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Thema: Moderne Privatpost: Umsatzsteuer-Befreiung für Private Briefdienste ?
Richard Am: 02.03.2024 15:57:33 Gelesen: 161# 1 @  
Umsatzsteuer-Befreiung für Private Briefdienste?

(paketda.de) - Wie das Handelsblatt berichtet, will die Bundesregierung private Briefdienstleister unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreien.

Im Rahmen des neuen Postgesetzes sollte eigentlich nur die Deutsche Post für die Erbringung sogenannter Teilleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Private Briefdienste hätten ihren Kunden wie bisher 19% Umsatzsteuer berechnen müssen und befürchteten Wettbewerbsnachteile. Die Kritik hat die Bundesregierung nun offenbar berücksichtigt und will eine Steuerbefreiung für Deutsche-Post-Konkurrenten ermöglichen.

Komplett ausgehandelt sind die Einzelheiten noch nicht. Der Bundesverband Deutscher Briefdienste befindet sich aktuell in Gesprächen mit dem Finanzministerium, um "gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer im Postbereich" sicherzustellen.

Die Umsatzsteuerbefreiung genießt bislang nur die Deutsche Post als Universaldienst-anbieter. Aufgrund der Selbstverpflichtung der Post, ganz Deutschland zu beliefern, überall Filialen zu betreiben, Briefkästen aufzustellen usw., darf sie Leistungen umsatzsteuerfrei erbringen.

Private Briefdienste sind hingegen nur regional tätig und können folglich keine Universaldienstanbieter sein. Wenn ihnen trotzdem ein Steuerprivileg eingeräumt werden soll, wird die Deutsche Post das sicher mit Argusaugen überwachen. Auch eine Klage ist denkbar, weil in der Vergangenheit schon viele Streitigkeiten zwischen Post und Postkonkurrenten vor Gericht ausgetragen wurden. Zunächst bleibt aber abzuwarten, unter welchen Voraussetzungen die Steuerbefreiung überhaupt gewährt werden soll.

Was sind Teilleistungen?

Großversender wie Banken, Versicherungen, Kommunen können ihre Briefpost nach Postleitzahlen und Formaten vorsortiert in Briefzentren der Deutschen Post einliefern und erhalten dafür Preisnachlässe. Diese Vorsortierung wird als Teilleistung bezeichnet und sowohl von einer Deutsche-Post-Tochter angeboten als auch von privaten Briefdiensten und Konsolidierern. Nach alter Gesetzeslage müssen alle Anbieter von Teilleistungen darauf 19% Umsatzsteuer erheben.

https://www.paketda.de/news-wik-postgesetz-2024.html
 
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