@ evwezel
[#1409]Hallo Emiel,
Deine Lesung "ruhmgekrönt" könnte gut passen. Ich hatte mehr nach konkreten Ausrüstungsstücken (Orden etc.) gesucht, bin dabei aber nicht weiter gekommen.
Zu "G.V." hatte ich die Spürnase schon in Richtung Verwendungsfähigkeit gelenkt, konnte letzte Nacht aber noch keine Erklärung finden.
Gerade habe ich die Lösung im Internet [1] gefunden:
a. v. arbeitsverwendungsfähig, nicht tauglich für Wehrdienst
g. v. garnisonsverwendungsfähig, beschränkt tauglich
k. v. kriegsverwendungsfähig, tauglich für jeden DienstAn anderer Stelle wird aus einem Buch zitiert:
„Im Hinblick auf die mit den kommenden Einberufungen zu erwartenden Einbußen treten die Betriebe immer wieder mit zwei Anregungen an uns heran: 1. Freigabe derjenigen qualifizierten Fachkräfte durch die Truppe, die sich während ihrer Ausbildungszeit als nicht kriegsverwendungsfähig herausgestellt haben. Trotz der bekannten militärdienstlichen Bedenken können die Betriebe nicht einsehen, dass z.B. leistungsfähige Werkzeugmacher der Jahrgänge 1912 und älter als nur „g.v." (“garnisonsverwendungsfähig”) oder gar „a.v." (“arbeitsverwendungsfähig”) in Heimattruppenteilen festgehalten und mit wenig produktiven Arbeiten beschäftigt werden, während sie an ihrem zivilen Arbeitsplatz zur Beseitigung eines Kriegsengpasses beitragen würden. "[2]
Ich bin zuversichtlich, daß wir auch die "...zeit in den Pripjetsümpfen." noch klären werden.
Bis dahin mit freundlichen Grüßen
Edwin
[1]
https://www.wer-weiss-was.de/t/k-v-g-v-a-v/679272 [2]
https://www.forum-der-wehrmacht.de/index.php?thread/8034-grade-der-verwendungsfähigkeit/