Abfolge der Beutelfahnen vom Absender bis zum Empfänger
Hallo an alle,
ich wende mich mit der Bitte um Hilfe, zur Einordnung der Abfolge der Beutelfahnen für Massendrucksachen auf dem Weg vom Absender bis zum Empfänger, an euch.
Ich beschäftige mich mit den Massendrucksachen und ihren Vorbindezetteln, zu denen auch die Beutelfahnen zählen. Nur auf den Vorbindezetteln der Massendrucksachen kommt es zu einer Ausgleichenden Gebührenverrechnung, wenn die durch die Post vorgeschrieben Anzahl von Poststücken (10) pro Leitbereich nicht erreicht werden. Diese Arbeit wird durch den Absender verrichtet, indem er die Bunde bzw. bei schwereren Poststücken in Postsäcken nach Leitbereichen sortiert, und diese mit einem Vorbindezettel bzw Beutefahne versieht.


Hier Beutelfahnen mit einer ausgleichenden Frankierung.
Diese gehen zum Bereichsknotenamt (Abgang)und erhalten die Beutelfahne
Massendrucksache für Sammelstelle.

In der Massendrucksachen-sammelstelle wird erneut sortiert und erhält die Beutelfahne für Massendrucksachen-auffangstelle
Von der Massendrucksachen-auffangstelle geht es zu dem entsprechenden Bereichsknotenämtern (Eingang).
Welche Beutelfahne erhält er in der Massendrucksachen-Auffangstelle ?
Ist es die mit dem diagonalen Streifen ?
Über eure Hilfe würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Hans
@ Formular920
[#4]Hallo Hans,
schön, daß die Massendrucksachen nun separat zu finden sind. Der Päckchenbeutel
[#6] wurde leider mit übernommen, er gehört definitiv nicht zu den Massendrucksachen.
Firmen mit erhöhtem Aufkommen von Drucksachen können diese unter bestimmten Bedingungen zu günstigeren Konditionen als Massendrucksachen versenden. Hierzu musste der Absender die Massendrucksachen
1. in bestimmten Mengen,
2. nach Postleitzahlen geordnet und
3. in Bunde gepackt
einzuliefern.
Die Prüfung der Voraussetzung (Bestimmungen für Drucksachen mußten eingehalten, die Sendungen mußten inhaltlich gleich sein und die Mindeststückzahlen eingehalten sein ) und Festlegung der zu zahlenden Gebühren wurden von dem hierfür zuständigen Postamt vorgenommen. Mindestens 1000 Sendungen mußten eingeliefert werden, von denen jeweils mindestens 10 auf einen Leitbereich entfallen mußte oder mindestens 100 Sendungen mit gleicher Postleitzahl.
Massendrucksachen waren vom Absender zu Briefbunden zu vereinigen. Aufgenommen durften darin jeweils nur Sendungen für einen Leitbereich oder Drucksachen mit gleicher Postleitzahl.

Briefbundzettel von Offenburg mit 50 Drucksachen nach 6368 Bad Vilbel.
Gruß
Postgeschichte
@ Postgeschichte
[#8]Hallo Postgeschichte,
etwas weiterführende Beschreibung
Die Vorbindezettel für Massendrucksachen
Zeitraum 1979 - 1993
Massendrucksache (§ 19 PostO) (Auszug aus dem Postleitfaden 1.3 Postordnung Abschnitt 4.6.6. bis 4.6.8. von 1980)
Drucksachen mit gleichem Inhalt können nur dann als Massendrucksachen versandt werden, wenn sie unter Berücksichtigung festgelegter Mindestzahlen und nach bestimmten Grundsätzen geordnet eingeliefert werden. Die so geleisteten Vorarbeiten des Absenders wirken sich kostensparend aus und rechtfertigen geringere Gebühren.
Es müssen mindestens 1000 Stück nach Leitbereichen geordnet (die ersten drei Ziffern der Postleitzahl müssen gleich sein) und in jeden Leitbereich müssen mindestens 10 Sendungen eingeliefert werden.
Die geordneten und mit den Aufschriften gleichliegenden Sendungen sind zu Briefbunden zu vereinigen.
Jedes Bund ist vom Absender mit einem Vorbindezettel zu kennzeichnen, der auf die oberste Sendung gelegt und mit eingebunden wird.
Es müssen in der Regel in jedes Bund mindestens 10 Sendungen aufgenommen werden.
Bunde dürfen - soweit das gebührenmäßig keine Rolle spielt - auch weniger als 10 Sendungen enthalten.
Handelt es sich dabei um einzelne Leitbereichs-Bunde und wird die Mindeststück¬zahl je Leitbereich nicht erreicht, so gilt für die Gebührenverrechnung folgendes:
Bei freigestempelten und absendergestempelten Massendrucksachen ist deren tatsächliche Stückzahl (z. B.: 7) vom Absender auf dem Vorbindezettel zu vermerken, was sonst bei diesen Sendungen nicht notwendig ist. Außerdem muss der Betrag, der den Gebühren für die an der Mindeststückzahl fehlenden Sendungen ent¬spricht (z. B.: 3 x 25 Pf), vom Absender durch Freistempelabdruck bzw. Postwertzeichen auf dem Vorbindezettel verrechnet werden.
Die Gebühren durften damals dementsprechend nicht durch Freistemplabdrucke oder Post¬wertzeichen abgegolten, sondern mussten bar verrechnet werden. Um die Sendungen als freige¬macht zu kennzeichnen, hatten die Versender zunächst nur die Möglichkeit, einen Vermerk "Ge¬bühr bezahlt beim Postamt ... " in die rechte obere Ecke der Anschriftenseite einzudrucken.
Erst mit der Verfügung Nr. 215/1969 (Amtsblatt für das Post- und Fernmeldewesen Nr. 44 vom 11. April 1969) wurde den Versendern von Massendrucksachen vom 1. Oktober 1969 an gestattet, diese durch einen Freimachungsvermerk nach amtlichen Muster freizumachen Der Freistempelabdruck musste den Zusatz „Gebühr bezahlt“ und das Postamt bei dem die Sendung tatsächlich eingeliefert wurde links neben dem Gebührenstempel tragen.
Seit dem 1. September 1993 gehören Massendrucksachen nicht mehr zum Angebot der Deutschen Bundespost. An ihre Stelle trat die Sendungsart Infopost.
Vorbindezettel
Vorbindezettel sind bei allen Postverwaltungen seit vielen Jahrzehnten in Gebrauch, um eine rationelle Arbeit bei den verschiedensten Brief- oder Kartensendungen zu gewährleisten. Die hauptsächlichsten Arten sind solche für Orts-und Landbunde. Leitbereiche und Leitabschnitte, Leitgebiete, Leiträume, Luftpostleitstellen sowie den Zustellpostämtern. Es handelt sich immer um Sammelbunde, in denen die Postsendungen geordneten und mit den Aufschriften gleichliegenden zu Briefbunden zu vereinigen sind. Jedes Bund ist vom Absender mit einem Vorbindezettel zu kennzeichnen, der auf die oberste Sendung gelegt und mit eingebunden wird. Bei sperrigen, also nicht den vorgeschriebenen Maßen der Briefumschläge und Karten entsprechenden Postsendungen werden Beutelfahnen verwendet.
Vorbindezettel mit Absenderfreistempler-Abdruck
Da mit Verfügung Nr. 215/1969 den Versendern von Massendrucksachen gestattet wurde, die Sen-dungen durch Absenderfreistempler zu frankieren, kommen diese natürlicherweise auch auf den Vorbindezetteln vor. Es ist, bei nicht vollen Bundinhalten, die häufigste Art der zusätzlichen oder besser, der ausgleichenden Frankierung. Denn durch die Frankierung auf den Vorbindezetteln wird schließlich der nicht volle Bundinhalt ausgeglichen, der aufgrund der Postordnung vorgegeben ist. Das Fertigen von Bunden z. B. mit sieben Massendrucksachen ist im Allgemeinen billiger als die Einlieferung als Drucksache, weil in diesem Falle die Gebühren insgesamt annähernd gleich hoch sind, aber die zusätzlichen Arbeiten für die Drucksache (Freimachung, Bezeichnung der Sendungsart usw.) entfallen.

Massendrucksache -in denselben Leitbereich- bis 20 g. = 38 Pf.
Amtlicher Vorbindezettel für drei Standardmassendrucksachen .Das Porto für die sieben an der Mindeststückzahl von 10 fehlenden Massendrucksache wurde durch einen Absenderfreistempelabdruck der Absendestelle NORDERSTEDT 1 - 2000 - 24.-5.93 zu 266 (7x38)Pf. abgegolten.
Vorbindezettel mit Postwertzeichen
Um die Attraktivität der Massendrucksache zu steigern, war es vom 11. Januar 1979 an - zunächst versuchs¬weise - erlaubt worden, Massendrucksachen mit Postwertzeichen freizumachen und vom Absender zu stempeln. Bekanntgemacht mit der Verfügung 90011978 (Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 135 am 27. Oktober 1978) Solche Massendrucksachen sind mit der Absenderstempelmaschine zu entwerten (absenderstempeln).
Der Postversuch mit Wertzeichen, entwertet durch eine Absenderstempelmaschine in schwarz, endete am 31. Januar 1981. Seit dieser Zeit können auch Vorbindezettel mit absendergestempelten Postwertzeichen vorkommen, wenn die Bundinhalte nicht die vorgegeben Stückzahlen beinhalten

Amtlicher Vorbindezettel eines Leitbereichs-Bund für sechs Massendrucksachen bis 50 g. Es wurden die für die vier an der Mindeststückzahl von 10 Sendungen für den Leitbereich 321 (Elze) fehlenden Gebühren (4 x 60 Pf), vom Absender durch Postwertzeichen auf dem Vorbindezettel verrechnet. Die Marken wurden im VORAUS entwertet durch einen Absenderstempel Kenn-Nummer 101 STARNBERGER SEE 1- 8137 - 31.-11.86
Die Beutelfahnen habe ich schon oben gezeigt.
Viele Grüße
Hans