Thema: (?) (76) Deutschland: Nachgebühr bestimmen
volkimal Am: 01.11.2017 17:43:26 Gelesen: 41362# 61@  
Hallo zusammen,

habe gerade einmal nachgesehen. Ich habe zwei solcher Belege - sie sind aus den Jahren 1952 und 1960.
Den ersten Brief könnt ihr im beim Thema "Zurück und nachgeschickt" sehen:

http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=47135

Hier der neuere:



Beim Finanzamt in Dortmund-Süd kam es wohl sehr häufig vor, dass unterfrankierte Briefe ankamen. Für den Fall hat man extra einen Stempel angeschafft: "Inhalt entnommen. / Gebühr trägt Absender. / Finanzamt Dortmund-Süd". Der Brief war schwerer als 20 g Das Porto betrug somit 40 Pfg. Als Nachgebühr hat man wohl 1960 das 1,5-fache des Portofehlbetrages gerechnet.

Viele Grüße
Volkmar
 
Quelle: www.philaseiten.de
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