

Für die Deutsche Post AG:

Oliver Brandes, Deutsche Post AG, Zentrale, 53250 Bonn
Sieglinde Ostermeier, Niederlassung Philatelie, Franz-Zebisch-Str.15, 92637 Weiden i. d. OPf.
Claudia Schäfer, Deutsche Post AG, Zentrale, 53250 Bonn

Für die Museumsstiftung:

Dr. Andreas Hahn, Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn

Für das Bundesministerium der Finanzen

Ministerialrat Wolfgang Schelenz, Leiter des Referats V B 6, Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin


---

Ist jetzt die Seite der Stiftung korrekt oder die Information auf der Seite des BDPh ? Welches ist die "alternative Wahrheit" ?

Was bedeutet rechtlich, wenn die vom BDPh abberufenen Kuratoren seit dem 28.4. Beschlüsse gefasst haben - es geht um zweistellige Vermögen bei der Stiftung - obwohl sie nicht mehr im Amt waren ?

Schöne Grüsse, Richard

[1] http://www.philatelie-stiftung.de/haus-der-philatelie/gremienbesetzung/kuratorium/
 
Peter Feuser Am: 26.05.2017 16:07:03 Gelesen: 40522# 65 @  
@ Richard

Es ist ungeklärt, ob der BDPh-Rumpfvorstand in der Frage der Bestellung der Stiftungskuratoren überhaupt beschlussfähig ist bzw. war.
 
Totalo-Flauti Am: 26.05.2017 16:12:10 Gelesen: 40517# 66 @  
Liebe Sammlerfreunde,

dass der Restvorstand des BDPh neue Kuratoren beruft, wirkt auf mich und auf meine Vereinsmitglieder sehr befremdlich. Trotz aller bei der Stiftung anscheinend vorherrschenden Mißstände, sehe ich jetzt auch kein Problem darin, noch ein wenig zu warten. Hier sollte doch erst mal auf den nächsten wirklich handlungsfähigen Vorstand aus Wittenberg (welches Team am Ende auch immer gewählt wird) gewartet werden. Für mich stellt sich doch eher die Frage, ob der jetzige BDPh-Vorstand überhaupt rechtlich wirksame Beschlüsse fassen kann. Was ich mit meinem menschlichen "Vereins-Bauch-Verstand " stark bezweifle. Die Situation ist doch derart verfahren, dass man wohl erst mal den Ball flach halten sollte und anstatt so mit ein paar Schnellschüssen aus der Hüfte das ganze Durcheinander neu zu befeuern. Wenn dann die Personalia beim BDPh feststehen, können diese dann mit allen Stiftungsmitgliedern zusammen die Stiftung ebenfalls wieder auf feste Füsse stellen. Das fände ich den richtigen Weg. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese Berufung von Seiten des BDPh zurück genommen würde. Dies würde für mich auch für ein demokratisches Grundverständnis sprechen und nicht der Versuch für irgend ein Festhalten an Positionen, die man dann am Ende noch mit schimpf und Schande eventuell verliert.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.
 
Peter Feuser Am: 26.05.2017 16:16:45 Gelesen: 40507# 67 @  
Hier einmal ein Zitat von nebenan. Forennutzer altsax schrieb vor kurzem:

"Bemerkenswert daran ist nicht nur, daß der Rumpfvorstand genau das tut, was von seiner Seite dem vorherigen Vorstand vorgeworfen worden war, nämlich kurz vor der Neuwahl noch eine Neubesetzung vorzunehmen. Offenbar kommt es immer darauf an, wer einen solchen "unfreundlichen Akt" vollzieht.

Die viel interessantere Frage ist die nach der rechtlichen Zulässigkeit dieser Benennung. Da es sich nicht um einen Vorgang des "laufenden Geschäfts" handelt, dürfte ein Beschluß des BDPh-Vorstandes über die Benennung der Kuratoren erforderlich sein. Der Rumpfvorstand ist aber bekanntlich nicht beschlußfähig.

Die Vermutung ist nicht abwegig, daß die Stiftung auf genau diesen Punkt hinweisen wird und die Neubesetzung bis zu einer juristischen Klärung nicht vornimmt."

 
Richard Am: 26.05.2017 16:44:47 Gelesen: 40484# 68 @  
@ Peter Feuser [#67]

Hallo Peter,

warum ist dann Alfred Schmidt als Vertreter des BDPh (lt. Seite der Stiftung) im Kuratorium ?

Zum damaligen Zeitpunkt bestand der Vorstand des BDPh auch nur aus 3 Personen.

Wer vom BDPh Vorstand hat ihn denn für das Kuratorium benannt ?

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 26.05.2017 16:55:04 Gelesen: 40481# 69 @  
Vielleicht wurde er vom Stiftungskuratorium bestimmt bzw. gewählt. BDPh-Mitglied ist er ja.

Oder die Homepage der Stiftung irrt.

In der Pressemitteilung der Stiftung vom 6.12.2016 heißt es hierzu:

"Als Nachfolger von Herrn Richter als Kuratoriumsvorsitzender ist mit Wirkung vom 1.1.2017 Herr Alfred Schmidt bestellt worden, womit der Kuratoriumsvorsitz wieder in die Hände des BDPh gelegt wurde."

Wir sollten die Angelegenheit hier nicht weiter verfolgen und überbewerten, sondern Wittenberg abwarten. Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass der BDPh-Präsident wegen seiner erfolgreichen beruflichen Neuorientierung, die ihn womöglich momentan stark in Anspruch nimmt, die ganze Sache nicht mehr so verkniffen sieht wie noch vor kurzem.
 
Richard Am: 27.05.2017 17:40:49 Gelesen: 40308# 70 @  
@ Peter Feuser [#69]

Vielleicht wurde er vom Stiftungskuratorium bestimmt bzw. gewählt

Hallo Peter,

dann hätte das Kuratorium der Stiftung gegen die Satzung der Stiftung verstossen:

§ 5 Kuratorium

(1) Das Kuratorium hat bis zu zwölf Mitglieder.

(2) Mitglieder des Kuratoriums sind:

a) drei vom Vorstand der Deutschen Post AG benannte Personen,
b) eine vom Bundesministerium der Finanzen benannte Person,
c) eine von der Museumsstiftung Post und Telekommunikation benannte Person,
d) der Präsident des Bundes Deutscher Philatelisten e. V.,
e) vier vom Bund Deutscher Philatelisten e.V. benannte Personen.


Wenn aber gegen die Satzung verstossen wurde - und dies bereits seit 2016 - könnten Juristen durchaus die Meinung vertreten, dass alle seither gefassten Beschlüsse ungültig sind.

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 27.05.2017 19:00:13 Gelesen: 40263# 71 @  
Wenn aber gegen die Satzung verstoßen wurde

@ Richard

Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, das ist ja klar!

Es ist ja nicht vorhersehbar gewesen, dass das Stiftungskuratorium den BDPh-Präsidenten als Vorsitzenden bzw. Kuratoriumsmitglied rausschmeißt, nachdem man ihn bereits vorher als Kuratoriumsvorsitzenden "abgewählt" hatte.

Jetzt könnte es wie folgt gewesen sein: Die Stiftung hatte keinen Vorsitzenden mehr und das sollte ja der BDPh-Präsident sein, der aber abgesetzt worden war. Als Nachrücker kommt dann zwangsläufig der damalige Vizepräsident, also Alfred Schmidt, in Betracht! Der überlässt aber wegen Arbeitsüberlastung (Apotheke) dem Schatzmeister als drittem Mann beim BDPh (sonst gibt es ja nur Beisitzerin und Beisitzer) den Stiftungsvorsitz, was er ja machen kann, und Alfred Schmidt begnügt sich mit dem Posten des Kuratoriumpräsidenten, der ja viel weniger Zeit in Anspruch nimmt, nämlich so stücka 2 Sitzungen pro Jahr ehrenamtlich gegen Erstattung der Spesen. Bis jetzt dürfte das doch alles satzungsmäßig o.k. sein, man musste halt improvisieren in diesem ganz, ganz außergewöhnlichen und keinesfalls vorhersehbaren Fall, wird die Stiftung sagen. Das hat ja auch Dr. Jaeger in der "philatelie" mitgeteilt, dass niemand mit der Absetzung vom jetzigen BDPh-Präsidenten gerechnet hat, bzw. damit, dass der sich so unfein verhalten hat gegenüber allen in der Stiftung, und auch sogar mit Dr. Jaeger kein Sterbenswörtchen mehr reden wollte… Dass die Herren Schmidt und Bernatek später aus dem BDPh-Vorstand ausgetreten sind, ist traurig, tut aber nix zur Sache. Gewählt ist gewählt, und deshalb geben ja auch die Bundestagsabgeordneten ihr Mandat nicht ab, wenn sie ihre Partei verlassen.

Die Stiftung hat ja auch keine vier neuen BDPh-Vertreter eingesetzt, weil sie das satzungsgemäß nicht soll und darf, und die vom BDPh-Vorstand aus einer kindischen Trotzreaktion vorgeschlagenen vier neuen Kuratoriumsmitglieder können nicht als Kuratoren eingesetzt werden, weil der BDPh-Rumpfvorstand in diesem Punkt gar nicht beschlussfähig ist, angeblich! Die vier Posten sind also vakant und auf dem Stiftungshomepage hat man eine Aktualisierung vergessen, so dass da immer noch die alten ausgeschiedenen BDPh-Kuratoren genannt werden. Vielleicht stehen sie deshalb noch da, weil sie noch so lange als Kuratoren in der Stiftung bleiben müssen, bis die Nachfolger kommen!?

Deshalb sieht es im Moment so aus, dass die vier von Uwe Decker neu vorgeschlagenen Kuratoriumsmitglieder sich der Lächerlichkeit preisgegeben haben, weil die Nominierung grober Unfug war, weil man als Rumpf gar nicht nominieren hätte dürfen sollen. Grober Unfug auch deswegen, weil der jetzige Rumpfvorstand in Wittenberg große Gefahr läuft, nicht mehr wieder gewählt zu werden. Genaueres weiß man nicht, im Moment weiß man noch nicht mal, ob ein Team Decker kandidiert, was ja auch Blödsinn wäre angesichts der zu erwartenden Mehrheitsverhältnisse, immer vorausgesetzt, es ändert sich daran nichts mehr.

Wenn sich die Herren da oben beim BDPh nicht zusammenraufen, könnte es folgendes Szenario geben: Bei einer Kampfkandiatur Decker/Schmidt wird sich die unterlegene Partei nicht mit der Niederlage abfinden. Die Pro-Decker-Landesverbände Bayern/NRW/Weser-Ems könnten sich, analog zu CDU/CSU, zu einer Art BDPh-CSU zusammenschließen und eigene Süppchen kochen. Sollte die Pro-Schmidt-Fraktion den Kürzeren ziehen, dann muss man leider von einer ebenso deutlichen Spaltung ausgehen, sagen wir mal einer BDPh-DDR.

Will nochmals sagen: Lassen wir die Angelegenheit im Moment bestenfalls köcheln und warten Wittenberg ab. Anschließend wissen wir mit Sicherheit mehr!
 
Werner P. Am: 28.05.2017 11:11:19 Gelesen: 40125# 72 @  
Egal wie es läuft - das ist alles nur beschämend. Sich für erwachsen haltende Männer sollten sich demokratischen Wahlen stellen und dann deren Ergebnisse auch akzeptieren. So wie das jetzt alles läuft - zum Nutzen der organisierten Philatelie ist das alles sicher nicht. Affentheater!
 
stampmix Am: 28.05.2017 11:35:46 Gelesen: 40112# 73 @  
@ Werner P. [#72]

Sich für erwachsen haltende Männer sollten sich demokratischen Wahlen stellen und dann deren Ergebnisse auch akzeptieren.

Die wünschenswerte Außerordentliche Hauptversammlung wurde im letzten Herbst vom amtierenden Rumpf des Vorstandes verhindert. Die 10 Monate Affentheater waren gewollt und werden aufgeführt.

Apropos Affen. Alpha-Männchen heißen ja so, weil neben ihnen kein Platz ist und es nicht mit beta, sondern frühestens mit omega weitergeht, oder auch garnicht.

besten Gruß
stampmix
 
Richard Am: 20.06.2017 09:07:30 Gelesen: 39456# 74 @  
In einer Pressemitteilung haben sich die vier neuen vom BDPh in die Stiftung entsandten Stiftungsmitglieder an die Öffentlichkeit gewandt:

Stiftungsvertreter wollen Aufklärung der Millionenverluste verhindern

In der freien philatelistischen Presse und in Internetforen war zu lesen, dass die neu vom BDPh benannten Kuratoren Thomas Höpfner, Werner Müller, Rolf Behrens und Oswald Janssen die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kuratoriums nach § 8 Abs. 2 der Stiftungsverfassung verlangt haben. Dabei geht es vor allem darum, in dem zuständigen Gremium der Stiftung aufzuklären, wie es zu den Millionenverlusten der Stiftung kommen konnte. Bei dem Stiftungsvermögen handelt es sich letztlich um das Geld der Sammler, das diese durch den Kauf der Zuschlagsmarken gespendet haben. Als Vertreter aller Sammler in Deutschland fühlen sich die vom BDPh benannten Kuratoren verpflichtet, auch hier die Interessen der Sammler wahrzunehmen.

Am 23.5. erhielten die vom BDPh benannten Kuratoren im eingeschriebenen Brief das Schreiben des „Vorstands“ der Stiftung vom 19.5.2017 (siehe Anlage), in dem mitgeteilt wird, das der Vorstand dem Anliegen, eine außerordentliche Kuratoriumssitzung einzuberufen, nicht entsprechen wird.

Mit dieser Ablehnung, die federführend vom Vorstandsvorsitzenden Walter Bernatek unterzeichnet wurde, soll nicht nur die Aufklärung der Millionenverluste und anderer fragwürdiger Finanzaktionen der Stiftung verhindert werden. Es wird auch verhindert, dass derzeit die Interessen der Sammler in den Stiftungsgremien überhaupt vertreten werden.

Zunächst eine rechtliche Würdigung dieses Schreibens. Die Weigerung des „Stiftungsvorstands“ (der, soweit erkennbar, nicht stiftungsverfassungsgemäß nach § 10 Abs. 1 der Stiftungsverfassung bestellt wurde) ist rechtswidrig.

Entgegen der Annahme der Stiftungsvertreter kommt es auf die in § 28 BGB vorgesehene interne Beschlussfassung im Vorstand des BDPh über die Benennung der neuen Kuratoren für das Kuratorium der Stiftung gar nicht an. Denn ein wirksames Vorstandshandeln des BDPh nach außen kommt zustande, wenn für den Verein ein Vorstandsmitglied mit Einzelvertretungsmacht auftritt (siehe Palandt Anmerkung zu § 26 BGB RdNr. 6 und BGH 69, 250/52). Der Verein wäre im Übrigen in einem solchen Fall auch bei Abweichen der Vertretungshandlung von einem internen, wirksamen Beschluss wirksam vertreten worden (BGH NJW 1993 S. 191). Die Benennung ist schriftlich durch den BDPh-Präsidenten erfolgt, der gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 der BDPh-Satzung zur Alleinvertretung des BDPh berufen ist. Ein vom Präsidenten unteschriebenes Schreiben vom 13.3.2017 an die Stiftung ist beigefügt. Damit ist die Benennung der neuen Kuratoren rechtswirksam erfolgt.

Damit steht den neuen Kuratoren das Antragsrecht gem. § 8 Abs. 2 der Stiftungsverfassung auf Einberufung einer außerordentlichen Kuratoriumssitzung zu.

Im Übrigen ist der Vorstand der Stiftung verpflichtet, die außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn das Interesse der Stiftung es erfordert, oder (nicht und) mindestens zwei Kuratoriumsmitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.

Nur einer der beiden Einberufungsgründe ist als Grund für die außerordentliche Sitzung zwingend notwendig. Auf die Ausführungen der Stiftungsvertreter über die „finanzielle Stabilität“ der Stiftung kommt es hier nicht an. Ob die Stiftungsfinanzen kritisch zu beurteilen sind, wird sich für die neuen Kuratoren erst in der einzuberufenden außerordentlichen Sitzung ergeben.

Die Stiftungsverfassung bestimmt, dass das Kuratorium zwölf Mitglieder hat, wovon 10 Mitglieder jeweils von den Trägern der Stiftung benannt werden, nicht gewählt. Gewählt werden nur die durch einstimmigen Beschluss des Kuratoriums (Zuwahl) hinzutretenden Mitglieder. Die Verfassung sagt also eindeutig, dass nur zwei Kuratoriumsmitglieder durch eine Wahl der benannten Kuratoriumsmitglieder in das Kuratorium eintreten können. Auch nur diese Mitglieder können durch eine Abwahl aus dem Kuratorium „entfernt“ werden. Ob also ein Kuratoriumsmitglied benannt oder gewählt wurde bzw. ein geborenes Mitglied ist, ist entgegen der Auffassung der Stiftungsvertreter sehr wohl von entscheidender Bedeutung. Wenn das geborene Mitglied und die benannten Mitglieder durch Beschluss des Kuratoriums abberufen werden können, wäre der Willkür Tür und Tor eröffnet. Dann wäre es möglich, dass ein den übrigen Kuratoriumsmitgliedern nicht genehmes, aber von einem der Träger der Stiftung benanntes Mitglied aus dem Kuratorium zumindest bis zum Ablauf der jeweils laufenden Amtsperiode aus dem Kuratorium entfernt werden kann.

Folgt man dem Schreiben der Stiftungsvertreter vom 19.5.2017, entstünde jetzt die Situation, dass kein Vertreter des BDPh mehr in den Gremien der Stiftung vertreten wäre. Nachdem das geborene Mitglied, der Präsident des BDPh, im vergangenen Jahr stiftungsverfassungswidrig abberufen wurde, wollen die Stiftungsvertreter jetzt auch den neu benannten Vertretern des BDPh nach § 5 Abs. 2 e der Stiftungsverfassung ihre Rechte vorenthalten.

Der Bund Deutscher Philatelisten ist seit der Gründung der Stiftung im Jahre 1966 (zunächst als Verein) neben der damaligen Deutschen Bundespost gleichberechtigter Träger der Stiftung, was auch in der Zusammensetzung der Gremien der Stiftung zum Ausdruck kommt. Es ist ein unglaublicher Vorgang, jetzt alle Vertreter dieses Mitbegründers und Trägers der Stiftung rechtswidrig auszuschließen.

Besonders enttäuschend ist, dass zwei Mitglieder der Stiftungsgremien, die für sich in Anspruch nehmen, dort die Interessen des BDPh zu vertreten, dies zulassen oder sogar aktiv betreiben. Der verkündeten Absicht, die Aussöhnung innerhalb des Verbandes und die Wiederherstellung der guten Beziehungen zur Stiftung erreichen zu wollen, spricht dieses Verhalten Hohn.

Hinzu kommt, dass Walter Bernatek als Vorstandsvorsitzender der Stiftung in Essen verkündete, der BDPh erhalte derzeit die ihm zustehende Förderung nicht, da es (nach seinem Rücktritt von diesem Amt) derzeit ja keinen Schatzmeister hat. Nur die Zuschüsse zu Ausstellungen seinen davon nicht betroffen, da es sich hier ja um eine Projektförderung handeln würde, sicherte er zu. Leider ist auch diese Zusicherung von Walter Bernatek schlicht unwahr. Tatsächlich schießt zur Zeit der BDPh die Zuschüsse für Ausstellungen vor, in der Hoffnung, später einmal die Zuschüsse der Stiftung zu erhalten.

Leider muss festgestellt werden, das derzeit die Stiftung, unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Walter Bernatek und es Kuratoriumsvorsitzenden Alfred Schmidt dem BDPh nicht nur die finanzielle Förderung, sondern auch alle im aus der Stiftungsverfassung zustehenden Rechte vorenthält und eine Aufklärung der Millionenverluste massiv verhindert. Dabei ist die Angelegenheit eilbedürftig, da u. U. staatsanwaltliche Ermittlungen drohen, wenn man einen Anfangsverdacht wegen Untreue z.B. in der Verschleierung hochspekulativer Geldanlagen als angebliche Rentenpapiere erkennt (siehe Philaseiten vom 5.5.2017 „Stiftung Philatelie: Wo sind die Millionen hin?“).

Wie im Schreiben der Stiftungsvertreter richtig festgestellt wird, liegen diese Vorgänge z.T. fast 10 Jahre zurück, es droht also eine Verjährung, die von bestimmten Akteuren der Stiftung offensichtlich angestrebt wird.

Deshalb werden die vom BDPh benannten Kuratoren diese Angelegenheit weiter verfolgen. Bei der Stiftungsaufsicht wurde bereits beantragt, das rechtswidrige Verhalten der Stiftungsvertreter zu korrigieren.

---

Anlage 1:

1. Mai 2017

Rolf Behrens, Hohe Leuchte 23, 27283 Verden
Thomas Höpfner, Lindenstr. 29, 85661 Forstinning
Oswald Janssen, Am Helling 11, 26802 Moormerland
Werner Müller, Fliederweg 13, 44532 Lünen


Vorstand und
Kuratorium
der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte


Außerordentliche Sitzung des Kuratoriums

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr,

nach § 8 Abs. 2 der Verfassung der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte verlangen wir als Kuratoren die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kuratoriums.

Zweck und Gründe dieser außerordentlichen Sitzung sind:

Finanzielle Situation der Stiftung

Nach der Berichterstattung in der DBZ -Deutsche Briefmarken-Zeitung- vom 13.4.2017 stellt sich die drängende Frage, wie es um die Finanzen bestellt ist, ob das Stiftungsvermögen noch ungeschmälert erhalten ist und welche Konsequenzen der Stiftung evtl. drohen könnten.

Verfassungsgemäße Besetzung des Kuratoriums

Nach der in der Stiftungsverfassung nicht vorgesehenen Abberufung des Präsidenten des BDPh als geborenes Mitglied des Kuratoriums und des Stiftungsvorstandes bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, dass das Kuratorium und auch der Stiftungsvorstand noch verfassungsgemäß besetzt sind. Dies könnte auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Stiftung erhebliche Auswirkungen haben.

Nach § 8 Abs. 2 der Stiftungsverfassung ist der Vorstand verpflichtet, eine außerordentliche Sitzung des Kuratoriums einzuberufen, wenn das Interesse der Stiftung es erfordert, oder wenn mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums oder des Vorstandes dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe gegenüber den übrigen Kuratoriumsmitgliedern verlangen.

Im Hinblick auf die Ladungsfristen und aufgrund der Dringlichkeit bitten wir zu der außerordentlichen Sitzung in dem Zeitraum vom 30.5. bis 16.6.2017 einzuladen.

Wir bitten den Vorstand, entsprechend der Stiftungsverfassung tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

---

Anlage 2:

Stiftung zur Förderung der Philalelie und Postgeschichle
Mildred-Scheel-Straße 2 D-53175 Bonn Telefon (O2 28) 93 79 87-0 Fax (O2 28) 93 79 87-35

Vorstand


Herrn
Oswald Janssen
Am Helling 11
26802 Moormerland

19. Mai 2017

Sehr geehrter Herr Janssen,

wir kommen zurück auf das von lhnen sowie den Herren Höpfner, Müller und Behrens verfasste Schreiben vom 01 .05.2017:

1. Ihrem Anliegen, eine außerordentliche Kuratoriumssitzung einzuberufen, werden wir nicht entsprechen.

Entgegen der in lhrem Schreiben zum Ausdruck kommenden Annahme gehen wir davon aus, dass weder Sie noch die übrigen Unterzeichner des Schreibens Kuratoren der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte geworden sind. Denn eine Willensbildung des Benennungsberechtigten Bund Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) ist offensichtlich nicht erfolgt.

Nach unserer Kenntnis und der offiziellen Darstellung des BDPh selbst - etwa auf seiner lnternetseite ist der Vorstand des BDPh bereits seit Monaten lediglich mit drei Vorstandsmitgliedern besetzt.

Nach § 6 der BDPh-Satzung erfordert eine wirksame Beschlussfassung jedoch die Beteiligung von mindestens vier Vorstandsmitgliedern. Entsprechend konnte schon kein wirksamer Beschluss über die Benennung bestimmter Personen als Kuratoren für die Stiftung gefasst werden - was jedoch die Grundlage einer wirksamen Benennung gewesen wäre.

Die Einberufung einer außerordentlichen Kuratoriumssitzung auf lhren Antrag hin scheidet somit aus, Ihnen steht bereits kein Antragsrecht nach § 8 Abs. 2 der Stiftungsverfassung zu.

2. Aber selbst dann, wenn Sie ordnungsgemäß benannt worden wären, wären Sie nicht berechtigt, die Einberufung einer außerordentlichen Kuratoriumssitzung zu verlangen. Denn weder würde das Interesse der Stiftung eine solche Einberufung erfordern, noch läge ein beachtlicher Grund vor, die Einberufung zu verlangen, so dass es nicht allein auf die Antragstellung ankäme:

Die finanzielle Stabilität der Stiftung ist in keiner Weise gefährdet. Bereits seit dem Jahr 2000 wird die Stiftung jährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft, welche insbesondere die Stiftungsfinanzen ausführlich beleuchten. Keiner der in diesem Zusammenhang von den Prüfungsunternehmen erstellten Prüfungsberichte hat bisher Anlass gegeben, die Stiftungsfinanzen kritisch zu beurteilen. Darüber hinaus wird die zuständige
Stiftungsaufsicht ebenfalls jährlich von der Stiftung über deren finanzielle Situation informiert und der unabhängig erstellte Prüfungsbericht zur Verfügung gestellt. Auch die Stiftungsaufsicht hat bisher - insbesondere auch nicht in den Jahren 2008 bis 2016 - Kritik oder Sorgen hinsichtlich der Stiftungsfinanzen geäußert.

Ihre Zweifel an der ordnungsgemäßen Besetzung von Stiftungskuratorium und -vorstand können wir ebenfalls nicht nachvollziehen. Die Abberufung eines Organmitgliedes aus wichtigem Grund bedarf keiner gesondert in der Satzung niedergelegten Regelung abgesehen davon, dass die Stiftungsverfassung selbst ganz offensichtlich von der Möglichkeit der Abberufung ausgeht (vgl. § 5 Abs. 5; § I Abs. 2 Gliederungspunkt 2.2.). Ob die betreffende Person zuvor als geborenes Mitglied oder im Wege einer Benennung oder Bestellung Mitglied eines Organs geworden ist, hat insoweit keine Auswirkungen.

Unabhängig davon wären diese Sachverhalte alles andere als "dringlich", denn sie liegen - ohne jede Beanstandung der Stiftungsaufsicht - bereits ein bzw. bis zu zehn Jahre zurück.

3. Der Vollständigkeit halber weisen wir außerdem darauf hin, dass wir zwischenzeitlich die im Zusammenhang mit der auch im Übrigen völlig grundlosen und unsachlichen Diskussion um die Finanzlage der Stiftung erfolgte rechtswidrige Veröffentlichung von stiftungsinternen Dokumenten zivil-, straf- und datenschutzrechtlich aufarbeiten und geeignete Maßnahmen ergreifen werden. Die betreffenden Personen müssen folglich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

4. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass der BDPh spätestens nach der anstehenden
Vorstandswahl im September erneut beschlussfähig ist. Da die nächste Kuratoriumssitzung der Stiftung ohnehin turnusgemäß erst Ende des Jahres stattfinden wird, dürfte bis dahin eine wirksame Benennung durch den BDPh unproblematisch vorgenommen worden sein, so dass dann einer vollbesetzten Kuratoriumssitzung nichts im Wege stehen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Bernatek / Holger Bartels
 
Jürgen Häsler Am: 21.06.2017 07:31:36 Gelesen: 39110# 75 @  
@ Richard [#74]

Hallo Richard,

vielen Dank für die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Du leistest damit einen wichtigen Beitrag zur schnellen Information der Vereine über die Geschehnisse.

Der Vorstand des BSC Villingen e.V. hat zwar schon beschlossen, beim der Meinungsumfrage des LV Südwest für die Anträge des WPhV zu stimmen, wie der BSC Villingen e.V. allerdings bei der Wahl des Bundesvorstandes abstimmen wird, ist derzeit noch völlig offen.

Ich werde hierzu beim Tauschtreffen meines Vereines im Juli ein Stimmungsbild einholen. Ich selbst werde mich für jene Seite entscheiden, die sich für die lückenlose Aufklärung der Vorgänge bei der Stiftung für Philatelie und Postgeschichte einsetzt. Denn die Stiftung kommt ihrer in § 16 Abs. 2 der Stiftungsverfassung festgelegten Veröffentlichungspflicht ihrer Rechenschaftsberichte NICHT nach. Das kann aus meiner Sicht nicht hingenommen werden.

Beste Sammlergrüße
Jürgen Häsler
1. Vorsitzender BSC Villingen e.V.
 
Richard Am: 23.07.2017 09:47:22 Gelesen: 38250# 76 @  
Stiftungsaufsicht: Kuratoren des BDPh wirksam benannt

BDPh/OJ - Die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt gelangt nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass die seitens des BDPh benannten Rolf Behrens, Thomas Höpfner, Oswald Janssen und Werner Müller wirksam als Kuratoren benannt wurden und ein Anspruch auf Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kuratoriums besteht. Die Stiftungsaufsicht beabsichtigt, die Zurückweisung der Benennung sowie des genannten Antrags durch die Stiftung nach Anhörung der Stiftung förmlich zu beanstanden.

Damit ist der BDPh wieder im Kuratorium der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte [1] vertreten. Die neuen Kuratoren können dann in der Stiftung wieder die Interessen der Sammler vertreten, die endlich wissen wollen, was mit den Zuschlagserlösen passiert ist, die sie durch den Kauf der Stiftungsmarken seit Jahrzehnten gespendet haben. Diese Zuschlagserlöse bilden das Kapital der Stiftung, das in den letzten zehn Jahren um Millionen reduziert wurde.

Die Zurückweisung der BDPh-Benennung erfolgte übrigens durch den Stiftungsvorstand Walter Bernatek und Holger Bartels, wobei ersterer von sich behauptet, dort die Interessen des BDPh zu vertreten.

[1] http://www.philatelie-stiftung.de/haus-der-philatelie/gremienbesetzung/kuratorium/
 
22028 Am: 23.07.2017 11:06:04 Gelesen: 38199# 77 @  
@ Richard [#76]

Dann besteht ja die Hoffnung, dass die Hintergründe und Verantwortlichkeiten bzgl. der Millionen die verspekuliert wurden aufgeklärt werden.
 
mausbach1 (RIP) Am: 23.07.2017 15:01:12 Gelesen: 38112# 78 @  
@ 22028 [#77]

Meine Wenigkeit teilt ebenfalls diese Hoffnung.
 
Richard Am: 12.09.2017 09:23:06 Gelesen: 36742# 79 @  
Zwei Tage vor der Hauptversammlung hat die Stiftungsaufsicht endgültig gegen Walter Bernatek und Holger Bartels als Vertreter der Stiftung [#74] entschieden.

Hier die wesentlichen Informationen:

- Wie Ihnen bereits in der Anhörung vom 20. Juli 2017 mitgeteilt wurde, ist die Stiftungsaufsicht nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Ergebnis gelangt, dass die Benennung der Kuratoriumsmitglieder Rolf Behrens, Thomas Höpfner, Oswald Janssen und Werner Müller wirksam erfolgt ist.

- Die Frage, ob der Benennung der Kuratoren durch den BDPh Präsidenten [Decker] eine ordnungsgemässe Beschlussfassung innerhalb des BDPh zugrunde liegt, ist keine, die stiftungsrechtlich zu prüfen und zu bewerten ist.

- Bei der von den [vier neuen] Kuratoren beantragten Einberufung einer außerordentlichen Sitzung wird jedoch auf satzungsrechtliche Bestimmungen Bezug genommen. Nach § 10 Abs. 1 hessisches Stiftungsgesetz ist es Aufgabe der Stiftungsaufsicht, sicherzustellen, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen und der Satzung der Stiftung verwaltet werden.

- Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der Stiftung Philatelie und Postgeschichte ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn das Interesse der Stiftung es erfordert oder wenn mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Diese Kriterien sind erfüllt, somit besteht ein Anspruch auf Einberufung der Sitzung.

Soweit die Stiftungsaufsicht zur Benennung der vier neuen Kuratoren und der Einberufung einer Sitzung des Kuratoriums.

Die Aufsicht geht ferner in ihrem Schreiben, welches auf der Hauptversammlung des BDPh vorgelesen wurde, auf eine in 2012 erfolgte Erhöhung der Vergütung des Geschäftsführers ein, zu welcher ein Beschluss des Kuratoriums nach § 9 Absatz 1 Ziffer 2.8 der Satzung erforderlich ist.

Das Kuratorium hatte sich, so die Aufsicht in ihrem Schreiben, auf der ersten Sitzung des Jahres 2012 mit diesem Thema beschäftigt, doch stand die Erhöhung der Geschäftsführervergütung nicht auf der Tagesordnung, wurde nicht beraten und beschlossen, aber anscheinend dennoch in den letzten 6 Jahren umgesetzt.

Ich denke, damit ist nach 4 1/2 Monaten [#63] die Berufung der vier neuen Kuratoren umgesetzt und wir können dieses Thema hoffentlich bald in der Versenkung verschwinden lassen.

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter Feuser Am: 12.09.2017 10:15:25 Gelesen: 36714# 80 @  
@ richard

Die Stiftungsaufsicht hat die Frage, ob die Benennung der neuen Kuratoren durch den Rumpfvorstand des BDPh ordnungsgemäß erfolgt ist bzw. ob dieser überhaupt beschlussfähig war, nicht geprüft.

Ich bezweifle daher, dass "die Berufung der vier neuen Kuratoren umgesetzt wurde".

Im übrigen bin ich der Meinung, dass Oswald Janssen und Uwe Decker mittlerweile genug Schaden (die Kosten für die juristische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Decker-Affäre belaufen sich alleine bei der Stiftung auf rund 40.000 Euro) für die organisierte Philatelie und die Stiftung angerichtet haben und sich nun wirklich zurückziehen sollten.
 
Markus Pichl Am: 12.09.2017 20:47:12 Gelesen: 36514# 81 @  
@ Peter Feuser [#80]

die Kosten für die juristische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Decker-Affäre belaufen sich alleine bei der Stiftung auf rund 40.000 Euro

Hallo Peter,

wenn die Stifung einen von Dir angedeuteten juristischen Prozeß verliert und auf den Kosten sitzen bleibt, dann ist dies aber nicht die Schuld von Herrn Decker und von Herrn Janssen. Gewinnt die Stiftung, dann sind die von Dir aufgeführten Kosten vom BDPh zu tragen. Wenn ich unser Rechtssystem richtig verstanden haben sollte?

Wer zahlt eigentlich die von Dir angeführten Kosten, wenn es überhaupt zu keinem Prozeß kommt und sehen wir sie dann in einem Rechenschaftsbericht der Stiftung?

Nebenbei gefragt, woher nimmst Du diese Zahl, von Euro 40.000.- ? Ist sie geschätzt oder hast Du tiefere Einblicke in das Rechnungswesen der Stiftung? Magst Du es uns verraten?

Was kannst Du uns über eventuelle bisweilen beim BDPh entstandenen Kosten, für diese, von Dir angedeutet, juristische Auseinandersetzung verraten?

MfG
Markus
 
Peter Feuser Am: 13.09.2017 09:07:46 Gelesen: 36410# 82 @  
@ markus

Es geht natürlich nicht alleine um Gerichtskosten, die vor allem in diesem Jahr angefallen sind, sondern um die ausufernden allgemeinen Rechtsberatungskosten in den letzten 3 Jahren. Die Anwälte von Stiftung und BDPh waren wohl fast ausschließlich mit der rechtlichen Beurteilung der von Uwe Decker ausgelösten Spannungen beschäftigt. Die Information über die genannten Kosten stammt aus dem direkten Stiftungsumfeld und ist zuverlässig. Hinzu kommt ja der enorme Zeitaufwand. Beispielsweise hat die von Helma und ihrer Freundin Christine ausgelöste und dann im Sande verlaufene unsinnige "Datenschutzaffäre Krenkel" nicht nur monatelang die Stiftung, sondern auch die Datenschutzbeauftragten von Land, Bund und der Post beschäftigt und zu erheblichen Kosten für den BDPh durch die Unterlassungsklage der Stiftung geführt. Tatsächlich hat aber m.E. Uwe Decker durch die (halb)kommerzielle Nutzung der rund 35.000 Mitgliederadressen des BDPh schwerwiegende Datenschutzverstöße zu verantworten.

Die Kosten für Rechtsberatung und die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Stiftung dürften beim BDPh für die letzten 3 Jahre auf ähnlicher Höhe liegen wie bei der Stiftung. Uwe Decker hat beim Philatelistentag in Wittenberg eine Frage des Delegierten Pütz (Berlin) nach den konkreten Kosten für Rechtssachen unbeantwortet gelassen, eine Nachfrage erfolgte nicht mehr.

Uwe Decker hat während seines Berichtes in Wittenberg betont, die Kosten seiner eigenen Klagen gegen mich im Zusammenhang mit dem misslungenen Versuch, Stiftungsvermögen auf das Bankhaus Lampe (seinem eigenen damaligen Arbeitgeber) zu übertragen, oder etwa gegen den Vorsitzenden der Münchner ArGe Oktoberfest, selber getragen zu haben. Beide Klagen gingen über mehrere Instanzen bzw. Gerichte. Sie haben, neben den reinen Kosten, weitere Folgeschäden für Uwe Decker selber und für den BDPh angerichtet. So ist, neben diversen anderen Vereinen, auch die ArGe Oktoberfest mit allen Mitgliedern aus dem Landesverband Bayern und damit aus dem BDPh ausgetreten.

Auch im Moment fallen noch erhebliche Rechtsberatungskosten an. Oswald Janssen versucht krampfhaft, den Beschluss des Heidenheimer Rumpfvorstandes über die Bestellung der vier BDPh-Kuratoriumsmitglieder durchzusetzen und letztendlich damit die Arbeit der Stiftung zu torpedieren, obwohl alles dafür spricht ist, dass der Vorstand in dieser Sache nicht beschlussfähig war. Was hindert den neuen BDPh-Vorstand daran, aufgrund der ungeklärten Rechtslage den alten Beschluss des Rumpfvorstandes zu revidieren? Oswald Janssen und Co. müssten dann wohl auf eigenes Kostenrisiko eine juristische Auseinandersetzung in dieser Sache mit dem BDPh bzw. mit der Stiftung führen. Der weitere Unterhaltungswert wäre auf jeden Fall gegeben.
 
drmoeller_neuss Am: 13.09.2017 09:49:40 Gelesen: 36389# 83 @  
@ Richard [#79]

Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der Stiftung Philatelie und Postgeschichte ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn das Interesse der Stiftung es erfordert oder wenn mindestens zwei Mitglieder des Kuratoriums dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Diese Kriterien sind erfüllt, somit besteht ein Anspruch auf Einberufung der Sitzung.

Warum muss man das über den Rechtsweg und die Stiftungsaufsicht klären lassen? Ein Blick in die Satzung hätte genügt. Die ist an dieser Stelle eindeutig. Im übrigen halte ich den Schaden für vertretbar, der durch eine außerordentliche Sitzung entsteht, die nach Satzung nicht notwendig gewesen wäre. Im Zweifel lieber eine Sitzung mehr als eine zu wenig.

Ein ehrenamtlicher Vorstand eines kleinen Ortsvereines mag mit solchen Satzungsfragen überfordert sein. Die Stiftung leistet sich aber einen bezahlten Geschäftsführer, und da kann ich schon eine Gegenleistung erwarten, zum Beispiel, dass die Sitzungen und Entscheidungen satzungskonform sind.

Das Kuratorium hatte sich, so die Aufsicht in ihrem Schreiben, auf der ersten Sitzung des Jahres 2012 mit diesem Thema beschäftigt, doch stand die Erhöhung der Geschäftsführervergütung nicht auf der Tagesordnung, wurde nicht beraten und beschlossen, aber anscheinend dennoch in den letzten 6 Jahren umgesetzt.

Die Vergütung mag angemessen sein, das kann ich nicht beurteilen. Aber auch hier habe ich meine Zweifel an der Eignung des Geschäftsführers. Eine solche schlampige und dilettantische Vorgehensweise trägt unnötig zur Stimmungsmache bei, bei der Stiftung würde es sich um einen Selbstbedienungsladen handeln.

Peter Feuser hat selbst die leidliche Erfahrung machen müssen, dass die Stiftungsaufsicht ein zahnloser Tiger ist. Vielleicht ist der Weg über die Deutsche Post DHL Group erfolgreicher. Da die Deutsche Post direkt in der Stiftung vertreten ist, und auch die Zuschlagsmarken verkauft, gelten die selbst auferlegten Richtlinien für das "Compliance Management" auch für die Stiftung.

http://www.dpdhl.com/de/ueber_uns/compliance_management.html

Empfänger von Spenden von Deutsche Post DHL Group können ausschließlich gemeinnützige Organisationen sein, deren Prinzipien mit der Philosophie und den Werten von Deutsche Post DHL Group in Einklang stehen. Diese Organisationen müssen hinsichtlich der Projektumsetzung, des Finanzmanagements und der Projekteffektivität integer sein und in der Öffentlichkeit ein respektables Ansehen haben.

Ansprechpartner bei der Deutschen Post DHL Group ist die "Abteilung Corporate Citizenship, ZB Konzernkommunikation und Unternehmensverantwortung". Ich vertrete die Ansicht, dass man als Aktionär einen Anspruch auf Auskunft und Bearbeitung einer entsprechenden Eingabe hat.
 
Richard Am: 14.01.2018 09:17:45 Gelesen: 31930# 84 @  
Vor wenigen Tagen hat sich sie veröffentlichte Zusammensetzung des Kuratoriums der Stiftung erneut geändert:

Mitglieder des Kuratoriums:

Für den Bund Deutscher Philatelisten e. V.:

Alfred Schmidt, Bornschestr. 10, 39340 Haldensleben (Kuratoriumsvorsitzender)
Konrad Krämer, Engelstraße 49,52477 Alsdorf
Werner Müller, Fliederweg 13, 44532 Lünen
Dieter Schaile, Schlehenweg 19, 71686 Remseck
Jürgen Witkowski, Reuenthalweg 66, 45279 Essen

Für die Deutsche Post AG:

Oliver Brandes, Deutsche Post AG, Zentrale, 53250 Bonn
Sieglinde Ostermeier, Niederlassung Philatelie, Franz-Zebisch-Str.15, 92637 Weiden i. d. OPf.
Claudia Schäfer, Deutsche Post AG, Zentrale, 53250 Bonn
Helmut Dallei, Deutsche Post AG, Godesberger Allee 115-117, 53175 Bonn

Für die Museumsstiftung:

Dr. Andreas Hahn, Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn

Für das Bundesministerium der Finanzen:

Ministerialrat Wolfgang Schelenz, Leiter des Referats V B 6, Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin
 

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