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Thema: Internationaler Briefmarkenversand - schlägt der EU-Amtsschimmel jetzt zu?
Das Thema hat 34 Beiträge:
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drmoeller_neuss Am: 28.07.2020 14:14:18 Gelesen: 8368# 1 @  
Ab dem 1. Juli 2021 soll die Zollfreigrenze von 22 Euro abgeschafft werden. Zur Zeit sind Sendungen von außerhalb der EU zollfrei, wenn der Gesamtwert 22 Euro nicht überschreitet (private Geschenksendungen bis 45 Euro). Erst bei höheren Beträgen werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, was der deutschen Mehrwertsteuer entspricht.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_16_4010

Die EU sieht in der 22-Euro-Freigrenze eine steuerliche Ungerechtigkeit zugunsten von Kleinhändlern in China, die sich gegenüber Anbietern in der EU die Mehrwertsteuer sparen und etwa 20% billiger anbieten können. Außerdem wurde die Regelung häufig missbraucht, in dem ausländische Warensendungen unter 22 EUR deklariert wurden.

Wegen dieser Zollfreigrenze verzichten die EU-Länder auf etwa 3 Milliarden Steuereinnahmen. Das hört sich viel an, verteilt sich aber auf alle EU-Länder. Dagegen muss man den bürokratischen Aufwand rechnen, den die Steuererhebung verursacht.

Prinzipiell ist gegen den Wegfall der Zollfreigrenze nichts einzuwenden. Es gibt keinen Grund, chinesische Versandhändler zu subventionieren. Auf der anderen Seite bedeutet die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Cent einen erheblichen bürokratischen Aufwand, den sich die Deutsche Post mit 6 Euro Gebühren pro Sendung vom Verbraucher wieder zurückholt. Außerdem bleibt zu befürchten, dass sich die Wartezeiten im Internationalen Postzentrum (IPZ) Frankfurt noch weiter verlängern. Bereits jetzt sind mehrere Wochen Wartezeit auf internationale Sendungen keine Seltenheit.

https://www.paketda.de/news-zollfreigrenze-22-euro-abgeschafft.html

Was bedeutet das für uns Briefmarkensammler? Viele Sendungen werden wie bisher unter dem Deckmäntelchen "Dokumente" unter dem Zollradar fliegen. Große Händler, Auktionshäuser oder staatliche Briefmarkenversandstellen kommen aber um eine ordentliche Zolldeklaration nicht herum. Hier ist mit mehr Aufwand für alle Seiten zu rechnen.

Vollkommen offen ist, in wie weit diese Regelung in den Alltag umgesetzt wird. Möglicherweise bleibt es eine Kann-Vorschrift, die gelegentliche Sendungen wie bisher nicht erfasst und als Freigut aussondert. Die Schweiz hatte die Zollgrenze bereits Anfang 2019 abgeschafft, in den meisten Fällen aber von einer Erhebung von Zollgebühren für Kleinsendungen abgesehen.

Nach deutschem Recht hat der Fiskus bei Kleinbeträgen einen Spielraum. Fraglich ist nur, ob er hier angewandt werden darf, ohne EU-Recht zu verletzen. Nach der Kleinbetragsverordnung (KBV) kann das Bundesfinanzministerium durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Steuern unter 10 € nicht erhoben werden. Auch kann von einer Festsetzung von Steuern abgesehen werden, wenn die Kosten für die Erhebung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen. Auch die Abgabenordnung sieht vor, dass der Fiskus auf Steuer-Kleinbeträge verzichtet (§ 156 Abs. 1 AO)

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/k/kleinbetragsverordnung/
 
nagel.d Am: 28.07.2020 18:15:06 Gelesen: 8281# 2 @  
Was bedeutet dies jetzt im Klartext für die Sammler, insbesondere beim Bezug von Briefmarken im Dauerbezug, hier trifft für mich die Region Aland und das Fürstentum liechtenstein zu. Oder sind diese Regionen dann ausgeschlossen?
 
22028 Am: 28.07.2020 18:47:12 Gelesen: 8260# 3 @  
@ nagel.d [#2]

Mann-o-Mann.

Zur Zeit sind Sendungen von außerhalb der EU zollfrei, wenn der Gesamtwert 22 Euro nicht überschreitet (private Geschenksendungen bis 45 Euro). Erst bei höheren Beträgen werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, was der deutschen Mehrwertsteuer entspricht.

Innerhalb der EU zählt das doch nicht, und sowohl Aland als auch Liechtenstien sind doch in der EU.
 
Eric Scherer Am: 28.07.2020 18:52:27 Gelesen: 8254# 4 @  
Liechtenstein ist nicht in der EU.
 
DL8AAM Am: 28.07.2020 19:00:04 Gelesen: 8248# 5 @  
@ 22028 [#3]

Nö, die Åland Inseln gehören zwar über Finland zur EU, sogar zur EU-Zollunion, aber eben ausdrücklich nicht zum EU-Umsatzsteuerraum. Und hier geht es um die Einfuhrumsatzsteuer, d.h. eine "Abgeltung" der Umsatzsteuer - und hier in diesem Fall gilt Åland dann aus EU-Sicht als Umsatzsteuerausland, wie übrigens auch die Kanarischen Inseln oder innerhalb Deutschlands Büsingen und Helgoland. Nur gibt Helgoland derzeit noch keine eigenen Briefmarken heraus. ;-)

https://de.wikipedia.org/wiki/Gebiet_der_Europ%C3%A4ischen_Union
 
nagel.d Am: 28.07.2020 21:37:17 Gelesen: 8174# 6 @  
Ok, soweit verständlich, nur besteht hier dann die Frage wie sich diese Regelung dann zukünftig auf die Abos auswirkt.
 
10Parale Am: 28.07.2020 22:09:04 Gelesen: 8147# 7 @  
@ drmoeller_neuss [#1]

Ich finde diese geplante Abschaffung der Zollfreigrenze von 22 € aus Nicht-EU Ländern ganz gut. Der Staat macht Nägel mit Köpfen und lässt den Tricksereien keinen Spielraum mehr.

Seit Jahrzehnten wohne ich im Dreiländereck Deutschland - Schweiz - Frankreich. Ich könnte ein Buch schreiben, wie man hier versucht, aus dem anderen Land seinen Nutzen zu ziehen. Meine Frau sagt immer, wärest du Schweizer, würdest du es doch genau so machen, wenn wir darüber diskutieren, dass die Schweizer beim Einkauf in Deutschland einen Teil der Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen. Viele Einheimischem fragen sich, wo ist da die Steuergerechtigkeit? Andererseits ist der Handel und die Wirtschaft in Baden sehr froh um die Kundschaft aus der Schweiz und Frankreich. Das schafft Arbeitsplätze.

Ich kann mich auch noch gut erinnern, als wir in der Schweiz Zigaretten kauften oder unser Auto volltankten, weil es kursbedingt einfach billiger war. Das ist schon Jahrzehnte her. In Frankreich decken wir uns mit frischem Fisch und französischem Wein und Käse ein.

Zurück zum Thema: Wo ist das Problem? Ich habe letztes Jahr einige Briefmarken in der USA gekauft und die landeten teilweise beim Zollbüro in Weil am Rhein. Dort habe ich dann die fällige Einfuhrumsatzsteuer beglichen und die Ware wurde mir ausgehändigt, natürlich nach vorheriger Sichtung.

Liebe Grüße

10Parale
 
Vernian Am: 28.07.2020 23:04:23 Gelesen: 8114# 8 @  
@ 10Parale [#7]

"Wo ist das Problem" ? Also mal ehrlich, bei den Milliarden- und Billiarden-Beträgen an Steuergeldern, die so plötzlich wegen Corona locker gemacht werden, empfinde ich die Korinthenkackerei wegen ein paar Euro-fuffich, die mehr Lohnkosten als Ertrag an Steuerkasseneinnahmen verursachen, reichlich affig.

Sendungen mit Waren an Privatpersonen mit unter einem für die zoll- und steuerlichen Erträge realrechnerischem Plus fürs Steuersäckel sollten zoll- und besteuerungsbefreit sein und bleiben. Und da sind sogar die bisher 22.- € nicht im Rahmen, eine "Bezollung" oder "Besteuerung" sollte erst bei Beträgen fällig werden, wo der Ertrag die Kosten signifikant übersteigt. Und dies dürfte m.E. erst ab zu veranschlagenden Werten irgendwo oberhalb von 100.-€ der Fall sein, vermutlich sogar weitaus mehr. Ich habe da keine Ahnung von, aber bei 19% sind das bei 100.-€ Warenwert 19.-€ - deckt das den Arbeitskostenaufwand eines bzw. der Zollbeamten für eine entsprechende Sendung?

Das ist wie das Schießen auf Spatzen mit Kanonen.

Beste Grüße

Vernian
 
hesselbach Am: 29.07.2020 05:37:05 Gelesen: 8076# 9 @  
Ich kenne jemanden, der wahrscheinlich dann öfters auf dem Weg zum Zollamt ist.
 

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