Thema: Sütterlin und andere Schriften - wer kann das lesen ?
volkimal Am: 19.01.2021 09:44:02 Gelesen: 466124# 2093@  
@ dr31157 [#2091]

Hallo Detlef,

dieser Vermerk steht im Gesamtverzeichnis des deutssprachigen Schrifttums (GV) 1700-1910:



Das bedeutet, dass Herr Kullmann diese Polizei-Verordnung irgendwie veröffentlicht hat. Vergleiche einmal, wo die anderen Polizei-Verordnungen (oberhalb und unterhalb der mit dem Namen Kullmann) alles veröffentlicht wurden. Es sieht so aus, wie wenn jede Polizei-Verordnung, die irgendwo veröffentlicht wurde, hier aufgelistet ist.

Ich denke, man kann davon ausgehen, dass Herr Kullmann etwas mit Aufzügen zu tun hatte. Ein Mitarbeiter von der Kölner Konsumgesellschaft in Marburg hat die Veröffentlichung gelesen oder davon gehört und um einen Abdruck davon gebeten.

Viele Grüße
Volkmar
 
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