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Thema: Kauf antiker Münzen: Ein Fall für den Staatsanwalt ?
Richard Am: 26.07.2009 17:46:56 Gelesen: 2163# 1 @  
Kauf antiker Münzen übers Internet nicht strafbar

Merkur-Online.de, Fürstenfeldbruck (22.07.09) - Der Kauf römischer Münzen übers Internet hat ausgerechnet einem bayerischen Kriminalhauptkommissar eine Anklage wegen Hehlerei eingebracht. Doch das Amtsgericht in Fürstenfeldbruck bei München sprach den 45 Jahre alten Beamten des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) am Mittwoch von jeder Schuld frei.

"Wir wissen nicht, woher die Münzen kommen", betonte Richter Johann Steigmayer in der mündlichen Urteilsbegründung. Eine illegale Vorgeschichte sei nicht erkennbar, eine Straftat des Beamten liege nicht vor.

Der Polizeibeamte hatte im Herbst 2008 bei der Internet-Auktionsplattform Ebay zehn römische Kleinmünzen für zusammen sechs Euro ersteigert - für den Geschichtsunterricht seines damals 13 Jahre alten Sohnes. "Ich bin mir keiner Schuld bewusst", hatte der Beamte beim Prozessbeginn beteuert. Der Vorsitzende der Bayerischen Numismatischen Gesellschaft, Kristian Nicol Worbs, sprach von einem wichtigen Urteil, das den bundesweit rund 15 000 Münzsammlern Rechtssicherheit bringe (Az.: 3 Cs 36 Js 18541/08).

Der Richter folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Nach der Beweisaufnahme war auch die Staatsanwältin vom Schuldvorwurf abgerückt und hatte Freispruch beantragt. In der Anklage hatte es geheißen, der Polizist habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich um antike Kunstgegenstände handeln könne, die möglicherweise durch illegale Raubgrabungen in den Handel gelangt sein könnten.

Gutachter Hans-Christoph Noeske bewertete die schlecht erhaltenen Kupfermünzen als nahezu wertlos. "Das sind Massenprodukte, die wir in hoher Zahl kennen." Sie hätten auch keinen großen kulturhistorischen Wert, sagte der Experte von der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Das Verfahren gegen den Beamten war durch Nachforschungen hessischer Denkmalschützer zu Internet-Verkäufen und eine Anzeige der Kriminalpolizei in Gießen in Gang gekommen. Gegen bundesweit etliche andere Käufer seien die Verfahren gegen Abgabe der Münzen an die Denkmalschutzbehörden eingestellt worden, berichtete der Verteidiger des Beamten.

(Quelle: http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/kauf-antiker-muenzen-uebers-internet-nicht-strafbar-419416.html)
 
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