Thema: Versand von Grossbriefen ins Ausland
DL8AAM Am: 20.11.2022 15:41:35 Gelesen: 2714# 22@  
@ Araneus [#20]

Indirekt abgeleitet:

a) Im aktuellen Postgebührenheft "Leistungen und Preise" (2022) [1] steht unter Briefe und Postkarten "STANDARDBRIEFE müssen so beschaffen sein, dass sie sich maschinell verarbeiten lassen (siehe Hinweis Seite 18.)"

b) auf Seite 18 findet sich der entsprechende Verweis: "Nähere Informationen enthält der Leitfaden „Automationsfähige Briefsendungen“, der zum Download zur Verfügung steht."

c) und im verlinkten Leitfaden [2] wird der direkte Bezug von automatisationsfähig mit "nicht maschinell bearbeitbar" gezogen. ("Nicht vollständig automationsfähig und damit nicht oder nur eingeschränkt maschinell bearbeitbar sind ...")

d) und unter dem Punkt "2 - Maschinenlesbarkeit" wird (neben der physischen Form aus 1.x) auch auf die automatische Lesefähigkeit der Schrift verwiesen:

"Postleitzahl, Bestimmungsort, Zustell- oder Abholangaben, Frankierung und vieles mehr müssen von unseren Sortieranlagen gelesen werden können."

Falls also eine Sendung, d.h. auch die Adressierung, nicht maschinell gelesen werden kann, d.h. nicht automatisiert behandelt werden kann, dann gilt "Für Briefe und Postkarten, die den Anforderungen nicht genügen, wird das Entgelt für das nächsthöhere Basisformat erhoben."

Das heisst theoretisch könnte (...) die Post also bei einer maschinenunlesbaren Adressierung (z.B. auch wegen einer absoluten üblen "Sauklaue") einer Postkarte, d.h. wenn diese nicht mehr automatisiert behandelt werden kann, statt des Postkartenportos, das Porto für einen Kompaktbrief erheben. Zumindest theoretisch. Wobei die heutigen Lesegerätschaften inzwischen zum Teil schon eine recht gute Handschriftenerkennung bieten. Vermutlich dürfte aber eine schludige Sütterlin-Handschrift von den Sortiergeräten ausgeworfen werden. Die Frage ist nur, macht die Post von "ihrem Recht" Gebrauch? Oder schlüpfen diese (wie selbst mit dem neuen Nachentgelt-Label sehr gut sichtbar gekennzeichnete [3]) Sendungen in aller Regel (meist) trotzdem ohne einem Inkasso durch? Vermutlich will sich die Post hier einfach nur die Möglichkeit offenhalten (falls z.B. jemand die Post nachweislich durch vorsätzliches "Unlesbarmachen" der Beschriftung verarschen will).

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-072022.pdf
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/automationsfaehige-briefsendungen-2020.pdf
[3] https://www.philaseiten.de/beitrag/304944
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/17613
https://www.philaseiten.de/beitrag/306833