Thema: Sütterlin und andere Schriften - wer kann das lesen ?
Anke Am: 06.08.2021 10:27:32 Gelesen: 384620# 2417@  
Auch ich habe heute mal wieder einen Text, der sich mir nicht völlig erschließt.



Meine bisherige Übersetzung lautet: Der Besitzer ist verpflichtet, den Brunnen des Gehöfts Nr. 14 (HypB II 88 593) mit dem Besitzer des ... ? gemeinschaftlich zu unterhalten, wogegen ihm an dem selben die Mitbenutzung und der Zugang für sich, seine Familie und seine Mietsleute zusteht. Eingetragen auf Grund der Verfügung vom 27.08.45 "gemäß decret" vom 20.08.46 (gemeint ist 1846).
Wie heißt das vorletzte Wort in der 2. Zeile?

Habt Ihr eine Idee?
 
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