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Thema: Probleme mit der Firma Philathek aus Königsbronn
Das Thema hat 64 Beiträge:
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tomato Am: 26.07.2022 20:52:04 Gelesen: 6025# 15 @  
@ drmoeller_neuss [#14]

Nochmal. Ich vertreibe als Eigenverlag die Kataloge direkt an die Sammler und nicht über den Handel. Und das wird nach der Erfahrung auch so bleiben.

Der blaue Katalog 49-69 Band I, der auch aufgeführt ist, wird übrigens überhaupt nicht mehr verkauft bzw. gedruckt, weil veraltet.

Gruß Thomas
 
Ilves2020 Am: 26.07.2022 21:03:02 Gelesen: 6011# 16 @  
@ tomato [#13]

Man scheint seitens Philathek hier mitzulesen. Den braunen Zusammendruckkatalog sehe ich jetzt auf der Seite für 42,95 € und den Block/Kleinbogen-Katalog für 16,90 €.

Ich bin gespannt, wie dieser Fall weitergeht. Dass Du als Eigenverlag nur direkt an Sammler verkaufst, finde ich absolut verständlich.
 
TeeKay Am: 26.07.2022 21:11:02 Gelesen: 6001# 17 @  
@ drmoeller_neuss [#14]

Grundsätzlich kann ich bei diesem Verlag erst einmal nichts Schlechtes erkennen. Philathek verlegt auch exotische philalistische Schriften, an denen es nicht viel zu verdienen gibt. Der Verlag ist auf vielen philatelistischen Veranstaltungen vertreten, und hat auch einen Stand auf der Briefmarkenbörse in Ulm. Hier wird sogar der Eintrittspreis für die Briefmarkenbörse in Höhe von 5,00 EUR beim Kauf ab 20 € am Philathek-Stand Nr. 5 erstattet."

Poste doch noch ein Bild des Hallenplans dazu, damit den Stand auch jeder sicher findet.

Seit diesem Thread wissen wir wenigstens, dass die 5 Euro offenbar eher durch die Buchautoren durch mit fadenscheinigen Begründungen und Drohungen aufgezwungene Rabatte finanziert werden.
 
22028 Am: 26.07.2022 21:28:32 Gelesen: 5975# 18 @  
@ drmoeller_neuss [#14]

Grundsätzlich kann ich bei diesem Verlag erst einmal nichts Schlechtes erkennen

Sollte das was Thomas schreibt wahr sein und ich glaube nicht dass er sich das aus der Nase gezogen hat, dann sind die Gebaren der Firma mehr als fraglich, dann weiss ich ja schon mal welchen Stand ich in Ulm nicht ansteuern muss.
 
Flieger Am: 27.07.2022 10:15:06 Gelesen: 5790# 19 @  
Hallo Zusammen,

ich habe aus Neugier mal auf der Seite der besagten Firma reingeschaut. Da sehe ich Infla Bd.51.2: 102 € durchgestrichen - Neuer Preis 68 € - sie sparen 34 €.

Auf der Seite von Infla Berlin (Buchbestellung) ist der ganz normale Preis 68 €. Ich möchte hier nicht schreiben wie ich so was nennen möchte.
 
bovi11 Am: 27.07.2022 10:37:47 Gelesen: 5761# 20 @  
@ Flieger [#19]
@ alle

Seit dem 28. Mai 2022 gilt folgende Neuregelung bei Preisermäßigungen [1].

Diese neuen gesetzlichen Vorgaben zur Information bei Preisermäßigungen sind die nationale Umsetzung von Art. 2 der EU-Richtlinie 2019/2161/EU und soll Transparenz bei Preisermäßigungen herbeiführen.

Verhindert werden soll u.a. die bislang oft geübte Praxis, der Preisvorteil einer Ermäßigung dadurch vorzutäuschen, dass Preise vor einer Ermäßigung zuerst angehoben werden und die Preisermäßigung auf die zuvor erhöhten Preise zu beziehen.

Ebenso soll unterbunden werden, dass Ermäßigungen sich auf Preise beziehen, die vor der Herabsetzung des Preises tatsächlich nicht ernsthaft verlangt wurden. Dies galt unter dem Gesichtspunkt der Irreführung auch schon bisher, ist aber nunmehr zusätzlich über die Preisangabenverordnung geregelt.

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__11.html
 
HPK-Shop Am: 27.07.2022 11:05:07 Gelesen: 5736# 21 @  
@ tomato [#7]

Zitat "nur im Direktverkauf an die Sammler"
Katalog-Zitat "Impressum: Eigenverlag und Herausgeber"...

Folgendes dazu, soll bewusst nur als Hinweis verstanden sein: Den Unterschied "Direktverkauf" und "Eigenverlag" kennst du?

Das auch nur, weil es ansonsten nur noch um andere Dinge im Thread geht. Die Webseite sagt vieles.

Gruß Holger
 
Frankenjogger Am: 27.07.2022 11:53:57 Gelesen: 5687# 22 @  
@ HPK-Shop [#21]

"Den Unterschied "Direktverkauf" und "Eigenverlag" kennst du?"

Auch wenn tomato den Unterschied kennen würde, es wäre evtl. auch für uns anderen von Interesse.

Viele Grüße,
Klemens
 
franzi2005 Am: 27.07.2022 13:35:27 Gelesen: 5609# 23 @  
Hier wird sogar der Eintrittspreis für die Briefmarkenbörse in Höhe von 5,00 EUR beim Kauf ab 20 € am Philathek-Stand Nr. 5 erstattet.

Achtung, dieses setzt voraus, daß vom Einkaufswert Bücher und Zeitschriften, sowie Vordruckblätter, die preisgebunden sind, ausgeschlossen sind.

Sonst kann es Ärger mit dem Börsenverein geben, und das ist nicht so ohne.

Viele Grüße
Horst
 
drmoeller_neuss Am: 27.07.2022 15:48:28 Gelesen: 5512# 24 @  
@ bovi11 [#20]

Ich gehe davon aus, dass in diesem Beispiel die Buchpreisbindung seitens des Verlegers aufgehoben wurden. Der durchgestrichene Preis bezieht sich auf den ursprünglich festgesetzten Verkaufspreis. Das sollte nicht zu beanstanden sein, sonst kannst Du beim Schwaneberger Verlag beim Angebot von älteren Michel-Katalogen gleich weitermachen. [1]

Eine eigenmächtige Anhebung des Verkaufspreises durch den Buchhändler wäre ebenso ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung wie ein Unterschreiten des Preises.

[1] https://www.briefmarken.de/michelshop/
 
drmoeller_neuss Am: 27.07.2022 15:51:31 Gelesen: 5504# 25 @  
@ franzi2005 [#23]

In der Tat ist die Buchpreisbindung in Deutschland und Österreich eine heilige Kuh. Zugaben bis zu 2% des Wertes der verkauften Bücher sind erlaubt. Der Händler darf auch das Geschenkpapier für das Einpacken bereitstellen oder die Portokosten für den Versand übernehmen.

Es geht also auch nicht, zum Briefmarkenkatalog noch die passenden Marken zu "verschenken".
 
tomato Am: 02.08.2022 11:52:11 Gelesen: 5214# 26 @  
@ tomato [#1]

Ich kanns wirklich nicht glauben, das Ganze geht jetzt weiter.

Philatek , Herr Kakarutt hat mir gerade zu der Angelegenheit folgende Email geschickt:

''Sehr geehrter Herr Schrage,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 27.07.2022.

Wir sind stets bestrebt das größt möglichste Fachliteratursortiment anzubieten. Es spielt daher auch keine Rolle, ob ein Vertrag zwischen Ihnen besteht oder nicht.

In Deutschland herrscht gesetzliche Lieferpflicht wegen verbotener Diskriminierung, die rechtlichen Bestimmungen hängen wir nochmals an.

Wir verstehen ehrlich gesagt nicht, warum sie sich zum einen gegen eine Zusammenarbeit streuben, zum anderen wegen eines verhältnismäßig minimalen Aufwands im Härtfall einer Klage aussetzen?

Nach fruchtlosem Ablauf 02.08.2022 werden wir die weiteren gesetzlichen Schritte unternehmen und bitten um Ihr Verständnis.

Es tut uns sehr leid für diese Maßnahme, letztendlich haben Sie sich das aber selbst zuzuschreiben.

Sollten Sie noch Fragen haben? Wir stehen Ihnen gerne zu Verfügung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Freundliche Grüße/Best regards ''

Meine Mitteilung per Einschreiben war, dass er die Angebote von mir bis zum 31.07 von der Webseite nehmen soll weil ich mit ihm keinen Vertrag habe und weil ich mit seinen Konditionen nicht einverstanden bin. Und dass er die Kataloge gerne ohne Rabatt erwerben kann.

Ich bin echt entsetzt. Es geht übrigens nicht um 10 % Wiederverkäuferrabatt, sondern er will nach einer Mail vom Oktober 2017 50 % Rabatt plus portofreie Lieferung plus 1 kostenloses Belegexemplar plus 3 % Skonto.

Sollte er in einem Gerichtsverfahren Recht bekommen, werde ich als Autor keine Kataloge mehr herausbringen!
 
22028 Am: 02.08.2022 12:13:06 Gelesen: 5177# 27 @  
@ tomato [#26]

Da fehlen mir die Worte.
 
nagel.d Am: 02.08.2022 12:43:28 Gelesen: 5146# 28 @  
@ Tomato

Eine Frage gibt es ein Vertrag zwischen dir und der "Firma Philatek" in dem das fixiert ist, auf was sich diese Firma beruft? Wenn nein besteht von dir auch keine Leistungs- und Lieferpflicht auf die sich die Firma Philatek bzw der gute Herr berufen kann.
 
tomato Am: 02.08.2022 12:55:22 Gelesen: 5125# 29 @  
@ nagel.d [#28]

Nein es gibt überhaupt keinen Vertrag zwischen Philathek und mir. Nach seiner Rechtsauffassung braucht es das auch angeblich nicht.

Gruß Thomas
 
nagel.d Am: 02.08.2022 13:01:31 Gelesen: 5114# 30 @  
@ tomato [#29]

Das ist einmal eine klare Aussage. Um ehrlich zu sein hat er/die Firma die Beweislast, daß du nach der genannten Mail in Beitrag [#26] in der Leistungs- und Lieferungspflicht bist. Und das kann nicht bewiesen werden.

Ich habe lang genug in dem juristischen Métier gearbeitet. Hier würde ich dann sagen sitzt du eindeutig dann am längeren Hebel.
 
JoshSGD Am: 02.08.2022 13:36:16 Gelesen: 5071# 31 @  
@ tomato [#26]

Bevor der gute Herr herumschwadroniert, sollte er dringend Grammatik, Rechtschreibung und Interpunktion verstehen und richtig anwenden. Aber jeder blamiert sich eben, so gut er kann.
 
franzi2005 Am: 02.08.2022 14:12:04 Gelesen: 5009# 32 @  
Rege Dich nicht auf. Antworte auf das Pamphlet erst gar nicht. Warte ab, was geschieht. Dann kannst du immer noch reagieren. Meines Erachtens hat der Vogel keinerlei Recht auf Belieferung. "Abwarten und Tee trinken".

Gruß
Horst
 
PLF-Fan Am: 02.08.2022 14:30:51 Gelesen: 4982# 33 @  
@ tomato [#26]

So ist das Geschäftsleben. Alle wollen nur Ihr Bestes.

Aus Erfahrung mit meiner Firma folgende Tipps:

1) Ruhe bewahren. Sie haben Ihren Standpunkt per Einschreiben mitgeteilt. Mehr Korrespondenz ist nicht erforderlich.

2) Klage abwarten. Der Gegner muss Sie an Ihrem Wohnort / Gewerbeort verklagen.

3) Wenn Klage erhoben wird: Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet vor Ort engagieren (Reisekosten auswärtiger Anwälte werden Ihnen nicht erstattet!).

4) Die Klage werden Sie meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich gewinnen, der Gegner muss dann sämtliche Kosten tragen (Seine und Ihre Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten etc.).

In 90 % der Fälle wird es nicht zu einer Klage kommen, wenn sich der Gegner seiner unsicheren und / oder falschen Argumentation bewusst ist und das Kostenrisiko zu hoch bzw. das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu niedrig ist.

Falls Sie sich in dieser Angelegenheit unsicher sind oder Ihre Rechte als Autor verletzt sehen, können Sie bei einem Fachanwalt eine Erstberatung in Anspruch nehmen.

Erstberatungen werden von Anwälten vor Ort meistens schon um EUR 100,- angeboten (steuerlich absetzbar).

Wie franzi2005 schon sagt: Abwarten und Tee trinken.

Gruß

PLF-Fan
 
soeste2919 Am: 02.08.2022 16:12:50 Gelesen: 4886# 34 @  
Hallo !

Die Firma Philatek wird nach meiner Meinung im Recht sein. Auf EU-Ebene wurden in den letzten Jahren viele Verordnungen erlassen die uns so nicht bekannt sind.

Allerdings: Der Deutsche Bundestag hat zuvor die Gesetze geändert und beschlossen. Ein Klageweg kann sehr sehr teuer werden und dann sogar zum wirtschaftlichen Ruin des Klägers führen.

MfG soeste2919
 
22028 Am: 02.08.2022 16:31:25 Gelesen: 4855# 35 @  
@ soeste2919 [#34]

Die Firma Philatek wird nach meiner Meinung im Recht sein.

Wie bitte? Der Lieferant muss liefern und das zu deren Konditionen und Ankaufspreis? Ohne dass ein Preis und Konditionen ausgemacht waren?
 
TeeKay Am: 02.08.2022 16:33:55 Gelesen: 4850# 36 @  
Blödsinn, es gibt keine uns unbekannten EU Verordnungen, die irgendwen zwingen sollten, irgendjemand anderen mit 50% Rabatt, 3% Skonto und Gratisexemplar zu beliefern. Der Typ kann gern zum vom Anbieter festgesetzten Verkaufspreis beliefert werden, so wie jeder andere auch. Das ist wohl eher Schwurbel"wissen" aus der Reichsbürger- und EU-Gegner-Ecke.
 
JoshSGD Am: 02.08.2022 16:43:28 Gelesen: 4829# 37 @  
@ TeeKay [#36]

Uiui, Reichsbürger und Kritiker der EU in einen Topf werfen ist schon ziemlich stark. Kennst du denn sämtliche EU-Verordnungen? Mit 100%-iger Sicherheit NICHT! Ich kritisiere auch die EU und bestimmte Beschlüsse, weil ich damit tagtäglich konfrontiert bin. Manche sind einfach mehr als weltfremd. Aber Geschwurbel, Reichsbürger, EU-Gegner. So wird in den Medien und durch Politiker gesprochen, was deren Niveau deutlich zeigt.

@ soeste2919

Deine Formulierungen zeugen von wenig Wissen. Tomato muss hier gar nichts.
 
22028 Am: 02.08.2022 16:56:13 Gelesen: 4813# 38 @  
Da würde sich fast ja schon ein Shitstorm bei Facebook lohnen ohne dass ich den aber anrege.
 
spain01 Am: 02.08.2022 18:06:29 Gelesen: 4741# 39 @  
Bleibt einfach nur sachlich und beim Thema - bitte!
 

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