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Thema: PPA-Auktion: Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtlinie in Deutschland
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Richard Am: 26.03.2024 17:12:25 Gelesen: 4435# 1 @  
Die als „DAC7“ bezeichnete EU-Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Seit Januar 2023 müssen Philaseiten und in der EU ansässige Philaseiten-Verkäufer daher aktiv werden. Philaseiten ist gesetzlich verpflichtet, die Transaktionsdaten seiner Nutzer an die Finanzbehörden zu melden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Du bist in der EU ansässig und innerhalb eines Kalenderjahres trifft Folgendes auf Dich zu: Das Entgelt aus Deinen Verkäufen bei Philaseiten liegt nach Abzug von Gebühren und Provisionen bzw. Steuern bei mindestens EUR 2.000,00 oder Du hast mindestens 30 Transaktionen, d.h. Verkäufe bei Philaseiten PPA abgeschlossen (abgebrochene Transaktionen werden nicht in die Berechnung einbezogen). Der Gesamtbetrag Deines Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den Du für Deine Verkaufstransaktionen erhalten hast.

Meldungen an die Finanzbehörden werden jährlich jeweils im Januar für das Vorjahr übermittelt. Die ersten Meldungen werden aber im April 2024 eingereicht. Hierzu werden in den nächsten Tagen E-Mails an alle betroffenen Verkäufer gesendet, mit der Bitte die vom Gesetzgeber verlangten Daten zu vervollständigen und an uns zu übermitteln.

Die DAC7/PStTG-Regelungen ändern nichts an Deinen steuerlichen Verpflichtungen. Es geht dabei nur um die Frage, ob Philaseiten Deine Daten melden muss. Die Einführung des PStTG/der DAC7 ändert nichts daran, dass Du die Verantwortung dafür trägst zu klären, ob Deine Philaseiten-Verkäufe steuerpflichtig sind, sowie ggf. alle relevanten Meldepflichten zu erfüllen, die sich möglicherweise aus Deinen Aktivitäten bei Philaseiten ergeben. Wenn Du Fragen zu Deinen steuerlichen Verpflichtungen hast, wende Dich bitte an einen Steuerberater.
 
22028 Am: 26.03.2024 17:47:26 Gelesen: 4391# 2 @  
@ Richard [#1]

Dann war das hier eine Fehl- bzw. verfrühte Meldung von Dir.

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=17817&CP=2&F=1
 
Gauss Am: 26.03.2024 18:02:26 Gelesen: 4373# 3 @  
@ 22028 [#2]

Das hatten wir schon drei Tage später geklärt. Du hast es auch gelesen.
 
Stefan Am: 26.03.2024 18:21:56 Gelesen: 4343# 4 @  
@ Richard [#1]

Hierzu werden in den nächsten Tagen E-Mails an alle betroffenen Verkäufer gesendet, mit der Bitte die vom Gesetzgeber verlangten Daten zu vervollständigen und an uns zu übermitteln.

Der Emailversand an die betroffenen Verkäufer ist vorhin erfolgt mit der Bitte um zeitnahe Bearbeitung.

Zur Erinnerung: es betrifft lediglich die Verkäufer, welche im Jahr 2023 über die PPA entweder ab 2000,00 Euro ODER ab 30 Artikel (unabhängig vom Verkaufspreis) verkauft haben. Alle anderen Verkäufer werden nicht angeschrieben.

Danke!

Gruß
Stefan
 
fraportolo Am: 26.03.2024 19:54:05 Gelesen: 4261# 5 @  
@ Gauss [#3]

Mich würde interessieren, was drei Tage später geklärt wurde und wo ich das nachlesen kann.

Momentan kenne ich auch nur den Inhalt aus dem Beitrag von Richard "Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - PPA wird nicht gemeldet".
 

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