Thema: Urheberrecht bei Reproduktion von Briefmarken in gedruckter Veröffentlichung
drmoeller_neuss Am: 09.08.2021 16:18:14 Gelesen: 1462# 4@  
@ Vernian [#1]

Briefmarken sind Gebrauchsgrafiken, die Urheberschutz geniessen, wenn die geistige Schöpfungshöhe überschritten ist. Dies dürfte bei Briefmarken immer der Fall sein, nicht aber bei einfachen Freimachungsvermerken.

Die Postverwaltungen haben in der Regel Verträge mit ihren Grafikern geschlossen. Es können die Rechte beim Künstler verbleiben und die Post hat nur ein einfaches Recht zum Verwenden des Entwurfes für den Druck von Briefmarken, oder im anderen Fall hat der Grafiker der Post ein umfassendes Recht am Entwurf eingeräumt, z.B. die Postverwaltung kann auch "nicht-philatelistische" Produkte mit den Markenentwürfen wie Kaffeetassen oder Handtücher herausbringen.

Es war immer umstritten, ob Briefmarken als "amtliche Wertzeichen" gemeinfrei sind, d.h. nicht dem Schutz des Urheberrechtes unterliegen. Seit der Privatisierung der Post greift diese Ausnahme ohnehin nicht mehr, da Briefmarken keine amtlichen Wertzeichen mehr sind, sondern „kleine Inhaberpapiere“ gemäß § 807 BGB. I

"Zitieren" ist erlaubt, aber immer eine Gratwanderung. Eine verkleinerte Abbildung in einem Katalog halte ich für ein Zitat, grenzwertig wird es schon bei der vergrößerten Abbildung auf der Titelseite, und die Verwendung eines Briefmarkenmotives auf einer Postkarte oder Kaffeetasse ist garantiert kein Zitat mehr.

Wenn Deine geplante Veröffentlichung über das reine "Zitieren" hinausgeht, musst Du bei der jeweiligen Postverwaltung anfragen, ob Du die Abbildungen der Briefmarken für Dein Werk verwenden darfst. Einen Anspruch hast Du darauf nicht. Selbst hier bleibt ein Restrisiko, falls Rechte Dritter verletzt werden sollten. So greifen bei deutschen Briefmarken viele Künstler auf Photos und Grafiken zurück, deren Rechte in der Hand von Dritten liegen.

Im übrigen gibt es neben dem Urheberrecht noch weitere Vorschriften zu beachten. Viele Postverwaltungen verbieten die Reproduktion von Briefmarken in Originalgröße oder die Wertangabe muß durchgebalkt werden.

Daher auf jeden Fall nachfragen. Manche Postverwaltungen sind sehr großzügig wie die Fär-Öer-Inseln, die eine Reproduktion fast immer erlauben.

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