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Thema: Frankiermaschine SendPro Mailstation - Internetmarke oder Absenderfreistempel?
Winni451 Am: 29.09.2023 17:07:47 Gelesen: 380# 1 @  
Hallo zusammen,

das Thema ist noch aktuell, gerade diese Woche habe ich diese Werbung mit Aufgedruckter Internetmarke bekommen:



Zumindest sieht es wie eine IM aus, den Matrixcode habe ich nicht ausgelesen.

Grüße
Winfried
 
Stefan Am: 29.09.2023 18:24:58 Gelesen: 365# 2 @  
@ Winni451 [#1]

Zumindest sieht es wie eine IM aus, den Matrixcode habe ich nicht ausgelesen.

Frei nach dem Spruch: „Wenn es aussieht wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und quakt wie eine Ente, dann ist es wahrscheinlich eine Ente.“ könnte es sich bei der gezeigten Freimachung um eine Internetmarke handeln. Das in der Frankierung ersichtliche Kürzel "IM" ist da eigentlich recht eindeutig.

Du merkst es schon an der Formulierung, es existiert hier ein "Aber", welches mich bei deinem gezeigten Beleg nicht überraschen würde, dass es zuträfe. Vom Hersteller für Absenderfreistempel - das in Deutschland seit Jahrzehnten in großem Stil tätige Unternehmen Pitney Bowes - existiert seit einigen wenigen Jahren ein Absenderfreistempelgerät, welches Stempelabdrucke auf Aufklebern und dem hauseigenen Werbefilmchen [1] nach auch direkt auf Sendungen Stempelabdrucke hinterlässt, welche vom Design her wie Internetmarken aussehen. Es handelt sich dabei um das Modell "SendPro Mailstation" [2].

Pitney Bowes wirbt auf der eigenen Internetseite u.a. wie folgt:

"Frankiermaschine SendPro® Mailstation

Porto direkt auf Briefe drucken – aus dem Homeoffice oder Büro. Die SendPro® Mailstation ist eine kompakte, digitale Frankiermaschine. Perfekt für bis zu 20 Briefe pro Tag."


und

"Frankiermaschine für Online-Briefmarken

Die Frankiermaschine SendPro® Mailstation funktioniert standortunabhängig, da keine Deutsche Post Anmeldung notwendig ist. Das macht die Maschine mobil einsetzbar – perfekt fürs Home Office. Durch den Direktdruck von Internetmarken auf Umschläge spart die Mailstation Zeit und Geld. Weiterhin können durch eine dauerhafte Internetverbindung Updates ganz von alleine durchgeführt werden."




Bild zur Frankatur aus der Werbung über die SendPro Mailstation von Pitney Bowes in [2], "Frankierdatum" 29.09.2021

Es handelt sich hier um ein Einsteigermodell, also bestens geeignet für kleinere Sendungsmengen je Tag, z.B. kleine Handwerksbetriebe oder Nebendienststellen oder Nebengeschäftsstellen großer Behörden bzw. Unternehmen mit eigenständiger Verwaltung im Postausgang unabhängig vom Hauptsitz.

Wie man zukünftig Internetmarken und Frankierungen dieses Absenderfreistempelgerätes auseinanderhalten möchte, ist (noch) eine gute Frage.

Gruß
Stefan

[1] https://www.youtube.com/watch?v=yVKZz4erbUk
[2] https://www.pitneybowes.com/de/post-und-paket/frankiermaschinen/sendpro-mailstation.html
 
DL8AAM Am: 29.09.2023 19:46:11 Gelesen: 349# 3 @  
@ Stefan [#2]

Nur ganz kurz: Trotzdem handelt es dann immer noch um eine Internetmarke, auch wenn der Endkunde einen Zwischen-Dienstleister zwischenschaltet. Unterscheiden könnte man diese beiden Formen (Direktkunde bei der Post oder indirekt nur über einen Dienstleister) vielleicht an Hand der "Herausgeber-ID". Die Frage dabei wäre, ob jeder Endkunde eine eigene ID bekommt, d.h. ob der Dienstleister für jeden Endkunden ein eigenes "Konto" bei der Post anmeldet, oder ob diese Dienstleister nur einen Account besitzt (bzw. einen eigenen Pool). Dann müssten alle Internetmarken die selbe/n ID/s (die selbe A0-Zeile) tragen.

Eine interessante Frage wäre, ob die Endkunden erst beim Druckauftrag "über" diese Geräte den IM-Kauf bei Post (über ein/das Konto) auslösen oder ob der Dienstleister bereits im Vorfeld einen gewissen Bestand von IM bei der Post gekauft hat und "im Lager" bevorratet - und der Kunde bei der Druckanforderung dann eine "fertige" IM-Marke vom Dienstleister aus diesem Bestand abkauft. Oder vielleicht verkaufen diese Dienstleister die IM-Marken nur im Kommission o.ä., d.h. die Post stellt ihnen ("kostenfrei") ein Kontinguent an IM-Marken oder an "IM-Guthaben" zur Verfügung, das dann im Nachhinein, sprich nach dem Abruf, von der Post mit dem Dienstleister abgerechnet wird. Pitney-Bowes z.B. dürfte ja kreditwürdig genug für ein solches Verfahren sein.

Grundsätzlich wird so oder so mit Internetmarken freigemacht, die Frage ist nur, hat die IM einen "Postwertzeichen"-, einen Briefmarken-Charakter haben (wie beim direkten Privatkauf durch den Kunden bei der Post) - oder im Fall von "über externe Dienstleister", diese eher einen "semi-absenderfreistempeligen"-Charakter haben (keine Ahnung, wie man diese Form nennen würde; für den Dienstleister hätte sie trotzdem Briefmarken-Charakter, nur wie sähe das für den Endkunden aus, der ja keine Postwertstempel" im Vorfeld gekauft hat?) oder vielleicht sogar nur den Status ähnlich eines PreLabels [für den Diensterleister, nicht für den Endkunden] hat (falls erst nach der Verwendung durch den Endkunden, zwischen dem Dienstleister und der Post abgerechnet wird).

Wie wird mit dem Kunden abgerechnet? Läd dieser, wie bei "normalen" Absenderfreistempelgeräten, im Vorfeld auf seinem Konto beim Dienstleister (nicht bei der Post) ein Guthaben auf (für dann mich wahrscheinlicher), oder erhält dieser erst im Nachhinein eine Rechnung, nach Verbrauch (unwahrscheinlicher)? Für den Kunden hätte (im ersteren Fall) die eingedruckte IM-Marke dann einen Absenderfreistempel-Charakter, für den Dienstleister hätte die selbe IM-Marke dann entweder einen Postwertzeichen-Charakter bzw. alternativ nur einen PreLabel-Charakter (was wäre Letzteres, sprich PreLabel, dann philatelistisch gesehen? Ein Freistempel? Nö, oder? Ein Entgeltbezahlt-Eindruck? Nö, oder? Nur eine Info, dass eine Freimachung "irgendwie erfolgen wird"? Hmmm.

Die Frage ist also, können wir irgendwie erkennen, ob die IM-Marke vom Verwender direkt über ein eigenes Konto vor der Verwendung bei der Post, als klassiche Internetmarke, gekauft hat oder ob diese über einen zwischengeschalteten Dienstleister bezogen wurde? Können wir diese an Hand der A0-Zeile, d.h. über die Herausgeber-ID bzw. die Kundennummer "auf dem Beleg" unterscheiden?

Die nächste Frage ist, falls die erste Frage eineindeutig mit "über Dienstleister ja" beantwortbar wäre, wie wird zwischen der Post und dem Dienstleister "abgerechnet"? Und wie rechnet der Dienstleister mit dem Endkunden ab.

Auch hier sieht man wieder, dass unsere klassische Terminologie bei dem modernen Postwesen immer weniger wirklich zu 100% greift bzw. zum Teil überhaupt nicht mehr sinnvoll ist. Das diese zum Teil sogar eher verwirrt, als hilft? Vielleicht sollten wir hier nicht so sturr in, möglicherweise veralteten, Schubkladen denken, sondern sowas einfach nur als solches bezeichnen, was sie "postalisch gesehen" (für die Post) sind. In diesem Fall nämlich INTERNETMARKEN (international als ONLINE POSTAGE bezeichnet). Das wäre bzw. ist ja so-oder-so, in jedem Fall komplett richtig.

Ausgelesen finden sich im Beispiel [#1] die folgenden Daten:
Post-Unternehmen: Deutsche Post AG
Frankierart und Version: Internetmarke (Version PM1)
Laufende Sendungsnummer: 8660
Herausgeber-ID: A027331406
Version Produkte/Preise: 53
Produktschlüssel: 51
Basisprodukt: Postkarte
Zusatzleistung: keine
Produkt-EKP: 102500001
DV-Bearbeitungsdatum: 26.09.2023
 

Beste Grüße
Thomas
 

Araneus Am: 29.09.2023 19:49:11 Gelesen: 349# 4 @  
@ Stefan [#2]

„Wie man zukünftig Internetmarken und Frankierungen dieses Absenderfreistempelgerätes auseinanderhalten möchte, ist (noch) eine gute Frage“

Hallo Stefan,

nach meinem Verständnis gibt es keine Unterschiede, da die SendPro® Mailstation eigentlich nur ein komfortabler Drucker für Internetmarken ist. So bietet Pitney Bowes die Maschine auch an, wie folgender Ausschnitt aus der Internetseite [1] zeigt:



Pitney Bowes wirbt mit dem Satz: "Drucken Sie Ihr Firmenlogo oder ansprechende Werbebotschaften direkt neben den Portoaufdruck". Das widerspricht aber den AGB für Internetmarken, nach denen Internetmarken nicht "mit anderen als von der Deutschen Post zur Verfügung gestellten oder genehmigten Motiven" gedruckt werden dürfen. Vielleicht ist mit "direkt neben" aber auch ein etwas größerer Abstand gemeint wie bei der in Beitrag [#1] gezeigten Karte.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.pitneybowes.de/shop/frankiermaschinenzubehor/drucker-fur-Internetmarken%E2%80%93sendpro-mailstation/de-de/storede?cid=Website_DE_SMB_mailstation__Internetmarke-Purchase_2122021
 
DL8AAM Am: 29.09.2023 20:36:33 Gelesen: 339# 5 @  
@ Araneus [#4]

Pitney Bowes wirbt mit dem Satz: "Drucken Sie Ihr Firmenlogo oder ansprechende Werbebotschaften direkt neben den Portoaufdruck". Das widerspricht aber den AGB für Internetmarken

Hallo Franz-Josef,

womöglich hat PB ja mit der Post einen individuellen Sondervertrag (ein paar weitergehende Ideen, siehe [#3]) mit anderen Vertragskonditionen, die es PB erlaubt, dass die ihren Kunden, die ja eigentlich nur einen Vertrag mit PB haben und nicht unmittelbar mit der DPAG - und deshalb erst einmal auch nur den Vertragsbedingungen, inkl. den AGB, von PB unterliegen, erlaubt, absenderfreistempelähnlich ein eigenes Kundenklischee (Post-AGB-widrig) nah an die Frankatur (sprich in die Frankierzone) einzudrucken?

----

In Ergänzung zu [#3] wird die Frage nach dem Charakter - von, vom Endverbraucher durch sekundäre Dienstleister erworbenen Internetmarken - noch verwirrender, wenn zum Beispiel der Kunde beim Dienstleister im Vorfeld ein Guthaben aufladen muss, dass er dann nach und nach "absenderfreistempelähnlich" abverwenden kann, er aber auch Labels (oder Blankoumschläge) für einen späteren Verbrauch erzeugt. Dann besässen diese Internetmarken - zusätzlich zu dem "absenderfreistempelähnlichen" Charakter - ja auch gleichzeitig wieder eineindeutig den ganz normalen Postwertzeichen-Charakter (d.h. einmal gekauft, irgendwann einmal [innerhalb der 3jährigen Gültigkeit], von egal wo, durch egal wem, verwendbar). Eigentlich geht der Postwertzeichen-Charakter sowieso niemals wirklich verloren, denn der Kunde könnte ja sogar ein heute ausgedrucktes Dokument, mit "IM"-Eindruck im Fenster, erst Jahre nach dem Druck versenden.

Wie gesagt, ich würde also, um all diesen "Problemen" komplett aus dem Weg zu gehen (inklusive der möglichen Verwirrungen) bei "IM"-Marken grundsätzlich immer nur von Internetmarken sprechen, niemals von (Absender-) Freistempeln, egal wie das die Dienstleister das auch nennen sollten. Mit der Angabe Frankiermaschine liegt PB ja nicht falsch, es ist unbestritten eine Maschine, die frankiert, auch wenn diese (im Gegensatz zu "FRANKIT-Frankiermaschinen") keine "echten" Freistempel ausdruckt ;-)

Auf Grund der Formulierung "mit dem Deutsche Post Portokassen Account verknüpft" [siehe das Bild eines Angebots in [#4] sieht es auch stark so aus, als ob die Endkunden einen eigenen Account bei der Post haben müssen, der beim Ausdrucken der jeweiligen Internetmarke direkt belastet wird - und nicht auf IM aus einem Pool des Dienstleisters zurückgreift (d.h. nicht über eine Portokasse des Dienstleisters). Oder? Das heisst die zwischengeschalteten Dienstleister stellen nur die Gerätschaften und die (eine vermittelnde) Software. Nicht mehr...

Unabhängig davon, wäre es schon interessant, auch zur korrekten bzw. kompletten Ansprache eines Beleges, zu wissen, ob und falls ja, wie man diese Dienstleister-"IM"-Marken von direkt gekauften Internetmarken unterscheiden könnte. Nur falls es nicht über die Herausgeber-ID geht, wie dann? Womöglich am "individuellem" Kundenklischee...

Beste Grüße
Thomas
 
Araneus Am: 29.09.2023 21:15:40 Gelesen: 332# 6 @  
@ DL8AAM [#5]

Kunden, die ja eigentlich nur einen Vertrag mit PB haben und nicht unmittelbar mit der DPAG

Die Kunden müssen natürlich einen Vertrag mit der Deutschen Post abschließen. Sie müssen dort eine eigene Portokasse einrichten und diese mit einem Guthaben füllen. Das Guthaben wird beim Frankieren verbraucht. Genauso läuft es auch bei Geschäftskunden, die die Internetmarken ohne das Gerät von Pitney Bowes verwenden.

Anders ist es bei Frankiermaschinen, die mit einem bestimmten Betrag aufgeladen werden, der dann beim Frankieren aufgebraucht wird.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
DL8AAM Am: 29.09.2023 23:39:04 Gelesen: 315# 7 @  
@ Araneus [#6]

Wenn dem so ist, ja. Es sei denn Pitney Bowes hat eine Art von "Rahmenvertrag" mit der DPAG abgeschlossen und deren Kunden schliessen im Rahmen dieses Abkommens nur verbundene "Unterverträge" (unter dem Dach des PB-Rahmens) mit der Post, insbesondere um die Portokasse "aus Guthaben zu führen". Der ansonsten von PB beschriebene Ablauf, die Verfahren/Prozesse bzw. die Einsatzmöglichkeiten passen in vielen Aspekten und Passagen irgendwie nicht mit den AGB Internetmarken der DPAG [1] zusammen. Möglicherweise gibt es zumindest bezüglich der Internetmarken "unter dem Dach" PB bzw. für PB-Kunden abweichende Regelungen ("Freigaben" der DPAG). Die Post-AGB dient dann, wenn keine "höherwertigen" vertraglichen Regelungen getroffen sind, nur noch als Rückfallebene, für Fälle, die in dem PB-DPAG-"Vertragswerk" nicht näher geregelt sind. Diese Hierarchie ist ja im Vertragswesen üblich. Die AGB greifen erst, wenn in "höherwertigen" Ebenen bzw. im Vertrag selbst (individuell) nichts Abweichendes bestimmt ist. Devise: "Grundsätzlich gelten die AGB, wenn nichts Anderes vereinbart ist".

Ansonsten könnten z.B. auch keine individuellen Kundenklischees verwendet werden. Hier vermuten wir ja auch schon seit langem, dass die Post mit speziellen Geschäftskunden individuelle Internetmarkenverträge abschliesst, da ja gerade bei diesen regelmäßig Internetmarken mit individuellen Kundenklischees beobachtet werden können. Und gerade hier ist es kaum anzunehmen, dass diese Firmen (mit großen QM-/Compliance- bzw. Rechtsabteilung) bewusst gegen geltene Vertragsbestimmungen verstossen würden. Womöglich müssen diese, das Kundenklischee der Post im Vorfeld sogar vorlegen. Ich vermute mal, das Verbot für individuelle Kundenklischees (für "Privatkunden") dient auch nur dazu, um "ungewollte" Motive grundsätzlich zu verhindern bzw. die Beförderung von Briefen mit "ungewollten" Motiven verweigern zu können.

Es wäre trotzdem mal interessant zu sehen,
- wie entsprechende Ausdrucke der PB-Software genau aussehen, besonders welche mit Kundenklischee, ebenso
- wie das genaue Vertragsverhältnis der Kunden zu PB bzw. zur Post ausgestaltet ist sowie
- wie die Abläufe und technischen Verfahren und Einsatzmöglichkeiten genau geregelt sind.
Noch rätseln wir ja in vielen Punkten ins Blaue bzw. wir deuteln derzeit nur zwischen den Zeilen von "Marketing"-Texten und gesponsorten PR-Videos herum.

Das Video erweckt aber bei mir den Eindruck, dass das Layout der Internetmarke, als Basisklischee auf dem Gerät selbst gespeichert bzw. hinterlegt ist, d.h. nicht "als PDF" von der Post für jeden Druck einzeln zur Verfügung gestellt wird. Die Post liefert wahrscheinlich nur die individuelle "Sendungs-" bzw. "Internetmarkennummer" (im 1:1 Tausch gegen eine entsprechende Abbuchung vom Portokassenguthaben), die dann im hinterlegten Basisklischee eingearbeitet wird. Wenn dem so ist, vielleicht weicht ja Layout doch irgendwie von den Post-PDF-Intermarken ab? Sieht auf dem Video aber nicht so aus...

Auf jeden Fall, ein spannendes Thema... wobei dieses Dienstleister-Thema hier nicht mehr so recht ins Thema passt... ? ;-)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Internetmarke/dp-internetmarke-agb-052022.pdf

[Beiträge [#1] bis [#7] auf Wunsch von Stefan redaktionell ausgelagert aus dem Thema "Werbesendungen - frei gemacht mit Internetmarken"]
 
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