Thema: (?) (59) (65) Deutsches Reich: Dienstbelege - Frei durch Ablösung Reich
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HEFO58
Am: 03.01.2009 23:02:39
Gelesen: 72130
# 1
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Hallo
Ich habe da einen Beleg Deutsches Reich vom 14.11.23 gefunden mit dem Vermerk "Frei durch Ablösung Reich", den ein Vorbesitzer hat prüfen lassen. Er trägt auf der Rückseite den Stempel "Einwandfrei Infla Berlin".
Da ich keine Ahnung von derlei Belegen habe, ist meine Frage, was da so besonderes dran ist, dass eine Prüfung gemacht wurde.
Gruß
Helmut
Stefan
Am: 04.01.2009 09:15:34
Gelesen: 72121
# 2
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@ HEFO58
Ich tippe einmal darauf, dass es sich bei deinem Beleg um einen Brief von einer Behörde handelt. Normalerweise hätte dieser mit Dienstmarken frankiert werden müssen. Da dem Absender am 14.11.1923 während der Hochinflation keine Marken mehr zur Verfügung standen, wurde darauf verzichtet und mittels Siegelstempel nachgewiesen, um wen es sich bei dem Absender handelt.
Die Behörden konnten Dienstbriefmarken immer reichlich bestellen, in der Dienststelle lagern und bei Bedarf verbrauchen. Die Bezahlung dieser Dienstmarken erfolgte erst
nach dem Verbrauch
(wenn der Nennwert der Marken inflationsbedingt weiter gesunken war). Dadurch vermute ich bei dem Beleg, dass seitens der Absenderbehörde oder des Einlieferungspostamtes das Porto des Briefes zur nachträglichen Verrechnung notiert wurde.
Die Reichspost setzte noch den Tagesstempel als Einlieferungsdatum auf den Umschlag.
Gruß
Pete
reichswolf
Am: 08.01.2009 21:55:29
Gelesen: 71916
# 3
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@ HEFO58
Hallo Helmut,
bei deinem Beleg hat der Absender am Ablöseverfahren teilgenommen, d.h. daß die Reichsbehörde, von der der Brief stammt, Sendungen eben nicht einzeln frankieren mußte, sondern pauschale Beträge für einen festgelegten Zeitraum bezahlte.
Dazu wurde zunächst das durchschnittliche Postaufkommen der betreffenden Behörde ermittelt und dann der zu zahlende Betrag festgesetzt. Sendungen dieser Behörden mußten den Stempel
Frei durch Ablösung Reich
tragen, außerdem zeigen sie oft einen Siegelstempel der Behörde, wie auch dein Brief. Dieses Ablöseverfahren wurde erst am 01.10.1923 wirksam.
Mit Markenmangel hat das ganze also nichts zu tun. Die Prüfung wäre wohl nicht nötig gewesen, soweit ich weiß, werden solche Beleg eher nicht gefälscht.
Wikipedia weiß auch was dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geb
ührenablösung
Beste Grüße,
Christoph
Stefan
Am: 08.01.2009 22:30:37
Gelesen: 71910
# 4
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@ reichswolf
Wurden die Ablöseverträge nicht 1920 abgeschafft und aus dem Grund zum 01.04.1920 die Dienstmarken des Deutschen Reiches eingeführt? Zuerst betraf es Preußen (siehe Ablösungsziffer Nr. 21 auf D1-7 und separat die anderen Ablöseverträge mit den Dienstmarken D23-27 und D29-30).
Wenn ich mich recht entsinne, war der Grund für die Einführung der Marken, dass der Reichspost seinerzeit durch die Ablöseverträge zu viel Geld entging, sprich die entsprechenden Behörden lediglich eine vorab festgelegte Pauschale an Porto zahlen brauchten.
Gruß
Pete
reichswolf
Am: 08.01.2009 23:08:52
Gelesen: 71906
# 5
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@ Pete
Alles richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Auch im Michel steht eine kurze Notiz, die auf den Neustart des Ablöseverfahrens für Reichsbehöreden am 01.10.1923 hinweist (unter Dienstmarken, vor MiNr. 16).
Damit es nicht zu textlastig wird, zeige ich noch drei weitere Beispiele, natürlich aus Aachen. Der beim ersten Beleg durch den Siegelstempel ausgewiesene Absender ist die
Deutsche Reichsbahn + Güterabfertigung Aachen +
. Dazu kommen der obligatorische Stempel
Frei durch Ablösung Reich
sowie der Tagesstempel der Reichspost
AACHEN 5 f
vom 20.06.1939.
Der zweite Beleg ist vom Finanzamt Aachen-Stadt. Bei ihm wurden Siegel und Ablösevermerk nicht mittels Stempel aufgebracht, sondern auf den Umschlag gedruckt. Diese Variante ist auch sehr häufig zu finden. Der Tagesstempel lautet hier
AACHEN 1 a
und ist vom 20.05.1936.
Zu guter letzt noch eine spätere Variante eines Finanzamt-Belegs mit anderem Siegel. Der Tagestempel vom 27.01.1942 lautet
AACHEN 1 b
.
Beste Grüße,
Christoph
HEFO58
Am: 09.01.2009 19:47:50
Gelesen: 71876
# 6
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@ Pete
@ reichswolf
Danke für Eure Ausführungen und schon wieder ein Stück schlauer.
Gruß
Helmut
duphil
Am: 28.06.2009 18:49:56
Gelesen: 71549
# 7
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Hallo zusammen!
Heute morgen habe ich ein Bündel Briefe erworben, in dem sich dieser Dienstbrief befand.
Leider habe ich vor Ort keinerlei Literatur. Vielleicht kann mir jemand aus der "Corona" weiterhelfen.
Interessieren würde mich auch der Wert des Belegs. Die Briefhülle ist leer, in der Mitte senkrecht geknickt und auf der Rückseite hat jemand versucht, mit einem Klebestreifen einen Riss zu flicken. Leider ist der Kleber vorne durchgeschlagen.
Mit freundlichen Gruß
Peter
Postgeschichte
Am: 28.06.2009 20:19:35
Gelesen: 71533
# 8
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@ duphil
[#7]
Hallo Peter,
"Frei laut Avers" ist die Kennzeichnung von Belegen, die auf Grund von Portoablösungsverträgen von Landesregierungen oder einzelner Dienststellen damit portofrei versandt werden konnten (ab 1870). Die zugelassenen Dienststellen erhielten fortlaufende Nummern. Dabei erhielt das Fürstentum Schaumburg-Lippe ab 1.7.1871 die Nr. 8. Andere Dienststellen, Landesregierungen, Freie Städte usw. durften keine Avers- und Ablösevermerke anbringen, sondern konnten den Stempel "Portopflichtige Dienstsache" verwenden.
Im Michel Briefe-Katalog Deutschland 2008/2009 sind die bisher bekannten Avers-Zettel, die von 1870 bis 31. März 1920 verwendet werden konnten, mit Informationen auch zu anderen Zetteln auf Seite 303 aufgeführt. Preise werden nur für ebenfalls portofrei beförderte Fürstenbriefe mit 25 bis 50 Euro angegeben.
Gruß
Manfred
duphil
Am: 28.06.2009 21:02:22
Gelesen: 71525
# 9
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@ Postgeschichte
[#8]
Hallo Manfred!
Vielen Dank für die Informationen. Da kann ich zu Hause erst mal weiter nachlesen.
Mit freundlichen Gruß
Peter
PS. Beim nächsten Besuch bei Verwandten nehme ich einen Rucksack Kataloge mit statt Zeitschriften und Romane. "grins"
Pommes
Am: 28.06.2009 21:15:28
Gelesen: 71522
# 10
@
Hier eine Steuererhebung per Nachnahme durch das Finanzamt mit dem zum Thema gehörenden Ablösevermerk rechts oben unter dem Tagesstempel vom 18.9.41 über 2,76 Reichsmark (inkl. Mahn- und Zahlkartengebühr).
Grüße
THOMAS
BD
Am: 28.06.2009 21:29:37
Gelesen: 71513
# 11
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@ duphil
[#7]
Hallo,
dieser Averszettel des Vertrages Nr. 8 war von 1871 bis ca. 1885 im Gebrauch (ab 1885 stand unten Landesregierung) wird im Handbuch der Postgebührenablösung mit 30 Euro bewertet, was der Bewertung der meisten Zettel entspricht.
Mit besten Grüßen BD
Sachsendreier53
Am: 25.10.2012 11:21:10
Gelesen: 63673
# 12
@
Frei durch Ablösung Reich
.
Dieser Gerichtsbrief aus Wurzen (i.Sachsen), versehen mit dem Tagesstempel 31.5.37, wurde nach Frankfurt/Oder versandt. Neben den klaren Briefstempel des Amtsgericht Wurzen, trägt das Kuvert den roten Ovalstempel
ZU
(Zustellungsurkunde). Leider ist der Brief ohne Inhalt.
mit Sammlergruß,
Claus
JohannesM
Am: 26.10.2012 19:34:57
Gelesen: 63615
# 13
@
Ob das rechtens war, dass auch Einschreiben kostenlos versandt wurden?
Brief vom Versorgungsamt Halberstadt wohl von 1925. Leider hatte der Postler ein Alkoholproblem.
Gruß Eckhard
zockerpeppi
Am: 31.10.2012 19:59:56
Gelesen: 63520
# 14
@
Zur Abwechslung ein Beleg aus Luxemburg: Reichsfinanzverwaltung - Devisenstelle Luxemburg.
Da es sich um einen Fensterumschlag handelt, ist nicht ersichtlich an wenn der Brief adressiert war.
heku49
Am: 31.10.2012 21:25:26
Gelesen: 63502
# 15
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Dann zeige ich auch einen der innerhalb von Luxemburg gelaufen ist. Frei durch Ablösung mit Handstempel aufgedruckt.
Gruß Helmut
heku49
Am: 31.10.2012 21:30:08
Gelesen: 63499
# 16
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Hier noch ein zweiter mit rotem Handstempel auch innerhalb von Luxemburg gelaufen.
Gruß Helmut
Cantus
Am: 01.11.2012 02:30:41
Gelesen: 63479
# 17
@
Von mir ein Briefumschlag des Amtsgerichtes in Gransee, gelaufen am 14.12.1944 an eine Adresse in Sellnow, Kreis Arnswalde, wegen Unzustellbarkeit am 22.12.1944 zurückgesandt.
Viele Grüße
Ingo
Richard
Am: 01.11.2012 08:25:49
Gelesen: 63474
# 18
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@ JohannesM
[#13]
Leider hatte der Postler ein Alkoholproblem.
Hallo Eckhard,
wie muss ich das verstehen ?
Schöne Grüsse, Richard
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