Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
drmoeller_neuss Am: 06.12.2012 17:37:30 Gelesen: 44600# 28@  
@ Postgeschichte [#27]

Natürlich kann der Fehlbetrag höher sein, als das reguläre Porto für einen Standard-Auslandsbrief. Noch einmal die Regelung:

Fehlendes Porto dividiert durch Standardbriefporto des Absenderlandes mal Standardbriefporto des Empfängerlandes plus Einziehungsgebühr ergibt die Nachgebühr.

Diese Regelung macht im Weltpostverein durchaus Sinn. Da die Postverwaltung des Empfängers die Portosätze des Absenderlandes nicht kennen kann, rechnet man einfach das Verhältnis des fehlenden Portos zu einem Bezugswert aus. Absender und Empfängerpostverwaltung müssen sich nun nur noch auf einen sinnvollen Bezugswert einigen, der auch die unterschiedlich Kaufkraft der Länder berücksichtigt. Statt des Portos für einen Auslandsbrief könnte man auch den "McDonald-Index" nehmen. Kosten eines Standard-Hamburgers im Empfängerland zum Verhältnis des Preises eines Hamburgers im Heimatland.

Vielleicht sollte man den Bruch so schreiben, dann wird es deutlich:

Porto für Standard-Auslandsbrief des Empfängerlandes
--------------------------------------------------------------------------------- * Fehlbetrag
Porto für Standard-Auslandsbrief des Absendelandes

Hat das Absendeland eine niedrige Kaufkraft und "billige Postgebühren", dann stellt bereits ein kleiner Fehlbetrag für die betroffene Postverwaltung einen grossen Verlust da. Das wird dadurch berücksichtigt, dass der Bruch grösser als 1 wird. Frankiere ich einen Brief aus Indien statt mit 15 Rupien nur mit 10 Rupien, fehlen absolut nur 5 Rupien und umgerechnet 7 Eurocent. Für die Indische Post fehlt aber 1/3 des Portos. Daher ist es nur fair und gerecht, dass ich im Empfängerland auch ein Drittel des Portos für einen Auslandsbrief nachzahlen muss. Der Bruch lautet daher auf 5/15, was einem Drittel entspricht.

Nehmen wir einmal an, dass die Regel von Postgeschichte stimmen würde, dass immer das reguläre Porto unter dem Bruchstrich stehen würde. Nun schicke ich einmal einen richtig schweren Brief, der 1600 Pfennig gekostet hätte, auf dem aber nur 10 Pfennig kleben. Der Bruch "nach Postgeschichte" würde dann lauten 1590/1600. In Indien würden dann noch nicht einmal 15 Rupien Nachporto anfallen. Ein Schnäppchen für den Absender also. Daher hätte die Deutsche Bundespost in den T-Stempel geschrieben 1590/70, und die indische Post den Betrag mit 15 Rupien multipliziert. Der Empfänger hätte etwas mehr als das 22-fache des Standardportos für einen Auslandsbrief gezahlt, was der Situation viel besser entspricht.

Im übrigen: Wären beide Teile variabel gewesen, hätte es keine Stempel mit einem festen Wert gegeben, oder man hätte Zähler und Nenner jedesmal neu einstellen müssen. Per Hand aufschreiben geht aber schneller, als jedesmal den Stempel neu einstellen.

Was ich aber auch bislang nicht verstanden habe, unter welchen Umständen der doppelte Fehlbetrag eingetragen wurde. Ich habe Belege aus den gleichen Zeiträumen für beide Verfahrensweisen (einfacher und doppelter Fehlbetrag).

Noch ein paar Links:

Beschreibung der Vorschrift für die Behandlung von unterfrankierten Sendungen aus dem Ausland durch die Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika:
"730 Shortpaid Mail to the United States": http://pe.usps.gov/text/imm/immc7_007.htm

Zwei Beispiele mit unterfrankierten Briefen aus Simbabwe und Burkina Faso:
http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=355&CP=0&F=1#M188
 
Quelle: www.philaseiten.de
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