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Thema: Steuern fällig beim Verkauf von Briefmarken oder Philatelie insgesamt ?
nagel.d Am: 15.01.2023 19:08:23 Gelesen: 1426# 1 @  
Um es mal jetzt etwaas überspitzt zu formulieren.

Im Jahr 2024 wird dann keine einzige Briefmarke mehr von privaten Anbietern auf irgendeiner Plattform angeboten und es sprießen die Tausveranstaltungen von den Vereinen nur so aus dem Boden, wie im Herbst die Pilze.

Der Grund ist dann nachvollziehbar, der Sammler der jahrelang seine Sammlung aufgebaut hat und Dubletten fein säuberlich in Alben weggesteckt hat und diese nun verkauft, muss dafür Steuern zahlen, obwohl er diese Sammlung bereits von seinen versteuerten Einnahmen (in welcher Form auch immer als Angestellter) bezahlt hat. Nun gut man kann als Gegenargument natürlich angeben, Briefmarken waren bzw. unterlagen bisher noch nie einer Steuerpflicht. Nur der jeztige Verkauf würde einen Gewinn generieren. Stellt sich mir nun die Frage, wie man dies aufschlüsseln mag. Und hier spreche ich von Mir. Marken die ich in den 1980-er oder 1990-er Jahren gekauft habe und jetzt aus meinem dublettenbestand herausnehme, wie will ich da je was dokumentieren um einen Gewinn nachzuweisen.

Ich denke, die Besteuerung zielt eher auf den erzielten Gewinn ab, und das ist meine persönliche Meinung.
 
alemannia Am: 15.01.2023 19:58:16 Gelesen: 1383# 2 @  
@ nagel.d [#1]

Hallo,

wie kann man nur so einen Quatsch schreiben?

Die Meldepflicht des Plattformbetreibers ist das, worum es in diesem Thema geht.

Die Steuerpflicht des auf der Plattform Handelnden ist das Andere und ist individuell zu prüfen.

Wer es nicht versteht, braucht nur einen Steuerberater fragen. Der könnte dafür aber ein Honorar verlangen.

warnt
Guntram
 
christel Am: 15.01.2023 20:00:12 Gelesen: 1380# 3 @  
@ nagel.d [#1]

Hallo.

Warum unterliegen oder unterlagen (Sammler-) Briefmarken nicht der Umsatzsteuerpflicht? Dem ist nicht so. Lediglich die Briefmarken zur Frankatur einer Postsendung für die Beförderung durch die Deutsche Post (oder ehemaligen Bundespost) blieb wegen der steuerfrei gestellten Dienstleistungen steuerfrei.

Eine Sammlerbriefmarke unterliegt sehr wohl, mit einigen verschiedenen Berechnungsmodellen der Umsatzsteuer.

Somit hat der Sammler schon seinen Obulus geleistet.

Christel
 
christel Am: 15.01.2023 20:05:51 Gelesen: 1367# 4 @  
@ christel [#3]

Umsatzsteuerpflicht betrifft natürlich nur den gewerblichen Handel !
 
nagel.d Am: 15.01.2023 21:09:37 Gelesen: 1328# 5 @  
@ christel [#3]

Wenn ich mir die letzte Abrechnung der Deutschen Post anschaue, zahle ich für die postfrischen Marken, welche zu Sammlerzwecke in mein Album wandern, 0,00 % Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), lediglich für die gestempelten und da muß ich 19 % zahlen.

@ alemannia [#2]

Du hast die Antwort ja indirekt schon gegeben. Man muss individuell prüfen und da wird der einzelne meiner Meinung nach auf Tauschtage ausweichen. Und meiner Meinung nach interessiert das Finanzamt sowieso nicht die Klein- und Kleinstbeträge, welche Briefmarkensammler auf diesen Platformen erzielen. Zum Vergleich, ich habe im letzten Abrechnungsjahr 41 Transkatonen mit Briefmarken getätigt und da einen Umsatz von rund 50 Euro erzielt (Und ja ich habe keine Probleme damit diese Rechnung hier öffentlich zu machen) von den erzielten 50 Euro habe ich rund 40 Euro Kosten für die Plattform gezahlt (hier Verkaufsgebühren), bleiben also rund 10 Euro die zu versteuern sind. Ob sich hier das Finanzamt die Mühe macht eine Überprüfung zu starten und von dem daraus erzielten Gewinn (sofern man dies so nenen kann) eine Steuerfestsetzung erläßt, bezweifel ich. Und ich frage mich um welche Beträge man hier bei einer Einzelperson wirklich redet.
 
chris63 Am: 15.01.2023 22:16:07 Gelesen: 1281# 6 @  
Ein Sammler der seine Dubletten verkauft, muss in keinem Fall Steuern zahlen! Für den Fall der Sammler stellt sich völlig dämlich an und das FA meldet sich, sind in keinem Fall Steuern auf die Substanz (durch versteuertes Einkommen erworbene Werte) zu zahlen, Steuern können nur auf einen Gewinn/Ertrag anfallen! In Deutschland gibt es außer der Grundsteuer (hier ist Aufregung angebracht) keine Substanzsteuer! Und private Gewinne werden nur bei Unterschreiten der Spekulationsfrist besteuert!

Überspitzt formuliert: Die Ladendiebe beschweren sich über die Kontrolle der Einkaufswagen, die Taschen bleiben unkontrolliert. Welche Änderungen sind zu erwarten? Bisher kostenlose Plattformen ändern das Geschäftsmodell, ob auch die vereinseigene Webseite mit Kleinanzeigen meldepflichtig ist - noch umstritten. Die Anzahl der Privatverkäufer mit tausenden Verkäufen pro Jahr nimmt ab, die gesamte Anzahl steigt (Zweitkonto). Die Zahl der gewerblichen wird stärker sinken, viele private Verkäufer haben sich in den letzten Jahren (wegen wettbewerbsrechtlicher Probleme) als gewerblich auf Plattformen registrieren lassen, ohne dies handels- oder steuerrechtlich umzusetzen. Diese Steuerhinterzieher werden sichtbarer. Die meisten privaten Verkäufer werden so schlau sein und kein Gewerbe anmelden.
 
christel Am: 15.01.2023 22:24:23 Gelesen: 1276# 7 @  
@ nagel.d

Genau das hatte ich geschrieben, eine Briefmarke, die zur Zahlung der Postdienstleistungen zu nutzen ist, also auch deine postfrische Versandstellenlieferung, ist umsatzsteuerfrei. Die gestempelte, ETB etc. sind umsatzsteuerpflichtig, hier ist die Deutsche Post AG der "Briefmarkenhändler".

[Beiträge [#1] bis [#7] redaktionell verschoben aus dem Thema "Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen"]
 
nagel.d Am: 16.01.2023 06:52:22 Gelesen: 1201# 8 @  
@ chris63 [#6]

In deinem ersten Abschnitt hast du alles gesagt was wichtig ist. Deshalb verstehe ich nicht warum, man hier über die Meldung so einen Heib aufmacht
 
Lammfell Am: 16.01.2023 08:58:12 Gelesen: 1156# 9 @  
Darüberhinaus gilt die einjährige Spekulationsfrist.

@ christel

Einen ähnlichen Blödsinn gibt es doch in Gaststätten. Da werden sofortiger Verzehr vor Ort und die Mitnahme des Essen unterschiedlich besteuert.
 
drmoeller_neuss Am: 16.01.2023 09:21:43 Gelesen: 1143# 10 @  
@ chris63 [#6]
@ nagel.d [#8]

Das ist leider so nicht richtig. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Der Sammler, der nur Versandstellenabos bezogen hat, wird nicht steuerpflichtig, wenn er nach der Haltefrist von einem Jahr (wahrscheinlich mit Verlust) verkauft. Im Zweifelsfall muss das aber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Wer hat schon lückenlose Aufzeichnungen seiner Sammeltätigkeit, die dem Finanzamt keinen Freiraum für Schätzungen lassen?

Die allermeisten Sammler, die ich kenne, haben aber während ihrer Sammeltätigkeit auch Sammlungsteile angekauft und überzähliges wieder verkauft.

Dann ist es letztlich eine Argumentationsfrage, ob es sich um eine steuerfreie Vermögensverwaltung oder eine steuerbare gewerbliche Tätigkeit handelt.

Entscheidend ist, ob die Sammlungsteile zum späteren Verkauf angeschafft oder nur über Jahrzehnte privat gesammelt wurden, ohne dass An- und Verkäufe mit Gewinnerzielungsabsicht stattfanden. Wer alles auf einen Schlag verkauft, ist fein heraus, denn hier fehlt die für die Gewerblichkeit notwendige nachhaltige Tätigkeit.

Zwei unterschiedliche Urteile:

Wer aus privatem Interesse eine Sammlung aus Modelleisenbahnen aufbaut, betreibt private Vermögensverwaltung. Der Entschluss zu einem späteren Zeitpunkt, diese "en bloc" oder in Einzelteilen zu veräußern, ist der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung, die aus steuerlicher Sicht keine Gewerblichkeit begründet (BFH-Urteil vom 17.6.2020, X R 18/19).

Dagegen wurde die Auflösung einer Bierdeckelsammlung mit 320.000 Bierdeckeln als gewerblich eingestuft, weil der Verkäufer über mehrere Jahre Handel auf eBay betrieben hatte und dabei Umsätze zwischen 18.000 Euro und 66.000 Euro pro Jahr erzielt hatte. (FG Köln, Urteil v. 4.3.2015, Az. 14 K 188/13)

Off-topic, da das Thema "Steuern fällig beim Verkauf von Briefmarken" heisst:

die Einstufung einer Verkaufstätigkeit als Gewerbe erfolgt im Wettbewerbsrecht nach anderen, viel schärferen Kriterien. Das Finanzamt interessiert sich nur für den Gewinn und den Umsatz, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten sind. Im Wettbewerbsrecht kommt es auf die Gewinnerzielungsabsicht gar nicht an, es genügt eine nachhaltige Tätigkeit, d.h. ein Verkauf über einen längeren Zeitraum. Die Kosten für die Rechtsverfolgung und eventuelle Vertragsstrafen sind in vielen Fällen höher als eventuelle Steuerforderungen des Finanzamtes. Der Papierkrieg mit dem Fiskus kann lästig sein, bei geschickter "Gestaltung" des Sachverhaltes kommt der Steuerzahler oft ungeschoren davon.

@ Lammfell [#9]

Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen und hier leider nicht hilfreich. In der Gastronomie geht es um unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Inhaus-Verzehr (19%) und Außerhaus-Verkauf (7%). Im Einzelfall ist das wirklich Blödsinn. Verzehre ich meine Currywurst an der Theke, fallen 19% Mehrwertsteuer an. Setze ich mich mit der Currywurst und der Pommes auf die öffentliche Parkbank gegenüber der Frittenbude, ist der Verzehr steuerbegünstigt.

Corona hat hier befristet bis zum 31. Dezember 2023 für eine Vereinfachung gesorgt. Für Speisen fallen immer nur 7% Mehrwertsteuer an, egal, wo sie gegessen werden. Bei den Getränken bleibt das Steuerchaos. Bestellst Du einen Espresso, kostet der immer 19% Mehrwertsteuer. Ein Latte Macchiato ist dagegen steuerlich ein Milchmischgetränk und wird mit 7% Mehrwertsteuer beaufschlagt.

Noch lustiger wird das bei Adventskränzen. Hier entscheidet tatsächlich der Wassergehalt im Material über den Steuersatz (Frischblumen werden mit 7% subventioniert, während auf Trockenblumen 19% fällig sind).

Nun zurück zur Philatelie: Hier ist es auch absurd. Briefmarken können mit 0 %, 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer beaufschlagt werden.
 
nagel.d Am: 16.01.2023 10:27:02 Gelesen: 1109# 11 @  
@ drmoeller_neuss [#10]

Ich denke da stellt sich das Problem. Bei vielen Sachen, die bei mir im Dublettenalbum liegen, handelt sich um Sachen, die ich entweder geschenkt bekam, stammen aus bestehenden Sammlungen, die ich übernommen habe oder im Konvolut auf Börsen und Flohmärkten gekauft habe und da ist bekanntlich kein Beleg mehr vorhanden und jetzt brauche ich den Platz insbesondere, weil die Tauschveranstaltungen seit Corona in der Region natürlich sehr sehr ausgedünnt sind. Von daher bleibt mir natürlich nichts anderes mehr übrig, als das Material auf den einschlägigen Platformen zu verkaufen und das unter Wert. Jetzt stellt sich hier natürlich grundlegend die Frage des Beweises. Hier reden wir im Übrigen von ca 50 dicken Briefmarkenalben. Ideal für mich wäre natürlich, es fände sich jemand der hier en bloc alles übernimmt.
 
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