Thema: Sütterlin und andere Schriften - wer kann das lesen ?
epem7081 Am: 10.08.2021 17:25:05 Gelesen: 385795# 2423@  
@ guy69 [#2421]

Hallo Harald

nachfolgend meine "Übersetzung" Deines vorgestellten Aktenstückes:

in Sachen
Heißer Kläger
gegen
Weilbächer Georg Beklagten
wegen
Abschrift des am 10 l Mts [laufenden Monats] eingegangenen Antrags des Klägers wird dem
Beklagten mitgetheilt und da dieser innerhalb der durch Mandat vom 28ten
Januar lJr [laufenden Jahres], insinuirt am 24ten Januar lJr, bestimmten Frist Zahlung
nicht geleistet hat, wegen der Forderung des Klägers von 17 fl 5 kr für
käufl. gel. Waaren nebst 5 % Zinsen vom 17. Februar 1871
und festgesezter früherer im Betrag von 29 Sgr 6pfg
sowie 12 sgr neuer Anwaltskosten
die Auspfändung erkannt und deren Vollziehung dem Gerichts-Executor Stahl
aufgetragen.

Ganz sicher bin ich mir nicht, insbesondere ist auf den ersten Blick irritierend dass hier die Beträge offenbar in zwei verschiedenen Systemen, einmal fl (Gulden) und kr (Kreuzer), zum anderen aber in sgr (Silbergroschen) und pfg (Pfennige) angegeben sind.
Möglicherweise hat der rechtsanhängige Warenhandel über Landesgrenzen hinweg stattgefunden.

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
Quelle: www.philaseiten.de
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