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Thema: **** Bund: Frankieren mit Makulatur ?
Laudano Am: 30.05.2023 17:32:52 Gelesen: 523# 1 @  
Frankieren mit Makulatur?

Hallo Gemeinde,

seit dem Auftauchen von Briefmarken ohne Matrixcode, die aber eigentlich einen solchen aufweisen sollten, sind auch hier im Forum die unterschiedlichsten Ansichten zu diesem Thema unterwegs.

Überwiegend wird davon ausgegangen, dass es sich bei solchen Exemplaren grundsätzlich um Makulatur handelt, die hätte vernichtet werden sollen. Bei der Definition des Begriffs "Makulatur" habe ich Zweifel, ob diese auf die betreffenden Marken anzuwenden ist.

So definiert der Michel als Makulatur Druckbogen, die infolge unsauberen Drucks, Material- und Zähnungsfehlern unbrauchbar geworden und zur Vernichtung bestimmt sind.

Der DPP bezeichnet als Makulatur ebenfalls unbrauchbare Druckerzeugnisse, die aufgrund ihrer Abweichungen für den eigentlichen postalischen Zweck unverwendbar sind.

Im "Großen Lexikon der Philatelie" von Ullrich Häger bezeichnet dieser ergänzend alle Drucke von Postwertzeichen, die aufgrund verschiedener Mängel nicht das im Amtsblatt angekündigte und von der Post in Auftrag gegebene Aussehen haben, als Makulatur und zu Frankierungszwecken nicht zugelassen sind, auch wenn solche Stücke den Kontrollen entgehen und über die Postschalter an die Öffentlichkeit gelangen.

Aus meiner Sicht kristallisiert sich aus diesen Begriffsbestimmungen eine unabdingbare Voraussetzung für das Vorliegen von "Makulatur" heraus: Unbrauchbarkeit, Unverwendbarkeit UND zu Frankierungszwecken nicht zugelassen.

Bisher hat sich die DP als Auftraggeber der betreffenden Postwertzeichen nicht dazu geäußert, ob diese verwendet werden dürfen bzw. gültig oder ungültig sind.

Da ich selbst im Besitz eines anstandslos abgestempelten und echt gelaufenen Beleges mit der Marke "Steinbock" (MiNr. 3609) bin, sind meiner Meinung nach die Kriterien für das Vorliegen von "Makulatur" derzeit nicht erfüllt. Auf welchem Wege solche Exemplare den Weg in die Öffentlichkeit gelangt sind, halte ich für diese Beurteilung für irrelevant. Ob diese Marken prüffähig sind, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Gruß
Harry
 
Frankenjogger Am: 30.05.2023 17:56:37 Gelesen: 505# 2 @  
Hallo Harry,

das ist aus meiner Sicht nicht einfach zu beurteilen, aus folgenden Gründen:

- Bei einem Brief mit einer solchen Marke lässt sich nicht nachweisen, woher die Marke stammt.
- Bei einem Bogen (postfrisch) - dito. Wenn jemand einen solchen Bogen bei einer Poststelle erwarb, ist das aus meiner Sicht keine Makulatur.
- Wenn ein MA einer Druckerei solche Bogen (egal ob Makulatur, oder vor Bedruckung des Matrixcodes) entwendet und dann irgendwie in Umlauf bringt, ist das auch nicht nachweisbar. Es wäre aber wohl Betrug.

Was, wie in Zukunft beurteilt wird, wird sicher auch von der Häufigkeit des Auftauchens solcher Marken abhängen.

Ich würde solchen Produkten keine große Aufmerksamkeit, und somit keine große Investition schenken, da das Risiko zu groß erscheint, ein nicht zuordenbares philatelistisches Stück zu besitzen.

Dein Beleg ist sicher schön, echt gelaufen und sicher auch nicht auf Betrug hin prüfbar. Aber wie das wertmäßig in Zukunft beurteilt wird, ist ungewiss. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein fehlender Matrixcode zukünftig nicht mehr geprüft wird.

Viele Grüße,
Klemens
 
Stefan Am: 30.05.2023 18:47:25 Gelesen: 483# 3 @  
@ Frankenjogger [#2]

Ich kann mir gut vorstellen, dass ein fehlender Matrixcode zukünftig nicht mehr geprüft wird.

Genau dies gilt es nach Möglichkeit zu vermeiden. Meinem Verständnis nach wäre es zumindest ärgerlich, wenn einige konkret benennbare Katalognummern sowohl rückwirkend als auch zukünftig ein ganzes Thema bzw. Sammelgebiet in Verruf bringen.

Ich halte es daher eher für gangbar bzw. praktikabel, wenn Ausgaben dieser sechs betroffenen Michel-Nummern (Bundesrepublik Deutschland) in der Variante ohne Matrixcode in den Erhaltungen postfrisch bzw. gestempelt zukünftig nicht mehr geprüft würden. Es beträfe konkret die Ausgaben als nassklebender Zehnerbogen bzw. selbstklebendes Folienblatt zu zehn Briefmarken:

- 95 Cent Steinbock selbstklebend (Mi-Nr. 3629 vom 02.09.2021)
- 85 Cent Welt der Briefe selbstklebend (Mi-Nr. 3652 vom 02.12.2021)
- 100 Cent Welt der Briefe selbstklebend (Mi-Nr. 3653 vom 02.12.2021)
- 85 Cent Baden-Fehldruck nassklebend (Mi-Nr. 3719 vom 06.10.2022)
- 85 Cent Frohe Weihnachten selbstklebend (Mi-Nr. 3730 vom 02.11.2022)
- 110 Cent Zeche Zollverein nassklebend (Mi-Nr. 3739 vom 05.01.2023)

Vielleicht ließe sich eine Ausnahme für Stücke machen, welche nachweislich vor März 2023 in Verkehr gelangten. Die ersten Angebote bei ebay bzw. ebay-Kleinanzeigen tauchten m.W, im März 2023 auf, siehe Thema in [1].

Anhand dieser Auflistung ist ersichtlich, dass Briefmarken aus drei Jahrgängen betroffen sind. Zum 01.01.2022 fand eine Portoerhöhung statt. Damit wird deutlich, dass dieses dubiose Material meinem Verständnis nach in mehreren Tranchen eingesammelt wurde und es sich hier explizit nicht um einen einzelnen Griff in den Druckausschuss handelt. Der Erhaltungszustand dieses Materials (Büge, Knicke, Schmutzspuren, ggf. auch Wasserschaden) deutet ausdrücklich darauf hin, dass diese Stücke aus einem Container für Altpapier oder Abfall entnommen wurden. Ich hoffe, dass postseitig die Lücke im System mittlerweile gestopft werden konnte und kein neues Material mit einem jüngerem Produktionsdatum mehr nachkommt.

Gruß
Stefan

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?CP=0&ST=16237&F=1&page=4 (ab Beitrag 81)
 
Laudano Am: 30.05.2023 20:04:19 Gelesen: 438# 4 @  
@ Frankenjogger [#2]

Hallo Klemens,

"Bei einem Brief mit einer solchen Marke lässt sich nicht nachweisen, woher die Marke stammt."

Dies halte ich für eine Beurteilung, ob Makulatur vorliegt, nicht für ausschlaggebend. Entweder ist eine Marke bereits in der Druckerei - technisch gesehen - Makulatur oder eben nicht.

"Bei einem Bogen (postfrisch) - dito. Wenn jemand einen solchen Bogen bei einer Poststelle erwarb, ist das aus meiner Sicht keine Makulatur."

Hier verhält es sich aus meiner Sicht ähnlich: Wenn ein Bogen bereits in der Druckerei Makulatur ist, wird er diesen "Status" nicht allein deswegen los, weil er offiziell verkauft wurde.

"Wenn ein MA einer Druckerei solche Bogen (egal ob Makulatur, oder vor Bedruckung des Matrixcodes) entwendet und dann irgendwie in Umlauf bringt, ist das auch nicht nachweisbar. Es wäre aber wohl Betrug."

Nun, Betrug wird es erst, wenn Marken dieses entwendeten Bogens postseitig für ungültig erklärt werden und trotzdem versucht wird, sie zur Frankatur zu verwenden. Bis dahin ist es "nur" Diebstahl.

"Ich kann mir gut vorstellen, dass ein fehlender Matrixcode zukünftig nicht mehr geprüft wird."

Auch Hans-Dieter Schlegel hat sich mir gegenüber dahingehend geäußert. Zunächst jedoch gilt dies aber nur für Exemplare aus der Druckerei Bagel.

Gruß aus Berlin
Harry
 
Laudano Am: 30.05.2023 20:11:58 Gelesen: 435# 5 @  
@ Stefan [#3]

Ich halte es daher eher für gangbar bzw. praktikabel, wenn Ausgaben dieser sechs betroffenen Michel-Nummern (Bundesrepublik Deutschland) in der Variante ohne Matrixcode in den Erhaltungen postfrisch bzw. gestempelt zukünftig nicht mehr geprüft würden.

Hallo Stefan,

dann dürften aber andere Marken, die - aus welchen Gründen auch immer - hätten vernichtet werden sollen, ebenfalls nicht geprüft werden. Das beträfe dann wohl auch "Audrey Hepburn".
 
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