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Thema: WPhV: Kommt die BDPh-freie Sparmitgliedschaft oder Rauswurf aus dem Verband ?
Das Thema hat 40 Beiträge:
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zobbel Am: 11.05.2024 16:25:46 Gelesen: 3800# 1 @  
Württemb. Phil-Verein - neue Wege?

Mit einigem Unglauben las ich in der DBZ 10/2024 auf Seite 39 von den neuerlichen Eskapaden des Herrn F. aus S.

Was hält der Bundes- und der Landesverband von solchen "Tricksereien"?
 
nagel.d Am: 11.05.2024 18:12:04 Gelesen: 3763# 2 @  
@ zobbel [#1]

Von wann ist die DBZ ?
 
Martin de Matin Am: 11.05.2024 18:18:26 Gelesen: 3754# 3 @  
@ nagel.d [#2]

Vom 13.Mai.
 
nagel.d Am: 11.05.2024 20:36:59 Gelesen: 3659# 4 @  
@ Martin de Matin [#3]

Danke für die Info, die Ausgabe habe ich noch nicht in Papierform, somit kann ich noch nichts dazu sagen.
 
zobbel Am: 11.05.2024 23:31:51 Gelesen: 3585# 5 @  
Ich fasse das mal zusammen:

Zum Januar 2025 wird der WPhV eine neue 'Sparte' „Post- und Heimatgeschichte“ starten. Die 'Sparte' wird weder dem LV Südwest noch dem BDPh angehören. Ab 2025 zahlen alle Mitglieder 45 Euro (inkl. BDPh und LV). Ab Januar kann aber jedes Mitglied zur Sparte „Post- und Heimatgeschichte“ wechseln und dann nur noch 20 Euro Beitrag zahlen.

Meine Einschätzung:

Es geht wohl weniger um niedrigere Hürden bei Neueintritten, sondern jedes Mitglied kann individuell aus LV und BDPh austreten und zahlt dann statt 45 € nur noch 20 €. Wie das vereinsrechtlich gehen soll, ist mir unklar, denn von einer Gründung eines vom WPhV separaten Vereins wird nicht gesprochen, sondern von zwei "Sparten" und zwei "Tarifen"; Mitglied in LV ist aber der Verein als Ganzes.
 
Richard Am: 12.05.2024 07:27:15 Gelesen: 3515# 6 @  
Im Grunde genommen geht es darum, dass ab Januar 2025 heimatgeschichtlich interessierte Sammler in den Verein geholt werden sollen. Dabei sollen die neuen Mitglieder nicht dem Landesverband und dem BDPh angehören und folglich einen geringeren Mitgliedsbeitrag von maximal 20 Euro bezahlen. [1]

Dies kann im Endeffekt dazu führen, dass nur noch 20 % der Vereinsmitglieder jedes Vereins in Deutschland oder deutlich weniger im Landesverband und BDPh sein werden, nämlich die Teilnehmer als Aussteller und diejenigen, welche die philatelie sofort lesen möchten und nicht in einer "Rundsendung" (Weitergabe von einem Mitglied zum anderen) erst nach ein, zwei oder drei Wochen. Die Sammler werden dann eben als "heimatgeschichtlich interessiert" ausgewiesen.

Die Mitgliederzahl im BDPh, die wir hier in der Redaktion auf derzeit rund 20.000 schätzen, wird - sollten die grosse Zahl der Vereine dieser Idee folgen - auf wenige Tausend zurückgehen. Damit wäre das "Aus" für den BDPh in seiner Struktur mit den Landesverbänden gekommen.

Bisher ist die Mitgliedschaft in Landesverbänden und im BDPh eine Zwangsmitgliedschaft für alle Mitglieder in Vereinen des BDPh. Selbst wenn die Mitglieder eine solche nicht möchten, sie müssen für Verein, Landesverband und BDPh zahlen. Oder als Direktmitglieder im BDPh, dort ist dann die Mitgliedschaft bei noch weniger Leistung noch teurer als über die Ortsvereine.

Meint der WPHV seine Idee ernst, dann wäre die Folge vermutlich ein Rauswurf des WPHV Vereins aus dem BDPh, um andere Vereine von solchen "Flausen" abzuhalten.

Wir dürfen gespannt sein, ob sich die "Offiziellen" im Landesverband Südwest er der BDPh zu einer Aussage bewegen lässt.

Schöne Grüsse, Richard

[1] DBZ Deutsche Briefmarken Zeitung, Heft 10 vom 13.5.2024, Seite 39 (am Kiosk erhältlich)
 
nagel.d Am: 12.05.2024 12:09:39 Gelesen: 3375# 7 @  
@ Richard [#6]

Danke zuerst einmal für die Veröffentlichung.

@ alle

Dann darf man auf die Reaktion der Verantwortlichen gespannt sein. Oder werden die Verantwortlichen so weiter machen, als gäbe es keine Problem?

Ich stelle dann mal aus meiner Sicht folgende Hypothese in den Raum, die nächste Beitragserhöhung bei zurückgehenden Mitgliedern (ob in Verbänden/-vereinen inclusive Ortsvereinen, ARGEN/FG'en und Direktmitgliedern) wird kommen.
 
opti53 Am: 12.05.2024 12:53:58 Gelesen: 3351# 8 @  
@ Richard [#6]

Hallo Richard,

ganz so pessimistisch sehe ich es eigentlich nicht. Von den Mitgliedern eines lokalen Vereins nehmen nur vergleichsweise wenige regelmäßig an den Vereinsveranstaltungen teil, entweder wegen eingeschränkter Mobilität oder wegen Zeitmangel. Eine weitere Motivation ist das von Dir erwähnte Ausstellungswesen, das auch nur einen kleineren Teil anspricht. Für eine durchaus größere Anzahl ist der Bezug der "Philatelie" ein Grund für die Mitgliedschaft. So gesehen war es auch ein Interesse der lokalen Vereine durch die Mitgliedschaft in LV/BDPh den eigenen Mitgliedern noch etwas bieten zu können.

Falls die Aufteilung in Sparten mit und ohne BDPh-Mitgliedschaft bedeutet, dass sich der lokale Verein nicht mehr als "Mitglied im BDPh" bezeichnen darf, muss man halt zwei Vereine aufmachen, die dann gemeinesame lokale Veranstaltungen durchführen.

Natürlich könnte der BDPh auch etwas dagegen tun, dass man die Mitgliedschaft für das einzelne Mitglied als überflüssig erachtet. Aber darüber wurde schon verschiedentlich geschrieben.

Viele Grüße

Thomas
 
Altsax Am: 12.05.2024 13:32:12 Gelesen: 3324# 9 @  
@ opti53 [#8]

"Natürlich könnte der BDPh auch etwas dagegen tun, dass man die Mitgliedschaft für das einzelne Mitglied als überflüssig erachtet."

Die Idee solcher "Schnorrer-Mitgliedschaften" ist nicht neu, sie wird verschiedentlich praktiziert, aber nicht an die große Glocke gehängt.

Neu ist, daß die Verantwortlichen diese "Neuerung" offen propagieren und damit Landesverband wie BDPh in Zugzwang bringen.

Mit Sanktionen zu reagieren wird ebenso nutzlos sein wie das bisherige Nichtreagieren auf solche Entwicklungen. Der BDPh wird auf Dauer nicht um eine Anpassung seiner Strukturen an die Veränderungen in Philatelie und Gesellschaft herumkommen, wenn er nicht in der Versenkung verschwinden will. Alle bisher eingerichteten Gremien und Kommissionen, die sich mit Strukturänderungen befaßt hatten, sind letztlich am Beharrungsvermögen der maßgeblichen Amtsträger gescheitert. Die Bedürfnisse der Sammler und Mitglieder haben dabei kaum eine Rolle gespielt. Es ist leider eine Erfahrung in vielen Verbänden, daß Funktionäre in ihrer eigenen "Blase" leben und ihre Interessen gleichsetzen mit denen der von ihnen zu vertretenden Mitglieder.

Wer einen Verband in die Zukunft führen will, muß sich an den Interessen seiner Mitglieder orientieren, und an sonst nichts. Langjährige Mitglieder mag man mit Urkunden und Anstecknadeln für lange Mitgliedschaften bei der Stange halten können, bis sie aus biologischen Gründen ausscheiden. Neue gewinnt man nur durch Vermittlung eines Nutzens der Mitgliedschaft.
 
DL8AAM Am: 12.05.2024 14:17:39 Gelesen: 3293# 10 @  
Ich habe mich gerade mal die Schnelle nicht in die Feinheiten der Satzung eingelesen. Aber genau dieses "Problem" hatten wir vor einigen Jahren mit Schützenwesen auch, da hatte der Bundesverband eine Erhöhung des Jahresbeitrags um 50 Pfennig (50 Pfennig im Jahr) beschlossen, da verfielen auch einige "Dorfvereine" auf die kluge Idee, dass sie zukünftig nur noch ihre aktiven Mitglieder dem Landesverband melden, die "Passivmitglieder" sollten aber weiterhin im Verein verbleiben, aber eben nicht mehr weitergemeldet werden.

Die Folge, da in der Satzung des Landesverbandes steht (sinngemäß), dass die Mitgliedsvereine ihre Mitglieder dem Landesverband "zu melden haben", dass diese Vereine, wegen vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung, aus dem Verband ausgeschlossen wurden. Heißt aber auch, dass die Aktiven ebenfalls aus dem "Sportbund" geflogen sind, keine Versicherung mehr haben (u.a.) und an keinem Wettbewerb mehr teilnehmen dürfen. Seitdem ist diese Idee kein Thema mehr.

Einige Dorfvereine versuchten "externe" Fördervereine zu gründen, dort ihre Passivmitglieder auszulagern, aber Passive zeichnen sich halt dadurch aus, dass sie sind, heisst auch zu passiv sind, aktiv einem neuen Verein beizutreten. ;-)

Aber wie gesagt, ich kenne die Satzungen der Phila-Landesverbände nicht genau genug.

Beste Grüße
Thomas
 
Ron Alexander Am: 12.05.2024 15:23:52 Gelesen: 3260# 11 @  
Schönen Sonntag Nachmittag,

auf der Facebook Seite des WPhV ist die Beitragsordnung einzusehen:

https://www.facebook.com/photo/?fbid=854628180043152&set=pcb.854634800042490

Mit dem Vermerk: "Auf dem Internetforum "philaseiten" wird wieder über unseren Verein und dieses Mal über unsere 2023 beschlossene und vom Amtsgericht Stuttgart genehmigte und eingetragene neue Satzung diskutiert:"

Wer die Satzung lesen möchte, siehe obiger Link, alles aufgeführt.

Grüße,
Ron
 
DL8AAM Am: 12.05.2024 16:47:06 Gelesen: 3205# 12 @  
@ Ron Alexander [#11]

Was der Verein in seine Satzung schreibt, ist in diesem Zusammenhang komplett irrelevant. Interessant ist hier allein, was in der Satzung des Landesverbandes steht, ob der eine Zweiklassenmitgliedschaft in seinen Mitgliedsvereinen zulässt.
 
TeeKay Am: 12.05.2024 17:10:18 Gelesen: 3191# 13 @  
Irrelevant ist auch, ob die Satzung von irgendwelchen Amtsgerichten genehmigt wird.
 
zobbel Am: 12.05.2024 18:26:33 Gelesen: 3118# 14 @  
@ DL8AAM [#12]

http://www.briefmarken-suedwest.de/Fuer-Vereine/www_Briefmarken-Suedwest_de__LV-Handbuch_02_00__20161124__LV-Satzung.pdf

§1
(1) Ordentliches Mitglied können insbesondere Briefmarkensammlervereine werden. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand auf Grund der Geschäftsordnung. Darüber hinaus kann der geschäftsführende Vorstand beschließen, dass sowohl natürliche als auch juristische Personen als ordentliches Mitglied aufgenommen werden können.

§4
(2) Die LV-Mitglieder haben dem LV-Vorstand alle Auskünfte zu erteilen, die Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller Mitglieder ihrer Organe, sowie Zeit und Ort regelmäßiger Zusammenkünfte mitzuteilen und von jeweiligen Änderungen den LV in Kenntnis zu setzen.
(3) Die Gestaltung des Vereinslebens ist ausschließlich Angelegenheit der LV-Mitglieder.
(4) Die LV-Mitglieder sind verpflichtet, den LV in der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit zu unterstützen, die Satzung des LV einzuhalten und im Rahmen dieser Satzung getroffene Entscheidungen und Entschlüsse durchzuführen, insbesondere auch der Beitragspflicht nachzukommen

§5
(1) [...] Der Ausschluss eines LV-Mitglieds erfolgt durch den geschäftsführenden LV-Vorstand bei Verstoß gegen LVBelange, insbesondere auch wegen Nichtbezahlung der festgesetzten Beiträge. [...]

§6
(1) Die LV-Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, welcher nach der Zahl der Mitglieder zu berechnen ist, die der Mitgliedsverein an den LV gemeldet hat. Die Höhe sowie das Verfahren der Beitragszahlung legt der LV-Tag fest.


Hinweis: Die Geschäftsordnung und die Beitragsordnung sind leider nicht öffentlich. Vielleicht findet sich ein Vereinsfunktionär, der diese bereitstellen kann.
 
nagel.d Am: 12.05.2024 18:58:37 Gelesen: 3088# 15 @  
@ zobbel [#14]

ich habe mir mal die zitierte Satzung angesehen. Da steht unter anderem drin: "....ist ein freiwilliger Zusammenschluß möglichst aller Vereine"

Daraus ergibt sich für mich folgende Situation, Mitglieder eines Vereins die zwar heimatgeschichtlich sammeln aber nicht aktiv ausstellen, gehen in den neugegründeten Verein. Diese erhalten dann die "Philatelie" dann bestenfalls im Umlaufverfahren.

Die aktiven Mitglieder bleiben in ihrem Ortsverein, der Mitglied im LV ist. Für diese ändert sich nichts. Gleiches gilt aus meiner Sicht für passive Mitglieder des Ortsvereins, die im Ortsverein bleiben.

Hieraus ergibt sich dann auch die Situation, daß andere Vereine diesen Weg gehen, somit hat man dann einen Mitgliederschwund im BDPh, welcher sich über die Landes-/Mitgliederverbände ergibt.
 

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