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Thema: Recht: Abmahnung gewerblicher Verkaufsangebote
Richard Am: 26.11.2016 09:39:37 Gelesen: 3097# 1 @  
Vorsicht: Abmahnungen

(aphv/br) In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen des Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting Deutscher Online-Unternehmen eV IDO. Nach den bisher vorliegenden Informationen betreffen die Abmahnungen u.a. folgende wettbewerbsrechtliche Verstöße:

- fehlender Hinweis über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- fehlerhafte Angaben über die Transportgefahr bei Verkäufen an private Endverbraucher
- fehlende Informationen über die Frage, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von dem Unternehmen gespeichert wird und ob er den Kunden zugänglich ist.

Die genannten Themen sind beispielhaft und nicht abschließend. IDO mahnt auch andere Verstöße ab. Meist sind die Abmahnungen berechtigt. Sie dürfen diese Abmahnungen auf keinen Fall ignorieren, da Ihnen sonst die gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen droht. Sollten Sie selbst eine solche Abmahnung erhalten, empfehlen wir daher, unbedingt einen wettbewerbsrechtlich versierten Anwalt einzuschalten. Die APHV-Geschäftstelle selbst ist nicht in der Lage, solche Abmahnungen individuell zu prüfen. Dazu reichen die vorhandenen personellen und zeitlichen Kapazitäten der Geschäftsstelle bei weitem nicht aus.

Eine mögliche Anlaufstelle für die Überprüfung von Abmahnungen ist die IT-Recht Kanzlei, Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller, Alter Messeplatz 2, 80339 München, Telefon: 0 89/1 30 14 33-0
 
Francysk Skaryna Am: 27.11.2016 15:38:49 Gelesen: 2984# 2 @  
Moin,

über den Verein liest man vieles im Internet, wenn man mit seinen Namen mal einschlägige Suchmaschienen füttert.

Das Justizportal NRW [1] zitiert ein Urteil des OLG Hamm [2], nach dem eine Abmahntätigkeit, die in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, rechtsmissbräuchlich sein kann.

[1] http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/archiv/2015_02_Archiv/20_11_2015_/index.php
[2] https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/4_U_105_15_Urteil_20150915.html
[3] https://www.heise.de/extras/ct/pdf/ct1001154.pdf
[4] https://netzpolitik.org/2015/die-abmahnindustrie-wie-deutsche-rechtsaenwälte-gegen-eu-recht-verstossen/
 
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