@ sammlermax
[#129]Moin,
ergänzend war zu der Zeit folgendes gültig:
Durch Eilboten zuzustellende Sendungen sind mir einem roten Kreuz zu markieren und oben aufzuschreiben: DURCH EILBOTEN, diese 2 Worte sind rot zu unterstreichen.
Das Kreuz ist hier vorhanden, aber
DURCH EILBOTEN fehlt hier. Allerdings ist der vorhandene Zusatz
EILBRIEF dem gleichzusetzen.
Zu einer Zeit (ich weiss nicht, wann das war) war nur noch der Aufkleber zulässig, was hier der Fall sein dürfte. Deshalb hat der Postler den Aufkleber montiert.
Evtl. kann jemand sagen, ab wann die Vorschrift geändert wurde?
Gruß Jürgen