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Thema: Absenderfreistempel: Echt gelaufene Belege
Das Thema hat 764 Beiträge:
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Manne Am: 10.12.2023 10:00:37 Gelesen: 25029# 615 @  
Guten Morgen,

ein weiterer Brief aus Schwenningen von der Fa. Link vom 21.04.1947, gelaufen nach Gegenbach in Baden.



Gruß
Manne
 
Briefuhu Am: 10.12.2023 14:27:44 Gelesen: 24991# 616 @  
Brief vom 25.07.1953 von Töging nach Mühldorf, dann weitergeleitet nach Innsbruck. Frankiert mit Absenderfreistempel 20 Pfennig Innwerk Töging (Inn), Taxstempel und zwei österreichische Portomarken zu je 80 Groschen für das fehlende Auslandsporto.

Die Innwerk AG war ein bayerisches Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das zuletzt zur österreichischen Verbund AG gehörte.





Schönen Gruß
Sepp
 
HWS-NRW Am: 10.12.2023 18:45:15 Gelesen: 24966# 617 @  
Hallo an diesem 2. Advent in die Runde,

gerade konnte ich wieder einen netten LP-Brief ersteigern:



Was mir als "LP-Laie" nicht klar ist, warum man diese schöne 5-cent-Marke dazu geklebt hat, war das damals Pflicht für irgendeine Leistung der US-Post?

Euch eine schöne Adventswoche
mit Sammlergruß
Werner
 
Manne Am: 11.12.2023 08:55:33 Gelesen: 24828# 618 @  
Guten Morgen,

aus Schwenningen eine Karte von der Fa. Bürk vom 16.06.1951, gelaufen nach Königsfeld bei Villingen.



Gruß
Manne
 
HWS-NRW Am: 15.12.2023 15:40:45 Gelesen: 24333# 619 @  
Hallo an diesem Freitag,

heute kam wieder mal eine nette Fern-Postkarte ins Haus:



Es ist schon erstaunlich, wie viel Werbung und "Schlagwörter" die Stadtverwaltung von INGOLSTADT in den Textblock eingebracht hat.

Euch einen schönen 3. Advent

mit Sammlergruß
Werner
 
Manne Am: 16.12.2023 11:14:48 Gelesen: 24217# 620 @  
Hallo,

eine Karte von der Fa. Schlenker-Grusen aus Schwenningen vom 20.06.1938, gelaufen nach Bad Dürrheim.



Gruß
Manne
 
HWS-NRW Am: 17.12.2023 15:17:14 Gelesen: 24065# 621 @  
Heute am 3. Advent einer der neuen Belege:



Der Faltbrief sieht auf den ersten Blick nicht besonders "schön" mit den drei Klebern aus.

Aber dann beim zweiten Blick gut erkennbar ein doch recht selten vorkommender Absenderfreistempel aus der britisch/amerikanischen Zone im Muster "Merkur", hier in der Portostufe zu 24 Pfennigen (Brief der 1. Gew.-Stufe - 20 g) aus Mannheim versandt. So etwas dann auch noch mit AFS ist schon was seltenes.

Euch eine gute Rest-Adventszeit.
mit Sammlergruß
Werner
 
Stefan Am: 17.12.2023 15:42:31 Gelesen: 24062# 622 @  
@ HWS-NRW [#621]

dann beim zweiten Blick gut erkennbar ein doch recht selten vorkommender Absenderfreistempel aus der britisch/amerikanischen Zone im Muster "Merkur"

Ich bin eher etwas irritiert, dass Ausschnitte von Absenderfreistempeln zu Frankatur zugelassen waren (?). Gab es dazu eine Verfügung oder ist hier etwas in der postalischen Behandlung durchgerutscht?

Bei jüngeren Frankiergerätemodellen in der Bundesrepublik gab es die Möglichkeit, Frankierstreifen zu bedrucken und diese aufzukleben (z.B. auf unförmigen Sendungen).

Gruß
Stefan
 
Lammfell Am: 17.12.2023 16:12:40 Gelesen: 24049# 623 @  
@ Stefan [#622]

Sie waren schon immer - warum auch nicht - gibt ja auch Frankier-Etiketten, weil man nicht alles durch die Frankiermaschine bekommt (Kartonagen....)

Wer sollte damit Missbrauch betreiben?

Einlieferungsort und Stempeldatum müssen ja übereinstimmen bei der Auflieferung.

Viele Grüße
 
Nordluchs Am: 17.12.2023 17:14:07 Gelesen: 24031# 624 @  
@ Lammfell [#623]

Hallo,

das ist ein klassischer Faltbrief, der bis auf die die zwei Klebestreifen ansonsten offen ist. Hatte im Forum schon mal eine Verfügung gezeigt. Hier erneut zur Ansicht.



Dann kommt die schlechte Papierqualität dazu. Den durch die Maschine drücken ist schon problematisch. Also wählte man den nicht beanstandeten Aufkleber. Könnte mir vorstellen, dass am Anfang bemerkt wurde, das es Schwierigkeiten gibt.

Das mein Senf dazu!

Viele Grüße
Hajo
 
HWS-NRW Am: 17.12.2023 17:26:15 Gelesen: 24025# 625 @  
Hallo Hajo,

herzlichen Dank für Deinen tollen Hinweis, den ich mit Deiner Erlaubnis so nutzen werde bei der Beschreibung des Beleges.

Hatte auch angenommen, dass der Faltbrief einfach zu dünn für die Maschine war.

mit Sammlergruß
Werner
 
bernhard Am: 17.12.2023 18:36:08 Gelesen: 24014# 626 @  
@ HWS-NRW [#621]
@ Stefan [#622]
@ Lammfell [#623]
@ Nordluchs [#624]

Hallo Werner,

es ist ein sehr seltener Beleg! Er steckt immer noch in meiner Beobachtungsliste, konnte mich nicht zu einem Kauf entschließen - nun hat sich dies erledigt. ;-)

Diese freigestempelten Aufschriftzettel durften ohne eine zusätzliche Adresse nur mit Genehmigung der Postdirektion verwendet werden, siehe Punkt 4 der BEDINGUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER ABSENDERFREISTEMPLER der Freistempler Gesellschaft m.b.H. (Ausgabe 1942). Die Nachkriegs-Ausgabe von 1946 ist hier textgleich (statt Reichspostdirektion nur Postdirektion).



Bei nicht vorliegender Genehmigung durfte der Brief nicht angenommen werden.

Viele Grüße
Bernhard
 
Lammfell Am: 17.12.2023 19:43:50 Gelesen: 23990# 627 @  
@ bernhard [#626]
@ HWS-NRW [#621]
@ Stefan [#622]
@ Nordluchs [#624]

Hallo Bernhard,

der Brief in Beitrag [#621] hat aber keinen "anschriftslosen Zettel".

Er wird in Deinem Auszug als "Zettel mit der Aufschrift des Empfängers" bezeichnet.

Das ist etwas ganz anderes - ein solcher Aufschrift-Zettel hat soviel Platz, um eine Anschrift aufzubringen.

Wird dieser ohne Anschrift - aber mit Freistempelabdruck auf einen Briefumschlag geklebt und die Anschrift des Empfängers außerhalb des Zettels auf dem Umschlag angebracht, so hätte man den unbeschrifteten Zettel ablösen und ggf. missbräuchlich nochmals verwenden können.

Mit einem Frankierstreifen ist sowas unmöglich.

Viele Grüße
 
bernhard Am: 17.12.2023 22:14:58 Gelesen: 23954# 628 @  
@ Lammfell [#627]

Hallo Lammfell,

dass es kein Anschriftsloser Zettel war, ist gut möglich, vermutlich reichte als Anschrift der Firmenname und die Stadt auf dem Werbeklischee aus.

Wie man an Werners Beleg sehen - und dem gezeigten Auszug der BEDINGUNGEN entnehmen kann, reichte dies der Post aber aus.

Der Zettel mit dem AFS ist von Hand ausgeschnitten. Spezielle Frankierstreifen gab es bei Postalia zu dieser Zeit noch nicht.

Ablösen, ausschneiden, abschneiden kann man alles aus Papier. Das Auflieferungsdatum müßte man jedoch manipulieren um einen AFS nochmals verwenden zu können. Dazu bräuchte es aber auch keinen speziellen Streifen. So einen Streifen könnte man aus jedem AFS-Brief machen, da müsste man nicht einmal ablösen.

Ehrlich gesagt kann ich deinen Ausführungen nicht so ganz folgen.

Viele Grüße
Bernhard
 
HWS-NRW Am: 17.12.2023 22:56:18 Gelesen: 23934# 629 @  
Hallo in die werte Runde,

da es zu dem letzten Beleg etwas "Probleme" gab, setze ich noch einen drauf:



Und da der Beleg in der DDR entstanden ist, denke ich mal, dass hier die Herren der Deutschen Post auch diesen Beleg mit einem ausgeschnittenen Wertrahmen anstandslos akzeptiert haben, damit der Poststelle im Akademie-Verlag nicht noch einmal weitere 10 Pfennige abverlangt werden mussten.

mit Sammlergruß
Werner
 
Lammfell Am: 18.12.2023 10:41:52 Gelesen: 23804# 630 @  
@ bernhard [#628]

Hallo bernhard,

es ist ein Papierausschnitt auf Beleg [#621].

"Auf Briefsendungen außer Wertbriefen können Zettel mit der Aufschrift des Empfängers und mit dem Gebühren- und Tagesstempelabdruck geklebt werden."

Darunter fällt der Beleg nicht, da auf dem Streifen kein Platz wäre für eine Empfänger-Anschrift.

Anschriftlose Zettel mit Frei- und Tagesstempelabdruck dürfen nur mit Genehmigung".

Darunter fällt der Beleg nicht, da auf dem Streifen kein Platz wäre für eine Empfänger-Anschrift. Dieser Satz ist in Verbindung mit Satz 1 zu sehen.

dass es kein Anschriftsloser Zettel war, ist gut möglich, vermutlich reichte als Anschrift der Firmenname und die Stadt auf dem Werbeklischee aus.

Da kann ich jetzt nicht folgen. Auf dem Werbeklischee steht höchstens Name und Adresse des Absenders- das ist aber belanglos, da es in der Regelung nur um den Empfänger geht.

Das Auflieferungsdatum müßte man jedoch manipulieren um einen AFS nochmals verwenden zu können.

Diese wären am Schalter bei Einlieferung nachgestempelt worden mit korrektem Datum und damit praktisch entwertet, da der Tagesstempel üblicherweise auf dem Absenderfreistempel platziert wurde. Das Prozedere bei einer Falscheinstellung des Absenders.

Bei einem (beschnittenen) Papierstreifen - Beleg [#621] - wäre das nicht möglich gewesen, da man nicht nachvollziehen kann, ob der Streifen bereits verwendet wurde. (Abgesehen von gummierten Streifen mit unbenutzter Gummierung).

Warum sollten diese verboten sein, wenn das Datum und Einlieferungsort korrekt sind? Solche Streifen sind ja nicht grundlos verklebt worden - z.B., wenn die Sendung bereits mit einem Freistempel gestempelt wurde - diese aber in Nullstellung war.

Bei einem anschriftlosen Zettel - im Sinne der Regelung ohne Angabe eines Empfängers - (und unter Berücksichtigung der damals genutzten (Recycling-) Papierqualitäten) könnte ein Absender durchaus glaubhaft machen, das der Zettel nicht verwendet wurde und eine Erstattung des verstempelten Betrages wäre ggf. möglich gewesen.

@ HWS_NRW [#629]

Das wiederum wäre unzulässig gewesen, sofern der Gebührenstempel vom Absender aufgeklebt worden wäre.

Denkbar ist, das der Absender einen kompletten Frankierstreifen mitgebracht hat, der vom Postler auf den Gebührenstempel reduziert und aufgebracht wurde, da ein Frankierstreifen die erste Zeile der Empfängeranschrift überdeckt hätte. (Wobei es hier auch entsprechend Kulanz gab, wenn so etwas nicht zum Regelfall wurde - übersetzt: man drückte ein Auge zu).

Viele Grüße
 
bovi11 Am: 18.12.2023 14:45:47 Gelesen: 23773# 631 @  
@ HWS-NRW [#629]

Hallo Werner,

hier stellt sich die Frage, ob der Brief tatsächlich so transportiert worden ist. Unter dem aufgeklebten Wertrahmen ist ein weiterer Wertrahmen des eingentlichen Freistempels.

Der ausgeschnittene Wertrahmen kann auch letzte Woche erst aufgeklebt worden sein.

Grüße

Dieter
 
HWS-NRW Am: 18.12.2023 16:07:46 Gelesen: 23762# 632 @  
@ bovi11 [#631]

Hallo,

habe den Beleg mit weiteren von einem Ebay-Anbieter für 2 € erstanden, der mir wirklich tolle Belege verkauft hat, ich glaube nicht, dass er sich bei diesem Preis soooo viel Mühe gemacht hätte, ihn zu "verändern", auch habe ich keine Lust, den Wertkasten-Teil abzulösen, um zu sehen, was darunter ist.

mit Sammlergruß
Werner
 
bovi11 Am: 18.12.2023 16:24:34 Gelesen: 23756# 633 @  
@ HWS-NRW [#632]

"habe den Beleg mit weiteren von einem Ebay-Anbieter für 2 € erstanden, der mir wirklich tolle Belege verkauft hat, ich glaube nicht, dass er sich bei diesem Preis soooo viel Mühe gemacht hätte, ihn zu "verändern", auch habe ich keine Lust, den Wertkasten-Teil abzulösen, um zu sehen, was darunter ist."

Die Veränderung muss der jetzige Verkäufer nicht vorgenommen haben.

Gleichwohl glaube ich nicht, dass der Wertrahmen vom Absender des Briefes aufgeklebt worden ist. Der ist irgendwann später dazugekommen.
 
bernhard Am: 18.12.2023 17:21:41 Gelesen: 23744# 634 @  
@ HWS-NRW [#632]

habe den Beleg mit weiteren von einem Ebay-Anbieter für 2 € erstanden, der mir wirklich tolle Belege verkauft hat, ich glaube nicht, dass er sich bei diesem Preis soooo viel Mühe gemacht hätte

Hallo Werner,

das kann ich so nicht nachvollziehen. Der Beleg ist ja noch in meiner Bebachtungsliste. Mit Porto wären 40,- € fällig gewesen. Jetzt ist es mir auch wieder klar geworden warum ich beim Kauf zögerte, ich traute dem Beleg nicht ganz. Es war mich mich nicht ganz nachvollziehbar, warum der "provisorische Frankierstreifen" auf einem normalen Umschlag ist. Es stand die Möglichkeit einer "Aufwertung" eines schlechten Ausschnittes im Raum. Wenn der Abschlag direkt auch dem Umschlag gewesen wäre, hätte ich ihn sofort gekauft.

Melde mich später nochmal zu diesem Beleg, muss erst noch was einscannen.

Viele Grüße
Bernhard
 
bernhard Am: 18.12.2023 18:49:32 Gelesen: 23721# 635 @  
@ Lammfell [#630]

Hallo Lammfell,

ich versuche mal den ganzen Fall neu aufzurollen.

Die Vorschrift nach Pkt. 4 diente nur evtl. unrechtmäßiger Gebührenerstattung durch den Freistempelbesitzer und der Verwendung bereits benutzter Freistempelabdrucke, beides zum Schaden der Postkasse. Im Pkt. 4 geht es nur um aufgeklebte Zettel, entweder mit Verwendung einer Anschrift oder nur mit dem Freistempelabdruck (Frankierstreifen). Es geht weniger um die "Empfängeranschrift", sondern um die Beschreibung dieser möglichen Aufklebe-Variante.

Ich zeige nachfolgend einen Auszug aus dem neuesten Bericht (Nr. 95) der FG Post- und Absenderfreistempel e.V. Ein Artikel von Hajo zum Postalia-Streifengeber. Der abgebildete Beleg eignet sich gut um die beiden Aufklebezettel zu zeigen. Hier sieht man einen Aufklebezettel und einen Frankierstreifen auf einer Sendung. Der AFS wurde in diesem Falle nicht auf dem Aufklebezettel angebracht, sondern auf dem Anschriftlosen Frankierstreifen.



aus Bericht 95, FG Post und Absenderfreistempel e.V.

Der Hauptsinn des Frankierstreifens war das bekleben bauschiger Sendungen, Päckchen und Pakete.

Ein Hauptkriterium bezüglich Gebührenmanipulationen war das Datum im Tagesstempel, es musste immer tagesaktuell sein. War es nicht aktuell, durfte die Sendung streng genommen nicht angenommen werden. In der Praxis sah dies z.T. aber anders aus, mit einem Post-Tagesstempel wurde dieses Datum korrigiert und somit genehmigt. Dies wurde sicherlich nur bei einem Tag Unterschied so gemacht, nicht bei größeren Unterschieden oder gänzlich anderer Datumseinstellung.

Gebührenerstattungen für nicht abgegangene Sendungen: Tagesstempelabdruck durfte max. 4 Tage alt sein; es musste die kpl Sendung (kein Ausschnitt) zur Erstattung vorgelegt werden.

Das Risiko einer Manipulation lag offenbar in der Benutzung von Frankierstreifen, für dessen Verwendung eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich war. Für Versender von Päckchen und Paketen war diese Genehmigung sicherlich einfacher zu erhalten, wie für Firmen bei welchem dies nur selten vorkam oder für Firmen die sich in der Vergangenheit schon mal der Manipulation verdächtig gemacht hatten. Offenbar hatte man Angst vor ausgeschnittenen Freistemplern und dessen mangelhafter Kontrolle.

Für mich handelt es sich beim Beleg [#621] entweder um einen provisorischen Frankierstreifen oder um eine Manipulation zum Schaden der Sammler. Was von beiden läßt sich schwer sagen, mein Bauchgefühl spricht mehr für letzteres. Kann mich aber auch täuschen.

Viele Grüße
Bernhard
 
Lammfell Am: 18.12.2023 23:11:41 Gelesen: 23504# 636 @  
@ bernhard [#635]

Hallo Bernhard,

ich möchte das jetzt nicht ausufern lassen.

Mir sind solche Dinge als ehemaliger Schalterbeamter durchaus bekannt und ich habe sicher täglich genug Zeit mit dem Lesen von Dienstanweisungen verbracht.

Also nochmal "in Satz 2 ist von "anschriftslosen Zetteln" die Rede-in Satz 1 von Zetteln mit der Aufschrift des Empfängers.

Satz 2 baut auf Satz 1 auf.

Wäre in Deinem Beispiel auf dem Adressaufkleber direkt ein Freistempelabdruck angebracht worden- dieser aber ohne Anschrift und die Anschrift direkt auf dem Umschlag angebracht worden, so wäre das nicht zulässig gewesen, da der Empfänger den Zettel dem Absender wiedergeben konnte und dieser sich die Gebühren hätte erstatten lassen können.

Ja, richtig - damals - und auch heute muss die komplette Sendung zur Erstattung vorgelegt werden- und ist es ein Problem, den anschriftlosen Zettel auf eine neue unbenutzte Versandtasche aufzukleben?

Vielleicht eine Adresse darauf zu schreiben und sich das Porto ersparen? Es ist ja unwahrscheinlich, das der gleiche Empfänger in kurzer Zeit wieder vom gleichen Absender Post bekommt.

"Upps- versehentlich falsches Datum eingestellt" - entweder die Sendung wird angenommen und das "falsche" Datum mittels Tagesstempel korrigiert oder das Porto erstattet. In jedem Fall ein nettes Plus in der Portokasse des Absenders. Ob und wie weit das für den Absender sinnvoll gewesen ist - keine Ahnung. Zu späterer Zeit wäre es durchaus machbar gewesen mittels Werbe-Antwort.

Der Hauptsinn des Frankierstreifens war, Sendungen zu frankieren, die sich nicht so einfach per Frankiermaschine frankieren lassen.

Kleinformatige Sendungen, zu dünne Sendungen (Faltbriefe/Aerogramme), Versandtaschen, Kartonagen- Pakete wurden in D auf der gelben Inlands-Paketkarte oder der Auslandspaketkarte frankiert.

Eine Manipulation von Beleg [#621] zum Schaden der Sammler wäre aufwendig, da der Inhalt des Briefes ja vorhanden sein sollte und der Absender müsste mit dem des Freistempels übereinstimmen.

Da hatte eher jemand die Befürchtung, mit dem Bügeleisen die Sendung zu beschädigen.

Viele Grüße
 
bernhard Am: 18.12.2023 23:56:39 Gelesen: 23433# 637 @  
@ Lammfell [#636]

Hallo Lammfell,

deine Ausführungen lasse ich mal so stehen, du wirst es schon wissen. Wobei du ja zuerst abgestritten hast, dass es sich hier um einen Aufschriftlosen Zettel / Frankierstreifen (natürlich kein käuflicher Frankierstreifen) handelt.

Nachdem ich mir die abgespeicherte Rückseite des Beleges [#621] angesehen habe, gebe ich Dir zu deiner Einschätzung im letzten Satz recht. Der Beleg dürfte mit ziemlicher Sicherheit zeitgerecht verwendet worden sein, rückseitig befindet sich ein Adressstempel der Firma Buchholz.

Ob die Firma eine Erlaubnis dazu hatte oder es seitens der Post nur toleriert wurde, bleibt offen.

@ Werner [#621]

Vielleicht kannst du mal den Inhalt des Faltbriefes zeigen, falls da direkt darauf geschrieben wurde.

Viele Grüße
Bernhard
 
Lammfell Am: 19.12.2023 03:53:26 Gelesen: 23348# 638 @  
Hallo Bernhard,

eigentlich will ich nicht alles auseinanderpflücken, aber ich vermute hier ein Missverständnis. Ich habe mich auf darauf bezogen:

Diese freigestempelten Aufschriftzettel durften ohne eine zusätzliche Adresse nur mit Genehmigung der Postdirektion verwendet werden, dass es kein Anschriftsloser Zettel war, ist gut möglich, vermutlich reichte als Anschrift der Firmenname und die Stadt auf dem Werbeklischee aus.

"Auf Briefsendungen außer Wertbriefen können Zettel mit der Aufschrift des Empfängers und mit dem Gebühren- und Tagesstempelabdruck geklebt werden."

Darauf schrieb ich: "Darunter fällt der Beleg nicht, da auf dem Streifen kein Platz wäre für eine Empfänger-Anschrift."

Es geht in dieser Vorschrift nicht um Frankierstreifen aus Beitrag [#621], da es eine "UND"-Vorschrift ist.

und mit dem Gebühren- und Tagesstempelabdruck geklebt werden

Es geht um anschriftslose Zettel, die von der Größe her zur Aufnahme einer Anschrift und eines Freistempel-Abdruckes geeignet sind.

Wäre hier von anschriftlosen Zetteln und Frankierstreifen die Rede - also zwei unterschiedliche Sachen in Form und Größe, wäre es eine "ODER"-Vorschrift.

"Auf Briefsendungen außer Wertbriefen können Zettel mit der Aufschrift des Empfängers ODER mit dem Gebühren- und Tagesstempelabdruck geklebt werden."

Satz 2 der Dienstanweisung steht in direktem Zusammenhang mit Satz 1 - und würde für sich allein keinen Sinn ergeben.

"Anschriftslose Zettel mit Frei- und Tagesstempelabdruck dürfen nur mit Genehmigung aufgeklebt werden"

Entscheidend ist hier das Wort "nur", das den Kontext zu Satz 1 herstellt und wenn Du mal an den linken Rand schaust, dann siehst Du die Rubrik "Freigestempelte Aufschriftzettel" - und um etwas anderes geht es nicht. Es wird nur der Unterschied herausgestellt zwischen -mit Anschrift- oder ohne.

Freigestempelt mit Anschrift generell erlaubt - ohne Anschrift = genehmigungspflichtig

[#635] Der abgebildete Beleg eignet sich gut um die beiden Aufklebezettel zu zeigen. Hier sieht man einen Aufklebezettel und einen Frankierstreifen auf einer Sendung. Der AFS wurde in diesem Falle nicht auf dem Aufklebezettel angebracht, sondern auf dem Anschriftlosen Frankierstreifen.

Bernhard- ein "anschriftsloser" Zettel im Sinne einer Dienstanweisung ist ein Zettel, auf dem keine Anschrift steht- aber eine Anschrift stehen könnte.

Niemand würde z.B. einen 1x1cm großen Zettel als anschriftslos bezeichnen, weil er keine Anschrift im postalischen Sinne tragen kann mangels Platz. So ist es auch mit Frankierstreifen oder Zetteln im Format eines Frankierstreifens.

Einen blanko Zettel im Format eines Frankierstreifens könnte man in dem Sinne als anschriftslosen Zettel werten, weil man eine (kurze) Anschrift darauf vom Platz her unterbringen könnte.

Die Eigenschaft "anschriftslos" hat aber der Zettel (Frankierstreifen) in Deinem Beitrag verloren, nachdem er mit einem Freistempelabdruck bedruckt wurde.
Es ist kein Platz mehr vorhanden, um eine Anschrift (die Dienstanweisung spricht von der Anschrift des Empfängers) aufzubringen, so das eine postalische Unterscheidung zwischen anschriftlos und beanschriftet entfällt.

Im Sinne der Dienstanweisung ging es- es sei nochmals erwähnt- um Zettel, die von ihrer Beschaffenheit sowohl einen Freistempelabdruck, als auch die Empfänger-Anschrift tragen könnten. Das ist bei Zetteln im Frankierstreifen-Format nicht gegeben- da ginge nur eines von beiden.

Tut mir leid, ich wollte jetzt wirklich nicht den Korinthenkacker geben.

Viele Grüße
 
Manne Am: 19.12.2023 09:13:04 Gelesen: 23296# 639 @  
Hallo,

ein Brief von der Fa. Mauthe vom 13.09.1949, gelaufen nach Heilbronn.



Gruß
Manne
 

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