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Thema: Die Prüfungen des Georg Bühler (Gründungsmitglied BPP)
ligneN Am: 10.06.2023 14:54:00 Gelesen: 928# 1 @  
Georg Buehler (1910-99) war ein sorgfältiger und hochangesehener "Allgemeinprüfer". Aber nach ca. 1984 werden Atteste mit seinem Namen als unzuverlässig/wertlos angesehen. Allerdings gibt es auch quasi rückdatierte Attestfälschungen.

Was war da los?

Bühler prüfte Altdeutschland inkl. NDP und Übersee-Klassik. Ab 1975 auch Deutschland allgemein bis 1945. Soweit mir bekannt, prüfte er aber nie Deutsche Kolonien und Deutschland nach 1945. Egal was bei ebay usw. behauptet wird. Niemals Berlin, Danzig, BRD, Saar usw."signiert Bühler" kaufen. Hat er nie gprüft.

Bühler war Gründungsmitglied des BPP 1959. 1974 kam er in Konflikt mit einer neuen BPP-Bestimmung, wonach man nicht mehr "allgemeine Zeiträume", sondern noch nur bestimmte genau definierte Gebiete prüfen dürfe. Das Ende für Allgemeinprüfer. Daher verließ er den BPP, friedlich und in Ehren. Seine Prüfqualität litt nicht darunter. Seit 1975 war er freier Prüfer.

Die Probleme begannen 1984, als er zusehends gesundheitliche nachließ und ab 1985 praktisch kaum noch etwas sah. Er bekam dann einen Pfleger zugeordnet.

Leider prüfte und signierte er weiter Atteste für eindeutige Fälschungen. Einige dieser "Signaturen" sehen wie Unterschriftenstempel aus.

Nach seinem Tod (aber wohl viel früher) gelangten seine Handstempel, Schreibmaschine und Blanko-Atteste in die falschen Hände, eines "Briefmarkenhändlers" und werden noch immer für rückdatierte Attestfälschungen (zB Fakeadresse "Juttastraße") verwendet. Als die Attestformulare verbraucht waren, stieg der Fälscher auf Laserausdrucke um (z.B. mit fettem "Berlin").

Bühler-Atteste bis ca. 1983 werden als sehr zuverlässig angesehen. Für Altdeutschland und klassische Übersee. Ebenso angesehen ist die Literatur, die er über manche dieser Gebiete verfasst hat.

Trifft natürlich nicht auf all die Fälschungen und Nachahmungen seiner Handstempel/Atteste zu. Sein Handstempel wird als der meistgefälschte eines deutschen Prüfers überhaupt eingeschätzt.

Lose Marken mit seiner Signatur sollten immer durch einen aktuell aktiven Prüfer nachgeprüft werden.

Seine Atteste sind durchaus eine klassische Referenz - als Ergänzung. Aber inzwischen so alt, daß die Erhaltung der Prüfobjekte nicht mehr der von vor 40+ Jahren entsprechen kann. Also ebenfalls nachprüfen lassen.

[Redaktionell kopiert aus dem Thema "st eine falsche rückseitige Signatur mit einem Wertverlust gleichzusetzen ?"]
 
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