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Thema: (?) (284) Deutsches Reich: Portobestimmung von Belegen
Das Thema hat 301 Beiträge:
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dr31157 Am: 06.11.2020 21:55:02 Gelesen: 67187# 202 @  
@ saintex [#201]

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine ausführliche Hilfestellung. Ich bin bemüht mir alle bezahlbare sinnvolle einschlägige Fachliteratur für mein breitgefasstes Sammelgebiet zu besorgen. Ich finde das Heft etwas unübersichtlich. Ich konnte jetzt aber alles nachvollziehen. Bei Luftpost bin ich mir noch sehr unsicher. Ich finde das Gebiet sehr interessant, aber es ist nicht mein Spezialgebiet.

Im Michel Gebührenhandbuch 1. Auflage und dem INFLA-Heft 24 von 1989 konnte ich diesen Luftpostzuschlag nicht finden. Ich meine dort wurden für die Zeit 20 Pf. Zuschlag angegeben. Oder war ich da auch wieder zu dusselig den Tarif zu finden?

Da mein Michel Gebührenhandbuch bereits auseinanderfällt, habe mir jetzt die Ausgabe von 2015 bestellt. Ist dort der Luftpostteil besser ausgearbeitet?

Gruß Detlef
 
saintex Am: 08.11.2020 13:51:27 Gelesen: 67082# 203 @  
@ dr31157 [#202]

Hallo Detlef,

ich kann Dich insoweit beruhigen, als dass Du den im Mai 1934 für Briefsendungen in die Schweiz geltenden Luftpostzuschlages von 15 Rpf. anhand der 1. Auflage des MICHEL Postgebühren-Handbuchs nicht feststellen konntest. Bis 30.04.1934 betrug der Luftpostzuschlag für Briefsendungen in das europäische Ausland grundsätzlich in der Tat 20 Rpf. je 20 Gramm. Dieser Luftpostzuschlag ermäßigte sich jedoch ab 01.05.1934 auf die von mir genannten 15 Rpf, wie sich dies eindeutig auch aus den vom Reichspostministerium herausgegebenen Luftpostlisten ab Mai 1934 ergibt.

Das MICHEL Postgebühren-Handbuch führt in der 1. Auflage auf Seite 180 nur den bis 30.04.1933 für das europäische Ausland geltenden Luftpostzuschlag von 20 Rpf. je 20 Gramm auf ohne die zum 01.05.1934 in Kraft getretene Ermäßigung zu erwähnen. Dies liegt daran, dass die Luftpostzuschläge in der 1. Auflage des MICHEL Postgebühren-Handbuchs nur bis 30.04.193 3 dargestellt sind und danach ohne Begründung enden, so dass das MICHEL Handbuch für den Luftpostsammler für den Zeitraum nach dem 30.04.1933 bei der Darstellung der im Deutschen Reich bis 1945 geltenden Luftpostzuschlägen eine beträchtliche Lücke aufweist.

Auch in der 2. Auflage des MICHEL Postgebühren-Handbuchs aus dem Jahr 2004 sind die im Deutschen Reich geltenden Luftpostzuschläge nur bis 30.04.1933 aufgeführt. Allerdings wird der Benutzer des Handbuchs nunmehr auf Seite 184 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses keine Angaben zu den ab 01.05.1933 bis Kriegsende geltenden Luftpostzuschlägen enthält und diese Lücke damit begründet, dem Verlag sei es trotz einiger Mühen nicht gelungen, irgendwelche Aufzeichnungen zu den in diesem Zeitraum geltenden Luftpostzuschlägen aufzutreiben (sic).

Die genannte Lücke in der Darstellung der im Deutschen Reich geltenden Luftpostzuschläge setzt sich nach meiner Kenntnis auch in der 3. Auflage des MICHEL Postgebühren-Handbuchs aus dem Jahr 2015 fort, so dass die von Dir geplante Neuanschaffung des Handbuches hinsichtlich der Luftpostzuschläge Deine Erwartungen möglicherweise nicht voll erfüllen wird.

Hinsichtlich des Zeitraumes 1933 bis 1945 empfehle ich für die Luftpostzuschläge für Europa die von mir in meinem posting vom 06.11.2020 zitierte Publikation von Paul-Jürgen Hueske, der auch Verfasser des INFLA-Bandes 24 ist; vgl. die Buchbesprechung von filunski im thread Air Mail/Luftpost vom 15.09.2018 Beitrag #587[link s.u.]. Für außereuropäische Destinationen halte ich die Publikation von Schwarzer für ausreichend, solange Dich das Sammelgebiet Luftpostbriefe nur „nebenbei“ interessiert. Die Informationen bei Schwarzer sind zwar zugegeben etwas unübersichtlich, in der Sache jedoch nach meinen Erfahrungen verlässlich und zutreffend. Absolut nervig ist bei Schwarzer jedoch die lidschäftige buchbinderische Verarbeitung der Publikation, die sich bei mir bereits nach dem erstmaligen Gebrauch aufgelöst und diese in eine Loseblattsammlung verwandelt hat.

MfG Wolfgang

https://www.philaseiten.de/beitrag/186455
 
dr31157 Am: 08.11.2020 18:13:43 Gelesen: 67037# 204 @  
@ saintex [#203]

Hallo Wolfgang,

ich danke Dir, dass Du Dir soviel Zeit für die Beantwortung meiner Fragen genommen hast. Ich werde mir auch noch die Literatur "Die Luftpostzuschläge für EUROPA" von Paul-Jürgen Hüske beschaffen.

Gruß Detlef
 
dr31157 Am: 12.11.2020 20:49:45 Gelesen: 66846# 205 @  
Hallo zusammen,

da Luftpost noch nicht zu meinem Spezialgebiet gehört habe ich noch einmal eine Frage:

Ich habe hier einen Luftpostbrief vom 10.09.1938 in die Niederlande. Rückseitig befinden sich keine postalischen Daten.



Nach dem "Schwarzer" beträgt Luftpostzuschlag für 8/38 = 10 Pf. Mir scheint das hier noch der Zuschlag von 5/34 abgerechnet worden zu sein (Porto = 25 Pf + 15 Pf Zuschlag). Aus anderen Unterlagen galt dieser Zuschlag bis zum 31.07.1938.

Haben sich die Postler geirrt? Kann mir bitte jemand den Sachverhalt erklären?

Gruß Detlef
 
saintex Am: 12.11.2020 22:54:49 Gelesen: 66828# 206 @  
@ dr31157 [#205]

Hallo Detlef,

laut Hueske, Luftpostzuschläge für Europa, Soest 2011 Seite 60 betrug der Luftpostzuschlag für Briefsendungen in die Niederlande im September 1938 je 20 Gramm 10 Rpf. Dieser Zuschlag war am 01.08.1938 in Kraft getreten. Davor betrug der Luftpostzuschlag für Briefsendungen in die Niederlande bis 31.07.1938 je 20 Gramm 15 Rpf. Deine eigenen Recherchen zur Höhe des Luftpostzuschlages für Briefsendungen in die Niederlande waren also richtig. Der Luftpostbrief ist damit um 5 Rpf. überfrankiert.

Es sind verschiedene Gründe denkbar, warum der Luftpostbrief überfrankiert ist. Möglich ist natürlich, dass sich der Schalterbeamte geirrt und dem Absender bei der Einlieferung des Luftpostbriefes am Schalter den bis 31.07.1938 gültigen höheren Luftpostzuschlag berechnet hat. Wahrscheinlicher erscheint mir jedoch ein entsprechender Irrtum des Absenders, der von der zum 01.08.1938 in Kraft getretenen Tarifreduzierung keine Kenntnis hatte und daher den von ihm selber überfrankierten Luftpostbrief am Schalter einlieferte. Oder der Absender hatte zwar Kenntnis von der Tarifreduzierung, hatte zur Vervollständigung des Portos jedoch nur eine 15 Rpf Marke zur Hand und wollte diese aufbrauchen.

MfG

Wolfgang
 
dr31157 Am: 13.11.2020 08:41:45 Gelesen: 66800# 207 @  
@ saintex [#206]

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine ausführlichen Erläuterungen.

Gruß Detlef
 
dr31157 Am: 24.01.2021 18:54:17 Gelesen: 63166# 208 @  
Hallo zusammen,

ich zeige hier eine Postkarte Ganzsache P 70 Y mit Zusatzfrankatur ins Ausland gelaufen.



Nach dem Auslandstarif vom 01.07.1906 betrug das Porto nach den Niederlanden 10 Pf. Dafür hat die Frankatur mit Marke zu 10 Pf. völlig ausgereicht.

Genutzt wurde die Ganzsache (Aufbrauchsausgabe) von 1906 zu 5 Pf. Wurde die Marke zu 10 Pf. aufgeklebt, weil die Postkarte für den Auslandsverkehr nicht zugelassen war, oder weil zufällig keine passende Marke zu 5 Pf. zurhand war?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Gruß Detlef
 
philast Am: 24.01.2021 20:48:01 Gelesen: 63141# 209 @  
@ dr31157 [#208]

Hallo,

nach meiner Meinung würde ich die Karte als überfrankiert ansehen.

Ich muss allerdings auch eingestehen, dass es im Zeitraum 1875-1910 diese Frankaturart "öfter" gibt, d.h. Inlandspostkarte/Ortspostkarte + eine weitere 10Pf Marke, obwohl dieses nicht nötig war. Was die Beweggründe damals waren so zu frankieren, lässt sich nicht nachvollziehen.

Auch in späteren Jahren, d.h. in der Portoperiode 1.4.21-31.12.21 begegnet man häufiger einer Fehlfrankatur für die Auslandspostkarte wobei 60 Pf statt 80 Pf frankiert wurden. Vielfach auch nicht mit Nachgebühr belegt. Wie es dazu gekommen ist ist genauso unklar.

Grüße
philast
 
dr31157 Am: 24.01.2021 21:08:48 Gelesen: 63133# 210 @  
@ philast [#209]

Hallo,

ich nehme an er hatte die Karte bereits geschrieben und dann festgestellt, das er keine Marke zu 5 Pf. hatte.

Die Karte war gerade mit dem Frankatur-Zudruck erst 1906 ausgegeben worden. Wäre also eine Verwendung. Es gibt zwar einige Ganzsachen, die nur für den Inlandsverkehr zugelassen waren. Zu dieser Ganzsache habe ich aber nichts entsprechendes gelesen.

Vielen Dank für die Antwort.

Gruß Detlef
 
dr31157 Am: 03.06.2021 16:52:04 Gelesen: 56835# 211 @  
Hallo,

kann mir bitte jemand die Bestimmung der Nachgebühren erklären?



Die Auslandskarte vom 11.07.1924 wurde mit 15 Pf. statt 20 Pf. frankiert und in die Schweiz verschickt. Portofehlbetrag = 5 Pf.

Ich dachte das bei einem Portofehlbetrag von 5 Pf. = 5 Goldcentimen mit dem doppelten Portofehlbestrag (aufgerundet auf 10 c.) die Nachgebühr mit 10 c. + 5 c. = 15 c. berechnet würde. Hier wurden jedoch 20 c. Nachgebühr taxiert und berechnet.

Wo liegt mein Gedankenfehler?

Gruß Detlef
 
buzones Am: 03.06.2021 18:19:31 Gelesen: 56812# 212 @  
In der Schweiz galt von 1922 bis 1934 eine Sonderregelung bezüglich der Taxierung ungenügend freigemachter Post aus dem Ausland, die sogenannten "Minimal-Taxen": erst 25, dann 20 und später sogar nur 10 Rappen. [1]

Mit philatelistischen Grüßen
Ralf

[1] Quelle: Zack-Sonderdruck. DIE POSTTAXEN DER SCHWEIZ AB 1875, Bd. 2 AUSLAND. 1995., S. 109
 
22028 Am: 13.06.2021 18:36:58 Gelesen: 56307# 213 @  
Kann mir jemand was zur 28 Pfennig Portostufe dieses Briefes vom 6. August 1938 nach Teheran sagen? Stimmt das Porto?


 
dr31157 Am: 14.08.2021 17:19:01 Gelesen: 53304# 214 @  
Hallo,

ich zeige hier eine Postkarte innerorts Berlin freigemacht mit 6 Pf.



Die Portoermäßigung für Großstädte wie Berlin soll im Deutschen Reich nicht gelten. Gilt das tatsächlich auch für andere Städte? Von wann bis wann galt diese Sonderregelung. Wo kann man das nachlesen ?

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Gruß Detlef
 
Christoph 1 Am: 15.08.2021 13:23:50 Gelesen: 53253# 215 @  
@ dr31157 [#214]

Ich würde vermuten, dass es bei dem geringen Unterschied vielen Absendern einfach egal war, ob nun 5 Pfennig (Ortspostkarte) oder 6 Pfennig (Fern-Postkarte) frankiert wurden. Manchen Absendern war die Ortsgebühr vielleicht auch gar nicht geläufig?

Von einer Ausnahmeregelung für Berlin oder andere Großstädte habe ich bislang noch nie gehört. Woher stammt Deine Information/Vermutung?
 
dr31157 Am: 15.08.2021 17:23:57 Gelesen: 53198# 216 @  
@ Christoph 1 [#215]

Hallo,

ich habe hier nur eine handschriftliche Notiz von mir, die aus meinen Anfängen stammt. Ich hatte mir nur notiert: Das aufgrund der größeren Entfernung zwischen den einzelnen Stadtteilen von "Berlin" eine "Sonderregelung" galt, das auch im Ortsverkehr das Porto für den Fernverkehr galt. Habe mir leider keine weitere Info und keinen Urheber ob Forum oder Verein notiert.

Würde mich freuen, wenn mir jemand in dieser Angelegenheit Klarheit verschaffen könnte.

Gruß Detlef
 
Frankenjogger Am: 15.08.2021 19:46:26 Gelesen: 53179# 217 @  
@ dr31157 [#216]

Ich kenne die Situation aus Berlin nur nach dem Krieg. Da gab es eine solche Regelung nicht.

Ortsporto galt für Gesamt-Berlin, auch zu Zeiten nach der Teilung, also zu Zeiten von BRD und DDR.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das vor 1945, im Deutschen Reich, anders war.

Viele Grüße,
Klemens
 
dr31157 Am: 21.08.2021 20:19:05 Gelesen: 52847# 218 @  
@ dr31157 [#117]

Hallo,

ich komme auf meine m.E. unbeantwortete Einstellung "'117" zurück. Ich zeige hier noch einmal den Scan:



Es scheint sich um eine philatelistische Überfrankatur (Satzfrankatur zu handeln). Andererseits sehe ich hier auch eine Korrespondenz einer Buchhändlerfamilie mit Angehörigen im Ausland. Unter Sammlern dekoriert man halt seine Briefe gern mit schöner Frankatur.

Deshalb frage ich: Könnte es sein das der Brief eventuell mit der Luftpost befördert wurde. Luftpost hatte ja 1938 nicht mehr den Stellenwert und ein Luftpostzuschlag von 10 Pf. würde die Überfrankatur auf 1 Pf. schmelzen lassen. War im Juli 1938 der Luftpostzettel bzw. ein Flugvermerk zwingend erforderlich oder wurde er mal vergessen?

Ich weiss, es sind Spekulationen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Gruß Detlef
 
Lars Boettger Am: 11.09.2021 11:04:52 Gelesen: 51869# 219 @  
@ dr31157 [#118]

Wie, und wurde der Brief tatsächlich mit der Luftpost befördert?

Würde mir bitte jemand bei der Bestimmung der Leitung und des Luftpostzuschlages helfen?

Hallo Detlef,

mit der Portoerklärung liegst Du m.E. richtig, der Brief ist um 1 Pfennig überfrankiert und es ist m.E. ein philatelistischer Brief (kein Bedarf). Eine möglicher Leitweg für die Luftpost wäre Hannover - Hof [1] gewesen, aber dazu möchte sich ein Luftpostspezialist einbringen. Eventuell ginge auch Frankfurt - Hof, wenn es denn für beide Möglichkeiten Direktflüge gab.

Beste Grüße!

Lars

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrslandeplatz_Hof-Plauen
 
dr31157 Am: 11.09.2021 12:47:53 Gelesen: 51840# 220 @  
@ Lars Boettger [#219]

Hallo Lars,

vielen Dank das Du Dich gemeldet hast. Nach meiner heutigen Kenntnis dürfte es die Flugstrecke Hannover - Leizig sein. Der Flugverkehr von Bad Oeynhausen und Hof aus war wohl sehr regional begrenzt und für die Sportfliegerei, evtl. auch für das Militär im 2. Weltkrieg ausgelegt.

Diese speziellen Flugstrecken kennen leider nur Spezialisten mit sehr viel Fachliteratur.

Gruß Detlef
 
dr31157 Am: 25.09.2021 22:41:37 Gelesen: 51225# 221 @  
Hallo,

ich zeige hier einen Brief aus dem Gebiet Deutsches Reich/Generalgouvernement. Der Brief ist datiert mit Stempel "11. Okt. 1939.



Ist der Brief portorichtig? Nach meinen Unterlagen galt bis zum 28.02.1940 für Privatpersonen der Auslandstarif mit 25 Pf.? Erst ab 01.03.1940 = 12 Pf.

Kann mir bitte jemand die Zusammenhänge erklären?

Gruß Detlef
 
Lars Boettger Am: 25.09.2021 23:47:16 Gelesen: 51221# 222 @  
@ dr31157 [#221]

Hallo Detlef,

Antonienhütte war nach meinen Informationen in das Deutsche Reich eingegliedert worden, von daher passt der Tarif.

Beste Grüße!

Lars
 
dr31157 Am: 26.09.2021 08:44:47 Gelesen: 51210# 223 @  
@ Lars Boettger [#222]

Hallo Lars,

vielen Dank für die Info. Habe ich übersehen.

Gruß Detlef
 
dr31157 Am: 26.09.2021 10:04:55 Gelesen: 51198# 224 @  
@ Lars Boettger [#222]

Hallo Lars, hallo zusammen,

ich bin doch noch weiterhin irriert und komme auf meinen Beitrag [#221] zurück.

Antonienhütte gehörte bis zum Volksentscheid 1922 zum Deutschen Reich. Bei der Teilung Oberschlesiens 1922 kam die Stadt Antonienhütte zu Polen. Im Zuge der deutschen Besetzungen 1939 fiel der Ort an das Deutsche Reich zurück. Daher wohl auch der violette provisorische Orts- und Datumstempel. Soweit mein heutiger Kenntnisstand.

Der violette Rahmenstempel und der darunter gesetzte Datumstempel vom 11.10.1939 erscheinen mir dem Gebiet Generalgouvernement zu zuordnen zu sein. Dort galt meines Erachtens im Gegensatz zum Deutschen Reich für Privatpersonen nicht das Inlandsporto sondern das deutsche Auslandsporto bis zum 01.03.1940, also 25 Pf. bzw. 50 Groschen.

Ich bitte um Eure Hilfe bei meiner Belegbeschreibung.

Gruß Detlef
 
Stefan Am: 28.09.2021 11:54:45 Gelesen: 51171# 225 @  
@ dr31157 [#224]

Der violette Rahmenstempel und der darunter gesetzte Datumstempel vom 11.10.1939 erscheinen mir dem Gebiet Generalgouvernement zu zuordnen zu sein.

Weshalb sollten beide Stempel zwangsläufig dem Generalgouvernement zuzuordnen sein? Die Entwertung fällt m.E. pauschal in die Rubrik "Not- und Befreiungsstempel" (hier 1939/1940) - dies unabhängig von der staatlichen Zugehörigkeit (Deutsches Reich oder Generalgouvernement).

Probleme in der Beschaffung neuer Stahlstempel mit deutschem Ortsnamen bedingt durch die deutsche Besetzung Polens gab es nicht nur in dem Landesteil "Generalgouvernement" sondern auch in den (später) dem Deutschen Reich angegliederten Gebieten (analog bzw. ähnlich den deutschen Grenzen bis 1918), weshalb hier auf Gummihandstempel als kurzfristiges Provisorium zurückgegriffen wurde.

Im Einzelfall wurden meinem Eindruck vorhandene polnische Stahlstempel aptiert (Bsp. Poznan -> Posen, erkennbar an der römischen Uhrzeitangabe), vielfach mussten die Stempelgeräte entsprechend den 1939/40 gültigen Stempelnormen neu angefertigt werden. Die Stempelschneider dürften um diese Zeit bedingt durch die deutschen Angriffskriege (und Besetzungen) sehr sehr viel zu tun gehabt haben.

Gruß
Stefan
 
dr31157 Am: 28.09.2021 17:26:28 Gelesen: 51153# 226 @  
@ Stefan [#225]

Hallo Stefan,

vielen Dank für Deine Antwort.

Was ich zu erfahren hoffe ist, ob hier bei diesem Brief aus 1939 nicht mit dem Auslandsporto = 25 Pf. hätte frankiert werden müssen. Das Porto = 12 Pf. galt doch erst ab 01.04.1940. Aus meinen Unterlagen dem Postgebühren-Handbuch lese ich es so.

Liege ich da falsch oder richtig?

Gruß Detlef
 

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