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Thema: Ebay entfernt künftig alle Angebote von Cryptomarken mit NFT's
Alfredo+Alex Am: 13.11.2023 18:55:12 Gelesen: 1668# 1 @  
Erste Kryptomarke von Bund/BRD bei EBAY gelöscht

BRD 3801 ** , 1. KI-Briefmarke, KI, Brandenburger Tor, NFT, Blockchain, postfr.

Hallo,

wer hat schon eine Erfahrung bei EBAY gemacht mit der Einstellung der Krypto-Marke von Bund (MH 127 / 3801) gemacht? Habe diese eingestellt und wurde von EBAY gelöscht mit folgenden Hinweis:

Guten Tag,

wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Grundsatz zu digitalen Medien Digitale Medien und Downloads dürfen bei eBay eingestellt werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen und der Verkauf nicht die Rechte Dritter verletzt.

Welche Aktivität hat gegen den Grundsatz verstoßen?

Non-Fungible Token (NFTs) können nicht gemeinsam mit einem physischen Artikel in einem Angebot angeboten werden. Da der von Ihnen aufgeführte physische Gegenstand mit einem NFT verbunden ist, kann er derzeitig nicht auf unseren Marktplätzen angeboten werden. Wir freuen uns, dass Sie sich für unseren Marktplatz entschieden haben, bitten Sie jedoch, diesen Artikel nicht erneut einzustellen.

Bitte tun Sie jetzt Folgendes:

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre aktuellen und künftigen Angebote diesem Grundsatz entsprechen.

Was besagt der Grundsatz ?

Unter digitalen Medien verstehen wir Informationsinhalte, die von einer Website heruntergeladen oder per E-Mail empfangen werden können, z. B. MP3-Dateien, Filme, Software-Programme, Fotos, Digitale Kunst oder E-Books. Sie können digitale Medien bei eBay einstellen, sofern Sie dabei wichtige Bedingungen einhalten. Für weitere Details lesen Sie bitte den ganzen Grundsatz zu digitalen Medien.

Beispiele für digitale Medien, die nicht bei eBay eingestellt werden dürfen:

- MP3-Musiktitel, die Sie von einer Ihnen gehörenden CD kopiert oder auf einem Konzert aufgenommen haben.

- E-Books oder Hörbücher, für die Sie keine Urheberrechte besitzen und für die Sie nicht nachweisen können, dass der Weiterverkauf des Artikels durch den Inhaber der Urheberrechte bzw. ähnlicher Schutzrechte oder einen autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde bzw. sonst rechtlich zulässig ist.

- Musiktitel, die Sie bei iTunes gekauft haben.

- Filme, die Sie von in Ihrem Besitz befindlichen DVDs kopiert haben

- Videospiele, die Sie von den Original-Datenträgern kopiert haben

- PDF-Dateien von Produktanleitungen oder Benutzerhandbüchern, für die Sie keine Urheberrechte bzw. ähnliche Schutzrechte besitzen und für die Sie nicht nachweisen können, dass der Weiterverkauf des Artikels durch den Inhaber der Urheberrechte bzw. ähnlicher Schutzrechte oder einen autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde bzw. sonst rechtlich zulässig ist.

- NFT (Non-Fungible Tokens) können nur von Verkäufern verkauft werden, die zusätzliche Verkaufsanforderungen erfüllen, und zwar bis zu einem Maximalpreis von € 10.000, und sie dürfen nicht in Verbindung mit einem physischen Gegenstand angeboten werden.

Für Ihr eBay-Konto gilt Folgendes:

Sie können sich weiterhin auf Ihr Geschäft konzentrieren. Zu Ihrem Schutz haben wir Angebote, die gegen diesen Grundsatz verstoßen haben, entfernt. - Wir haben etwaige Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben. Für gewerbliche Verkäufer gilt das ebenso mit Ausnahme der Verkaufsprovision.

Da Ihnen dieser Grundsatz möglicherweise nicht bekannt war, senden wir Ihnen diese Mitteilung, um Sie darüber zu informieren.

Damit Sie die betreffenden Angebote aufrufen und herausfinden können, worin der jeweilige Verstoß bestand, befinden sie sich noch in Ihrem Ordner „Aktive Angebote“ in Mein eBay sowie im Verkäufer-Cockpit Pro. Allerdings sind die Angebote für neue Käufer nicht sichtbar und stehen nicht zum Kauf zur Verfügung. Außerdem werden keine weiteren Angebotsgebühren in Rechnung gestellt. Wenn Sie diese Angebote aus dem Ordner „Aktive Angebote“ entfernen möchten, beenden Sie sie.

Angebote, die in Zukunft gegen diesen Grundsatz verstoßen, werden entfernt.

Diese Entscheidung wurde von einem Mitglied unseres Kundenserviceteams getroffen.

Warum haben wir diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz schützt Käufer vor dem Kauf nicht autorisierter digitaler Artikel.

Weitere Informationen und Hilfe
Grundsatz zu digitalen Medien

Angebote, die gegen unseren Grundsatz verstoßen und die wir beendet haben
Artikel: 115970313866 BRD 3801 ** , 1. KI-Briefmarke, KI, Brandenburger Tor, N F T, Blockchain, postfr. Reference ID: 2-169966474454

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Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Kundenservice

 
Richard Am: 06.12.2023 09:47:20 Gelesen: 739# 2 @  
Als Reaktion auf den Philaseiten Brief Dezember 2023 mit Hinweis auf den obigen Forumbeitrag haben wir aus Österreich folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrtes Team von Philaseiten,

auf ihre Aussage

"Bisher wissen wir nicht, warum auf Ebay der Handel mit Crypto-Briefmarken und Markenheftchen mit NFTs verboten ist und entsprechende Angebote umgehend entfernt wurden."

kann ich ihnen eine Antwort geben: Weil auf Ebay der Handel mit Cryptowährungen verboten ist und weil auf den Cryptomarken (leider) auch ein geringer Teil der Cryptowährung Etherum enthalten ist - zumindest auf den Österreichischen Marken ist dies so. Daher entfernt Ebay alle Angebote mit Cryptomarken wenn sie als solche erkannt werden. Ich habe schon einige Stunden mit Telefonaten mit der Ebay Hotline verbracht aber leider ohne Erfolg.

Ich hoffe ihnen damit eine Information für ihre Abonnenten gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Manfred Wendler
Briefmarkenhandel Manfred Wendler

 
Holo-Gert Am: 24.04.2024 12:53:03 Gelesen: 293# 3 @  
Dass ebay konsequent diese Angebote nicht mehr zulässt oder gar entfernt, ist tatsächlich verständlich. Denn Kryptomarken bestehen ja aus zwei "Teilen", der physischen Marke und ihrem "digitalem Zwilling", also einem NFT. Dieser NFT kann in eine persönliche wallet eingelesen werden.

Somit könnten diese 2 Bestandteile der Kryptomarke völlig unabhängig voneinander gehandelt werden. Die physische Marke könnte auf dem normalen Briefmarkenmarkt verkauft werden, der ihr zugeordnete NFT könnte z.B. bei Opensea virtuell gehandelt werden. In der logischen Konsequenz gäbe es dann für diese eine Kryptomarke zwei Besitzer.

Das ist aber ein grundlegendes Problem von Kryptomarken an sich, dass die Verbindung des physischen Produkts mit ihrem virtuellen Zwilling auf extrem verschiedene Weise geschehen ist. Die Erfahrung zeigt, dass nur ein Bruchteil der Kryptomarken in persönliche wallets eingelesen werden.

Bei den meisten Kryptomarken ist ihre virtuelle Häufigkeit schon durch Auslesen eines QR-Codes oder einer Buchstaben/ Zahlenkombination herauszufinden. Andererseits gibt es Kryptomarken, deren virtuelle Häufigkeit erst nach dem Einlesen in eine wallet ersichtlich ist. Bei der Ausgabe Thailands stößt man dabei schnell an seine Grenzen.

Zum Dritten ist das physische Produkt nicht immer direkt an seinen "Zwilling" gebunden. Die Kryptomarke von Gibraltar z.B. macht es nur möglich, dass man für einen zusätzlichen Preis 2 NFTS auf dem Marktplatz "AtomicHub" in einer "WAX"-wallet erstehen kann. Nur diese NFTs kommen dann in extrem verschiedenen Häufigkeiten vor und können auf dieser wallet oder auf Opensea gehandelt werden. Dort können aber auch NFTs erworben werden, ohne dass man eine physische Marke besitzt.

Manche Postverwaltungen, z.B. Kroatien verkaufen ihre Kryptomarken sogar auf 2 verschiedene Weisen. Das erste Zwanzigstel jeder Auflage ist nur virtuell mit Kryptowährungen zu bestellen und zu bezahlen. Das dazugehörige physische Produkt bekommt man dann zugeschickt. Bei den restlichen 19 Zwanzigstel kann man die physischen Marken online oder in bestimmten Postämtern kaufen. Hier kann man dann selbst entscheiden, ob man die dazugehörigen NFTs in seine wallet einlesen will oder nicht.

Auf weitere komplexe Sachverhalte möchte ich nicht näher eingehen. Das alles macht aber die Entscheidung von ebay etwas verständlicher.

Anderseits scheint das alles bei delcampe kein Problem zu sein.

Negativ wirkt sich letztlich das komplette Geschehen um die Kryptomarken insofern aus, dass der hype auf "kleinanzeigen" verlagert wird. Hier werden relativ unkontrolliert spekulative "Mondpreise" verlangt, z.B. mindestens 2.500 € für die Gold-Edition der deutschen Kryptomarke Brandenburger Tor. Ähnliches führte z.B. dazu, dass auch seriöse deutsche Briefmarkenhändler für die virtuelle Box der österreichischen Crypto stamp art + die dazugehörige physische Special art stamp 1.500 € verlangten, obwohl dieses Angebot nur 500 € kostete und nicht ausverkauft war.
 
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