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Thema: (?) (1) Berlin Ersttagsbrief mit Markeneftchenblatt - unmöglich, oder ?
harald9186 Am: 22.02.2024 18:32:17 Gelesen: 202# 1 @  
Ersttagsbrief mit Heftchenblatt - eigentlich unmöglich, oder ?

Liebe Forumgemeinde,

mich beschäftigt seit längerem ein Problem, das ich gerne mit euch erörtert hätte.

Laut Definition ist ein Ersttagsbrief (FDC) eine postalische Sendung (Brief, Karte o.ä.), die am ersten Gültigkeitstag der zur Frankatur verwendeten Briefmarke abgestempelt wurde. Ob dazu ein Sonderstempel verwendet wird, ist eigentlich unerheblich. In Deutschland gibt es keine von der Postverwaltung herausgegebenen Ersttagsbriefe.

Briefe mit Ersttagsstempel, bei denen zur Frankatur Heftchenblätter verwendet werden, können daher m. E. im Regelfall keine Ersttagsbriefe sein, da die Marken nicht an ihrem ersten Gültigkeitstag abgestempelt werden.

Beispiel aus Berlin (weil ich es gerade zur Hand habe …):



Für das hier verwendete HBl. Nr. 19 wird im Michel-Katalog "April 1980" als Erscheinungsdatum angegeben – ohne Tagesangabe … Daraus wurde im vorliegenden Fall ein "Ersttagsbrief" mit Datum "1.4.1980" gemacht (von wem eigentlich ?). Die Marke Michel Nr. 532 wurde erstmals am 14.4.1977 verausgabt, ebenso die Marke Michel Nr. 534. Für Michel Nr. 615 gilt der 14.2.1980 als Ausgabetag. Die Nr. 532 wurde im Übrigen bereits für das Markenheftchen mit HBl. 10 im Jahr 1977 verwendet.

Will man argumentieren, dass das "Gebilde" Heftchenblatt – im Gegensatz zur einzelnen Marke – ja eine "neue" Briefmarke (in besonderer Form) darstellt, dann könnte man von einem ersten Gültigkeitstag ausgehen. Dann verbietet sich aber m. E. jeder Rückbezug auf die zugrunde liegende Marke, im Beispielsfall die Michel Nr. 532 usw. Nach meiner Meinung ist ein Heftchenblatt eine Zusammenfassung bereits existierender Marken ...

Vermutlich denke ich viel zu kompliziert, aber eure Meinung dazu würde mich wirklich sehr interessieren.

Danke und beste Grüße aus dem Chiemgau !
Harald
 
Meisterbetriebsmeister Am: 22.02.2024 18:59:59 Gelesen: 180# 2 @  
@ harald9186 [#1]

Will man argumentieren, dass das "Gebilde" Heftchenblatt – im Gegensatz zur einzelnen Marke – ja eine "neue" Briefmarke (in besonderer Form) darstellt, dann könnte man von einem ersten Gültigkeitstag ausgehen.

Hallo,

da es meines Wissens auch keine "amtlichen" Ersttagsbriefe für Heftchenblätter gibt/gab, ist das ganze nur eine "Spielerei" eines der üblichen Verdächtigen, um den Sammlern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Davon abgesehen, kam und kommt man gerade als Händler auch vor dem eigentlichen Ersttag schon an Marken.

VG
 
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