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Thema: Ebay: Sendung nicht angekommen, Verkäufer nicht zu ermitteln - was kann ich tun ?
Das Thema hat 30 Beiträge:
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Christoph 1 Am: 26.08.2019 21:57:56 Gelesen: 14204# 1 @  
Guten abend,

ich nutze mal dieses alte Thema, um um Hilfe zu bitten. Es geht zwar nicht um Briefmarken, aber es hat immerhin mit der Post zu tun.

Es geht um ein verlorenes DHL-Paket. Mein Sohn (23, Student) hat über ebay bei einem privaten Verkäufer ein sehr teures Objektiv für seine Profi-Kamera ersteigert. Er hat für diesen Kauf viele Monate eisern gespart. Das Paket wurde laut Sendungsverfolgung "im Briefkasten" zugestellt. Mein Sohn war hier zu Hause bei uns (Semesterferien) und es hat zur angegebenen Uhrzeit niemand geklingelt. Es war auch keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten und natürlich auch kein Paket. Das hätte auch gar nicht in den Briefkasten gepasst. Auf Nachfrage einige Tage später erklärte unser Zusteller (den ich für vertrauenswürdig halte, es ist immer der gleiche und wir hatten in 10 Jahren bisher noch kein Problem), dass er an dem Tag gar kein Paket für uns hatte. Für einen Nachforschungsauftrag ist nach DHL-Auskunft der Absender zuständig. Nach vielen Telefonaten mit der DHL-Hotline soll mein Sohn nun doch selbst einen Nachforschungsantrag stellen. Dafür benötigt er jedoch die Absenderangaben sowie den Einlieferungsschein. Der Verkäufer meldet sich aber trotz insgesamt 5 Nachfragen innerhalb einer Woche nicht zurück. Ohne diese Angaben wird der Nachforschungsantrag (online-Formular) jedoch nicht angenommen. Nun hat mein Sohn bei ebay einen "Fall" eröffnet, aber es ist natürlich vertrackt, weil laut Sendungsverfolgung ja das Paket ganz ordnungsgemäß zugestellt wurde. Was meint ihr? Hat jemand schon mal davon gehört, dass die DHL-Software manipuliert werden kann? Gibt es in einem solchen Fall die Möglichkeit, das Geld über paypal zurück zu erhalten? Bin für hilfreiche Tipps sehr dankbar. Belehrungen á la: "Wer kauft schon für so viel Geld von einem privaten Verkäufer..." können unterbleiben, denn solche Worte hat mein Sohn bereits von seinem Vater zu hören bekommen...

Ich füge hier Bilder ein, die den Sendungsverlauf und den "Zustellnachweis" (zugestellt an: Briefkasten) zeigen.



Ist diese Zustellung "in den Briefkasten" eventuell ein Ansatz, um DHL haftbar zu machen? Ich glaube allerdings eher, dass es hier insgesamt nicht mit rechten Dingen zugeht, denn unser Zusteller klingelt IMMER, wenn er eine größere Sendung für uns hat. Wenn niemand zu hause ist, werden die Pakete in der Apotheke abgegeben, die sich bei uns im Haus befindet. Es wurde noch nie von DHL etwas einfach vor die Tür gestellt.

Das Problem ist aber nun: Der erste Schritt wäre ein Nachforschungsauftrag, den normalerweise der Absender stellen müsste. Mindestens bräuchten wir den Einlieferungsbeleg als Nachweis. Der Absender reagiert aber nicht. Was kann man da tun, das ist meine Frage?

Danke!
Christoph
 
Wolffi Am: 26.08.2019 22:19:15 Gelesen: 14184# 2 @  
@ Christoph 1 [#1]

Die Manipulation der DHL-Software halte ich für nahezu ausgeschlossen.

Das Tracking wirkt homogen, wie ich es kenne. Wir versenden 40.000 Pakete im Jahr.

Zustellung relativ kurz nach dem Laden: Ist die frühe Zustellzeit normal?

Ich würde mir vom Fahrer bestätigen lassen, dass er keine Sendung hatte. Damit würde ich erneut bei DHL vorsprechen, ggf Briefpost, und den Schaden geltend machen, weil der Absender nicht reagiere.

Anschrift Verkäufer mal gecheckt?

Verkäufer Einschreiben/Rückschein um die Belege „bitten“.

Wenn alles nicht hilft, an den Vorstand schreiben.

Die kümmern sich, bzw. deren Mitarbeiter, damit die ein weisses Hemd behalten.
Das, wenn alles nicht hilft.

Das hätte, wie es auszieht, auch bei einem gewerblichen passieren können. Sieht nicht nach Betrug Verkäufer aus.
 
Wolffi Am: 26.08.2019 22:22:02 Gelesen: 14178# 3 @  
Einlieferungsbeleg ist Ablenkerei. Schadensverhütung seitens DHL.
Tracking existiert, damit Sendungsnummer, und dort steht die Anschrift des Empfängers.

Wenn die = Reklamierenden, dann Bingo.

Beleg ist dann reine Paragrafenreiterei
 
Christoph 1 Am: 26.08.2019 22:35:40 Gelesen: 14165# 4 @  
@ Wolffi [#3]

Die frühe Zustellzeit ist normal. Der Fahrer beginnt seine Tour immer bei uns.

Die Absenderadresse ist leider nicht bekannt. Ebay übermittelt dem Käufer schon seit einiger Zeit nicht mehr die Anschrift des Verkäufers. Das ist ja das Problem. Wir können nicht mal angeben, wo das Paket eingeliefert wurde (Absender-PLZ).

Ich würde ja an DHL einen Brief schicken, aber ich finde nicht mal eine Adresse. Es läuft alles ausschließlich über dieses beknackte Online-Formular. Und wenn man dort nicht die Absenderangaben ausfüllt, dann kann man das Formular nicht absenden. :-( Das größte Problem ist, dass der Verkäufer nicht reagiert.

Ich überlege, einen Anwalt einzuschalten. Aber wie bekommt man raus, welcher Anwalt sich mit solchen Dingen auskennt? Und kann ich das überhaupt selbst machen? Das Paket wurde zwar an meine Adresse (nicht) geliefert, aber mein Sohn ist der Empfänger. Und der ist jetzt wieder in der Schweiz. Von dort aus lässt sich das alles sehr schwer organisieren.

Ich bin echt mit meinem Latein am Ende.

Danke für Deine Unterstützung und viele Grüße
Christoph
 
Cantus Am: 27.08.2019 01:20:30 Gelesen: 14120# 5 @  
@ Christoph 1 [#4]

Hallo Christoph,

wenn man bei Ebay etwas kauft und bei der Bezahlung zunächst die Überweisung wählt, dann wird immer der volle Name des Verkäufers angezeigt. Man kann dann diese Art von Bezahlvorgang abbrechen und einen anderen Weg der Bezahlung wählen, hat aber mindestens den vollen Namen des Verkäufers sowie auch seine Bankverbindeung.

Wenn man aber von vornherein sichergehen will, dann muss man auf der Seite, wo man ein Gebot abgeben möchte, ziemlich weit nach unten scrollen. Dort findet man unter der Überschrift "Rechtliche Informationen des Verkäufers" den kompletten Namen mit kompletter Adresse des Verkäufers. Den kann man sich notieren, um im Fall späteren Bedarfes einen tatsächlichen Ansprechpartner zu haben.

Soweit diese von Ebay vorgeschriebene Angabe fehlt, sollte man sich mit der Abgabe von Geboten zurückhalten, denn wer widerrechtlich etwas zu verbergen hat, ist mit Sicherheit kein vertrauenswürdiger Vertragspartner.

Viele Grüße
Ingo
 

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